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g1zmo

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  1. Aber zum Glück gibt es noch alternativen. warum in die ferne schweifen, das gute liegt so nah http://www.schwabenarmsgmbh.de/pages/page_34pag.html
  2. weiß doch jedes kind das das XR41 in GB gefertigt wird United Kingdom Sabre Defence Industries, LTD Sabre House, Belvue Road Northolt UB5 5QJ United Kingdom Phone: +44 (0) 20 8842-0603 Fax: +44 (0) 20 8845-4814
  3. http://miami.uni-muenster.de/servlets/DerivateServlet/Derivate-3533/diss_leistler.pdf Tötungsdelikte durch Schusswaffen aus dem Sektionsgut der Rechtsmedizin Münster 1993 ? 1999 Die vorliegende Arbeit gibt einen Überblick über die Tötungsdelikte mittels Schusswaffen im Einzugsbereich der Rechtsmedizin der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster der Jahre 1993 bis 1999. Ziel war es, Erkenntnisse über Tat, Täter, Opfer und die Täter-Opfer-Beziehung zu gewinnen. Im Untersuchungszeitraum von 1993 bis 1999 wurden im Regierungsbezirk Münster 19 % der Homizid- Opfer mittels einer Schusswaffe getötet. Die Anzahl der Tötungsdelikte war im Untersuchungszeitraum leicht rückläufig. Eine Häufung für bestimmte Monate war nicht erkennbar, wohl aber eine Häufung für die Wochenenden mit 44 %. 72 % der Delikte wurden zwischen 18 Uhr abends und 6 Uhr morgens verübt. In 60 % der Fälle entsprach der Tatort dem Wohnort des Opfers. 60 % der Opfer waren männlich. Die meisten Opfer waren zwischen 21 und 40 Jahre alt. Die Täter waren ausschließlich männlichen Geschlechts mit einem Altersgipfel im Bereich der 31- bis 40- jährigen. 53 % der Täter waren nicht deutscher Nationalität. 65 % stammten aus ungünstigen Familienverhältnissen mit auffällig hoher Geschwisterzahl. Keine Berufsausbildung hatten 43 % der Täter, zum Tatzeitpunkt arbeitslos waren 24 %. Vor der Tat strafrechtlich in Erscheinung getreten waren 23 % der Täter, 12 % wiesen zum Zeitpunkt der Tat eine erhöhte BAK auf. Eine Täter-Opfer-Beziehung bestand in 84 % der Fälle. 65 % der Tötungsdelikte fanden im extrafamiliären Bereich statt. Das häufigste Tatmotiv war Eifersucht. Die Aufklärungsquote betrug 95 %. 77 % der Täter waren voll straffähig. Als Tatwaffe dominierten mit 77 % Kurzwaffen und dort Pistolen mit den Kalibern 7,65 mm und 9 mm Parabellum. 80 % der Waffen befanden sich illegal im Besitz der Täter. Multiple Einschusswunden wiesen 64 % der Opfer auf. Die häufigsten Einschusslokalisationen waren mit 46 % der Kopf- und 29 % der Thoraxbereich. Es dominierten Fernschüsse mit 55 %. Beim Verlauf der Schusskanäle ließen sich keine klaren Präferenzen erkennen. Die meisten Opfer verstarben innerhalb der ersten 10 Minuten nach Erhalt der Schüsse. Bilder am Schluß nur was für Starke Nerven
  4. aha ich sehe schon. Spezialschuhe für besseren halt auf glattem gelaüf....
  5. mir gehts grundsätzlich um die frage kann man legale beschlagnahmte waffen ersteigern oder kaufen
  6. nur wo kann man in good old germany das ganze potential solcher waffen ausnutzen. sprich longe range über 300m.
  7. der ist nun seine Zuverlässigkeit los. weiß jemand ob man Legalwaffen die in einem solchen Fall beschlagnahmt wurden günstig erwerben kann?
  8. Solange "dem Volk" erfolgreich vor gegauckelt wird, das der Legalwaffenbesitz hundepfui und böse ist wird sich nichts ändern. Wenn Medien jeden Vorfall mit Waffen unsachlich und nur der Auflage wegen reißerisch aufmachen ändert ich nichts. Gefragt sind hier Organisationen wir FWR und ELF, die aufklären könnten. Und das wichtigste Hersteller, Verbände und Organisationen endlich mal an einem Strang ziehen.
