Per Gesetz liegt die Nachweispflicht über die regelmäßige Teilnahme am Schießen beim Schützen.
Kein Leiter oder Leitender oder Vorsitzender oder, oder...
hat die Pflicht die regelmäßige Teilnahme zu verifizieren. (Ausnahme: die ersten drei Jahre).
Der Verband muss lediglich eine Möglichkeit der Datenüberprüfung einrichten,
das sind normalerweise die Bedürfnisbescheinigungen.
Alles andere sind verbands- und/oder vereinsinterne Regularien.
Allerdings unterwirft man sich als Mitglied eines Verbandes- bzw. Vereines auch dessen Regeln, was immer weniger Spaß macht, da sich immer mehr Verantwortliche überwiegend mit dem Rücken an der Wand bewegen.
Ein Verbandswechsel hilft nicht immer, da die Verbände in den Grundregeln gleichgeschaltet sind.
Es ist wie es ist.
Grüße
Brommy