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Gunsmoker

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Everything posted by Gunsmoker

  1. Hier stellt sich aber die Frage, ob die Kontrolleure überhaupt in die Wohnung wollen, wenn der eingetragene LWB nicht da ist. Eine Kontrolle in dessen Abwesenheit ginge ja sowieso nicht, weil niemand anderes Zugang haben darf. Meine Frau würde a) niemanden zu den Waffenschränken lassen wenn ich nicht da bin*), denn sie könnte auch gar nicht weiterhelfen, weil sie die Nr.-Codes nicht kennt. *) das wäre auch vollkommen legitim und könnte keinesfalls als Verweigerung der Kontrolle durch den LWB ausgelegt werden. Gruß Gunsmoker
  2. Hallo Califax, danke für deine ausführliche Antwort. Soweit habe ich das schon verstanden. Mein persönliches "Unverständnis" bezieht sich einfach auf das WaffG, daß eine einschüssige VL-Pistole eine höhere Erwerbshürde hat/haben kann (grüne anstatt gelbe WBK, je nach Auslegung) als ein 6-schüssiger Perk.-Revolver. Das entspringt natürlich nur vom vollkommen überflüssigen Versuch, darin eine Logik im Waffenrecht zu erkennen. Gruß Gunsmoker
  3. Danke, das macht das Tingle-Problem für mich noch unverständlicher. Gruß Gunsmoker
  4. Das kann wohl nicht ganz stimmen. Es würde ja Revolver mit einschließen, was definitiv nicht der Fall ist. Gunsmoker
  5. Danke, die hatte ich bisher noch nicht so ganz auf meinem Radar. Dafür muß man den Brüdern und Schwestern in Sachsen echt dankbar sein Gunsmoker
  6. Ist schon kurios, daß - abgesehen davon, daß eine einschüssige VL-Waffe wie die Tingle WBK-pflichtig sein soll - die Hürden höher liegen als für 6-schüssige Perkussionsrevolver. Wie sieht es eigentlich mit dem Ruger Old Army aus, der ja kein historisches Vorbild vor 1871 hat? Ginge der auf neu-gelb, eine Disziplin in einer SPO vorausgesetzt? Gruß Gunsmoker
  7. auch dir besten dank für deinen konstruktiven beitrag, den man in diesem forum beinahe vermissen könnte, falls er nicht geschrieben worden wäre. Nun kannst du dich wieder hinlegen. Gruß Gunsmoker
  8. Kennt jemand hierfür eine Disziplin in einer genehmigten Sportordnung? http://www.egun.de/market/item.php?id=4605950 Die Waffe ginge auf neu-gelb, ich konnte aber keine Disziplin dafür finden. Gruß Gunsmoker
  9. Das belegt aber doch auch, daß von den braunen pro Kopf mehr Gewalttaten verübt werden? Und daß der rechte Terror mehr öffentliche Aufmerksamkeit findet, liegt evtl. daran, daß sich linke Gewalt - zumindest derzeit - fast ausschließlich "nur" gegen Sachen richtet, während die Rechten, ihrer Ideologie gemäß, auf Menschen zielen. Nu ja, ich verzichte schon immer auf BILD-Lektüre und lese seit langem SZ . Da steht zwar auch manchmal Unsinn über waffen-relevante Themen drin, gegen den man aber in Form von Leserbriefen anschreiben kann, die oft auch veröffentlicht werden, wenn sie nicht 'mainstream' sind. Gruß Gunsmoker
  10. Es ist ja gut möglich, daß das mit dem Autos anzünden tatsächlich nachgelassen hat, vielleicht weil unsere Polizei gute Arbeit geleistet hat und z.B. die Haupttäter geschnappt hat? Gruß Gunsmoker
  11. Jetzt fängst du auh noch mit dem alten Käse an.... 'Rechter Scheiß' klingt ziemlich verharmlosend. Natürlich muß darüber berichtet werden. Was denn sonst? Wenn nichts vorfallen würde, wäre es kein Thema. womit du hoffentlich unrecht hast. Gunsmoker
  12. Als 4. Punkt hätte ich 'beim Verband Bedürfnis-Antrag stellen' geschrieben. Ohne diese Bescheinigung gibt's ja leider keine WBK. Und das mit dem 'punktgenau haben' geht auch nicht überall so einfach, weil man zum Bedürfnisantrag eine Bestätigung über die 12-monatige Teilnahme am Schießsport benötigt, die ja eigentlich nicht vordatiert werden kann. Ich berichte aus aktueller Erfahrung. Mein 'Fegefeuer-Pflichtjahr' war am 10.10. rum, und jetzt gerade befindet sich mein Bedürfnisantrag beim Verband zur Bearbeitung. Wie hätte man das Beschleunigen können? Gruß G.S.J.
