GANZ so einfach ist das nicht!
Wenn ein Gericht die Durchsuchung als rechtswidrig beurteilt und die Dienstaufsichtsbeschwerde damit Erfolg hat, gibt es für die Verantwortlichen fette Anschisse.
Im Wiederholungsfall können solche Aktionen durchaus karriereverzögernd wirken.
Bei Rechtswidrigkeit hat der in seinen Rechten verletzte einen Entschädigungsanspruch.
Auch wenn das nur ein paar Hundert € sind.....so etwas mögen Vorgesetzte nicht.
GRUẞ