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Posts posted by Gunsmoker
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Ist ganz einfach:
Jeglicher Vorderlader-Revolver, der in irgendeine Sportordnung paßt, geht auf Gelb.
Man kann nur keine VL-Revolver ohne historisches Vorbild im DSB (und ggf. anderen Verbänden, die ein Vorbild fordern) schießen.
Im BDS gibt es diesen Passus nicht.
Die Tingle und ähnliche nichthistorische einschüsssige Vorderlader dagegen passen nicht auf gelb, weil auf diese nur folgende Waffen kommen:
Ihnen fehlt immer ein notwendiges Merkmal - nämlich entweder die Patronenmunition oder die Mehrschüssigkeit.
Darum gehen diese WBK-pflichtigen Geräte NUR auf grün.
Gar nicht auf WBK gehören dagegen (u.a.) einschüssige Perkussionswaffen WENN sie ein historisches Vorbild vor 1871 (Reichsgründung) haben.
Hallo Califax,
danke für deine ausführliche Antwort. Soweit habe ich das schon verstanden. Mein persönliches "Unverständnis" bezieht sich einfach auf das WaffG, daß eine einschüssige VL-Pistole eine höhere Erwerbshürde hat/haben kann (grüne anstatt gelbe WBK, je nach Auslegung) als ein 6-schüssiger Perk.-Revolver.
Das entspringt natürlich nur vom vollkommen überflüssigen Versuch, darin eine Logik im Waffenrecht zu erkennen.
Gruß
Gunsmoker
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der Ruger geht wegen vorhandener Sportordnung auf Neugelb.
Danke, das macht das Tingle-Problem für mich noch unverständlicher.
Gruß
Gunsmoker
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noch ne rein rhetorische Frage: ist Gunsmoker ein Klon von Pi9mm aus WO ?
Darauf eine rein rethorische Anwort: nix Klon, nur Original.
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Alles mit historischem Vorbild vor 1871 ist frei.
Das kann wohl nicht ganz stimmen. Es würde ja Revolver mit einschließen, was definitiv nicht der Fall ist.
Gunsmoker
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Ganz allgemeiner Tip:
Der Sächsische Schützenbund hat bei der Erstellung seiner B-Liste an fast alles gedacht.
Danke, die hatte ich bisher noch nicht so ganz auf meinem Radar. Dafür muß man den Brüdern und Schwestern in Sachsen echt dankbar sein
Gunsmoker
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Da wir aber den Mist mit dem 1.1.1871 für derartige Waffen zur Zeit haben und die Tingle daher zur Zeit eingetragen werden muss, kann man darüber streiten, ob gelbe oder grüne WBK. Hier zeigen sich wieder die handwerklichen Fehler derjenigen, die dieses Gesetz verbrochen haben.
Ist schon kurios, daß - abgesehen davon, daß eine einschüssige VL-Waffe wie die Tingle WBK-pflichtig sein soll - die Hürden höher liegen als für 6-schüssige Perkussionsrevolver. Wie sieht es eigentlich mit dem Ruger Old Army aus, der ja kein historisches Vorbild vor 1871 hat? Ginge der auf neu-gelb, eine Disziplin in einer SPO vorausgesetzt?
Gruß
Gunsmoker
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sorry Leute,
..........
mit kopfschüttelnden Grüßen
alzi
auch dir besten dank für deinen konstruktiven beitrag, den man in diesem forum beinahe vermissen könnte, falls er nicht geschrieben worden wäre. Nun kannst du dich wieder hinlegen.
Gruß
Gunsmoker
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SC LP 2.01 Großkaliberbüchse
oder
SC LP 2.03 Präzisionsgewehr
Besten Dank!
Gunsmoker
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Kennt jemand hierfür eine Disziplin in einer genehmigten Sportordnung?
http://www.egun.de/market/item.php?id=4605950
Die Waffe ginge auf neu-gelb, ich konnte aber keine Disziplin dafür finden.
Gruß
Gunsmoker
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und an den Weihnachtsmann glaubst du auch noch ...
nur ein Ausschnitt von der letzten Woche, es wird nämlich nur noch vereinzelt darüber berichtet
Charlottenburg=mehrere Autos angezündet
Til Schweigers Auto angezündet
....... usw. , usw. , usw.
Also, wird doch alles berichtet!
Gunsmoker
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Das belegt aber doch auch, daß von den braunen pro Kopf mehr Gewalttaten verübt werden? Und daß der rechte Terror mehr öffentliche Aufmerksamkeit findet, liegt evtl. daran, daß sich linke Gewalt - zumindest derzeit - fast ausschließlich "nur" gegen Sachen richtet, während die Rechten, ihrer Ideologie gemäß, auf Menschen zielen.Wenn irgendwo in Deutschland einem braunen ein Schweizer Taschenmesser aus der Hose fällt, dann bekommt die Presse Schnappatmung. Wenn dagegen linke ein halbes Stadtviertel ins Chaos stürzen, dann ist das nur noch eine Randnotiz wert........
