Hallo,
bitte nicht erschlagen, falls der Eintrag im falschen Bereich ist. Ist mein erster Beitrag.
Angenommen ein Mann mit volljährigem Sohn besitzt einen Waffenschein und Waffen, da er Jäger ist. Der Sohn hat keinen Jäger-/Waffenschein und darf die Waffen somit logischweise auch nicht benutzen.
Nun stirbt der Vater und hinterlässt eine Vielzahl an Waffen.
Darf der Sohn die Waffen an einen Waffenhändler, bspw. Fr*****ia verkaufen oder würde er sich strafbar machen und muss der Polizei melden, dass einige Waffen hinterlassen wurden und die werden nun einfach so eingezogen. Die damals investierten DM/? wären weg?