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DeSüWe

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Posts posted by DeSüWe

  1. Ist es evtl. für die geneigten Vorposter nachvollziehbar, dass der Pressesprecher prinzipiell auf Anfrage eine Erklärung abgibt - sofern keine Nachrichtensperre verhangen wurde - und dabei eben nicht der am gleichen Tag erschienene Artikel der BILD die Grundlage bildet ? Es ist zudem bei solchen Presseerklärungen nicht üblich auf bereits erschienene Artikel einzugehen. Es ist sicherlich bedauerlich, das offensichtlich  Interna an die BILD abgeflossen sind, dass muss man jedoch nicht noch zugeben bzw. einer öffentlichen Diskussion unterziehen. Zudem ist der letzte strafrechtlich relevante BILD "BOCK"  gerade mal 11 Tage her - mit einigen Verleumdungsanzeigen bezüglich einer sachlich vollkommen falschen Berichterstattung.

     

    ...manche Leute beziehen ihre Bildung aus der BILD - und diese besteht nunmal, wer wüsste das nicht, aus Angst, Hass, Titten und dem Wetterbericht... ( Die Ärzte )

     

    Gruß

    DeSüWe

     

  2. Wie können die denn ausgeschossen sein, wenn ein Beamter nur 50 Patronen zum Training pro Jahr bekommt?

    Ich trage mittlerweile die 4. P7 weil ich die 3 vorherigen nach jeweils 12000 Schuß wg. Garantiebestimmungen abzugeben hatte. Wenn Nr. 4 im nächsten Jahr die magische Zahl knackt, werde ich wohl was anderes ( aber auch HK ) bekommen. Neue bzw. neuwertige P7 gibt es nicht mehr - Stichwort: Kannibalismus und der Laufwechsel ist bei diesem Typ leider extrem aufwändig.

    DeSüWe

  3. Wie vermutet, die Überschrift des Threads ist irreführend. Es wird weiterhin Durchsuchungen wegen „ Gefahr im Verzug“ geben. Ein Ende bereitet wurde lediglich der Unsitte diesen Begriff auszudehnen und zwar über ein Maß hinaus wie es einem Rechtsstaat nicht würdig ist.

    Daher wie gehabt: ist kein Richter da – Gefahr im Verzug

    Ist ein Richter erreicht: der Richter entscheidet – und zwar ohne wenn und aber.

    DeSüWe

  4. Zum Bsp.  der von mir erwähnte Klassiker – der flüchtige Unfallfahrer ist nüchtern bis der Beschluß eintrifft. Beweiserhebliche Umstände und Spuren werden vernichtet.

    Obwohl hierzu eigentlich verpflichtet, existiert nicht überall ein richterliches Bereitschaftssystem welches eine Erreichbarkeit eines Richters rund um die Uhr gewährleistet. Wenn man keinen Richter erreicht, muss der Staatsanwalt beschließen.

    Wenn aber ein Richter da ist, der aber nicht entscheidet – das ist dann eine ganz andere Sache. Schließlich werde ich ja nicht nach „Erfolg“ bezahlt.

     

    DeSüWe

  5. @ Johann:  Es gibt keinen ! Bei anlaßlosen Kontrollen kann es keine „Gefahr in Verzug“ geben. Das ergibt sich schon aus der Definition von „Gefahr in Verzug“.

    Die diesbezügliche Verfahrensweise ist mir neu, erst Dursuchungsantrag stellen und DANN auf „Gefahr in Verzug“ plädieren ? Dazu müsste man mal die 3 in Rede stehenden Einzelfälle lesen ob derer die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig war.

    Der Klassiker ist bei „Gefahr in Verzug“ ( zumindest bei mir ) eher das Fahrzeug mit noch warmen Motor und einem kapitalen Unfallschaden vor der Haustür und die über den Haufen gekarrte Radfahrerin im Krankenhaus. Oder aber der in seine Wohnung flüchtende Dieb/Einbrecher nach Hatz mit der Polizei.

    Wenn dann kein Bereitschaftsrichter da ist – dann ist nun mal „Gefahr in Verzug“ gegeben. Aber Antrag stellen und weil der Richter nicht entscheidet später auf diese Schiene ausweichen ? Das geht nicht gut.

     

    Gruß

    DeSüWe

  6. Ja, habe ich gelesen - und ganz ehrlich. Es hat mich schon ein bisschen neidisch gemacht. So ein Panzerchen ist schon eine feine Sache. Fraglich nur wie jemand glauben kann, dass das niemand mitbekommt. Per se ist das ja auch nicht verboten - fraglich nur wie es mit dem relevantem Rückbau aussah.