  9. Jäger schießen auf Kölner Friedhöfen Kaninchen und Füchse Westdeutsche Allgemeine - 05. Jan 14:42 Köln (dpa/lnw) - Die Stadt Köln lässt eine Kaninchen- und Fuchsplage auf Friedhöfen durch Jäger bekämpfen. In den frühen Morgenstunden, wenn die Friedhöfe für die Öffentlichkeit noch geschlossen sind, rücken die Jäger den Tieren mit kleiner Munition zu Leibe.
  10. Das Ende der Freiheit Das Entstehen großer staatlicher Einheiten bedeutet immer eine Gefahr für die Bürgerfreiheiten. Beamtenapparate entwickeln ein Eigenleben - ohne Verständnis für die Rechte und die Bedürfnisse der Untertanen, Parlamentarier verlieren den Kontakt zum Stimmvieh und Politiker beginnen in großen Dimensionen zu denken, wobei an die ?Menschen da draußen? von den Herren da drinnen kein Gedanke mehr verschwendet wird. Das verstärkt sich dann, wenn sich solche Organisationen aus einzelnen Staaten zusammensetzen, wie es zum Beispiel bei der UNO oder der EU der Fall ist. Die UNO ? ursprünglich als Staatengemeinschaft gedacht, die Kriege verhindern sollte ? hat längst ihre angestammte Aufgabe vergessen und sich anderen Dingen zugewendet. Die Zeit der klassischen Kriegführung mit Kriegserklärung, Waffenstillständen und Friedensschlüssen ist vorbei ? die Gründungsphilosophie der UNO wurde obsolet. Daher widmet man sich mit UNICEF, WHO, UNIDO und anderen Unterorganisationen humanitären Zielen. Wertvolle Aufgaben und es wurde dabei auch schon Gutes geleistet. Die Weltorganisation ist aber dafür nicht geschaffen worden. Die in der UNO existierenden Strukturen sind nicht demokratisch legitimiert, dazu kommt, daß die Mehrheit der UNO-Mitglieder keine demokratischen Staaten sind, sondern von Diktatoren oder Oligarchen beherrscht werden. Viele dieser Staaten bedienen sich seit langem gewisser, eigens dafür geschaffener NGOs, die in der UNO gerne die Geschäfte der Mächtigen besorgen. Es geht dabei darum, Instrumente zu schaffen, die geeignet sind, Bürgerfreiheiten zugunsten der jeweiligen Machthaber zu beschränken. Und da der bewaffnete Bürger eine Bedrohung jedes Unrechtsregimes darstellt, hat man sich bei der UNO des legalen Waffenbesitzes intensiv angenommen. Natürlich braucht man dazu einen Aufhänger und das sind die ?Kleinwaffen?. Je mehr die UNO bei ihrer Hauptaufgabe, nämlich den Frieden zu erhalten und bedrohte Völker zu beschützen, versagt, desto mehr wendet man sich der Entwaffnung der Opfer zu. Seit einigen Jahren stehen daher die sogenannten ?Kleinwaffen? im Mittelpunkt dieser Bestrebungen. Natürlich fordert die Verwendung von Kleinwaffen in lokalen Konflikten, Stammesfehden und beim Völkermord aber auch bei gewöhnlichen Verbrechen unglaublich viele Opfer. Diese Waffen töten aber nicht selbst. Es wäre daher angebracht, nicht gegen die Werkzeuge sondern gegen die Täter energisch vorzugehen. Das ist aber entweder nicht so leicht möglich oder gar nicht erwünscht. Der Wunsch nach Einschränkung des Besitzes dieser Waffen und des Handels damit sind also eine logische Konsequenz versäumter Ursachenbekämpfung. Die Werkzeuge sollen verboten werden, weil man gegen die Täter nicht vorgehen kann oder will. Alle Regelungen, die dabei vorgeschlagen werden ? Kennzeichnung von Waffen und Munition, Erschwerung von privatem, nichtstaatlichem Handel, Einschränkung des privaten Waffenbesitzes ? sind natürlich keineswegs geeignet, Völkermord, Guerillakriege oder Verbrechen zu verhindern. Wer so etwas tut oder beabsichtigt, schert sich weder um die UNO noch um die lokalen Gesetze. Das ist natürlich auch den Verantwortlichen bekannt und es geht ihnen auch gar nicht darum, diese Dinge wirklich zu verhindern. Dazu müßte man nämlich