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Hollowpoint

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Posts posted by Hollowpoint

  1. Sorry Klaus, das ist KEINE Hetze, das sind TATSACHEN!

    Der GESETZGEBER sagt, dem ist nicht so. Das FWR sagt, dem ist nicht so. Die anderen VERBÄNDE sagen, dem ist nicht so. VISIER sagt, dem ist nicht so.

    Nur der BdMP sagt, dem ist so.

    4:1 gegen den BdMP!

    Da ist's genauso wie beim Fußball. Verloren! :dr:

    GRUß

  2. Die BdMP-Führung , vor allem der Präsident dieser Organisation Herr Dr. Schilling hat es wieder mal geschafft, dem deutschen Legalwaffenbesitz durch einen völlig unverständlichen Anfall von Ruckgratlosigkeit und schleimigem vorauseilenden Gehorsam, einen Bärendienst zu erweisen.

    Man vergleiche folgende Aussagen:

    [O-Ton Dr. Schilling]

    Hintergrund der Sache ist die Verfahrensweise hinsichtlich der Bedürfnisbescheinigung zu §14 (4) in NRW. Hier soll laut Innenministeriumserlass so verfahren werden, dass kein nennenswerter Unterschied zu §14 (2) besteht - eine nicht hinnehmbare Tatsache. Es ist zu befürchten , dass mit den Verwaltungsvorschriften

    die Vollzugspraxis von NRW bundesweit übernommen wird. Um dem zu entgegnen, haben wir diesen Vorschlag veröffentlicht.

    Wir können nicht abwarten, bis sich das Innenministerium in NRW bundesweit durchgesetzt hat. Ich empfehle auch keinem Mitglied, den Klageweg einzuschlagen.

    Nein - Wir haben uns hingesetzt und eine Variante erarbeitet, über die man verhandeln kann - vielleicht auch mit Erfolg. Wenn später einmal, also mit den Verwaltungsvorschriften das Kind in den Brunnen gefallen ist, schreinen alle, dass der BDMP-Präsident nichts getan hat - da werden dann alle Erfolge auf einmal uninteressant!!!!!

    Glauben Sie mir, unser Vorschlag stellt eine gute Lösung dar, die für alle nützlich sein könnte. Versuchen Sie einmal, den Inhalt richtig zu verstehen. Dann werden Sie es feststellen.

    Unser Initiative beinhaltet, dass eine Bedürfnisbescheinigung nur ein Mal pro Katagorie (Waffenart) der in §14 (4) (nicht §18 IV) WaffG bennanten Waffen erfolgt, für jede weitere Waffe nicht mehr! Das kann man in unserem Beitrag deutlich lesen.

    Tatsache ist, dass es zwei Auffassungen zur Interpretaton des §14 (4) gibt : 1. die liberale, die beinhaltet, dass gleichermassen wie früher verfahren wird, 2. die re-

    striktive, die besagt, gleichermassen zu verfahren wie bei §14 (2). Es ist absehbar, dass sich die liberale Variante nicht realisieren lässt. Dass erkennt man, wenn man wirklich einmal versucht, den §14 (4) WaffG zu interpretieren. Manche Bundesländer haben sich daher für die restriktive Verfahrensweise entschieden. Da bietet unser Vorschlag einen auch für die Schützen gangbaren Mittelweg, der der liberalen Lösung sehr nahe kommt. Zudem muss man dem BMI den Vorwurf machen, keine eindeutigen Vorgaben zu machen. Dies wird wohl erst in den Verwaltungsvorschriften erfolgen. Bis dahin herrscht Unklarheit und wir sind gehalten, unter Beachtung der Situation für uns das Beste herauszuholen. Es scheint bei Ihnen ein Informationsdefizit zu bestehen, was die Einstellungen der einzelnen Bundesländer und des BMI hinsichtlich der Verfahrensweise zu §14 (4)WaffG "Gelbe WBK" anbelangt.

    Wenn Sie sinngemäß andeuten, dass ich als Verbandspräsident auf das Wohl der Mitglieder zu achten habe, dann können Sie sich darauf verlassen, dass

    ich dies bewusst tue (Anerkennung, Waffen mit einer Lauflänge <3Zoll etc.). Aber es sind eben alle Mitglieder zu berücksichtigen, auch die über 5000 in NRW!

