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Katja Triebel

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Everything posted by Katja Triebel

  1. prolegal ist per Satzung überparteilich, und das soll und wird es auch bleiben. Prinzipiell hat aber jeder Mensch (auch ein Vorstandsmitglied von prolegal) sein Recht, sich politisch oder parteilich zu engagieren, wo er will. Da werden die Grenzen nur bei den extremistischen Bereichen und Grauzonen gesetzt. Die nachfolgende Erklärung ist deshalb auch nicht als Stellungnahme von Katja Triebel in ihrer Eigenschaft als Vorstandsmitglied zu werten, sondern als die einer Legalwaffenbesitzerin, die sich für ein liberales, den demokratischen und rechtsstaatlichen Grundsätzen entsprechendes Waffengesetz einsetzt und dabei ihre Hoffnungen auf die "Piraten" als eine neue politische Strömung setzt. http://www.prolegal.de/wp-content/uploads/2012/08/Waffenrecht-bei-den-Piraten.pdf
  2. Wenn wir mal eingespielt sind, können wir regelmäßig 1/4 Seite bekommen.
  3. Mit Holler beschäftige ich mich nicht, aber das PL-Direktorium hat erlaubt, meine Meinung zu den Piraten online zu stellen: http://www.prolegal.de/wp-content/uploads/2012/08/Waffenrecht-bei-den-Piraten.pdf
  4. Die schweizer Zeitungen scheinen noch nicht ganz so vom Grün durchdrungen zu sein wie die deutschen Bei uns würde diese Studie in den Medien ganz anders interpretiert werden.
  5. Das Problem ist innerhalb der Partei erkannt worden und man sucht nach Lösungsmöglichkeiten. Die einzelnen Komponenten sind sehr treffend hier aufgelistet worden: http://wiki.piratenpartei.de/AG-Meinungsfindungstool/Problembeschreibung
  6. Darf ich Teile dieses Posts bei Marc in den Blog stellen? Bzw. machst du das selber?
  7. Mit Acrobat Reader No.9 geht es: http://thegeek.de/wp-content/uploads/2012/08/Jahresstatistik-2001.pdf
  8. So etwas werden die Piraten NIE machen. Wenn sie aber mehrheitlich so ticken, wie das Grundsatzprogramm entwickelt wurde, dürfte es möglich sein, die Sinnhaftigkeit von Kontrollen und Gesetzen nachzufragen - auch im Waffenrecht. Während die virtuelle Abstimmung negativ war, hat ein kleiner Ortsverband eine Pressemeldung entwickelt, die vom Bundesvorstand abgesegnet wurde und - hoffentlich - bald in der Backnanger Presse steht. Dort könnt Ihr dann sehen, dass die Piraten mit dem Thema Waffenrecht sachlich umgehen wollen. Sie werden sich aber nie zu einem liberalen Waffenrecht bekennen, sondern immer nur zu Gesetzen, die die Sicherheitslage der Bevölkerung dienen ohne die Freiheiten des Einzelnen zu weit einzuschränken. Das ist ein Balanceakt. Und hier hilft nur Aufklärung. Und die Piraten sind die ersten - weil es die AG Waffenrecht gibt - die die Aufklärung an der Basis versuchen. So etwas ist noch nie passiert. Wir kennen nur Lippenbekenntnisse von ganz oben (oft gegen die Mehrheit der eigenen Basis aus Unkenntnis), die unter Mediendruck verschwinden. Da ich ein Basisdemokratie-Fan bin, halte ich der Partei solange die Stange, wie sie es verdient. Auch gebe ich nichts auf Artikel in der Journaille, die das System dieser Partei immer noch nicht verstanden hat. Schaut euch den Bundesvorsitzenden Bernd Schlömmer und den Vize Sebastian Nerz an. Solange diese Leute der Partei voranstehen, geht alles gut. Sobald J. Ponader & Co. den Bundesvorsitz übernehmen, bin ich weg.
