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Hollowpoint

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Everything posted by Hollowpoint

  1. Wenn nicht, empfehle ich einen virtuellen Besuch im Hämorrhoidenforum! :mrgreen: GRUß
  2. Oder den oder die Tresorschlüssel in einem kleinen B-Schrank mit Zahlenschloss aufbewahren. Das geht auch. GRUß
  3. Wenn ich Kinder hätte, würde ich meine Waffen in einem Tresor mit Zahlenschloß aufbewahren! Die Kombination wäre dann nur in meinem Kopf und sicherheitshalber schriftlich in einem Bankschließfach zu finden. Da hätten die kleinen Kröten keine Chance! GRUß
  4. SO LANGSAM KANN ICH DIE "GAGS" MIT DEN VERWARNUNGEN UND SPERREN NICHT MEHR HÖREN!!! WEGEN SOWAS WIRD HIER NICHT VERWARNT ODER GESPERRT!!! ICH BAT LEDIGLICH UM EIN MINIMUM AN HÖFLICHKEIT UNSEREM USER D.H. GEGENÜBER!!! GRUß
  5. Was Glück, daß die ätzende kleine Rotznase so ein lausiger Schütze ist! Der Vater kann sich jetzt auf was gefaßt machen! Trotzden sind solche Vorfälle unserer Sache nicht gerade förderlich. GRUß
  6. LEUTZ, GEHT DAS SCHON WIEDER LOS MIT DEM D.H.-BASHING?!? GRUß
  7. Bei Mohammeds AIDS-kranken Sackratten, selten habe ich eine attraktivere Frau gesehen!!! :puke: GRUß
  8. Das FWR hat gesprochen: Munitionstransport für Jäger und Sportschützen - Was ist nach den Vorschriften des Gefahrgutrechts zu beachten? Wichtige Änderungen ab 2005 Im Jahr 2003 sorgten Änderungen im Gefahrgutrecht dafür, daß die Transportmengen von Munition, die von den gefahrgutrechtlichen Vorschriften freigestellt waren, drastisch sanken. Ohne besondere Vorkehrungen treffen zu müssen, durften nur noch maximal 5 kg Munition bzw. 1 kg Pulver transportiert werden. Nicht zuletzt dank der Intervention des Forum Waffenrecht über den an den Reformgesprächen beteiligten Gefahrgutexperten des Landes Rheinland-Pfalz, der das Forum Waffenrecht auf Bundesebene im Verkehrsministerium unterstützte, konnten die bisherigen Grenzen angehoben werden. So fand der Verkehrsausschuß nach der Anhörung der Länderexperten zu einer Begründung, die unseren Interessen als legalen Waffenbesitzern gerecht wird und schließlich die Erhöhung der "Freimengen" auf 50 kg Munition bzw. 3 kg Pulver für Endverbraucher (Sonderregelgungen gelten für gewerblich Tägige) möglich machte: "Die Anhebung der Grenze von 20 kg [Anm. 20 kg entstammen einem vorangehenden Änderungsentwurf] auf 50 kg Munition für die Freistellung von der Anwendung der Gefahrgutvorschriften betrifft insbesondere Sportschützen, Jäger und Böllerschützen. Sie bezweckt, dass dieser Personenkreis für die Teilnahme an Veranstaltungen die erforderliche Menge an Munition und dergleichen mitführen kann. Diese Personen unterliegen alle der Zuverlässigkeitsprüfung [...] nach Waffengesetz. Diese Mengenbegrenzung gilt [...] nur in Fahrzeugen, die in Deutschland zugelassen sind." Die Gefahrgutrechtlich relevanten Vorschriften finden Sie im Volltext auf den Seiten des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen. Einstufung Munition & Pulver Jagd und Sportmunition ist in die Gefahrenklasse 1.4S eingeteilt. Diese Klasse umfaßt Stoffe und Gegenstände, die im Falle der Entzündung oder Zündung während der Beförderung nur eine geringe Explosionsgefahr darstellen. Die Auswirkungen bei einer Explosion bleiben im wesentlichen auf das Versandstück beschränkt, und es ist nicht zu erwarten, daß Stücke größerer Abmessungen abgesprengt werden können. Ein von außen wirkendes Feuer darf keine gleichzeitige Explosion des gesamten oder nahezu gesamten Inhalts des Versandstückes nach sich ziehen. Der Zusatz "S" steht für einen Stoff oder Gegenstand, der so verpackt oder gestaltet ist, daß jede durch nicht beabsichtigte Reaktion auftretende Wirkung auf das Versandstück beschränkt bleibt, außer das Versandstück wurde durch Brand beschädigt; in diesem Falle müssen die Luftdruck- und Splitterwirkung auf ein Maß beschränkt bleiben, daß Feuerbekämpfungs- oder andere Notmaßnahmen in der unmittelbaren Nähe des Versandstückes weder wesentlich eingeschränkt noch verhindert werden. Schwarzpulver gehört der Klasse 1.1D