    Vielleicht sind uns die Mitglieder in NRW, und auch die, die derzeit noch von der alten Verfahrensweise zur Gelben WBK profitieren dafür dankbar, diesen Vorschlag eingebracht zu haben. Nichts tun ist allerdings schlimm!

    Bitte teilen Sie diese Gedanken in Ihrer Verständnisform an alle die mit, die in der Sache bei Ihnen vorstellig geworden sind.

    Viele Grüße Schilling

    Dazu die Stellungnahme des FWR:

    Sportschützen-WBK

    Auslegung des § 14 WaffG

    Aus gegebenem Anlaß und zur Vermeidung eventueller Irritationen weist das Forum Waffenrecht e.V. auf folgende Gegebenheiten hin:

    Die "gelbe WBK" bleibt - wie auch von Innenminister Schily in den Gesprächen zugesagt - als solche erhalten. Der Inhaber der gelben WBK darf die unter § 14 Abs. 4 fallenden Waffen - nach Feststellung des Bedürfnisses für den Sportwaffenerwerb (Vorliegen der Voraussetzungen des § 14 Abs. 2 WaffG) bei der ersten Waffe - ohne erneuten Nachweis von Bedürfnis und Sachkunde, ohne Voreintrag und ohne zeitliche Beschränkung nach § 10 Abs. 3 erwerben.

    Hierzu die Kommentierung bei Apel / Bushart, Kommentar zum Waffenrecht, Bd. II, Kohlhammer, 2004: zu § 14 Abs. 4 und der oben vertretenen Auffassung:

    "Dies (das eben eine Einzelfallprüfung nicht gefordert wird, der Verfasser) kann dem Wortlaut von Abs. 4 nicht entnommen werden, ist aber nach dem eindeutigen (in der Begründung fixierten) Willen des Gesetzgebers so gewollt. Letztlich soll es also dabei bleiben, dass Sportschützen die in Abs. 4 genannten Waffen ohne gesonderten Nachweis des Bedürfnisses oder Sachkunde in unbegrenzter Höhe erwerben dürfen. Abs. 4 verlangt nicht einmal, dass die zu erwerbenden Waffen nach irgendeiner Disziplin der Schießsportordnung zugelassen sind."

    Diese Ausführungen sind ebenso eindeutig wie die Rechtslage.

    Das Forum Waffenrecht ist darüber hinaus nach wie vor der Auffassung, daß die Regel des § 14 Abs. 1 Satz 3 (Zwei Waffen pro Halbjahr) nicht für die Waffen gilt, die nach § 14 Abs. 4 erworben werden können.

    Dies ergibt sich bereits aus der Systematik des Gesetzes und der auch bisher geltenden Bevorzugung derjenigen deliktsuntypischen Waffen, die auf gelbe WBK erwerbbar waren. Für diese sollen Sportschützen eben generell ein Bedürfnis haben. Eindeutig folgt dieser Wille des Gesetzgebers aber aus den Materialien zum Gesetz:

    Im Entwurf des Waffengesetzes war unter § 14 Abs. 3 (dem späteren Abs. 4) vorgesehen:

    "(3) Sportschützen wird abweichend von § 10 Abs. 1 Satz 3 eine unbefristete Erlaubnis erteilt, die zum Erwerb von Einzellader-Langwaffen unter Beachtung des Absatzes 1 Satz 2 und Satz 3 berechtigt."

    Der fett gedruckte Satzteil wurde in den Beschlußempfehlungen des Innenausschusses (denen im späteren Gesetzgebungsverfahren entsprochen wurde) ausdrücklich ersatzlos gestrichen!

    In der Begründung hierzu wird ausgeführt:

    "Die Streichung der Wörter "unter Beachtung des Absatzes 1 Satz 2 und 3" sowie der Wörter "unter Vorlage einer Bescheinigung nach Abs. 1 Satz 2 Nr. 2" enthebt die Waffenbehörde beim Vorgang der Eintragung der (bereits auf "gelber WBK" erworbenen) Waffen der Prüfung der in Absatz 1 Satz 2 und 3 (Hervorhebung vom Verfasser) statuierten spezifischen Bedürfnisvoraussetzungen für Schießsportler; demgemäß wird auf die Vorlage einer Bescheinigung der Sportordnungskonformität der auf "gelber WBK" erworbenen Waffen, in erster Linie zur Entlastung der Schießsportverbände, die diese Bescheinigungen auszustellen hätten, verzichtet".

