:?: Ich hoffe, ich wecke keine schlafenden Hunde ... aber kann jemand verbindlich erklären, ob man für die "Tingle-Pistole" (wurde vor einigen Jahren von Armi San Marco / Hege hergestellt) eine Erwerbsberechtigung benötigt?! Ist ja eine einschüssige VL-Pistole (Kal. .44) und sollte von daher frei erwerbbar (ab 18 Jahren, versteht sich) sein. Nun sagt mir aber der eine Händler, Nein, es braucht eine EWB (angeblich wegen des WaffRNeuRegG), während der andere davon nichts weiß und das Stück so verkauft. Ich habe im neuen Waffengesetz auch nichts finden können. Wie isses denn nu ... ?
Musashi