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Hollowpoint

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Everything posted by Hollowpoint

  1. Wie bitte....??? "Zigeunerbälger" darf man mittlerweile auch schon nicht mehr sagen??? Ich muß doch mal einen PC-Kurs machen! GRUß
  2. Also Jürgen, ich werde den Mist wörtlich abschreiben: §14 WaffG (Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen) Zu Absatz 1 (Seite 9) der Vollzugshinweise des BMI Abs. 1 Satz 2 ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass bis zu den Entscheidungen des Bundesverwaltungsamts nach §15 WaffG bei der Bedürfnisprüfung nur solche Regelwerke zugrunde zu legen sind, die bereits mit IMS in der Vergangenheit bekanntgegeben wurden und schießsportlichen Verbänden zuzuordnen sind. Zu Absatz 2 Satz 1 (Seite 9, letzter Absatz und Seite 10) der Vollzugshinweise des BMI Die in den Vollzugshinweisen des BMI genannte Obergrenze nach Abs. 3 ist nicht als zahlenmäßige Obergrenze zu verstehen, da die Regelung des §14 Abs. 2 WaffG keine Erwerbsbeschränkung durch Schaffung von zahlenmäßigen Obergrenzen darstellt, sondern - im Gegenteil - einen privilegierten Erwerbstatbestand. Erst bei Überschreiten des Kontingents sind die erhöhten Anforderungen nach Abs. 3 (zusätzliche Bescheinigung bzw. ergänzende Begründung) zu fordern. Zu Abs. 3 (Seite 10) der Vollzugshinweise des BMI Entgegen der Meinung des BMI soll im Regelfall bei Vorliegen entsprechender Begründungen in der Bescheinigung des Verbandes auch über Anträge entschieden werden, mit denen Waffen beantragt werden, die über das Kontingent in § 14 Abs. 3 hinausgehen, wenn neben den in den Vollzugshinweisen des BMI genannten Aspekten eine Zurückstellung des Antrags eine sinnvolle sportliche Betätigung oder Entwicklung behindern würde. Entsprechend zu unseren Hinweisen zu §14 Abs. 1 Satz 2 WaffG dürfen nur Bescheinigungen solcher Verbände akzeptiert werden, die auch bereits nach altem Recht angenommen wurden. Zu Abs. 4 (Seite 10 unten/11 oben) der Vollzugshinweise des BMI Folgekarten für den Erwerb nach altem Recht können bei bestehenden Waffenbesitzkarten für Sportschützen (sog. gelbe WBK's) nicht mehr ausgestellt werden. GRUß
  3. http://www.hardylaw.net/Truth_About_Bowling.html GRUß
  4. In Deutschland würde die Oma ihr blaues Wunder vor Gericht erleben. Der Richter würde es ihr hierzulande mächtig übel nehmen, dass sie durch die geschlossene Tür auf den Mann geschosen hat (kein GEGENWÄRTIGER Angriff). Ich hätte den Typ die Tür erst mal aufbrechen und ins Haus kommen lassen, bevor ich ihn mit der Waffe bedroht hätte. Aber zum Glück für die Oma ist der Vorfall nicht in Deutschland, sondern in South Carolina passiert. Dort sehen die Leute gewisse Dinge nicht so eng. :? GRUß
  5. Na ja, mir 'ner GSP wird die Angie wohl gerade noch zurechtkommen. Oder kannst Du es Dir vorstellen, dass sie mit der .44-Magnum in der Gegend herumballern kann ohne umzufallen? :mrgreen: GRUß
  6. .....oder der Marlin Camp Carbine! Außerden hat irgendwer vor Jahren einen M1 Carbine auf das Kaliber .45WinMag aufgerüstet. Stand mal in einer alten Ausgabe der Schweizer Waffenmagazins. Vielleicht kann man diese tolle Idee wiederbeleben?! GRUß
  7. Von mir gibts ein Schächtelchen .22lfb (Remington Cyclone HP). Mehr ist mir weder Frau Merkel noch die Saddamschwuchtel wert! GRUß
  8. Nein, das ist nicht der gesamte Text, nur ein paar Schmankerl! Von Halbautomaten und Anschein ist in diesen Regelungen nichts zu finden. GRUß
  9. Seit heute liegen mir auch die ergänzenden Vollzugshinweise zum Brenneke-Schreiben aus den bayerischen Staatsministerium des Inneren vor. Wer Fragen dazu haben sollte, darf gerne fragen. Diese Regelungen gelten aber nur für BAYERN! Bemerkenswert ist, dass der Tenor dieser vorläufigen Verwaltungsrichtlinien wesentlich schützenfreundlicher ist als das Brenneke-Machwerk (wen wundert's?). So werden in Bayern z.B. Psychogutchten bis zur endgültigen Regelung durch die DV und VV auch von BEHANDELNDEN FACHÄRZTEN anerkannt. Die Sachkunde-Nachweise werden in ihrer bisherigen Form bis zur endgültigen Regelung weiterhin anerkannt. Interessantes Zitat aus diesem Schreiben: "Zu Absatz 2 Satz 1 (Seite 9, letzter Absatz und Seite 10) der Vollzugshinweise des BMI: Die in den Vollzugshinweisen des BMI genannte Obergrenze nach Abs. 3 ist nicht als zahlenmäßige Obergrenze zu verstehen, da die Regelung des §14 Abs. 2 WaffG keine Erwerbsbeschränkung durch Schaffung von Zahlenmäßigen Obergrenzen darstellt, sondern - im Gegenteil - einen privilegierten Erwerbstatbestand. erst bei Überschreiten des Kontingents sind die erhöhten Anforderungen nach Abs. 3 (zusätzliche Bescheinigung bzw. ergänzende Begründung) zu fordern." Sehr bemerkenswert: zu §15 Abs. 7 Satz 2 Nr. 1 WaffG (Gebrauchswaffen zum sportlichen Schießen) "Auf den in den Vollzugshinweisen des BMI (Seite 11 der Vollzugshinweise) andiskutierten möglichen späteren Ausschluß von Gebrauchswaffen vom sportlichen Schießenkönnen und sollen entsprechende Antragsteller zwar hingewiesen werden. Versagungen können jedoch nur auf geltendes Recht gestützt werden." Ich meine, wenn