Um eine Hausdurchsuchung durchzuführen, bedarf es eines richterlicfhen Durchsuchungsbefehls, damit also einen begründeten Verdachts einer Straftat...
Munitionsschränke müssen nicht angemeldet werden. Bei einem Hausbesuch deines SB kannst Du ja immer noch auf Nachfrage auf den 2ten Schrank hinweisen..
Solange aber in Deinem 1er Mun liegt, denke ich nicht, das er nachfragen wird.