  9. Ja! Es gibt ein Wiki der AG Waffenrecht: http://wiki.piratenpartei.de/AG_Waffenrecht Dort kann man mitarbeiten, in dem man sich die Stellungnahmen durchliest und verbessert, bzw. auf der Diskussionsseite zu Verbesserungen auffordert. Man sollte sich hierzu einmal anmelden und die kleine Hilfeseite lesen. Nach Anmeldung kann man sich auf die Mailingliste der AG setzen lassen. Ich empfehle Sammelnachricht, ansonsten quillt das Postfach über, insbesondere wenn jemand trollt (aktuell ukw aus SH). Es gibt ein großes Chat-Forum/Mailingslisten-Spiegelung. Viele Foren sind für alle offen, manche werden moderiert, d.h. ein geschriebener Post eines Nicht-AG-Mitglieds muss vom Koordinator moderiert werden. Hier ist das Forum: https://news.piratenpartei.de/index.php und hier das Forum der AG Waffenrecht: https://news.piratenpartei.de/forumdisplay.php?fid=378 Dies ist alles ohne Mitgliedschaft möglich, sowohl zu unserem Thema als auch zu vielen anderen. D.h. NICHT alles, was ihr im Forum oder im Wiki lest, stammt von einem Parteimitglied. Nur die Sachen, die vom halbjährlichen Parteitag abgestimmt werden, sind Parteimeinung. Der Rest ist Einzelmeinung. Und die lautesten Schreier stellen nicht immer die Mehrheit dar.
  10. Steffen Schöps schrieb in einem anderen Forum, dass sich die FDP bemüht hätte um die Publizierung, aber scheiterte. Mir ist ein Auszug von 2009 bekannt, der mir GANZ GEHEIM übergeben wurde. Ich kenne mindestens 10 Leute, die sich rühmen, im Besitz dieser geheimen Akten zu sein, sie aber nicht rausrückten. Wem nutzte die Geheimniskrämerei? Nur den Wichtigtuern?
  11. Nur wegen der paar geschwärzten Zeilen waren diese Berichte ein Jahrzehnt "komplett unter Verschluss". Frag den General. Das ist einfach nur lächerlich! Das BKA rückte damit auch nicht auf die erste Anfrage heraus. Erst die Einschaltung desjenigen, der das Informationfreiheitsgesetz überwacht, hat überhaupt die Herausgabe der Daten ermöglicht. Und man mag es kaum glauben, angeblich ist das erste Auskunftersuchen (trotz Faxprotokoll beim Sender) beim BKA nie angekommen bzw. zwischenzeitlich verlorengegangen. Deshalb hat das ganze Auskunftersuchen auch über drei Monate gedauert. Ich frage mich auch, warum nicht mindestens alle 2-3 Jahre ein ähnlich umfangreicher Bericht wie 2001/2002 gemacht wird. Die Zahlen sind vorhanden. Nur niemand macht eine Auswertung. Wir hatten somit in den letzten 10 Jahren drei umfangreiche Gesetzesänderungen ohne Fakten! So etwas ist einer Demokratie unwürdig!
