Niedersachsen
Gebühren:
Nach Anfrage zweier Ordnungsämter beim IM wurde festgelegt, das bei dem Ausstellen eines Folgedokument nicht der volle Gebührensatz einer Neuausstellung genommen wird. Neben den Eintragsgebühren wird ein Aufschlag für das "Sonderpapier" (Bundesdruckerei) genommen, so das man bei ca 26€ statt 52€ liegt.
Wenn "die Ämter" unwissend sind, sollen sie sich an ihre Bezirksregierungen bzw direkt an das IM wenden. Dann gibts auch einheitliche Regelungen bzw die Länder merken, das sie ihren Behörden klar verständliche Unterlagen zur Verfügung stellen sollten.