das BayStMI davon ausgehen würde, dass Gebrauchswaffen und andere im BMI-Schreiben genannten Waffen künftig vom sportlichen Schießen ausgeschlossen werden, dann würde die Sache bestimmt ganz anders formuliert werden. Für die Aufbewahrung von erlaubnisfreien Gegenständen (Luftdruck- und CO2-Waffen, Hieb- und Stosswaffen, Gas- und Alarmwaffen, etc.) sowie MUNITION genügt bis zur abschließenden Regelung ein "festes verschlossenes Behältnis" ohne irgenswelche Sicherheitsstufen. GANZ WICHTIG: SOFERN DER BISHER ILLEGALE BESITZER EINER ERLAUBNISPFLICHTIGEN SCHUSSWAFFE SELBST DIE VORAUSSETZUNGEN EINES BERECHTIGTEN ERFÜLLT (ZUVERLÄSSIGKEIT; PERSÖNLICHE EIGNUNG; SACHKUNDE; BEDÜRFNIS) BESTEHEN KEINE BEDENKEN, DIESE WAFFE IN EINE BEREITS BESTEHENDE WAFFENBESITZKARTE EINZUTRAGEN ODER FÜR DIESE WAFFE EINE WAFFENBESITZKARTE AUSZUSTELLEN. DIE UNZUVERLÄSSIGKEIT NACH §5 ABS. 1 NR. 2 oder ABS. 2 NR. 5 WaffG - NEU - IST - NUR WEGEN DES ILLEGALEN BESITZES - NICHT ANZUNEHMEN. "Ziel der Amnestieregelung ist es, dass möglichst viele Waffen abgegeben werden und damit den Status der Illegalität verlieren." GRUß
  10. Das Kettner'sche "Frühlingserwachen" ist bereits iweder ins Koma gefallen! Ich habe heute mal wieder ein Prospekt von denen erhalten. Biedere Klamotten, biedere Jagd- und Outdoorausrüstung und ein paar noch biederere Jagdwaffen. NIX Hohlspitzmun, NIX "böse" Selbstlader, noch nicht mal ein original M1 Carbine! GÄHN!!! GRUß
  11. ......und sein verblödeter Halbbruder Osama scho do?! GRUß
  12. Stimmt Promillo! Der Text aus dem obigen Co2air-Link stimmt mit meiner Version zu 100% überein. Also lesen, kotzen, Brenneke verfluchen und dann ganz cool bleiben. Der DOC meint, es wird nicht so schlimm kommen, wie man auf Grund dieses ENTWURFS befürchten könnte. Dieses Geseihere über die "Verteidigungswaffen und feuerstarken halbautomatischen Dienstgewehre" stammt nur von EINER Person: nämlich den sauberen MR!!! Insbesondere der Passus mit der "mangelhaften Präzision" dieser "feuerstarken Dienstgewehre" ist ja wohl ein Witz!!! Soll der $%§$%§%$§ doch mal ein OA15A1 mit 24" Bull-Barrel schießen. da wird er schon sehen wie präzise die Dinger sein können!!! :evil: Für realer halte ich die Gefahr, dass die Kurzwaffen unter 3" Lauflänge für Sportschützen verboten werden. Weil wir hier wirklich in einige ERklärungsnöte kommen werden, wenn wir gefragt werden, warum wir solche Waffen unbedingt brauchen und wieviele Sportschützen in der Realität diese Waffen sportlich schießen. Jäger dürften solche Waffen ja trotzden weiterhin erwerben und führen. Auch sehe ich persönlich für die halbautomatischen Versionen von Maschinenpistolen mit Läufen unter 16" schwarz (besonders die Dinger von Beitler!). Für solche Waffen existieren bisher keine Schießdisziplinen und es werden wohl auch keine entsprechenden neuen Disziplinen neu zugelassen werden. Wie gesagt, dies ist nur meine persönliche Einschätzung der Lage. Mal sehen wie es weitergeht! GRUß
  13. Mir liegen seit heute mittag die "vorläufigen Vollzugshinweise" von MR Brenneke zum neuen Waffengesetz vor. Wie Doc Schiller schon bei WO betont hat, handelt es sich hierbei um einen ENTWURF und nicht um die "heilige Bibel" der Waffenbehörden. Also erst mal keine Panik schieben! Es stehen einige üble kleine Gemeinheiten drin, aber die sollten das FWR und die Verbände eigentlich weitgehend beseitigen können. Wer Fragen dazu hat, möge fragen, ich habe leider keine Ahnung (und vor allem keinen Scanner) wie ich dieses Machwerk hier ins Forum einstellen könnte! GRUß
  14. So, mir liegen seit heute diese ominösen "vorläufigen Vollzugshinweise" von Brenneke und Konsorten vor! :? Ich werde dazu im Forum "Recht" einen Thread öffnen. GRUß
  15. http://www.dwj.de/aktuell/nachrichten.php?id_nachrichten=121&PHPSESSID=7e6479bcb67897287a0f48da69b505bb Angeblich sind bereits "vorläufige Vollzugshinweise" zum neuen Waffenunrecht vom BMI im Umlauf. Siehe auch hier: http://www.wo-system.com/ubbthreads/showflat.php?Cat=&Board=UBB12&Number=107243&page=0&view=collapsed&sb=5&o=&fpart=1 Sollte es sich in den nächsten Tagen bewahrheiten, dass unser berüchtigter Herr MR B. aus B. mit einem seiner noch berüchtigteren Alleingänge dahintersteckt, dann schlage ich vor, dass sich jeder von uns per Dienstaufsichtsbeschwerde bei Herrn IM Schily höchstpersönlich über MR Brenneke beschwert. So ein paar hundert Dienstaufsichtsbeschwerden sollten auch bei einem Bundesminister Wirkung zeigen!!! Ich werde dies jedenfalls tun. GRUß GRUß
  16. Wie hat doch Sledge Hammer mal so schön gesagt: "Wann wird man endlich Schusswaffen aus Automaten ziehen können???" :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: GRUß
  17. Wie gesagt, ich bin nicht "karrieregeil"! Ich könnte auch mit einem Stern gut leben. GRUß
  18. ÖHA, hab' ich gar nicht gemerkt! 8) Na ja, mein Rangabzeichen ändert sich ja dadurch nicht! GRUß
  19. http://ap.tbo.com/ap/florida/MGARZQDI7DD.html Manche Amis sollte man wirklich auf den Mond schießen, oder noch besser auf den Mars!!! Die haben jeglichen Bezug zur Realität verloren! :evil: :evil: :evil: :puke: :puke: :puke: GRUß
  20. Hollowpoint

