Mal ne Frage dazu. Als ich 1997 meine WBK beantragt habe, brauchte ich aufgrund meiner beruflichen Tätigkeit keinen Sachkundelehrgang/Prüfung vorweisen. Ist es heutzutage nach all den Ereignissen der letzten Jahre immer noch möglich, dass die örtlichen, für Waffenbesitz zuständigen Behörden auf diesen Lehrgang verzichten können, wenn der Antragsteller durch seine berufliche Tätigkeit seine Sachkunde nachweisen kann?
Gruß
Nadgeneral