  12. Zwei Leute aus der AG Waffenrecht der Piraten haben endlich die so oft angeforderten BKA-Statistiken erhalten, in dem sich Susanne auf das Informations-Freiheitsgesetz berufen hatte und via dessen Vertreter endlich die Unterlagen bekam. Marc hatte eine gleichlautende Bitte um Auskunft gestellt und heute die Statistiken in seinem Blog veröffentlicht (vielen Dank, Marc) http://thegeek.de/statistiken-des-bka-nach-dem-informationsfreiheitsgesetz-erhalten/ (Somit ist die Zeit in der AG nicht vertane Zeit, Herr General! Auch, wenn die Partei aktuell keine Wahlalternative für LWBs bietet) http://gunboard.de/gb_vb/showthread.php?p=425792
  13. 1. Stellt LQFB die Meinung der Piraten dar? Das genutzte Tool ist innerhalb der Partei umstritten, da nur 1500 von 30.000 Mitgliedern Zugang haben und es Stimmabgabe via Delegierte gibt. Von diesen 1500 Stimmberechtigten wurden nur 1028 Stimmen abgegeben, davon 180-200 über Delegierte, d.h. es bleiben genau 800 einzelne Personen übrig (von 30.000), die ihre Meinung kundgetan haben. Ich zum Beispiel werde mich an dem Tool künftig nicht mehr beteiligen, weil die Arbeit in den AGs überhaupt nicht berücksichtigt wird, sondern jeder sachunkundige Heini dort einen Antrag einstellen kann. Es gibt viele Piraten, die die Grundideen der Partei verinnerlicht haben, die auch dieses Tool ablehnen. 2. Warum wurde der Antrag in Bayern abgelehnt? Ich habe mir das Video vom Landesparteitag in Bayern abgelehnt. Die Verquickung "Waffenrecht auf Sachebenen" MIT der "Ablehnung der Hauskontrollen" führte dazu, dass die sachunkundige Mehrheit das Gefühl bekam, LWBs wollen nicht kontrolliert werden. Die AG hat daraus gelernt und wird das Thema Hauskontrollen nicht zur Priorität machen und sich nur gegen die Kostenpflicht aufstellen, jedoch nicht gegen die Hauskontrollen an sich. 3. Wie sieht es an der Basis aus? Das weiss im Moment keiner. Es gibt einige laute Schreier und Trolle, die mit falschen Vorwürfen Politik gegen die AG (und insbesondere gegen prolegal und meine Person) gemacht haben. Die Gerüchte halten sich, die Lautstärke wird aber leiser. Des öfteren kann man in Mailingslisten von Stammtischen erfahren, dass das Thema Waffenrecht fachkundig und sehr diametral an der Basis diskutiert wird. 4. Was bedeutet Engagement bei den Piraten? Zunächst einmal Aufmerksamkeit für die Probleme, für die öffentliche Darstellung, für die fehlenden Studien und für die ideologischen Ansätze, die bisher einfach so ungefragt hingenommen wurden. 5. Ist das Engagement dort vertane Zeit? Es ist das erste Mal in der Geschichte der Bundesrepublik, dass sich Nicht-LWBs in Mailinglisten, Stammtischen und im Wiki der AG informieren. Prolegal wird von den Medien, wie Spiegel und Zeit, als "Waffenlobby" wahrgenommen. Es gibt seit einigen Monaten einige kritische Zeitungsartikel, evtl. auch, weil sie den Links der AG für ihre Research folgen oder auf den MLs mitlesen. 6. Was bedeutet das alles für mich? Ich habe die Hoffnung noch nicht aufgegeben, dass die Mehrheit der PP keine dritte grün-rote Verbotspartei will. Solange ich diese Hoffnung habe, werde ich Mitglied bleiben. Erst wenn die Grundsätze der Partei auf den Bundesparteitagen verschwinden, werde ich austreten. 7. Die Zukunft der Parteien Ich bin mir sicher, dass die Piratenpartei eingehen wird, wenn sie den rot-grünen Verbotsschwenk durchführt, da dieses Land keine dritte links-autoritäre Partei braucht, sondern eine Partei, die liberaler und durchlässiger ist als die FDP, da alle anderen Parteien (egal ob rechts, mitte, links) autoritärer als die FDP sind. D.h. entweder wird die PP eine basisdemokratische Alternative zur FDP oder sie wird eingehen bzw. mit den Linken fusionieren. In jedem Fall ändert die PP bereits jetzt den Politikstil der anderen Parteien. Die beiden (Werbe-) Zukunftsdialoge der CDU und SPD gaukeln Basisdemokratie vor und sorgeten für Gesprächsstoff. In Berlin wird zum ersten Mal ein Gesetzesentwurf VORAB mit den betroffenen Bürgern besprochen. (Hundegesetz) Es gibt Kreisverbände u.ä. Gruppen in den anderen Parteien, die sich mit Statements an die Öffentlichkeit trauen, welche anders als die Meinung ihrer Landtags/Bundestags-Spitzen sind.
