@Omegahunter: Den Typen sollten sämtliche "Opfer" mit Diensaufsichtsbeschwerden eindecken!
Eine oder zwei dieser Beschwerden sind für einen Beamten meist harmlos. Bei der dritten oder vierten fragt sein Scheffe meist nach, was denn los sei. Ab der fünften werden diese Fragen dann immer unangenehmer und irgendwann hat Scheffe die Schnauze voll, den ganzen Mist zu bearbeiten und versetzt den Übeltäter.
Denn eine Dienstaufsichtsbeschwerde ist zwar nach AUßEN hin meist wirkungslos, ABER der Bearbeitungsaufwand für den Übeltäter und dessen Vorgesetzten ist i.d.R. enorm. Der Beamte muß eine detaillierte Stellungnahme zu den Vorwürfen abgeben, der Scheffe muß an die vorgesetzte Behörde einen Bericht schreiben, manchmal wird von dieser Akteneinsicht verlangt, u.s.w. Das kostet Zeit und Mühe.
Wenn solche Beschwerden wohlformuliert und im sachlich-höflichen Stil geschrieben werden, erhöht sich die INNENwirkung enorm! Denn solche Beschwerdeführer werden vom Vorgesetzten ernster genommen, als irgenwelche Leutz, die sich über einen Untergebenen in beleidigender Weise auskotzen.
Ich habe im Laufe meiner Karriere auch schon einige Dienstaufsichtsbeschwerden kassiert. Jede von denen wurde von meinen Vorgesetzten gründlich geprüft! Allerdings war das Ergebnis immer so, daß mein Vorgehen gerechtfertigt war.
Jedenfalls ist es ein Gerücht, daß solche Beschwerden einfach nur in der Rundablage landen!
WENN man den Eindruck hat, daß ein Bearbeiter seine Kompetenzen überschreitet oder gar böswilliges Verhalten an den Tag legt und ein höfliches, klärendes Gespräch mit ihm keinen Erfolg hat, sollte man nicht zögern sich zu beschweren.
GRUß