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Hollowpoint

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  1. Ich hatte dort 1996 einen ultrahypersupergigageilen langen Schweden Baujahr 1910 gekauft. Ungeschossene Arsenalware, makelloser Schaft, einmalige Verarbeitungsqualität, nicht die geringste Macke an der Waffe! Ich persönlich kann mich jedenfalls nicht über diesen Laden beschweren. Kann aber auch sein, daß die in den letzten 9 Jahren nachgelassen haben. :? GRUß
  2. Ich gehe mal davon aus, daß die große Mehrheit der Polizisten normalen Leuten (eben den "Guten") nicht mehr Ärger machen wollen, als unbedingt notwendig ist und nur ihre Pflicht erfüllen wollen. In diesem Sinne würde ich mich bei Verkehrskontrollen auch freundlich und kooperativ verhalten. Natürlich gibt es auch ein paar bedauerliche Ausnahmen bei der Polizei. Ein paar faule Äpfel gibt es in jeden Korb! :evil: Selbst bei der löblichen Zunft der Finanzbeamten! Sollten mir einmal ein paar Streifenhörnchen dumm und unfreundlich daherkommen, dann hagelt es halt anschließend Dienstaufsichtsbeschwerden und ggf. Klagen! GRUß
  3. Ich denke, wenn das Steifenhörnchen sagt "Machen Si edoch bittschön mal den Koffer auf", denn ist man rechtlich auf der sicheren Seite. Man hat das verschlossene Transportbehältnis ja nicht einfach so aus Jux und Tollerei geöffnet, sondern auf behördliche Anweisung. So what?!? Und wenn ein Grünling die teure Pistole fallen lässt, dann hat eben Vater Staat die Reparatur zu bezahlen. Ganz einfach. GRUß
  4. Wieso??? Waren da doch ein paar illegale Puffen dabei?!? :mrgreen: GRUß
  5. Gute Entscheidung! :!: Da kann die WBK auch nicht auf dem Postweg verlorengehen (und da geht Etliches verloren :x ). GRUß
  6. Stimmt! Bela hat natürlich Recht! Hätte genauer lesen sollen! Ich ging nämlich davon aus, daß Du die WBK zwar mit Erwerbsberechtigung aber ohne Eintragung MITFÜHRST. Ich schließe mich Bela's Rat auch vollinhaltlich an. Ich gehe immer höchstpersönlich zu meiner Waffenrechtsbehörde um meine Waffen eintragen zu lassen, natürlich nach vorheriger telefonischer Terminabsprache. Das geht immer schnell und die Gebühr kann ich auch gleich abdrücken. GRUß
  7. Natürlich darfst Du die Waffe auch ohne Eintragung für alle "vom Bedürfnis umfasste Zwecke" transportieren und auch schießen. Das garantiert Dir ja die Erwerbsberechtigung. Du mußt nur die 2-Wochen Eintragungsfrist beachten. Dadurch kann nämlich Deine Behörde die von Dir gekaufte Waffe erst ordnungsgemäß registrieren (mit Seriennummer, genaue Modellbezeichnung, u.s.w.). GRUß
  8. Die modernisierte schwere Artillerie der Schweiz (nach der Armeereform XXXI. : GRUß
  9. Moment Leutz, die sprechen nur vom Waffe "ziehen", nicht vom Schießen! GRUß
  10. Wieso....? Würden Deine Kollegen am liebsten auch Waffen zücken wollen?!? :mrgreen: GRUß
  11. Auch schon bei der alten Rechtslage wurden Leute dort wegen irgendwelcher Nichtigkeiten erschossen. Jedenfalls wird dieses neue Waffengesetz die öffentliche Aggression sicher deutlich vermindern. GRUß
  12. Völlig sinnlose Panikmache! Wer - auch unter dem neuen Gesetz - jemanden wegen einer Parkplatzstreitigkeit oder wegen eines Verkehrsunfalls umlegt, wird für seeehr lange Zeit die Gastfreundschaft des Bundesstaates Florida "genießen" dürfen! GRUß
  13. Hmmmmhh.....sehr erfinderische Menschen.....das schließt Ostfriesland aus. :mrgreen: Königreich Württemberg? GRUß
  14. Vielleicht weil die meisten Anderen hier keine alten Original-Püsteriche in ihren Waffenschränken haben oder sich selbige nicht leisten können?!? GRUß
  15. Das ist kein Grund zur Häme, sondern außerordentlich bedauerlich! Ich erinnere mich noch wehmütig an die guten alten Zeiten und an die tragischen Folgen einer forumstrategischen Fehlentscheidung...... GRUß
  16. Also ich hätte bei solch Uralt-Exotenkonstruktionen ein gesundes Mißtrauen! Für's Museum sind diese Waffen toll, aber schießen möchte ich sie nicht! Höchstens mit einem soliden Ganzkörperpanzer mit Kevlarhandschuhen! 8) Der Laufstahl ist für heutige Verhältnisse sicher grauenhaft, die Fertigungstoleranzen erheblich und die Materialermüdung im Laufe der Zeit ist immer ein Faktor, den es zu bedenken gilt! GRUß
  17. Ich meine, diese Patrone gehört zum russischen Zündnadelgewehr Modell 1867, Konstrukteur Karl aus Suhl. GRUß
  18. Würde mal sagen, das ist ein Westley-Richards Gewehr. GRUß
  19. Nein, das FWR hat mein Verfahren nicht ünterstützt. Ich wurde vom FWR wegen meiner bestehenden ÖRAG-Waffenrechtsschutzversicherung an diese Verwiesen. Mir wurde die Kanzlei Streitberger & Kollegen empfohlen. Diese hat dann nach der Deckungszusage der ÖRAG erfolgreich geklagt. GRUß
  20. Da hätte der Blödmann aber recht gute Überlebenschancen gehabt.... GRUß
  21. Gibt's die Dinger eigentlich noch? Ich dachte, Höppner&Schuhmann wären pleite?!? :? GRUß
  22. Mein lieber Corrado, Du bist zweifelsohne ein exquisiter Kenner alter Schwarzpulverwaffen, aber mit den (relativ) modernen Nitropulver-Patronenwaffen kennst Du Dich offenbar nicht ganz so gut aus! Du meinst mit "MAT-Halbautomat" sicher das Fusil Automatique RSC Mle. 1917. Das Ding war nicht das Gelbe vom Ei. Nicht umsonst führten die Franzmänner nach dem Krieg das MAS Mle. 1936 ein. Und das Chauchat-MG war mit absoluter Sicherheit die MIESESTE MG-Konstruktion aller Zeiten! Das Ding hatte soviele nur schwer zu behebende Zuführungsstörungen, daß es schon an ein Wunder grenzte, wenn dieses Katastrophenkonstrukt einmal eines der halbringförmigen 20-Schuß-Magazine ohne Ladehemmung verschoß! Denjenigen Etappenhengst, der Soldaten mit so einem nutzlosen MG in den Kampf (und damit oft in den sicheren Tod) geschickt hatte, hätte man hinterher standrechtlich erschießen sollen!!! :evil: Nur die italienischen MG-Fehlkonstruktionen FIAT-Revelli M1914 und das BREDA Modell 37 waren fast genauso schlecht wie das Chauchat! GRUß
  23. WIE BITTE?!? Die grauslichen Lebel und Lebel-Berthier-Puffen sollen für den Rest der Welt ein Vorbild gewesen sein?!? GRUß
  24. Also haben die Franzmänner damals schon Murx gebaut! GRUß
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