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DeSüWe

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  1. Es geht um Betretungsrechte. Und die sind vielfältig. DAS waren Quellenangaben.
  2. Ich glaube auch, dass das Urteil in der 2. Instanz so keinen Bestand gehabt hätte.
  3. Übwr Freigängerkatzen müssen wir uns nicht unterhalten. Aber schau Dir mal bitte an - 961 BGB bzw. Dein örtliches Nachbarschaftsrecht. Das kann sehr erhellend sein zu wissen, was Fremde auf dem eigenem Grundstück alles dürfen.
  4. https://www.n-tv.de/wissen/Was-Forscher-ueber-Amokfahrer-wissen-id30787944.html
  5. Vor Gericht & auf hoher See... Ich erinnere an den Rentner, dern eine Prostituierte als lohnendes Objekt verpfiffen hat. Der bekam " Besuch" von einer Gang, streckte einen der Täter final nieder und... hatte den Salat. Der Getötete war ein jugendlicher Intensivtäter.
  6. Für Sachsen nicht ganz. Das Verbot ergibt sich zumeist aus der Formulierung " ortsüblich" Begrenzungen. Landwirtschaftliche oder Gwerbegebäude sind durchaus möglich.
  7. Es " tapern" nicht nur Hundesbesitzer herum. Auch Kinder die einem Ball hinterherrennen oder Rettungsdienste können ganz schnell mal auf dem Grundstück landen. Dazu gibt es auch eindeutige Urteile und Sicherungspflichten. Das "Nachbarschaftsgesetz" meines Freistaates regelt im übrigen auch Fälle, in denen ich als Privatperson ein fremdes Grundstück betreten darf. Das ein Grundstück mir gehört, heißt nich, dass ich dort machen kann was mir beliebt.
  8. Mich beschleicht eher das Gefühl, dass die Statsanwaltschaft Mist gebaut und den Raub des Fahrzeuges abgetrennt & gesondert verhandelt hat. Da ist man mit Tateinheit und- mehrheit ins Gehege gekommen und hat dann über das Rennen gerettet, was noch zu retten war.
  9. Die Staatsanwaltschaft ging ursprünglich auf Mord, weil der Täter gezielt auf den Polizisten zufuhr, als dieser die Nagelkette ausrollen wollte. Ich verstehe nicht, warum das Urteil nicht auf Mord lautete.
  10. https://www.tag24.de/leipzig/leipziger-amokfahrt-jeffrey-k-arbeitete-bei-staedtischen-altenpflegeheimen-3495596 6. Mai, 16.49 Uhr: Im Netz kursieren Fake-Bilder von Jeffrey K. in AfD- und Antifa-Shirt Während die Behörden einen politischen oder religiösen Hintergrund bislang ausschließen, kursieren im Netz inzwischen Fake-Bilder, die Jeffrey K. (33) angeblich in Antifa- und AfD-Shirt zeigen. Wie unter anderem die Deutsche Presse-Agentur berichtet, handelt es sich dabei um Fakes. Mehr dazu im Artikel: "Amokfahrt in Leipzig: Fake-Fotos zeigen Jeffrey K. in AfD- und Antifa-Shirt". Es ist einfach nur widerlich, dem ganzen mit Macht eine politisch bzw. religiöse Motivation geben zu wollen, um dann sein politisches Süppchen zu kochen.
  11. Ein sportlicher Bio Deutscher mit Hang zur Gewalt und eingeschränkter Impulssteuerung. Eine Amokfahrt und nichts anderes.
  12. Sachsen veröffentlich prinzipiell die Nationalität.
  13. DAS ist zum derzeitigem Zeitpunkt tatsächlich reine Spekulation.
  14. Er liegt auf dem Bauch, hat die Handfessel auf dem Rücken und die wird nicht gerade locker sitzen. Da verzieht man(n) schon mal schmerzhaft das Gesicht.
  15. Sieh Dir das verlinkte Video an, hör Dir sein Gejammer an. Das ist ein Bio Deutscher. Was auch immer ihn geritten hat.
  16. https://www.spiegel.de/panorama/justiz/sachsen-anhalt-frau-sucht-hund-selbstschussanlage-verletzt-sie-schwer-a-d539e493-a094-4355-951a-2c86535e3d58?sara_ref=re-so-app-sh
  17. Es gibt eine Polleranlage. Und ich denke nicht, dass der Fahrer dafür eine Karte hatte.
  18. Die automatische Polleranlage an der 1. Einmündung war wohl offensichtlich nicht in Betrieb. Die fährt eigentlich um 11 Uhr hoch ( Anlieferverkehr ) und öffnet dann nur noch mit Karte.
  19. https://www.tag24.de/leipzig/tote-und-verletzte-in-leipzig-auto-rast-in-menschenmenge-3495596 Tag24 ( sind fast immer korrekt ) spricht von einem 33jährige Deutschen. Das Gewimmer " aufhören" klingt auch deutsch. Video anhängig.
  20. Branddirektion meldet im Live Ticker 2 Tote, 2 Schwerverletzte.
  21. Der OBM hat ein Statement abgegeben, die LVZ hat einen Live Ticker geschalten.
  22. https://www.lvz.de/lokales/leipzig/autofahrer-faehrt-in-leipziger-fussgaengerzone-mehrere-verletzte-64LH76YA2VAQJA7YFHF43VKEMA.html?shem=dsdf,sharefoc,agadiscoversdl,,sh/x/discover/m1/4
  23. 24. Jahrestag
  24. Grundlegend ist die Definition des BGB. Das sie im WaffG möglicherweise strenger ausgelegt wird, ist eine andere Sache. Das ist Deine persönliche Meinung. Angesichts der Vielzahl von Anzeigen mit Tatort Görlitzer Park, mag ich mich dem allerdings nicht anschließen. Bei großen Demolagen gibt der Einsatzleiter die Richtlinien vor, weit oder eng ausgelegt. Es steht Dir allerdings frei den Einsatzleiter ob dessen zu beanzeigen.
  25. Ein Polizeibeamter MUSS bei Verdacht einer Straftat handeln. Die Entscheidung darüber, wie mit der Anzeige verfahren wird trifft der Staatsanwalt. Mithin stellt sich die Frage, was der Staatsanwalt aus der gestanzten Anzeige macht. Meine Einschätzung: er stellt sie sang- und klanglos ein. auf die Zweifel: ja, auf jeder 24/7 Dienstelle gibt es einen Gefahrgutcontainer in welchem komisch aussehende Patronen etc. bis zur Abholung gelagert werden. Dauert hier im Beritt max. 48h. Warum zeigt die Polizei an? Weil im Rahmen der Waffenamnestie diese vorgehensweise bundesweit so festgelegt wurde. Anzeige, Abgabe an Staatsanwalt, Einstellung des Verfahrens. Einmsl festgelegt, allerdings für eine bestimmte Situation, hält man sich eben daran. Spitzfindig: Strafbar ist der BESITZ. Dieser definiert sich aus dem BGB als: vom Herrschaftswillen getragene tatsächliche Herrschaft über eine Sache über einen bestimmten Zeitraum hinaus. Und jetzt wird es spannend, weil die Sachen werden ja eben deswegen abgegeben, weil man sie nicht besitzen will. Der Herrschaftswille, den der Besitz erfordert, ist somit gar nicht gegeben ! Aldo kein Besitz sondern bestenfalls Besitzdienerschaft ! Und genau deswegen stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.
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