  14. Gewalt hat eine Spirale, nicht jede Gewalttat ist gleich oben an der Spitze. Heute kam diese Meldung eines Waffenskeptikers im PP-Forum an, der darüber diskutieren will: Falls sich jemand den Beitrag reinzieht, wäre eine Zusammenfassung nett. Falls jemand Material über Manfred Spitzer hat, wird das auch gern gesehen.
  15. Der wichtigste Absatz: Genau das gleiche sagt Gary Kleck zum Waffenbesitz. D.h. die Symptome (Killerspiele spielen und Affinität zu Waffen) forden zum HINSCHAUEN und NACHFRAGEN auf, d.h. auch Kontaktaufnahme mit dem sozialen Umfeld. Gefährlich wird es erst, wenn der Schüler unfähig ist, in der Familie oder Schule seine Probleme eigenverantwortlich zu lösen. Kommen dann noch medikamentöse Behandlung und aufwändige Medienberichte dazu, wirken diese wie Katalysatoren. Memmingen ist hierbei ein gutes Beispiel dafür, dass der reine Waffenbesitz nicht zu einer Tat mit Opfern führt. In Erfurt gab die Mutter zu, dass sich der Sohn ein halbes Jahr vor der Tat abgekapselt hatte. Er musste seine Empathiefähigkeit reduzieren, um die Tat auszuführen. Das ist ein langer Prozess, der nichts mit einer spontanen Idee zu tun hat. Hinschauen und Nachfragen hätte vielleicht geholfen - evtl. ein Anruf im Sekretariat oder bei einem "Schulfreund". Ich rede mit den Freunden meiner Kinder, die uns besuchen kommen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass einer meiner Söhne ein halbes Jahr "Nicht-zur-Schule-gehen" hätte vortäuschen können. Und in Winnenden ist es bis heute nicht klar, ob die Psychologen und die Jugendarbeiterin die Eltern von der Todessehnsucht des Jungen berichtet haben. Dort haben die Eltern hingeschaut, sonst hätten sie nicht um psychatrische Hilfe gebeten. Doch was bei der "Hilfe" herauskam, war anscheindend sehr unprofessionell.
  16. Bamberg KANN nicht sein. http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-9293466.html Ich habe wirklich das Web durchstöbert. Da steht nichts. Im Bamberg wurde ein kleiner Junge von seinen Eltern erschlagen. In Solingen wurden fünf Frauen in Solingen von Rechtsextremisten per Brandanschlag umgebracht. Uvm. - aber keine 5 Tote in Bayern.
  17. Die hier sind noch ohne Beleg! April 2001 Upgant-Schott zwei Tote Juli 1999 Schwerin ein Toter Mai 1996 Remseck-Hochberg zwei Tote Dezember 1993 Bamberg fünf Tote August 1992 Koblenz ein Toter Mai 1992 Gifhorn drei Tote 1992 Bad Griesbach zwei Tote
  18. Genau das gleiche hat 1993 schon ein SEHR NEUTRALER Kriminologe namens Gary Kleck geschrieben: Gun Controll ist nicht Kontrolle der Waffen, sondern Kontrolle der Waffenbesitzer. Auch in den USA sind die Waffenbesitzer eher ländlich, eher männlich, eher südlich, eher konservativ. Kaplan (1979): "In den Augen der Nicht-Waffenbesitzer gelten Waffenbesitzer als gewaltätig, ungebildet, Rassisten, Reaktionäre und als gefährlich. Kates schrieb 1990 "Anti-Waffen-Apostel sehen ein Waffenverbot als offizielle oder symbolische Bestätigung ihrer eigenen moralischen Überlegenheit und gleichzeitig als Verurteilung von Waffen und deren Besitzer" Wall Street Journal (1972): "Die Waffenkontroll-Debatte zeigt den Konflikt zwischen der alten, traditionellen Kultur der Ur-Amerikaner und dem neuen, städtischen, kosmopolitischem Amerika." Und Hawley schrieb bereits 1977: "Waffen sind nur das Symbol für die dazugehörenden Leute und Kulturen, die man ablehnt - hauptsächlich aus Gründen, die mit Waffenbesitz eigentlich gar nichts zu tun haben."
