Tja, da ist es mir in den morgentlichen Stunden nun passiert... Reaktivierung einer Winterjacke, in welchem sich noch ein Paket Taschentücher, diverse Halspastillen und ein kleines Döschen mit Sprühfunktion, aka Pfefferspray zur Tierabwehr befand. Soweit ja an sich nicht beklagenswert, wenn es nicht beim Versuch der Enterung eines Flughafen Sicherheitsbereiches gewesen wäre. Zumindest hat die Sicherheitskontrolle funktioniert!
Tja, dumm die Taschen der dicken Jacke nicht ordentlich untersucht zu haben. Nun eine Strafanzeige eingefangen, weil ich "das hätte wissen müssen" laut Bundespolizisten.
Wie und wo ist es eigentlich genau geregelt, daß dieses eine Straftat ist?
Tierabwehr = keine Waffe
Besitz und Führung m.W. erlaubt
ggfs im Hausrecht verboten
ggfs (vermutlich) bei den meisten Fluggesellschaften verboten / unerwünscht
Wieso Straftat?