Danke fürs Posten.
Wehret den Anfängen kann ich dazu nur sagen. Diese Entscheidung war politisch.
Die Bundesnetzagentur muss ihr Okay dafür geben, wenn die DHL als Nachfolger des Staatsbetriebs Post einen Teil des Universaldiensts einstellt.
Es gibt auf der Webseite der Bundesnetzagentur jedoch keine Klagen, keine Beiratstagungen, keine Presseveröffentlichungen etc. Während bei jedert UTMS Vergabe ganze Aktenberge anfallen.
Aktuell ergründe ich gerade bei Facebook, wer von den Usern an einem nationalen DHL-Boykott mitmachen würde. D.h. NOCH nicht boykottieren, sondern reden und klagen, aber wenn es denn nichts wird, sollte man schon mal bereit sein.
Nach dem Export kommt der Import und dann der nationale Versand. Hier geht es auch um den Versand von Griffen, Visieren, Federn!!
Hier mein Kommentar, den die DWJ so nett war zu publizieren:
„Die ehemaligen Staatsbetriebe haben die Pflicht, ein flächendeckendes Netz für die postalische Versorgung der Bevölkerung zu unterhalten, den sogenannten Universaldienst. Der Universaldienst muss sicherstellen, dass jeder Bewohner Postsendungen versenden und das dafür notwendige Porto kaufen kann.
Internationale Transporte von Waffen und wesentlichen Teile unterliegen der behördlichen Genehmigungspflicht.
Beim Versand in Drittstaaten müssen die Pakete zuvor dem Zoll mit der Genehmigung vorgeführt werden. Diese Pakete sind bereits durch die MRN des Zoll gekennzeichnet und per EDV erfasst. Transporte innerhalb der EU benötigen eine Verbringungsgenehmigung bei Waffen und wesentlichen Teilen. Diese könnte auch aussen auf dem Paket angebracht werden.
Es spricht also nichts dagegen, dass die Post für diese Pakete einen Aufschlag zur Beförderung verlangt. Den Postdienst einzustellen, ist erschein jedoch als ein widerrechtlicher Eingriff in die Individualrechte.
Erschwerend kommt noch hinzu, dass Postpakete laut Weltpostvertrag besonders behandelt werden, d.h. es konnten bisher auch Länder per Post beliefert werden, zu denen die Fluglinien privatwirtschaftliche Waffentransporte generell ablehnen. D.h. es gibt ab 01.07.2011 überhaupt keine Möglichkeit mehr, diese Länder überhaupt zu beliefern.
Weiterhin steht die neue EU-Verordung zur Beratung, in der sämtliche Waffentransport per Luft- und Schiffsfrachten, die auf ihrem Weg UMGELADEN werden müssen, verboten werden sollen, somit nur Direktfrachten akzeptiert werden sollen. Dabei gibt es bisher keine Ausnahmen für "gute" Fluglinien wie Lufthansa oder "gute" Umlade-Länder wie die EU- und NATO-Staaten.
Alle diese Regelungen bezwecken entweder den generellen Willen zum Exportverbot für den individuellen, legalen Waffenverkauf oder zeugen vom Unwissen der Entscheider, denen nicht bewusst ist, welche Folgen ihre Bestimmungen haben.“