  19. Das Grundgesetz gilt immer seltener. Vorschlag der GRÜNEN für ein neues Hundesschutzgesetz in Berlin: § 14 Mitwirkungspflichten, Betretungsrecht ... (2) MitarbeiterInnen der zuständigen Behörden dürfen, soweit es zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlich ist, 1. Grundstücke mit Ausnahme von Wohngebäuden jederzeit und 2. Betriebsräume während der Betriebszeiten betreten. Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Abs. 1 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt. So einen Paragraphen gibt es im aktuellen Gesetz nicht. http://www.berlin.de/imperia/md/content/sen-verbraucherschutz/lesefassunghundegesetz.pdf?start&ts=1178539344&file=lesefassunghundegesetz.pdf
  20. Beim Stöbern gefunden: BGH, Beschluss vom 22. 3. 2012 - 1 StR 359/11 zu Winnenden T. K. war psychisch auffällig. Seit 2004 hatte er sich immer mehr zu einem Einzelgänger entwickelt. Er beschäftigte sich oft mit Computerspielen, insbesondere mit solchen, in denen er auf virtuelle Personen schoss. Anfang 2008 äußerte er gegenüber seiner Mutter nach entsprechenden Internetrecherchen selbst den Verdacht, dass seine Stimmungsschwankungen und schlechten Schulnoten auf "bipolare Störungen beziehungsweise manisch-depressive Erkrankungen" zurückzuführen seien. Daraufhin veranlassten seine Eltern über den Hausarzt eine ambulante psychotherapeutische Behandlung in der psychiatrischen Klinik in Wei. (Klinikum We.). Schon zu Beginn der Behandlung äußerte er dabei gegenüber der Therapeutin (Fremd-) Tötungsphantasien, worüber diese die Eltern unterrichtete. Im August 2008 wurde T. K. nach fünf ambulanten Gesprächsterminen aus der Behandlung des Klinikums entlassen. Die Klinik bewertete seinen Zustand zwar als deutlich verbessert, empfahl jedoch, dass er auch künftig ambulant psychologisch betreut werden sollte. Da T. K. keine weitere therapeutische Betreuung mehr wollte, unternahmen die Eltern in dieser Richtung nichts, sondern setzten sich über die Empfehlung hinweg. Dabei blieb es selbst dann noch, als sich der psychische Zustand T. K. s wieder deutlich verschlechterte. Dies war für die Familie auch sichtbar, wie sich insbesondere aus dem Inhalt des Chat- Verkehrs der jüngeren Schwester T. K. s mit ihrem Freund ergibt. Statt jedoch für therapeutische Betreuung seines Sohnes zu sorgen, ermöglichte ihm der Angeklagte Schießübungen in seinem Schützenverein. http://lexetius.com/2012,1459 Freising (gehört nicht zu den legalen Waffen, aber zu den Amokäufen an Schulen) http://lexetius.com/2009,3577
  21. Könnte Lübeck Mai 1991 sein: Land Schleswig-Holstein Der 1959 geborene Ehemann der Klägerin zu 1. (M) und Vater der minderjährigen Kläger zu 2. bis 5. wurde am 5. Mai 1991 gegen 6.50 Uhr von dem 1964 geborenen K. G. (G) in dessen Wohnung erschossen. Dort hatten sich M und G seit zirka 3.00 Uhr nachts aufgehalten, nachdem M dem G aus einer Schlägerei herausgeholfen hatte. In der Wohnung tranken beide Alkohol. Die Blutalkoholkonzentration betrug zur Tatzeit bei M 2,26 Promille, bei G 1,29 Promille. G hatte am Vortag zudem zwei Tabletten Captagon eingenommen. Er war ausgebildeter Sportschütze und verfügte in seiner Wohnung über zumindest zwei funktionsfähige Pistolen und erhebliche Mengen von Munition. Eine "Beretta" nahm