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Hollowpoint

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Everything posted by Hollowpoint

  1. Dann nehmen sie Dir Dein Bestes! Dein Geld.............. GRUß
  2. Da wäre doch mal eine Feststellungsklage zwecks Feststellung der Rechtswidrigkeit der Aktion, ein Sack voller Dienstaufsichtsbeschwerden direkt an Beckstein, eine Petition an den bayerischen Landtag und die Einschaltung der Presse angebracht! :evil: :evil: :evil: GRUß
  3. Howdy rswtal! Erstmal Willkommen hier bei GUNBOARD! @ Deckard: Das ist eine dümmliche Antwort auf eine berechtigte Frage! :pille2: So behandelt man keine Neuuser!!! So rswtal, zu Deiner Frage: Früher (VOR dem 01.04.2003) hat man keinen "kleinen Waffenschein" zum Führen von Gaspistolen benötigt. Jetzt schon! Siehe: http://www.triebel.de/freie_waffen/klwaffschein.htm Das sollte Deine Fragen beantworten. GRUß
  4. Nein, der Mod will es nicht.............. GRUß
  5. Das hatten wir schon letzten Advent, Henry! :mrgreen: http://www.gunworks.de/gunboard/viewtopic.php?t=556&highlight=t%E4nnchen Ist aber trotzden immer wieder gut. GRUß
  6. Wieder so 'ne Britenlusche halt............... :gaga: :puke: GRUß
  7. Der berüchtigte "Brady Bunch" in den USA, eine der einflußreichsten Anti-Waffen-Lobbygruppen dort, wurde wegen der Nichterklärung von Kampagniengeldern gegen Pro-Waffen-Politiker zu einer Geldstrafe von 26.000 Dollar verurteilt. http://story.news.yahoo.com/news?tmpl=story&u=/ap/20031205/ap_on_go_ot/brady_group_fine_2 SOOO ist's Recht!!! 8) :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: GRUß
  8. Das dauert beim MG3 genau 2,5 Sekunden! GRUß
  9. http://www.newsmax.com/archives/ic/2003/12/2/11616.shtml US-Senatorin und Möchtegern-Präsidentschaftsanwärterin Hillary Clinton hat ein ganz spezielles Händchen und Gespür, um Wählerstimmen und Sympathie für sich und ihre politische Agenda zu gewinnen. :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: GRUß
  10. http://www.herkimertelegram.com/articles/2003/10/31/news/news02.txt Die bekannte US-Waffenfirma schickt ihre Arbeiter einen Monat lang in den unbezahlten Zwangsurlaub (01.12.2003 - 02.01.2004). Offensichtlich laufen die Geschäfte gerade nicht so gut. Hoffentlich erholen die sich wieder! GRUß
  11. Zwei Miezen tot, ein abber Katzenschwanz (DAS stecken sie nicht so leicht weg). Impulse war besser! 8) GRUß
  12. GENAU KARAYA!!! HIER kann man SINNVOLL ansetzen. Vielleicht hat dieser "Erlass" auch gar nicht lange Bestand, wenn einige noch nicht völlig ideologisch verblendete Juristen erkennen, dass der §14 Abs.4 WaffG weder auslegungsbedürftig- noch fähig ist. Sollten die VV aber doch so formuliert werden, dann haben wir hier bereits unseren ersten Musterprozess, den wir mit Sicherheit gewinnen werden! GRUß
  13. Polizeibehörden (alle) Waffenrecht; Anwendung des § 14 WaffG RdErl. v. 7.10.2003 (n.v.) - 44.3-2600 (neu) § 14 - Bei der Anwendung und Auslegung der Vorschriften des § 14 WaffG ist – vorbehaltlich einer bundeseinheitlichen Regelung in Verwaltungsvorschriften zum Waffengesetz -Folgendes zu beachten: 1. –5. nicht abgedruckt. Aus der Gesamtschau der Regelungen der §§ 8, 10 und 14 kann hergeleitet werden, dass es keinen bedürfnislosen Waffenerwerb und -besitz gibt. Dies gilt auch beim Vollzug des § 14 Abs. 4 WaffG. Die „gelbe“ Waffenbesitzkarte – neu – ist, wie Satz 1 der Vorschrift herausstellt, eine abweichend von § 10 Abs. 1 Satz 3 WaffG erteilte unbefristete Erlaubnis. Die „gelbe“ Waffenbesitzkarte – neu – wird erst erteilt, wenn die Voraussetzungen nach § 14 Abs. 2 Satz 1 und 2 vorliegen. In der Bescheinigung des Schießsportverbandes ist die Art der Waffe, die erworben werden soll, zu bezeichnen und hierzu auf die entsprechende Regelung über die Sportdisziplin in der Schießsportordnung hinzuweisen (§ 14 Abs. 2 Nummer 2 WaffG). Ferner sollte (prognostisch) die Zahl der erforderlichen Waffen angegeben werden. Der Betreffende kann darauf