am Ort des Geschehens tätig werden und nicht im Glaspalast am East River Tonnen von Papier produzieren. Intervenieren, dort wo es not tut, ist aber gefährlich, nichts für hochbezahlte, bequeme Bürokraten. All diese Strategien richten sich somit bewußt gegen die rechtstreuen Menschen in der Welt, gegen Leute, die sich an diese Gesetze halten, weil sie sich überhaupt an Gesetze zu halten pflegen. Die USA, aber auch andere Staaten haben daher bei diesen Aktivitäten nicht mitgetan, eine einstimmige Resolution ist somit nicht gelungen. Die EU hat das aber begeistert aufgenommen. Das UNO-Protokoll 2001 kommt der EU gerade recht. Die EU-Kommission hat dieses Protokoll über die unerlaubte Herstellung und den unerlaubten Handel mit Schußwaffen gehorsamst unterzeichnet und im März 2006 ? zur Schande Österreichs hatten wir da den EU-Vorsitz ? wurde von der Kommission beschlossen, die EU-Waffenrichtlinie diesem UN-Protokoll anzupassen. Und das geschieht jetzt mit unausweichlicher Konsequenz. Ein entsprechender Vorschlag des europäischen Parlaments liegt vor. Ein Dokument, das die Bürgerfeindlichkeit und die Verachtung der in der Menschenrechtskonvention garantierten Rechte erschreckend zum Ausdruck bringt. Ein Dokument des Kampfes gegen den legalen Waffenbesitz unter dem Vorwand des Kampfes gegen den illegalen Waffenhandel und den illegalen Waffenbesitz. Ein Dokument, das die EU zum Komplizen der Verbrecher, der Mörder, Räuber und Vergewaltiger gegen die anständigen Bürger macht. Ein Dokument, das sich würdig einreiht in die entsprechende Gesetzgebung der Nazis und der Kommunisten, Ein Dokument, das aus einem Parlament kommt, dessen Abgeordnete ? wie es scheint ? kaum mehr Kontakt zu ihren Wählern haben. Noch ist das ein Entwurf. Man sollte aber nicht dem Irrtum verfallen, zu meinen, daß dieser Entwurf nur ein Entwurf bleiben wird. Der Entwurf wird zur Richtlinie mutieren, wenn Europas Bürger ? Bürger, noch nicht Untertanen ? nicht rechtzeitig dagegen etwas unternehmen. Es gibt Millionen Besitzer legaler Waffen in Europa. Jäger, Sportschützen, Waffensammler und solche, die sich mit ihren Waffen gegen Verbrecher zur Wehr setzen wollen. Sie alle wären betroffen ? Ausnahmen wird es nicht geben. Eine gemeinsame Aktion all dieser Menschen könnte jene Abgeordneten des EU-Parlaments, denen die Rechte der Menschen in Europa noch etwas bedeuten, aufrütteln. Wir haben die Leute schließlich gewählt. Was auf uns zukommt Wird dieser Entwurf endgültig zur Richtlinie, bedeutet dies das Ende des legalen Waffenbesitzes in unserem Europa. Der illegale Waffenbesitz und der illegale Handel mit Waffen bleiben durch diese Richtlinie selbstverständlich unberührt. Mehr als illegal geht ja nicht. Wer bisher illegale Waffen besessen hat, den wird auch eine geänderte Gesetzgebung nicht zur Abgabe dieser Waffen bringen. Wer legal Waffen besitzt, wird ? soferne er diese nicht freiwillig abgibt ? in die Illegalität gedrängt. Da der legale Waffenhandel bewußt umgebracht wird, gibt es dann nur mehr den Schwarzmarkt. Der Verbrecher behält seine Waffen, seine Opfer werden entwaffnet. Was wird sich ändern: 1. Eine durchgehende Kennzeichnungspflicht für alle Waffen wird verordnet, das Herstellungsjahr muß ersichtlich sein. Interessanterweise wird als Begründung dafür angeführt, daß in China und in UdSSR-Nachfolgestaaten geometrische Symbole verwendet werden. Das sind Länder, die sich nie einer EU-Richtlinie unterwerfen werden. Was dort produziert wird, geht nach Afrika, den Nahen Osten oder Südamerika, in Europa gibt es kaum einen Markt für diese Produkte. Noch dazu sind das hauptsächlich Kriegswaffen, für den Normalbürger ohnehin auch heute schon verboten. 