    Diese Begründung ist eindeutig und bedarf keiner weiteren Erläuterung. Die darin liegende "Bevorzugung" ist angesichts der Tatsache, dass sie ausschließlich den Mitgliedern anerkannter Schießsportverbände zugestanden wird, auch sachgerecht.

    Von dieser Rechtsauffassung abweichende Veröffentlichungen sind mit den auf der Plattform des Forum Waffenrecht zusammenarbeitenden Verbänden nicht abgestimmt und entsprechen weder der Auffassung, noch der Politik des Forum Waffenrecht.

    Es war bisher die Stärke des legalen Waffenbesitzes, sich abgestimmt und mit einer Stimme zu artikulieren. Wer glaubt, nun, nachdem das Gesetz in Kraft ist, dieses Prinzip aufgeben zu können, hat die Zeichen der Zeit - national und erst recht international - nicht verstanden.

    Gerade in den letzten Monaten gab es gefährliche und abwegige "Stilblüten" zur Auslegung des Waffenrechts, um den legalen Waffenbesitz abzuschnüren. Die teilweise evident rechtswidrigen Versuche sollten eigentlich gezeigt haben, daß mit dem Gesetz allein noch keine Rechtssicherheit erreicht ist.

    Das Prinzip der Zusammenarbeit, der gegenseitigen Abstimmung ist und bleibt Pflichtaufgabe der Verbände der Betroffenen.

    Dieses Prinzip wird um so drängender, je näher die UN - Konferenz zu Kleinwaffen mit ihrem Fortsetzungstermin 2006 und je näher die Gedanken zu einem einheitlichen europäischen Herangehen an den legalen Waffenbesitz kommen.

    Dort werden die Aufgaben der nahen Zukunft liegen. Wer bereits im Vorfeld - ohne Not - Terrain aufgibt, sollte sich nicht wundern, wenn es ihm geht, wie einem bekannten Rennfahrer, der aus der Kurve flog. "Analyse" seines Managers: "Zuerst ist ihm das Talent ausgegangen und dann die Straße".

    für das Forum Waffenrecht e. V.

    Joachim Streitberger

    -Sprecher-

    siehe auch: http://www.visier.de/1917.html

    GRUß

  3. Nicht alle Medien in den USA sind "anti-gun".

    http://www.jdnews.com/SiteProcessor.cfm?Template=/GlobalTemplates/Details.cfm&StoryID=24627&Section=Opinion

    Gun-free America still aim of some

    August 07,2004

    OUR OPINION

    This campaign season, the Democrats seem to be throwing everything they can think of at George W. Bush to see what sticks. It doesn't seem to matter if the charges are true or even if the president has any connection to the subject in question.

    One of the most recent charges is that Bush endangers Americans if he doesn't actively push for a renewal of the Clinton-era ban on certain semi-automatic rifles and pistols. The decade-old ban is set to sunset in September unless Congress and the president renew it.

    Bush has expressed support for a renewal, but so far he hasn't pressured lawmakers to send him an extension to sign.

    With Republicans in the majority of both houses of Congress, and gun-owner rights one of the party's hallmarks, it's not likely an extension of the ban will be approved before it expires. That's what has Democrats up in arms. They claim that Bush's expressed support for the extension requires him to twist arms within his party to get the ban extended. To do otherwise just exposes his hypocrisy, they say.

    But we think his non-support shows he knows the ban is mostly feel-good legislation that doesn't protect anyone and might even endanger Americans.

    The ban forbids the manufacture, importation and sale in the United States of several specific rifles and pistols based on cosmetic features and magazine capacity. Ban supporters claim these firearms are inherently more dangerous and unnecessary. "The fact of the matter is there is no legitimate use for these weapons," said New York Sen. Charles Schumer, a longtime opponent of gun rights.

    What Schumer and others like him either fail to realize or refuse to admit is that they are not the final arbiters of what are legitimate uses of firearms. Our guess is that they know it, but it doesn't serve their interests to face the facts.

    These folks have it in their heads that "legitimate" uses of firearms are only hunting and organized target shooting, no doubt the latter limited to sanctioned competitions held at formal shooting ranges. While those are certainly recognized uses for firearms, millions of gun owners don't hunt or do their target shooting in less organized situations. Is such recreational shooting less "legitimate?"

