Schießen außerhalb genehmiger Schießstätten, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, gemeingefährliche Sachbeschädigung, mehrfacher versuchter Totschlag, Nötigung, etc. pp.
Zwei Jahre auf Bewährung plus 10.000 € Geldauflage, WBK und Waffen weg plus Einweisung in die geschlossene Psychiatrie auf unbestimmte Zeit.
GRUẞ