    IWA?

    ERSTAUNLICH!!! So hübsch und doch mit so unzureichenden kognitiven Fähigkeiten ausgestattet! ARME RUTH! Ja wenn sie wenigstens blond wäre, das würde einiges erklären, aber so..... GRUß
  21. Hollowpoint

    IWA?

    Genau dynamite, wenns denn soweit ist, dann werde ich dieser "Dame" auch einen geharnischten Protestbrief zukommen lassen. Das wird sie zwar nicht übermäßig beeindrucken, aber zumindest ärgern! So und jetzt gehe ich ins Bett und träume süße Ambacher-Träume! GRUß
  22. Hollowpoint

    IWA?

    Ganz einfach: Diese saubere Bundesrättin (so eine Art Ministerin) hatte rotzfrech behauptet, in D seien Hohlspitz- und Teilmantelmun für Kurzwaffen schon lange verboten. Und hat gleich darauf ein entsprechendes Verkaufsverbot für die Schweiz erlassen. Das diese "Dame" die Öffentlichkeit dort belogen hatte, interessierte erstmal kein Schwein. Aber es besteht auch für die Schweiz Hoffnung. Wenn sogar das waffenrechtlich so furchtbar strenge Deutschland Hohlspitzmun wieder erlaubt, dann wird die Metzlerin doch ganz schön in Erklärungsnöte kommen...... GRUß
  23. Hollowpoint

    IWA?

    Na ja, wenigstens kann man mit der Soft-Air-Uzi schlecht ein Massaker anrichten. Höchstens eine Massenpanik. GRUß
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