2. Der Handel muß seine Waffenbücher mindestens zehn Jahre aufbewahren, jede Waffe muß überdies in einem staatlichen Register zentral gespeichert werden. Ein freier Handel zwischen Privatpersonen ist nicht mehr möglich. 3. Die Waffenhändler werden strenger auf ihre Qualifikation überprüft, auch die ?Herkunft ihrer finanziellen Mittel? muß streng geprüft werden. Was das heißen soll, ist nicht gesagt. Mit diesem Instrument kann man aber jeden Waffenfachhändler an die Wand nageln. 4. Der Handel mit Waffen über Internet und ähnlichem wird untersagt. Amüsant dabei ist, daß die Mitgliedstaaten zusätzlich aufgefordert werden, ?genaue Regelungen für das Verbot des Erwerbs von Feuerwaffen durch rechtskräftig verurteilte Personen? zu erlassen. Anscheinend hat das Parlament nicht mitbekommen, daß es solche Gesetze überall in Europa schon gibt. 5. Die Einteilung der Feuerwaffen in vier Kategorien wird aufgegeben. Es gibt nur mehr zwei, nämlich A: die verbotenen Waffen und B: die genehmigungspflichtigen. Für Österreich bedeutet das, daß alle Jäger, Sportschützen und Sammler, die bisher nur Waffen der Kategorien C und D besessen haben, eine Waffenbesitzkarte mit entsprechender Rechtfertigung lösen müssen. Jäger brauchen natürlich außerdem für ihre Jagdwaffen einen Waffenpaß. Die genehmigungspflichtigen Feuerwaffen ? also in Zukunft alle ? unterliegen auch der Stückzahlbeschränkung auf zwei Waffen. Wer mehr will, muß ein entsprechendes Gesuch machen, das je nach Ermessen der Behörde genehmigt oder abgelehnt werden kann. Jäger werden daher kaum mehr als zwei Waffen haben dürfen. 6. Bei ?antiken? Waffen wird das Herstellungsjahr ?vor 1870? eingeführt. Das bedeutet gegenüber der derzeitigen Gesetzeslage eine Verschlechterung. Waffen die bisher frei waren, müssen daher nachgenehmigt werden ? wenn sie genehmigt werden. 7. Auch die Munition muß rückverfolgbar gekennzeichnet werden und zwar die jeweils kleinste Verpackungseinheit. Der bürokratische Aufwand wird gigantisch sein. 8. Eine staatliche zentrale Datei muß eingerichtet werden, in der jede Feuerwaffe ausgewiesen ist Jeder Wechsel im Besitz oder Eigentum ist hier zu registrieren. Auch Teile von Feuerwaffen und Munition müssen so registriert sein. Die Daten sind mindestens zwanzig Jahre aufzubewahren. Den zu erwartenden Verwaltungsaufwand kann man sich gut vorstellen. In Kanada zum Beispiel hat ein solches Registrierungsprogramm mehrere Milliarden (!) Dollar gekostet und funktioniert immer noch nicht. 9. Beim Waffenerwerb wird eine generelle ?Abkühlungsphase? von 15 Arbeitstagen eingeführt. Für alle natürlich. Das ist nur ein kleiner Auszug aus diesem Entwurf des Parlaments. Man sollte den ganzen Text konsumieren, der auf der Homepage der IWÖ (www.iwoe.at, Startseite) wiedergegeben ist. Es lohnt sich vor allem, die ?Begründungen? zu den einzelnen Änderungsanträgen zu studieren. Sie geben einen erschreckenden Einblick in die Denkweise der parlamentarischen Richtlinienbastler. Die haben nur an die legalen Waffenbesitzer gedacht, das Korsett für die ungefährlichen, rechtstreuen, staatsbejahenden Bürger enger geschnürt. Illegal bleibt illegal, legal wird illegal ? unter diesem Motto steht der Richtlinienentwurf. Weniger Waffen ins Volk. Die Parole stammt aus der dunkelsten Zeit Europas und hier soll das wieder verwirklicht werden. Wir aber sind das Volk und vielleicht ist die Zeit doch noch nicht vorbei, in der das Volk bestimmt, was mit dem Volk geschehen soll und geschehen darf. Text von Dr. Georg Zakrajsek (Generalsekretär der IWÖ)
