Jump to content

Linearbeschleuniger

Registrated User
  • Posts

    360
  • Joined

  • Last visited

  • Days Won

    1

Posts posted by Linearbeschleuniger

  1. Dann weißt Du mehr als in dem Bericht steht, die Art der zurückgelassenen Waffen konnte ich nicht finden.

    Ich auch nicht. Deswegen schrieb ich auch immer nur im konjunktiv und in Vermutungen.

    Ich kann aber auch zwischen Zeilen lesen und kann vermuten wie und warum eine Pressemittelung wie geschrieben wird.

    Dazu kommen Wahrscheinlichkeiten. U.a. die Wahrscheinlchkeit, dass ein Schütze, der seine Kurzwaffen in einem Koffer, in dem sich eine 9mm sowie eine GSP und ein Wechselsystem befinden, wohl recht wahrscheinlich im Rest des Schrankes eher weniger ein AR15, AK-Derivat, SL7, etc. aufbewahrt.

    Ich vermute nur...ja... aber wahrscheinlich ist für einen vermutlichen DSB-Schützen neben diesen, für Kriminelle interessante KWs wohl eher die von mir erwähnte Luftpumpe und ein KK.

    Das die Pressedienststelle keine Panik verbreiten will und deswegen auf dieses "liegengelassene" sperrige Geschirr hinweist, mag man als Verschwörungstheorie abwenden, ist aber nicht ausgeschlossen sondern logisch nachvollziehbar.

    Alles ist möglich. Sowohl die eine als auch andere Theorie.

    Schauen wir einfach mal, ob sich solche Vorfälle in nächster Zeit in Hedwig-Holzbein häufen.

  2. Nach dem Bericht, kann man doch zweifeln, dass es da jemand wirklich auf die Waffen abgesehen hatte:

    Kann man. Muss man aber nicht.

    Weil der KK Einzellader und die Luftpumpe stehengelassen wurden, hatten die Eigentumswandler eigentlich auch kein Interesse an den KWs?

    Unterstellen tu ich nichts. Möglich ist, dass die sich vertan haben. Muss aber nicht.

  3. Nix 1976 sondern 2008 war das Eintragungsjahr, also die letzte Amnestie, da habe ich die als Berechtigter übernommen und eintragen lassen

    Dann könntest Du ein Problem haben.

    Einschüssige Perkussionspistolen mit Konstruktion vor 1871 -> frei ab 18

    Mehrschüssige Perkussionswaffen -> gelbe wbk

    Die tingle ist aber weder a noch b -> grüne wbk

    Mag sein, dass der sb das so eingetragen hat. Richtig ist das nach Gesetz jedoch nicht.

    Gerade die tingle bietet diese böse stolperfalle.

  4. Na also.... :drinks: ... die Intention unserer Postings war analog.

    Wir haben nur aneinander vorbeigeredet aufgrund falscher Blickwinkel und gegenseitiger falscher Interpretation unserer Postings.

    Jetzt gilt es nur noch, gemeinsam die aufgrund mangelnder Information entstandenen Verbotsforderungen schlecht oder falsch informierter Mitposter zu überzeugen, von Ihren Verbotsforderungen Abstand zu nehmen. Dabei dürfte unsere bisher geführte sachliche Diskussion vielleicht schon einen Großteil dieses Zieles erreicht haben.

    Wenn es so auch im Waffenrecht und allgemein in der Politik laufen würde, wäre unsere Welt bereits ein ganzes Stück besser.

    Edith möchte anmerken, dass ich neulich, auf ganz andere Themen bezogen, eine ähnliche Diskussion mit einem überzeugen Grünen hatte. Immerhin kamen wir am Ende zum Fazit, die gleichen Ziele (Biodiversität, Zukunft unserer Kinder, etc.) zu verfolgen, jedoch gegensätzliche Lösungsansätze verfolgen. Hier kann man dann aber wieder auf sachliche Ebene zurückkommen.

  5. die klasse 2M gibt es nur dort, wo der einspeisende laser eine leistung von weniger als 1mW hat.

    um es kurz zu machen: die großen showlaseranlagen fallen in keine dieser klassen, lediglich die zu grunde liegende laserquelle.

    bei einem pink floyd-konzert, welches ich auf dem hockenheim-ring besucht habe, wurde ein 70W-kupferdampflaser eingesetzt. hier wurde auf eine bestrahlung des publikums verzichtet. dafür gab es damals zusätzliche auflagen, um den flugverkehr nicht zu behindern, da hier die strahlen teilweise sekundenlang statisch in den himmel gerichtet waren. das wäre für piloten doof gewesen...

    ist eine diskussion auf dieser ebene in ordnung?

    Eine Diskussion auf dieser Ebene ist nicht in Ordnung. Sie ist ausdrücklich erwünscht. Ich bin auch nicht allwissend und lasse mich gerne eines besseren belehren.

    Das hier, Bsp. Pink-Floyd, andere Klassen eingesetzt werden, bedarf aber doch bestimmt Ausnahmegenehmigungen und deckt sich doch mit meiner Aussage bzgl. Recht/O-Amt/Auflagen, oder?