  13. Das zeigt doch blos, wie unaktzeptabel JEDE Form von Radikalismus ist. G.S.J.
  14. Na ja, welche 'Wahrheiten' meint er denn eigentlich? Was sind überhaupt 'gemäßigte Nazis'? Wer nicht den Holocaust und die im deutschen Namen begangenen Kriegsverbrechen im letzten Jahrhundert leugnet oder relativiert, und faschistisches Gedankengut pflegt, ist kein Nazi. Das sind für mich die Identitätskriterien, für die es keine mäßigende Einschränkung gibt. Oder kann man ein bischen Fascho sein? Die Aussage "Im Endeffekt führt doch die Ausgrenzung der Nazis erst dazu, dass sie in die Radikalität getrieben werden." verdreht außerdem Ursache und Wirkung. Nazis werden deswegen ausgegrenzt, weil sie sich zu einer Radikalität bekennen, in die sie keiner getrieben hat. Es sind der tumbe, programmatische Hass und die Menschenverachtung gegenüber allem 'undeutschen', was jedem Dialog im Wege steht. Gruß G.S.J.
  15. Hallo Fuchs, danke für deine sachdienlichen Hinweise. Ich bin habe mich für mein posting nicht voher in den Paragraphendschungel gestürzt, um die genaue Rechtslage zu ergründen. Mir ging es nur um die m.E. zu sehr vereinfachende Aussage im Titel, den man auch so verstehen kann, daß bereits ein unbewiesener Verdacht, der jeden treffen kann, Anlaß zum Schußwaffengebrauch geben könnte. Wie Du ja schreibst, ist dazu ein 'dringender Tatverdacht' erforderlich, und daß sich der 'Verdächtigte' durch Flucht zu entziehen versucht. Gruß Gunsmoker
  16. Danke für den Hinweis. Mea culpa...., oder wie das Dingens heißt! Gruß Gunsmoker
  17. Howdy Jägermeister, danke für den erklärenden Hinweis, aber so einfach kannst Du dich nicht aus der Affäre ziehen!. Es war nicht erkennbar, daß das Geschriebene nicht auf deinem Mist gewachsen ist. Ansonsten muß man sagen: von den Medien ist man heutzutage schon vieles gewohnt, da überrascht dieser Unsinn auch nicht mehr wirklich. Nichts für ungut...... Gruß Gunsmoker
  18. Erleuchteter Jägermeister, auch wenn dein Eröffnungpost schon ein paar Tage alt ist, möchte ich es doch auch heute noch aufgreifen, weil sich bisher offensichtlich kein Diskussionsteilnehmer mit der Formulierung deiner Eröffnungszeile näher befasst hat. Auch wenn wir - zum Teil sehr berechtigt - viel an unserem Staat und seinen Dienern zu kritisieren haben, so bin ich doch sehr froh darüber, daß unsere Polizisten nicht nur nicht auf 'Verdächtige' schießen müssen, sondern das auch gar nicht sollen bzw. dürfen. Jeder von uns kann jederzeit aus x-beliebigem Grund und ohne eigenes Verschulden plötzlich für irgendetwas 'verdächtigt' werden, und da wäre es wohl nicht nur mir ein großes Anliegen, bei lebendigen Leibe und in unversehrtem Zustand die Sachlage richtig stellen zu können. Fürs Schießen zur Selbstverteidigung gehört auch bei Polizisten zuerst einmal eine tatsächliche oder anzunehmende Bedrohungssituation, und nicht nur der Verdacht, daß jemand verdächtig sein könnte. In der Hoffnung, etwas zur weiteren Erleuchtung beigetragen zu haben, wünsche ich ein schönes WE . Gruß Gunsmoker
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