an, NC Pulver ist als 1.3C klassifiziert. Bei Pulver liegt die Höchstmenge, die transportiert werden darf, ohne daß alle Gefahrgutvorschriften eingehalten werden müssen, nun bei fünf Kilogramm. Sprengstoffrechtlich vorgeschriebene Sicherheitsmaßnahmen, wie z.B. das generelle Rauchverbot gelten natürlich im Zusammenhang mit Pulvertransport bei jeder Menge. Zwar sehen die international gültigen ADR-Bestimmungen eine generelle Befreiung für den Transport in Einzelhandelsabpackungen zum privaten Zweck vor. Diese generelle Befreiung ist jedoch durch nationales Recht in Deutschland wieder eingeschränkt. Völlig von den Gefahrgutvorschriften befreit sind nur Mengen von maximal 50 kg Munition (Bruttogesamtmasse) bzw. 3 kg Pulver (Nettoexplosivstoffmasse). Bezeichnung offizielle Bezeichnung Gefahrgutklasse UN-Nummer Jagd- und Sportmunition Patronen für Waffen mit inertem Geschoß oder Patronen für Handfeuerwaffen 1.4S 12 Schwarzpulver Schwarzpulver gekörnt oder in Mehlform 1.1D 27 Schwarzpulver Schwarzpulver gepreßt oder als Pellets 1.1D 28 NC Pulver Treibladungspulver 1.3C 161 Zündhütchen Anzündhütchen 1.4S 44 Wenn's mehr wird... Wenn nur Gegenstände einer Gefahrenklasse befördert werden, kann auf die Einhaltung bestimmter Regelungen aus dem ADR verzichtet werden. Damit sind z. B. die Kennzeichnungspflicht des Fahrzeuges (außen) mit orangefarbenen Warntafeln, schriftliche Weisungen und auch die ADR-Bescheinigung für den Fahrzeugführer ("Gefahrgutführerschein") bzw. die Zulassungsbescheinigung als EX/II-Fahrzeug (besonders gebautes Fahrzeug für den Transport explosionsgefährlicher Güter) nicht erforderlich. Allerdings ist es erforderlich, sobald die freigestellte Menge von 50 kg Munition überschritten wird, daß die Ladung selbst gekennzeichnet wird und in geprüften Verpackungen transportiert wird. Es empfiehlt sich daher, größere Mengen von Munition in der Originalumverpackung des Herstellers zu transportieren. Hier kann man davon ausgehen, daß man einen geprüften und zugelassenen Karton hat. Außerdem ist der jeweilige Gefahrzettel bereits aufgedruckt. Die Umverpackung, in der die Munition transportiert wird, muß den sogenannten "Gefahrzettel" (s. Abbildung) und die UN-Nummer (z.B.: 0012, Patornen für Handfeuerwaffen oder Patronen mit inertem Geschoß) tragen. Der Gefahrzettel ist kein "Begleitpapier" oder ähnliches, wie der Name vielleicht vermuten lassen würde, sondern lediglich das Signet mit dem Gefahrensymbol. Die Ladung ist gegen Verrutschen und gegen Beschädigungen durch den Transport zu sichern. Bei einem Transport von mehr als 50 kg Munition muß ein Feuerlöscher (Fassungsvermögen: 2 kg Pulver bzw. eine vergleichbare Menge anderen geeigneten Löschmittels) im Auto mitgeführt werden. Dieser muß für die Brandklassen A, B und C geeignet sein. Beförderungspapiere sind nach Ausnahme 18 der Gefahrgut-Ausnahmeverordnung (GGAV) nicht erforderlich, soweit die Güter zur Beförderung nicht an Dritte übergeben werden. Beim Be- und Entladen gilt Rauchverbot, der Motor ist, soweit er nicht für das Beladen erforderlich ist, abzustellen und die Feststellbremse ist bei jedem Halten oder Parken anzuziehen. Das Forum Waffenrecht wird sich auch weiterhin dafür einsetzen, daß die vom Bundesverkehrsministerium eingeführten Einschränkungen für den privaten Transport wieder aufgehoben werden. Stand März 2005 GRUß
  9. Die Katze kann nix dafür, daß sie fett gefüttert wurde. Die "Eltern" würde ich für seeeeehr lange Zeit wegsperren! Die Mutter für mindestens 20 Jahre, besser noch lebenslänglich!!! :evil: Der Suff ist keine Entschuldigung für ein so entsetzliches Verbrechen! Wer das Saufen nicht verträgt, der muß es eben lassen, oder die Konsequenzen tragen. GRUß
  10. ......ein klassischer Oleg Volk! :mrgreen: GRUß
  11. Wir sollten besonders Mr. Wilson gedenken! Ein Zivilist, den die ganze Sache eigentlich nichts anging und der trotzdem sein Leben eingesetzt hatte, um den Irren zu stoppen. Leider hatte er seine mutige Aktion nicht überlebt! R.I.P. GRUß