er vor M auseinander. Gegen 6.15 Uhr klingelte G bei seinen Nachbarn - den Eheleuten S -, die beim zweiten Versuch auch öffneten. Er bat sie, ihm behilflich zu sein, den M, der nicht gehen wolle, aus der Wohnung zu schaffen. Ihren Vorschlag, die Polizei zu holen, befolgte er jedoch nicht. Bei dieser Gelegenheit bemerkte Frau S bei G in dessen Hosenbund ein großes Messer. Später sah sie ihn vor dem Hause mit einer Pistole hantieren. Kurz danach fielen drei Schüsse. G erschien erneut bei den Nachbarn S und erklärte, daß er M erschossen habe. Mit Strafurteil vom 27. April 1992 wurde G vom Landgericht (LG) Itzehoe freigesprochen. Zwar habe M ihn mit einem Messer angegriffen, er habe aber bei den ersten Schüssen in Notwehr gehandelt und ihm sei nicht zu widerlegen, daß der dritte Schuß versehentlich losgegangen sei. http://lexetius.com/1999,1592 Hier der Text von der Revision 1994, die den Freispruch von 1992 aufhob: Das Landgericht ist von folgendem Sachverhalt ausgegangen: Der Angeklagte und der später getötete Harald M. saßen zusammen in der Wohnung des Angeklagten, tranken Alkohol und unterhielten sich, unter anderem über die Selbstladepistole Marke Beretta, Kaliber 9 mm kurz, die der Angeklagte, ein geübter Sportschütze, einige Zeit zuvor illegal erworben hatte. Gegen 6.00 Uhr morgens kam es zu Unstimmigkeiten, deretwegen der Angeklagte Harald M. wiederholt zum Verlassen der Wohnung aufforderte. Dem kam M. nicht nach, sondern ärgerte weiterhin den Angeklagten. Als der Angeklagte nach einem Aufenthalt im Toilettenraum in das Wohnzimmer zurückkam, hatte M. ein Messer mit 22 cm langer Klinge, das er möglicherweise aus der Küche geholt hatte, neben sich auf der Armlehne des von ihm als Sitzgelegenheit benutzten Sessels liegen. Sodann kam es zu einem weiteren verbalen Streit zwischen den Männern, in dessen Verlauf M. mit den Worten "jetzt bist du dran!" oder "jetzt bist du fällig!" und dem Messer in der Hand aufsprang, so daß der in einer Entfernung von zweieinhalb Metern vor ihm stehende Angeklagte den Eindruck hatte, M. wolle ihn mit dem Messer anspringen. Aus Angst um sein Leben zog der Angeklagte die "Beretta" und gab in schneller, gleichmäßiger Reihenfolge in jeweiligem Sekundenabstand drei Schüsse auf M. ab, die diesen alle trafen. Dabei schoß der Angeklagte, wie bei Schießübungen trainiert, beidhändig in Form eines sogenannten Deutschusses nur über den Lauf auf M. zielend. Entsprechend früherem Übungsverhalten wollte der Angeklagte mindestens zweimal schießen, um sich des Angriffs zu erwehren, wobei er mit dem Tod seines Gegenübers rechnete und diesen in Kauf nahm. Der dritte Schuß wurde von ihm möglicherweise in der Erregung unbeabsichtigt abgegeben. Das erste Geschoß traf M. im Genitalbereich, durchschlug dessen Geschlechtsteil und linken Oberschenkel und blieb im Sessel, auf dem M. gesessen hatte, stecken. Nach dem ersten Schuß bückte sich M. aus instinktiver Angst oder vor Schmerz, wobei er sich von dem schießenden Angeklagten wegdrehte, so daß der zweite Schuß ihn über dem rechten Schulterblatt in den Rücken traf und unter anderem die rechte Lunge, die Brustschlagader und die linke Herzkammer durchschlug. Der dritte Schuß traf M., als er in Richtung auf das neben dem Sessel stehende Bett fiel, von hinten in den Kopf. Das Geschoß durchdrang in leicht absteigender Linie das Gehirn von hinten rechts nach links vom und trat am linken Auge wieder aus. Der Freispruch des Angeklagten beruht auf einem aus dem Urteil selbst erkennbaren Rechtsfehler bei der Überzeugungsbildung des Gerichts, der bereits auf die Sachrüge hin zur Aufhebung des Urteils führt (vgl. BayObLGSt 38, (1988), 148, 149). https://www.jurion.de/de/document/show/0:330886,0/