     

    DeSüWe

     

    PS.: @ George

    schon müssen Polizei und Gesetzgebung wieder das volle Mass ihrer Unfähigkeit und Inkompetenz demonstrieren

    Insider oder sind Sie Experte für gewagte Ferndiagnosen ?

  7. Nun, es sind oftmals die kleinen Sachen, die das Kraut fett machen...zB. diverse Munition - wie im Artikel erwähnt

    aber ein paar kleine Leuchtspur- und Panzerbrand machen eben auf einem Photo für diePresse nicht viel her.

     
    wurden 21 Luftgewehre, ein Kleinkaliber-Gewehr, drei Luftdruck-Pistolen, drei Schleudern, eine Mini-Armbrust, diverse Munition sowie Feuerwerk aus dem Ausland bei der Durchsuchung entdeckt, die eigentlich einen anderen Hintergrund gehabt habe.

    Mertendorf im Burgenlandkreis: 37-Jähriger sammelte viele Waffen | Mitteldeutschland - Mitteldeutsche Zeitung - Lesen Sie mehr auf:
    http://www.mz-web.de/mitteldeutschland/mertendorf-im-burgenlandkreis-37-jaehriger-sammelte-viele-waffen,20641266,31047818.html#plx2070959454

     

     

    Gruß

    DeSüWe

  8. Das ware aber eine teure Methode, um ihn aus dem Verkehr zu ziehen.

    So teuer wäre das nicht. Mit knapp über 1000€ wäre die Nummer zu haben gewesen ( Muni außen vor!). Ich denke mal man wird diese Prüfung nicht durchgeführt haben, weil in diesem Segment mit 10 Monaten abzutreten ist fast schon eine Belobigung. Hier ist ein deal gelaufen. Der Rocker hat das Urteil akzeptiert und der Richter hat nicht weiter nachgehakt, Ende der Fahnenstange. Es tut sich derzeit ohnehin viel in der Rockerszene, evtl. bereut er es ja nochmal" draußen" geblieben zu sein. Spannende Zeiten.

    DeSüWe

  9. Beim 15jaehrigen hat es ja sowieso keinen Sinn das Verfahrwn gegen den Nothelfer zu eroeffnen und dann dem Fruechtchen noch die falsche Beschuldigung reinzuwuergen.

    Warum ? Falsche Verdächtigung - dann ist das Früchtchen dabei und Strafmündigkeit ist gegeben. Ein paar Stunden und eine weitere Kerbe sind ihm sicher. Die Beweisführung dürfte problemlos sein, auxch wenn sich die ursprünglich angegriffene junge Frau nicht mher ausfindig machen läßt - schließlich sind derartige Örtlichkeiten fast durchgehend videoüberwacht.

    Etwas verwundert mich, dass die Polizei den kleinen Scheisser nicht einfach ausgelacht hat, statt die Anzeige aufzunehmen.

    Weil die Polizei verpflichtet ist die Anzeige aufzunehmen.

    Und mal ganz unter uns - was kann einem besseres passieren als das so ein Scheißer eine Gegenanzeige startet ? Man wird, ohne eigenes zutun, vom Zeugen zum Beschuldigten, in der gleichen Sache. D.h. man hat mit einem Schlag alle Rechte die ein Beschuldigter hat. So what ?

    DeSüWe

  10. Dann macht der Verwirrung, Furcht, Schrecken, Panik geltend und beruft sich auf Notwehr wegen Angst um sein Leben und dann klappt das schon mit dem Totschlag.

    Es dürfte eigentlich bekannt sein, dass man sich bei rechtmäßigen Maßnahmen nicht auf Notwehr berufen kann. Nehmt es mir bitte nicht übel, ich möchte keinen hier zu nahe treten, aber entweder erfolgt hier ( und nicht nur hier in diesem Thread ) ein unüberlegtes posten - Hauptsache ich habe meinen Senf dazugegeben und provoziere damit ordentlich - oder aber es herrschen erschreckende Wissenslücken zu einem Thema was uns eigentlich alle angeht.

    Danke für die Aufmerksamkeit

    DeSüWe

  11. Falls der Täter gefasst wird, ist er noch nicht mal wegen Mord dran. Da der Zivilcouragierte angegriffen hatte, wird der Räuber allenfalls wegen Totschlag verurteilt oder gar nur wegen Körperverletzung mit Todesfolge.