hin unter Beachtung der Regelung des § 14 Abs. 2 Satz 3 WaffG eine bestimmte Anzahl der bezeichneten Waffen erwerben. Nach Erwerb der Waffe hat der Erwerber binnen zwei Wochen die Eintragung in eine Waffenbesitzkarte zu beantragen. Eine Nachweispflicht für das Bedürfnis i.S. von § 14 Abs. 2 WaffG in Form von Bescheinigungen der (anerkannten) Verbände im Rahmen der Anzeige ist erst dann zu fordern, wenn die Zahl der erworbenen Waffen einer Waffenart größer als drei ist oder wenn sich durch den Antrag zeigt, dass die Art der Waffen gewechselt werden soll (z.B. wenn nach dem Erwerb von drei Repetier-Langwaffen nunmehr eine einläufige Einzellader-Kurzwaffe für Patronenmunition erworben wurde). Zwischen Bund und Ländern sind die Fragen einer gesetzeskonformen Auslegung des § 14 (insbesondere der Regelung des Absatzes 4) noch nicht abschließend geklärt. Es steht daher zu erwarten, dass andere Interpretationen der Vorschrift (insbesondere mit dem Ziel, § 14 Abs. 4 WaffG als allgemeine Erlaubnis zum Erwerb der dort genannten Waffen auszulegen) vorgetragen werden. Gleichwohl bitte ich bis auf Weiteres entsprechend den o.a. Ausführungen zu verfahren. 7. Ein Vordruck „gelbe“ Waffenbesitzkarte – neu – wird voraussichtlich erst im Laufe des kommenden Jahres bundeseinheitlich eingeführt. Bis dahin sind „gelbe“ Waffenbesitzkarten - alter Art - zu verwenden. Auf ihnen ist in geeigneter Weise zu vermerken: „Waffenbesitzkarte nach § 14 Abs. 4 WaffG“. Diese Eintragung ist mit Unterschrift, Ort, Datum und Dienstsiegel zu versehen. Sobald neue Vordrucke vorliegen, sind anstelle dieser „vorläufigen“ Waffenbesitzkarte neue Vordrucke auszufertigen, die bisherigen Eintragungen umzutragen und die bisherige Waffenbesitzkarte einzuziehen. Auf Wunsch der Betroffenen kann auch eine „grüne“ Waffenbesitzkarte ausgestellt werden. 8. Für die Ausstellung der Waffenbesitzkarte nach § 14 Abs. 4 WaffG ist eine Gebühr entsprechend der Kostenordnung zum Waffengesetz nach Tarifstelle II Nummer 2 zu erheben. Das Umtragen nach Vorliegen neuer Vordrucke (Nummer 6 letzter Satz) ist gebührenfrei vorzunehmen. Im Auftrag gez. Dr. Steegmann Wvl. 30.1.2004 I.A. (Dr. Steegmann) Dazu gibts nur eines zu sagen: OFFENER RECHTSBRUCH!!! Alle Betroffenen sollten sich mit sämtlichen legalen Mitteln dagegen zur Wehr setzen! :evil: :evil: :evil: GRUß
  14. Nö, 3X Tod von Felis catus domestica, 1xschwerverletzt, 1 abbes Katzenohr (stecken die Viecher leicht weg) und 1X Streifschuss (MRRRIAUUUZZZ, FAUUUUCHHCHCHCH, ZISCHSCHSCH!!!). GRUß
  15. Erneut treibt ein "Sniper" sein Unwesen in den USA (Ohio)! Er hat bereits ein Opfer erschossen. http://onnachrichten.t-online.de/c/13/00/53/1300532.html Gerade jetzt, wo die öffentliche Debatte um die Abschaffung des Clinton'schen "Assault Weapons Ban" ihrem Höhepunkt zustrebt, muß dieser Irre herumballern! :evil: Hoffentlich schafft es die Polizei, dieses Vieh baldmöglichst zu verhaften oder zu eliminieren!!! :evil: GRUß
  16. Quel malheur! :mrgreen: Toutes les blondes sont nunuches! GRUß
  17. Ja Dynamite, gib ihr eines Deiner Spielzeuge! Vielleicht nutzt sie dieses für einen ehrenvollen Abgang. GRUß
  18. Good riddance, Ruthie! :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: GRUß
  19. Ich will's mal anders formulieren: Lieber "Waffenfreund", wir können alles bis einschließlich .50BMG haben! Von der .17 Rem über die .220 Swift, .30-378 Weatherby, 8X68S, .460 Weatherby, .500 A-Square, .577 Tyrannosaur, .700NE, soweit der Schiessstand dafür zugelassen ist und das Girokonto mitspielt!!! BIST DU MIT GARNIX MEHR ZUFRIEDEN?!? MUß ES DENN UNBEDINGT AUCH NOCH DIE 14,5X114 ODER DIE 20X139 SEIN??? Wie wäre es mit ein klein wenig Augenmaß und Vernunft........? GRUß
  20. Darauf kannst Du aber wetten, Völker! :mrgreen: GRUß
  21. ICH bin über das Alter für eine MPU schon weit hinaus! :mrgreen: Und ich bin ein GUTER Freund meines Waffensachbearbeiters! 8) GRUß
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