Ja Kriegerlein, denn vieles hängt von der Definition "Wochenendwohnung" ab und vom Wort "überwiegend" = nur soundsoviele Tage bewohnt = WE-Wohnung.
Meines Wissens sind die gesetzlichen Vorgaben, die Behältnisse betreffend, für Waffen und Munition erfüllt und den Behörden durch Rechnungen und Fotos bekannt und nachgewiesen.
Mit diesen spitzfindigen Definitionen kann man ja wirklich mit der Zeit durchdrehen und was in einem Landkreis ok ist, ist es lange nicht im anderen . Manche Ämter bohren und bohren und bohren.... Man möchte fast meinen, die wollen auf Teufel komm raus irgendetwas finden.
Man hat mir übrigens auch gesagt, dass das Amt wissen wollte, welche Waffe in welchem Schrank und an welchem Ort steht. Verständlich und wichtig und erleichternd für eventuelle Kontrollen. Aber da gibt es meines Wissens keine Vorschrift. Also eine Hase und Igel Situation für das Amt. Versteht Ihr jetzt warum der Betroffene alles 100% korrekt haben will?