    AUA !!!!

    § 211 StGB - Absatz 2

    (2) Mörder ist, wer

    • aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,

    • heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder

    • um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.

    Sorry, aber wer den Zeugen einer Straftat tötet ist ein Mörder - ohne wenn und aber !

    DeSüWe

  12. Und ganz besonders unser Kreuzlemacher gehört mit seinen Hasstiraden dazu.

    ??? Dazu habe ich derzeit zu kleine Hände, das begreife ich nicht. Wäre es bitte möglich sich dazu allgemeinverständlich auszudrücken ?

    Die Sache mit der Berichterstattung ist nämlich nicht ganz ohne. Die Wiener Polizei hat, um Nachahmungstäter nicht zu animieren, mit der Presse vereinbart Suizide von Leuten die sich auf die Gleise der U-Bahn legen, nicht mehr zu thematisieren. Die diesbezügliche Suizidrate sank daraufhin signifikant. Eine ähnliche Vereinbarung machte die Leipziger Polizei vor Jahren mit der Lokalpresse hinsichtlich der Lebensmüden die vom Völkerschlachtdenkmal sprangen. Da mit dieser Vereinbarung aber auch ein paar bauliche Sicherheitsvorkehrungen am Denkmal einhergingen, ist die in dieser Sache rückläufige Rate nun nicht allein auf die Berichterstattung zurückzuführen.

    DeSüWe

  13. Werter User NC9210 - im Eingangsthread ist von einer Straftat die Rede und von Bundespolizisten (BuPol) die diese festgestellt haben. Mein Beitrag bezog sich auf die Arbeit der POLIZEI und deren Vorgangssachbearbeiter - hier im speziellen: der Sachbearbeiter für Waffen- und Srengstoffdelikte.

    wenn das Ordnungs- bzw.Landratsamt die Zuständigkeit für derartige (Wiederlader-) Kontrollen abgibt, beruht dies auf einer Innenvereinbarung. Die originäre Zuständigkeit hierür liegt bei der Behörde, welche das waffenrechtlich relevante Dokument ausgestellt hat. Und Waffenbesitzkarten etc. stellt nunmal nicht die Polizei aus.

    Ich warne zudem ausdrücklich vor einer Verwechslung; die Ortspolizeibehörde hat nichts mit der Polizei als solches zu tun. Ortspolizeibehörde ist das Ordnungs- bzw. Landratsamt.

    Ich hoffe mithin für Klarheit gesorgt zu haben.

    DeSüWe

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  14. Buisness as usual - soetwas passiert jeden Tag und wenn es auf den Jahreswechsel zugeht schnellen die Fallzahlen nur so nach oben. La Bomba und Co. finden ja auch bei "Fußballfans" und "Automatenliebhabern" ihre Verbreitung. Mittlerweile sind die Waffen- und Sprengstoffsachbearbeiter schwer ausgelastet und die wöchentlichen Abholtouren der "Entsorger" mag man schon gar nicht mehr alsGefahrguttransporte bezeichnen.

    DeSüWe

  15. Nun, für die 3 Finanzbeamten wird es wohl nicht viel werden. Sie haben einen richterlichen Beschluß umgesetzt. Für den Richter selbst... ? Keine Ahnung. Ziemlich reißerische Aufmachung im übrigen. Eine Durchsuchung verbieten - eher im Nachhinein für rechtswidrig erklären ! Mit einem Beweisverwertungsverbot wird es wohl auch nichts werden, da die Beweise de facto ( CD ) ja schon vorlagen. Mithin: ein Pluspunkt für das Ego des Anwalts. Mehr nicht.

    DeSüWe

  16. ich meine mich erinnern zu können, daß bei Tennessee Eisenberg 11 Projektile im Rücken als Notwehr vom Gericht anerkannt wurden. Die Schützen waren allerdings uniformiert und mehrere.

    Gut, es war ein anderes Bundesland.

    Werter User john henry, ihre "Errinnerung" trügt Sie. Es waren 16 Schüsse, davon 12 Treffer und davon wiederum 7 in den Rücken. Entscheidend hierbei war jedoch, dass zuvor Pfefferspray erfolglos angewandt wurde und der "Rückenschütze" angab, dass ein Kollege in Reichweite von T. seine Waffe verloren hatte. Er ging davon aus, dass T. dies bemerkt habe. Somit war Notwehr und Nothilfe einschlägig.