  22. November 2004 Saarbrücken Das Landgericht Saarbrücken hat den Angeklagten wegen (Heimtücke-)Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Es hat festgestellt, dass der Angeklagte dem Ehemann seiner Geliebten, als dieser am Abend des 3. November 2004 "in jeder Hinsicht arglos" mit seinem Pkw von seinem Firmengelände losfahren wollte, aufgelauert und ihn mit vier Pistolenschüssen getötet hat. http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/4/06/4-335-06.pdf Gefunden mit dem Suchwort Landgericht Vielleicht finden wir zu den anderen Fällen auch noch urteile?
  23. Hier brauche ich noch mehr Informationen: November 2004 Saarbrücken April 2001 Upgant-Schott Juli 1999 Schwerin Mai 1996 Remseck-Hochberg Dezember 1993 Bamberg August 1992 Koblenz Mai 1992 Gifhorn Juni 1992 Bad Griesbach Mai 1991 Lübeck
  24. Berlin, 3. Mai 2007 Ich habe endlich was gefunden, und zwar VIEL, LWB mit gemeldetem Gefährdungspotential. Die Behörden hatten es versäumt, die Unzuverlässigkeit zu vermuten. Mord in Moabit: Polizei gesteht Fehler ein http://www.welt.de/regionales/berlin/article855358/Mord-in-Moabit-Polizei-gesteht-Fehler-ein.html Mord II: Polizei räumt Fehler ein http://www.taz.de/1/archiv/archiv/?dig=2007/05/07/a0203 Der Feierabend-Mord von Moabit http://www.bz-berlin.de/archiv/der-feierabend-mord-von-moabit-article290103.html Urteil: http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/kg/presse/archiv/20071221.1350.91413.html Die Schwurgerichtskammer sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte seinen Schwager am 3. Mai 2007 auf offener Straße in Berlin -Moabit mit mehreren Schüssen zunächst niedergestreckt und dann mit weiteren Schüssen aus kurzer Distanz auf Oberkörper und Kopf so schwer verletzt hatte, dass dieser wenig später im Krankenhaus verstarb. Der Angeklagte leide jedoch an einer schweren psychiatrischen Erkrankung, so die Vorsitzende Richterin in ihrer mündlichen Urteilsbegründung. Bedrohungs- und Verfolgungsideen, die seiner Krankheit entsprungen seien, hätten sich zunehmend auf den Schwager, das spätere Opfer, fokussiert; dieser sei durch den Angeklagten in sein Wahnsystem eingeordnet worden. Der Angeklagte sei in diesem Rahmen offenbar der irrigen Vorstellung erlegen, das spätere Opfer, zu dem er bereits aus unbekannten Gründen vor mehreren Jahren den Kontakt abgebrochen hatte, schulde ihm Geld und wolle ihn zudem wegen eines angeblichen Besuchs bei einer Prostituierten erpressen. Weil sicher anzunehmen sei, dass der Angeklagte aufgrund seiner Erkrankung zum Tatzeitpunkt in seiner Steuerungsfähigkeit erheblich vermindert gewesen und er weiterhin für die Allgemeinheit gefährlich sei, müsse dieser in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden.
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