O.K.
Aber an Deiner Stelle würde ich wirklich auf Schadensersatz für die Waffenzwangsverkäufe klagen.
Und Dienstaufsichtsbeschwerde plus Klage gegen den Büttel.
Da wird zwar nicht allzu viel bei rumkommen, aber eines mögen Büttelchefs gar nicht und das ist Aufwand, Ärger und gerunzelte Stirne von Leuten in Führungspositionen der Aufsichtsbehörden.
Eine oder zwei begründete Dienstaufsichtsbeschwerden bleiben für einen Büttel in der Regel (bis auf einen mehr oder weniger intensiven Anschiss) folgenlos.
Falls da mehr kommt, verzögert sich die nächste Beförderung teils erheblich und es steht dann durchaus auch eine Versetzung auf einen anderen Posten im Raum.
Sich wehren bringt immer etwas.
Selbst unbegründete Dienstaufsichtsbeschwerden sind (falls sie in größerer Anzahl aufschlagen) nicht ganz wirkungslos.......Sagen Sie mal......müssen Sie denn in jeder Ihrer Entscheidungen so komoromisslos vorgehen......Ihre Kollegen verursachen da wesentlich weniger Ärger........
JEDE Dienstaufsichtsbeschwerde muss vom Chef bearbeitet, kommentiert und über den Amtsleiter an die Aufsichtsbehörde zur Entscheidung weitergeleitet werden. Dort muss sich ein Jurist um die Sache kümmern und ein umfangreiches Entscheidungsschreiben verfassen. Das alles kostet nicht unerheblich Zeit und Mühe. Das HASSEN diese Herrschaften.
GRUẞ