    Meine Bitte nicht gleich nach Verboten zu schreien (und damit meine ich ja eben genau nicht Dich, sondern die anderen vorigen Kommentatoren) , analog Waffenrecht, dürfe auch Deiner Meinung entsprechen, oder?

  6. jdaher kann man auch leistungsstärkere laser nehmen, solange sichergestellt ist, daß die verweildauer der projektion an jeder stelle im publikum ausreichend kurz ist.

    genau dafür wurde, nach meinem Kenntnisstand, doch die Klase 2M neben der Klasse zwei eingeführt, die genau auf diesen Aspekt der Verweildauer eingeht.

    Oder irre ich da?

    Unterm Strich wird auf jeden Fall seitens Gesetzgeber bzw. Ordnungsamt sichergestellt, dass bei Shows keine Augenschäden auftreten können (menschliche Fehler, mutwilligkeit etc. ausgenommen), so dass man die Gefahren einer Lasershow kaum mit dem vorsätzlichen Blenden von Piloten mit hochenergetischen Punktlasern in Relation setzen kann, oder?

    Genau das wollte ich mit meinem Vergleich "Paintball" <=> .357 veranschaulichen und dem geneigten Leser anraten sich erst zu informieren, bevor Verbote gefordert werden, die eigentlich längst vorhanden sind.

  7. tut mir leid.

    ich habe mich dazu hinreissen lassen, meinem gegenüber ein nichtwissen zu attestieren, da er forderte, man solle sich erstmal schlau machen, bevor man über etwas redet, um gleich im nächsten satz zu demonstrieren, daß er offensichtlich noch nicht an einer lasershow beteiligt war. ich kenne linearbeschleuniger nicht und fühlte mich durch das "macht euch erstmal schlau" doch angegriffen.

    wenn dies falsch angekommen ist, bitte ich um entschuldigung.

    Ich bin nicht nachtragend :drinks: sondern gewohnt, dass man meine Kompetenz in Frage stellt und erst später merkt, dass da doch mehr dahinter stecken könnte.

    Ich wollte auch keineswegs Dich mit "schlau machen" ansprechen, sondern eher allgemein, da in diesem Fred anfangs viel Mist rum kam.

    Ich gebe auch gerne zu, dass ich wenig Erfahrungen mit Lasershows habe, da ich meine Brötchen mit medizinischen Lasern verdiene.

    Du wirst mir aber sicherlich recht geben, dass bei Lasershows, bei denen auch das Publikum angestrahlt wird, maximal 2/2M Laser erlaubt sein dürften, während Shows mit höherer Klasse geeignete Maßnahmen zur Verhinderung des Anstrahlens des Publikums als Auflage bekommen, so dass insgesamt die Gefahr von Augenschäden minimal ist, oder ?

    Na dann sind wir ja wieder einer Meinung :friends2:

  8. Ihr diskutiert über Laser, wie die Grünen über Waffen.

    Bitte macht euch schlau,bevor ihr hier Vebote fordert, die verschiedenen Laserklassen durcheinanderwürfelt etc.

    Ein Projektionslaser auf einer Show ist mit Sicherheit klasse 2 bzw. 2a.

    Hier reicht bereits der Lidreflex um das Auge vor Schäden zu bewahren.

    Aus Fernost importierte "Laserpointer" können dagegen mittlerweile durchaus 10 Watt bringen, was ausreicht um dunkles Material zu entzünden. Millisekunden so einen Laser im Auge und die Lichter sind für immer aus.

    Wenn ihr Verböte von Lasershows fordert, weil ein Helo-Pilot geblendet wurde, ist das wie Softair oder Painball-Arenen zu verbieten, weil bei einem Banküberfall der Kassierer mit ner .357er erschossen wurde.

  9. Denk' jetzt bitte mal darüber nach, ob diese Stimmen für die AfD der FDP etwas wegnehmen, zum Beispiel Prozentpunkte. Hast Du? Ja? Na, dann bist Du ja auch zu dem Schluß gekommen, daß diese Stimmen der FDP keine direkten Punkte abgenommen haben.

    Dann hat man mir Prozentrechnung falsch beigebracht, oder wie?

    1000 Wähler 500 Nichtwähler

    50 wählen FDP = 5%

    Jemand aktiviert 250 Nichtwähler für irgendwen außer FDP:

    1250 Wähler 250 Nichtwähler

    Weiterhin nur 50 wählen FDP=4%

    1% weggenommen.

  10. Kann ich mich nun echt nur zwischen verschrotten, unbrauchbar und ca. 100€ pro Sicherung entscheiden?

    Das ist doch :gaga:

    Erkundige Dich doch erstmal, ob es denn bereits für die Kaliber ensprechende Laufdildos gibt. Wenn nicht: Erb-WBK. Bis es passende gibt hast Du dann sicher auch Sachkunde, 1 Jahr Vereinszugehörigkeit etc., wodurch eine nachträgliche Verstöpselung bei verfügbarkeit auch entfallen dürfte.

    Ansonsten verkauf an Sposchü (Bedürfnis dürfte vorhanden sein) oder Jäger für 1€ und dann nach einem Jahr zurückkaufen, oder so ähnlich....

×
×
  • Create New...

Important Information

Imprint and Terms of Use (in german)