Wieviel Prozent hat der braune Haufen bei der letzten Bundestagswahl bekommen? Wieviel Prozent hat das linke Zeugs?
Die Anzahl der Straftaten durch linke liegt nur deshalb noch knapp unter der durch rechte, weil linke keine verfassungsfeindlichen Symbole präsentieren können. Die der Gewalttaten durch linke liegt schon lange deutlich über der der braunen Hirnis.
Und dass die Presse schon lange nicht mehr objektiv berichtet ist ja kein Geheimnis mehr.
Nu ja, ich verzichte schon immer auf BILD-Lektüre und lese seit langem SZ . Da steht zwar auch manchmal Unsinn über waffen-relevante Themen drin, gegen den man aber in Form von Leserbriefen anschreiben kann, die oft auch veröffentlicht werden, wenn sie nicht 'mainstream' sind.
Gruß
Gunsmoker
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Hallo
eine Dekohandgranate, ein Dekogewehr und verbotene Butterflymesser. Er wird bestraft werden. Recht so. Zwischenzeitlich wird über das Abfackeln von Autos zur Belustigung der Linken Szene nicht mehr berichtet.
Steven
Es ist ja gut möglich, daß das mit dem Autos anzünden tatsächlich nachgelassen hat, vielleicht weil unsere Polizei gute Arbeit geleistet hat und z.B. die Haupttäter geschnappt hat?
Gruß
Gunsmoker
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Jetzt fängst du auh noch mit dem alten Käse an....Ich habe auch das Gefühl, das Deutschlands Linkspresse die Machtübernahme zur Bundestagswahl versucht vorzubereiten.
'Rechter Scheiß' klingt ziemlich verharmlosend. Natürlich muß darüber berichtet werden. Was denn sonst? Wenn nichts vorfallen würde, wäre es kein Thema.Ständig wird über irgendeinen rechten Scheiß berichtet,
womit du hoffentlich unrecht hast.der alltags keiner Sau auch nur ein müdes Arschrunzeln abverlangt.Gunsmoker
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Zitat von Archer: Bei einem Streit mit einem Migrant könnte ähnliches auch in Deutschland passieren.
Poste doch keinen solchen Stuss!
Gunsmoker
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Erster Punkt: Mitglied in einem Schützenverin werden, der seinerseits einem anerkannten Schießsportverband angehört.
Zweiter Punkt: Trachtenjacke kaufen äääh regelmäßig Trainieren mit erlaubnispflichtigen Waffen
Dritter Punkt: Sachkundig werden durch Teilnahme an einem Sachkundelehrgang und Bestehen der Prüfung
Vierter Punkt: nach einem Jahr eigene WBK beantragen, bzw. schon vorher beantragen und dann Punktgenau haben.
Als 4. Punkt hätte ich 'beim Verband Bedürfnis-Antrag stellen' geschrieben. Ohne diese Bescheinigung gibt's ja leider keine WBK.
Und das mit dem 'punktgenau haben' geht auch nicht überall so einfach, weil man zum Bedürfnisantrag eine Bestätigung über die 12-monatige Teilnahme am Schießsport benötigt, die ja eigentlich nicht vordatiert werden kann. Ich berichte aus aktueller Erfahrung. Mein 'Fegefeuer-Pflichtjahr' war am 10.10. rum, und jetzt gerade befindet sich mein Bedürfnisantrag beim Verband zur Bearbeitung. Wie hätte man das Beschleunigen können?
Gruß
G.S.J.
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Das trifft auf rote und grüne Radikalinskis auch zu, man streiche nur das Wörtchen "undeutsch" und setze "unlinks".
Das zeigt doch blos, wie unaktzeptabel JEDE Form von Radikalismus ist.
G.S.J.
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Endlich mal Jemand der sich traut, die Wahrheit beim Namen zu nennen.
Na ja, welche 'Wahrheiten' meint er denn eigentlich? Was sind überhaupt 'gemäßigte Nazis'?
Wer nicht den Holocaust und die im deutschen Namen begangenen Kriegsverbrechen im letzten Jahrhundert leugnet oder relativiert, und faschistisches Gedankengut pflegt, ist kein Nazi. Das sind für mich die Identitätskriterien, für die es keine mäßigende Einschränkung gibt. Oder kann man ein bischen Fascho sein?
Die Aussage "Im Endeffekt führt doch die Ausgrenzung der Nazis erst dazu, dass sie in die Radikalität getrieben werden." verdreht außerdem Ursache und Wirkung. Nazis werden deswegen ausgegrenzt, weil sie sich zu einer Radikalität bekennen, in die sie keiner getrieben hat. Es sind der tumbe, programmatische Hass und die Menschenverachtung gegenüber allem 'undeutschen', was jedem Dialog im Wege steht.