    Es ist zudem nicht zielführend aufgebauschte Vergleiche aufzustellen, wenn es denn schon am grundsätzlichem Wissen über den jeweiligen Einzefall mangelt.

    DeSüWe

  17. @ Reservist

    Nein, dass entnehme ich dem hier: Rechtsprechung der niedersächsischen Justiz

    Ansonsten hat sich User "General" hier schon sehr ausführlich positioniert. Wie gesagt, das Potential für einen Freispruch für den Schützen erkenne ich hier durchaus. Nur hat es der RA des Schützen versemmelt.

    Wenn ich vor Gericht sage, dass ich es nicht bemerkt habe das das Portemonnaie entwendet wurde, fehlt es subjektiv an der Notwehrlage.

    Wenn die Typen am flüchten sind, werde ich nicht mehr angegriffen - die unmittelbare Gefahr für Leib und Leben besteht nicht mehr.

    Die Sache mit der Bewaffnung der Täter hat der Schütze in seiner Aussage selbst verkorkst bzw. es wurde ihm vom Gericht nicht abgenommen.

    Rückkehr der Täter ist unwahrscheinlich. Um auf Putativnotwehr zu plädieren müsste man glaubhaft darlegen, dass ein erneuter Angriff bevorsteht. Schwierig.

    Und jetzt mal ganz böse und gemein: Was wäre denn gewesen wenn der Schütze gesagt hätte: Ich habe demjenigen, der mein Portemonnaie einstecken hatte, in den Rücken geschossen als ich an meine Waffe kam ! ? / Notwehr objektiv +; Notwehr subjektiv + = Freispruch.

    Klappe halten, auch im Gericht und sich nicht darauf verlassen das alles gut gehen wird nur weil der Staatsanwalt zufällig der gleichen Meinung ist wie man selbst.

    DeSüWe

  18. Dem Staatsanwalt blieb auch gar nichts anderes übrig, wollte er sich nicht unglaubwürdig machen. Die Staatsanwaltschaft hat nämlich die Eröffnung eines Verfahrens zunächst abgelehnt. Das Verfahren kam erst auf Grund einer Klageerzwingung vor dem BHG zustande. Somit ist ein plädieren auf Freispruch durchaus folgerichtig wenn man seine Schiene nicht grundlegend ändern will. Und genau auf die Einstellung der Staatsanwaltschaft hat der Rechtsanwalt des Schützen seine Verteidigung aufgebaut. Offenbar hat er geglaubt, dass das ein Selbstläufer wird - Pustekuchen. Ich sehe einen einzigen möglichen Knackpunkt für eine Revision - die Waffe der Räuber. Hier ist von Seiten des Richters etwas viel Spekulation im Spiel, alles andere hat der Rechtsanwalt des Schützen vergeigt ( Portemonnaie ! ).

    DeSüWe

  19. Im vorliegenden Fall hat der Rentner durch seine Aussage erst selbst dafür gesorgt, dass keine Notwehrlage bezüglich des Eigentumsdelikts vorlag.

    Womit wir genau hier bei der zweifelhaften Rolle des Rechtsanwaltes in diesem Fall sind!

    wer mal die Zeit aufbringt:

    Rechtsprechung der niedersächsischen Justiz

    Das Thema "Notwehrlage" hat User Wodan eigentlich schon hinreichend thematisiert. Wenn ich aber nicht weiß, das die Täter mein Portemonnaie mitgenommen haben, kann ich ihnen auch nicht hinterherschießen und mich auf Notwehr berufen. Die körperliche Gewalt gegen das Raubopfer war beendet, die Täter waren dabei das Haus zu verlassen - somit kommt auch Notwehr wegen Gefahr für Leib und Leben nicht in Betracht. Das Thema: "Bewaffnung der Angreifer" ist in diesem Zusammenhang sehr unglücklich dargestellt worden, woran die Einlassungen des Raubopfers einen erheblichen Anteil haben. Mithin blieb dem Richter gar nichts anderes übrig als den Schützen zu verurteilen. Er billigt ihm durchaus das Recht auf Verteidigung zu, da jedoch keine Notwehrsituation vorliegt ist eine Rechtsgüterabwägung zwingend. Somit die Forderung nach einem Warnschuß.

    Ob der Schütze nach 4 Jahren Knatsch und mittlerweile 81 Lenzen noch die Kraft aufbringt in Revision zu gehen bleibt fraglich. Ich für mich persönlich sehe hier den Rechtsanwalt des Schützen mit sehr sehr kritischen Augen.

    Gruß

    DeSüWe

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