    Even gun owners can find themselves on the wrong side of the legitimacy debate. That's part of the gun-control agenda: divide and conquer. Many owners buy into Schumer's argument about legitimate and illegitimate firearms. Democrat Sen. John Breaux of Louisiana noted recently, "I own five shotguns, two handguns and four or five rifles. I don't see why I need an assault weapon."

    Putting aside the fact that the banned guns are not really "assault weapons," our right to protect our lives, liberty and property isn't limited by someone's notion of which firearms we can own to do so. Those rights are protected by the Second Amendment, set up by the Founding Fathers in a time when the militia was our nation's defense from enemies, foreign and domestic. Despite the argument that those militias have become the National Guard, we hold to the original intent of the Founders, that firearms in the hands of citizens are one of the surest ways to protect the liberties we all enjoy. In order to do so, those citizens must be independent of government, national or state. To argue that the government will protect us from the excesses of the government is self-contradictory.

    In addition to the illegitimacy charge, supporters of the ban seem to believe that a magazine capacity of more than 10 rounds makes a firearm more dangerous. To bolster this claim they routinely cite shooting sprees in which a gunman, often already involved in a criminal endeavor, fires many rounds before being apprehended or killed. Countering this evidence, we'd point to the Washington, D.C.-area sniper shootings of two years ago. It's true the rifle used in those shootings was a semi-automatic modeled loosely on the military M-16, yet the killers most often used only one shot to kill their victims. Magazine capacity was immaterial; a single-shot firearm, commonly used for hunting and target shooting, would have sufficed.

    Gun banners will use any argument they think will resonate with most voters, who too often don't take the time to think through claims if they sound legitimate.

    But the activists don't care about preserving liberties, only their impossible dream of a gun-free America.

    GRUß

  4. Und für BY sind wir ja woll nicht verantwortlich zu machen

    Nein, das wahrlich nicht! :dr:

    Die bayerische LV-Leitung besteht überwiegend aus krachledernen Altbayern. DAS ist das Problem! wenn dort auch ein paar Franken was zu sagen hätten, würde die Sache sicher viel freundlicher ausschauen. 8)

    GRUß

  5. Klaus, ich wettere doch nicht gegen die MITGLIEDER der BdMP, das "Fußvolk" sozusagen! Da hast Du mich gründlich mißverstanden! :(:cry:

    Im übrigen war ich sehr wohl "Betroffener" der Willkür, der Dummheit und Ignoranz von Personen aus dem bayerischen Landesverband des BdMP! :evil:

    Beim BDS gibt's solchen Mist DEFINITIV nicht. Zumindest nicht bein bayerischen LV, dem BBS.

    GRUß

  6. Bon soir, mon chèr Claude! 8)

    1.) Das mit Spahlholz pfeifen doch schon die Spatzen von den Dächern.

    2.) Ich WAR einmal BdMP-Mitglied! :dr: Ich bin vor fast einem Jahr aus diesem Saftladen ausgetreten und bin nun ein rundum zufriedenes BDS-Mitglied! 8) :P

    GRUß

  7. Hoss, BdMP-Fürst Spahlholz wollte nach "Erfurt" FREIWILLIG im vorauseilenden Gehorsam SÄMTLICHE Flintendisziplinen aus dem Sportprogramm nehmen!!!

    Mit solchen Defätisten kann man keinen Krieg gewinnen! :evil:

    Allerdings war diese Affäre selbst für die Betonköpfe des BdMP zu starker Tobak! Spahlholz wurde bald darauf in die Wüste geschickt. :mrgreen: :dr:

    GRUß

  8. Ein tragischer Fall von dumm gelaufen.

    STIMMT!

    Ich mache dem Streifenhörnchen ja auch keine Vorwürfe!

    Er hat halt in einer unübersichtlichen und unklaren Lage suboptimal reagiert.

    M.E. definitiv KEIN Fall für den Staatsanwalt oder das Disziplinarrecht!

    Aber zum Helden sollte er deswegen auch nicht hochstilisiert werden.

    GRUß

  9. Ja, der gewöhnliche Streifenpolizist hatte einen völlig Unschuldigen in den Arm geschossen, der zuvor einem Amokläufer das KK-Gewehr abgenommen hatte. Er war Ausländer und hatte wohl die Aufforderung des Polizisten, die Waffe fallen zu lassen nicht verstanden, worauf der Superheld sofort schoss.

    GRUßi

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