Gruß
G.S.J.
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Zu den Stichworten Verdächtige und dürfen befindest du dich da in einem Irrtum den ich hiermit aufklären möchte und zitiere dazu beispielhaft aus dem Gesetz zur Anwendung unmittelbaren Zwanges des Landes Berlin (weil es mir so besonders geläufig ist):
In Bayern gilt diese Formulierung auch, dort zu finden in Artikel 67 des Polizeiaufgabengesetzes.
Hallo Fuchs,
danke für deine sachdienlichen Hinweise. Ich bin habe mich für mein posting nicht voher in den Paragraphendschungel gestürzt, um die genaue Rechtslage zu ergründen. Mir ging es nur um die m.E. zu sehr vereinfachende Aussage im Titel, den man auch so verstehen kann, daß bereits ein unbewiesener Verdacht, der jeden treffen kann, Anlaß zum Schußwaffengebrauch geben könnte.
Wie Du ja schreibst, ist dazu ein 'dringender Tatverdacht' erforderlich, und daß sich der 'Verdächtigte' durch Flucht zu entziehen versucht.
Gruß
Gunsmoker
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Das Wörtchen "Quelle" ist die Erklärung und macht die Sache erkennbar - aber wer von uns hat noch niemals nix was überlesen und dadurch etwas falsch verstanden?
Danke für den Hinweis. Mea culpa...., oder wie das Dingens heißt!
Gruß
Gunsmoker
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Erleuchteter hört sich so nach Buddha an, nenne mich einfach Gott...
Die Zeile, die Du dort zitierst, entstammt nicht meiner erleuchteten Feder, sondern der aus 20 Minuten Online, einem Schweizer Nachrichtenmagazin. Die oder der Autor(in) ist A. Hirschberg, wenn Du also Kritik an der Formulierung üben möchtest, musst Du Dich bitte an diese Dame oder diesen Herren wenden, ich kann da schlecht etwas zu sagen, weil ich ebenfalls nur den Inhalt zitiert habe. Danke.
Howdy Jägermeister,
danke für den erklärenden Hinweis, aber so einfach kannst Du dich nicht aus der Affäre ziehen!. Es war nicht erkennbar, daß das Geschriebene nicht auf deinem Mist gewachsen ist.
Ansonsten muß man sagen: von den Medien ist man heutzutage schon vieles gewohnt, da überrascht dieser Unsinn auch nicht mehr wirklich. Nichts für ungut......
Gruß
Gunsmoker
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.....Die meisten Beamten müssen während ihrer ganzen Dienstzeit nicht auf Verdächtige schiessen.
Erleuchteter Jägermeister,
auch wenn dein Eröffnungpost schon ein paar Tage alt ist, möchte ich es doch auch heute noch aufgreifen, weil sich bisher offensichtlich kein Diskussionsteilnehmer mit der Formulierung deiner Eröffnungszeile näher befasst hat.
Auch wenn wir - zum Teil sehr berechtigt - viel an unserem Staat und seinen Dienern zu kritisieren haben, so bin ich doch sehr froh darüber, daß unsere Polizisten nicht nur nicht auf 'Verdächtige' schießen müssen, sondern das auch gar nicht sollen bzw. dürfen.
Jeder von uns kann jederzeit aus x-beliebigem Grund und ohne eigenes Verschulden plötzlich für irgendetwas 'verdächtigt' werden, und da wäre es wohl nicht nur mir ein großes Anliegen, bei lebendigen Leibe und in unversehrtem Zustand die Sachlage richtig stellen zu können.
Fürs Schießen zur Selbstverteidigung gehört auch bei Polizisten zuerst einmal eine tatsächliche oder anzunehmende Bedrohungssituation, und nicht nur der Verdacht, daß jemand verdächtig sein könnte.
In der Hoffnung, etwas zur weiteren Erleuchtung beigetragen zu haben, wünsche ich ein schönes WE .
Gruß
Gunsmoker
Die unangemeldete Waffenkontrolle: Ein Klassiker mit erheblichem Fehlerpotential
in Lawcorner
Posted
Hier stellt sich aber die Frage, ob die Kontrolleure überhaupt in die Wohnung wollen, wenn der eingetragene LWB nicht da ist. Eine Kontrolle in dessen Abwesenheit ginge ja sowieso nicht, weil niemand anderes Zugang haben darf.
Meine Frau würde
a) niemanden zu den Waffenschränken lassen wenn ich nicht da bin*), denn
sie könnte auch gar nicht weiterhelfen, weil sie die Nr.-Codes nicht kennt.
*) das wäre auch vollkommen legitim und könnte keinesfalls als Verweigerung der Kontrolle durch den LWB ausgelegt werden.
Gruß
Gunsmoker