  12. Na ja, die verwendeten Waffen sind schon überwiegend auf luschige Manager und Wirtschaftsfuzzies maßgeschneidert. Eine .22-er Pistole.......eine Blaser R93 in .222 Rem.......... Lediglich das Alpine Unique in .308 ist eine halbwegs fordernde Waffe. GRUß
  13. Im Westen finden Menschen über 55 auch nur höchst selten wieder eine Arbeit! Ich sehe da kaum einen Unterschied zu den Verhältnissen in den neuen Bundesländern......... GRUß
  14. Genau wie es "Birne" Kohl mit den Rußland"deutschen" gemacht hat! GRUß
  15. Weil das den Grünenwählern eben wurscht ist! So einfach ist das. GRUß
  16. Und die DÄNEN sind schuld daran!!! Das sollte man sich merken!!! :evil: GRUß
  17. Warum sollte ich das tun?!? :?: Von all den Blinden und Beinaheblinden in der deutschen Politik ist die einäugige FDP immer noch Königin! :mrgreen: GRUß
  18. Ja! 8) Eines ist jedenfalls sicher! SCHLECHTER als ROT/GRÜN können es SCHWARZ/GELB nicht machen. Mal sehen, was die dort oben in den nächsten Jahren alles bewegen können. GRUß
  19. Auch in 50 Jahren werden die Soldaten dieser Welt noch mit Projektilwaffen schießen. Dieser sind auch noch entwicklungsfähig! Stichwort: hülsenlose Munition! Die waffentechnische Totgeburt G11 ist nur ein erster Schritt auf diesem Weg. Weiterhin sind in fernerer Zukunft elektromagnetisch beschleunigte Geschosse denkbar (Railgun; Gauss-Rifle). Das Grundprinzip dieser Waffen ist bekannt, also kein völliger Science Fiction mehr. Bislang wurde aber das Energieversorgungsproblem für diese Art von Waffen nicht gelöst. Das gleiche gilt für Laser- und Partikelwaffen. Theoetisch machber, aber woher den Saft nehmen.....?!? :?: Es wird wohl noch viel Wasser den Rhein, Main und Donau herabfließen, bis mal was wirklich bahnbrechend Neues in Sachen Waffen erfunden werden wird. GRUß
  20. Sicherungsverwahrung wohl nicht, aber gegen lebenslänglich Klapsmühle spricht doch nichts, oder?!? Solche Typen gehören für immer weggeschlossen, egal ob Knast oder Irrenanstalt! GRUß
  21. Ist doch super!!! Soll doch H&K den Laden kaufen, dann gehört es UNS! :mrgreen: Immer noch besser, D hat das Sagen dort als die BSE-Insulaner! 8) GRUß
  22. .....was die MSE (Macropodidae Spongiform Encephalopathy) - vulgo: Känguruwahnsinn - in Australien anrichtet!!! http://dailytelegraph.news.com.au/story.jsp?sectionid=1260&storyid=2644345 Coloured guns to halt evil market By MATT SUN February 11, 2005 GUNS carried by security guards could be coloured orange in a bid to stop them being stolen by criminals. Making the guns brightly coloured would make them harder to conceal and less attractive to criminals, Police Commissioner Ken Moroney said yesterday. It is just one of the measures being considered in the war against illegal firearms. The idea follows the theft of two pistols and thousands of dollars from security guards as they emptied an ATM at Randwick on Tuesday night. But Mr Moroney said there has been a crackdown on firearm security since 31 Glock pistols were stolen from Obliging Security on August 30, 2003. "In 2004 the NSW police commenced a compliance audit of some 185,000 licenced firearm holders in possession of some 600,000 registered firearms," Mr Moroney said yesterday. "Some 43,000 weapons were seized and destroyed." Premier Bob Carr yesterday said there are too many guns on the streets. "If there is one person with malevolent intentions and one gun in his possession that's one too many," Mr Carr said. Mr Carr said his Government and the police were working hard to reduce the number of guns on the streets. But Opposition Leader John Brogden claimed Mr Carr was cutting back police numbers by 500 officers at a time when "we obviously need more police on the streets". "The harsh reality is robberies with a firearm occur on average twice a day," he said. He asked why it had taken police a month to release surveillance footage of a train commuter being robbed and also questioned the value of CCTV cameras as a crime deterrent. Mr Maroney agreed "visibility of police at the right hour of the day on the right day of the week" was crucial to preventing crime. :gaga: :gaga: :gaga: :aua: GRUß
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