  11. http://www.waz.de/waz/waz.aktuell.volltext.php?zulieferer=dpa&redaktion=wap&dateiname=iptc-wap-20070105-206-dpa_13471376.nitf&kategorie=&catchline=%2Fregioline%2Fnordrheinwestfalen&other=&dbserver=1
  12. Über vier Millionen Amerikaner sind Mitglied der National Rifle Association. Freddy und Marty sind zwei von ihnen: vernarrt in Waffen - aber mitnichten verrückt. Henryk M. Broder war mit den beiden zum Ballern unterwegs. Und hat sich angehört, wie Pumpguns, MPs und Uzis klingen. Ein guter bericht. http://www.spiegel.de/reise/fernweh/0,1518,457639,00.html
  13. die will ich mal die 500S&W abfeuern sehen
  14. g1zmo

    Dubiose EMail

    ein sozialpolitisches problem
  15. Ipswich: Die Jagd geht weiter Wahrscheinlich hat die Polizei doch den Falschen erwischt. Ein weiterer Verdächtiger wurde festgenommen. » Nach den Prostituiertenmorden von Ipswich haben die britischen Behörden einen zweiten Verdächtigen gefasst. Am Montag war bereits ein 37-Jähriger aus einem Nachbarort unter dem Verdacht festgenommen worden, die Prostituierten aus der ostenglischen Stadt ermordet zu haben. Nach Polizeiangaben werden noch fünf weitere Verdächtige überwacht. Ein Überblick über den Fall, der in ganz Großbritannien für Angst und Aufregung sorgt:
  16. Hallo Zusammen, Für alle die Skype benutzen. Websense weist auf einen neuen Wurm hin, der versucht, sich über Skype zu verbreiten. Dazu nutzt der Schädling aber wohl keine Sicherheitslücke in der Internettelefonie-Software, sondern versucht, Anwender dazu zu bewegen, eine Datei herunterzuladen und zu starten. Ein potenzielles Opfer erhält dabei eine Nachricht via Skype Chat. Potential Skype worm propagating. For all who are using Skype. Websense Security Labs has had reports of a new worm that uses Skype to propagate.Here are the details so far: * users receive messages via Skype Chat to download and run a file * the filename is called sp.exe * assuming the file is run it appears to drop and run a password stealing Trojan Horse
  17. Sowas geht mal schnell ins Auge. Deshalb macht Sachkunde Sinn http://www.clipfish.de/player.php?videoid=NDY2Nzd8MjQ2&cat=14
  18. Teddys, die sehen können, sind verboten Über TV-Shoppingkanäle einzukaufen hat seine Risiken. Einem 59-Jähriger aus Straubing wurde sein so erstandener Teddy von der Polizei weggenommen: Das Plüschtier war mit einer Kamera ausgerüstet - was strafrechtliche Konsequenzen für den Käufer haben könnte. Die Polizei hat einem 59-Jährigen seinen Teddy weggenommen - allerdings keinen gewöhnlichen Bären, sondern einen, der zur Spionage missbraucht werden könnte. Dieser Ansicht ist jedenfalls die Münchner Staatsanwaltschaft. Deshalb wurde gegen den Mann aus Straubing Strafanzeige erstattet. Ein Homeshopping-Sender und diverse Online-Händler hatten den flauschigen Plüschgefährten verkauft. Was die Fernseh-Verantwortlichen eigenen Angaben zufolge nicht wussten: Der mit Überwachungstechnik ausgestattete Bär, der als Babyfon dienen soll, verstößt in Deutschland gegen das Gesetz. Wer ihn besitzt, macht sich strafbar. Der Straubinger hatte den Teddybären im Frühjahr 2006 über den Homeshopping-Kanal gekauft und damit ein echtes Allround-Talent erworben. Denn das Plüschtier war nicht nur kuschelig und lieb anzuschauen. In ihm steckte noch viel mehr: Hinter der niedlichen Bärennase verbarg sich eine Kameralinse, unter einer Schleife war ein Mikrofon versteckt. Nach Angaben des Senders sollte der High-Tech-Bär Eltern bei der Überwachung ihres schlafenden Nachwuchses dienen. Die technische Ausstattung ermöglichte eine drahtlose Übertragung von Bild und Ton über mehrere Räume hinweg. Bär oder Strafe Eine derartige Kombination von verdeckter Überwachungstechnik mit einem Gegenstand des