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hammerwaffe

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  1. Ja, der ist vorhanden. Edit: hab jetzt auch erfahren, dass ein Schrank Sicherheitsstufe B besser ist als Sicherheitsstufe A. Dachte da anders rum ^^
  2. mit der Waffenbehörde wird es bald einen Termin geben. Eine Frage habe ich noch: Jemand hat mir gesagt, dass für Langwaffen (bspw. Kleinkaliber/Schrotgewehr) ein Waffenschrank Sicherheitsstufe A benötigt wird. '96 wurde ein Waffenschrank Sicherheitsstufe B gekauft (für 4 Langwaffen). Ist dieser damit nicht mehr verwendbar?
  3. Hallo, danke erstmal für die Antworten. BÜMa = Bürgermeisteramt ? LWB = Landeswaffenbehörde ? (wo findet man eine solche?) Es gibt wohl eine WBK (ohne Munition), die einen Erben berechtigt Waffen zuhause zu lagern. Allerdings müssen diese Waffen gesichert werden. Nicht im Sinne eines Waffenschrankes, sondern von an den Waffen angebrachten Sicherungen. Nun kostet eine derartige Sicherung lt. Waffenbehörde zwischen 150? und 200? und kann auch nur bei ausgewählten Waffenhändlern bezogen werden. Einfach Rechnung: 5 Waffen x 200? Sicherung = 1000?. Das muss doch alles billiger gehen oder nicht? Können die Waffen für eine Zeit X nicht bei einem befreundeten Jäger untergebacht werden und in der Zeit X macht der Erbe einen Schein X, um die Waffen anschließend ungesichert zuhause lagern zu können? Was für ein Schein wird hierfür benötigt? Was kostet dieser ca. ?
  4. Hallo, bitte nicht erschlagen, falls der Eintrag im falschen Bereich ist. Ist mein erster Beitrag. Angenommen ein Mann mit volljährigem Sohn besitzt einen Waffenschein und Waffen, da er Jäger ist. Der Sohn hat keinen Jäger-/Waffenschein und darf die Waffen somit logischweise auch nicht benutzen. Nun stirbt der Vater und hinterlässt eine Vielzahl an Waffen. Darf der Sohn die Waffen an einen Waffenhändler, bspw. Fr*****ia verkaufen oder würde er sich strafbar machen und muss der Polizei melden, dass einige Waffen hinterlassen wurden und die werden nun einfach so eingezogen. Die damals investierten DM/? wären weg?
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