alltäglichen Gebrauchs ist nach dem Telekommunikationsgesetz allerdings nicht erlaubt. Der TV-Sender wurde deshalb von der Münchner Staatsanwaltschaft aufgefordert, sämtliche Käufer schriftlich über die strafrechtlichen Folgen des Teddybär-Besitzes zu informieren. Sie sollten den Bären gegen Erstattung des Kaufpreises an den Sender zurückschicken. Weit über 90 Prozent der Kunden sind dieser Aufforderung nach Angaben eines Sender-Sprechers inzwischen gefolgt. Die als "Teddycam" verkaufte Plüschfigur sei sofort aus dem Sortiment genommen worden. Im Internet ist der verbotene Bär allerdings immer noch zu haben. Bei der Auswertung der Liste jener Käufer, die den Teddybär nicht zurückgeschickt haben, stieß die Staatsanwaltschaft dann auf den 59-Jährigen aus Straubing. Der Bärenbesitzer bekam Besuch von der Polizei und musste seinen Teddy abgeben. Gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Beate Spindler, ddp http://www.spiegel.de/netzwelt/spielzeug/0,1518,454388,00.html
  19. Verdacht auf Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz (PR-inside.com 13.12.2006 14:21:18) - In der Wohnung eines 58-Jährigen in Gronau (Kreis Borken) sind ein Maschinengewehr und weitere Waffen sichergestellt worden. Die Ermittler entdeckten auch Munition, wie die Polizei und das Zollfahndungsamt Essen am Mittwoch mitteilten. Gronau (ddp-nrw). In der Wohnung eines 58-Jährigen in Gronau (Kreis Borken) sind ein Maschinengewehr und weitere Waffen sichergestellt worden. Die Ermittler entdeckten auch Munition, wie die Polizei und das Zollfahndungsamt Essen am Mittwoch mitteilten. Ermittelt werde nun wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz. Auf die Spur des Mannes war den Angaben zufolge das Hauptzollamt Darmstadt gekommen. Die Behörde hatte bei Routinekontrollen im Internet festgestellt, dass der 58-Jährige über eine Internetplattform Zubehörteile für Waffen und Waffen für Dekorationszwecken anbot, die als frei verkäuflich bezeichnet wurden. Da der Verdacht bestand, dass eventuell auch «scharfe» Schusswaffen oder nicht frei verkäufliche Waffenteile erworben wurden oder verkauft werden sollten, wurde die Wohnung des Mannes nach richterlicher Anordnung durchsucht. Dass dieser Verdacht zurecht bestand, habe sich noch vor der Vollstreckung des Durchsuchungsbeschlusses gezeigt, hieß es weiter. Mitarbeiter des Zollfahndungsamtes Stuttgart hätten ein Gewehr überprüft, welches der Gronauer als angebliche «Deko-Waffe» verkauft hatte. Dabei stellte sich heraus, dass das Gewehr vermutlich wieder «scharf» gemacht worden war. Bei den sichergestellten Waffen handelt es sich unter anderem um ein Maschinengewehr, dessen Funktionsfähigkeit noch durch Fachleute überprüft werden muss. Gleiches gilt für einen Kleinkaliber-Revolver. Zudem fanden die Beamten den Lauf eines Maschinengewehrs, zwei Maschinengewehr-Gurte mit Übungsmunition, mehrere Hundert Schuss Munition unterschiedlichen Kalibers, eine Pump-Gun und einen Karabiner. (ddp) © ddp
  20. http://www.glock.com/deutsch/index.htm
  21. Die Herkunft der dritten Waffe des Emsdettener Amokläufers ist geklärt. Wie die Staatsanwaltschaft Münster am Mittwoch (06.12.06) mitteilte, hatte der Amokläufer das Gewehr samt Munition im Tausch gegen ein so genanntes Soft-Air-Gewehr von einem 24 Jahre alten Bekannten erhalten. http://www.wdr.de/themen/panorama/21/schule_emsdetten/061206.jhtml?rubrikenstyle=politik
  22. Taugt dieser Waffenschrank "Country 5B" der Sicherheitsstufe A mit Innentresor Sicherheitsstufe B was?? siehe link http://www.bauhaus.info/fileadmin/scripts/netcatHZ4806/katalog1/pdf/A0032.pdf
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