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Hollowpoint

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Posts posted by Hollowpoint

  1. GENAU KARAYA!!!

    HIER kann man SINNVOLL ansetzen.

    Vielleicht hat dieser "Erlass" auch gar nicht lange Bestand, wenn einige noch nicht völlig ideologisch verblendete Juristen erkennen, dass der §14 Abs.4 WaffG weder auslegungsbedürftig- noch fähig ist.

    Sollten die VV aber doch so formuliert werden, dann haben wir hier bereits unseren ersten Musterprozess, den wir mit Sicherheit gewinnen werden!

    GRUß

  2. Polizeibehörden (alle)

    Waffenrecht;

    Anwendung des § 14 WaffG

    RdErl. v. 7.10.2003 (n.v.) - 44.3-2600 (neu) § 14 -

    Bei der Anwendung und Auslegung der Vorschriften des § 14 WaffG ist – vorbehaltlich einer bundeseinheitlichen Regelung in Verwaltungsvorschriften zum Waffengesetz -Folgendes zu beachten:

    1. –5. nicht abgedruckt.

    Aus der Gesamtschau der Regelungen der §§ 8, 10 und 14 kann hergeleitet werden, dass es keinen bedürfnislosen Waffenerwerb und -besitz gibt. Dies gilt auch beim Vollzug des § 14 Abs. 4 WaffG. Die „gelbe“ Waffenbesitzkarte – neu – ist, wie Satz 1 der Vorschrift herausstellt, eine abweichend von § 10 Abs. 1 Satz 3 WaffG erteilte unbefristete Erlaubnis.

    Die „gelbe“ Waffenbesitzkarte – neu – wird erst erteilt, wenn die Voraussetzungen nach § 14 Abs. 2 Satz 1 und 2 vorliegen. In der Bescheinigung des Schießsportverbandes ist die Art der Waffe, die erworben werden soll, zu bezeichnen und hierzu auf die entsprechende Regelung über die Sportdisziplin in der Schießsportordnung hinzuweisen (§ 14 Abs. 2 Nummer 2 WaffG). Ferner sollte (prognostisch) die Zahl der erforderlichen Waffen angegeben werden. Der Betreffende kann darauf hin unter Beachtung der Regelung des § 14 Abs. 2 Satz 3 WaffG eine bestimmte Anzahl der bezeichneten Waffen erwerben.

    Nach Erwerb der Waffe hat der Erwerber binnen zwei Wochen die Eintragung in eine Waffenbesitzkarte zu beantragen. Eine Nachweispflicht für das Bedürfnis i.S. von § 14 Abs. 2 WaffG in Form von Bescheinigungen der (anerkannten) Verbände im Rahmen der Anzeige ist erst dann zu fordern, wenn die Zahl der erworbenen Waffen einer Waffenart größer als drei ist oder wenn sich durch den Antrag zeigt, dass die Art der Waffen gewechselt werden soll (z.B. wenn nach dem Erwerb von drei Repetier-Langwaffen nunmehr eine einläufige Einzellader-Kurzwaffe für Patronenmunition erworben wurde).

    Zwischen Bund und Ländern sind die Fragen einer gesetzeskonformen Auslegung des

    § 14 (insbesondere der Regelung des Absatzes 4) noch nicht abschließend geklärt. Es steht daher zu erwarten, dass andere Interpretationen der Vorschrift (insbesondere mit dem Ziel, § 14 Abs. 4 WaffG als allgemeine Erlaubnis zum Erwerb der dort genannten Waffen auszulegen) vorgetragen werden. Gleichwohl bitte ich bis auf Weiteres entsprechend den o.a. Ausführungen zu verfahren.

    7. Ein Vordruck „gelbe“ Waffenbesitzkarte – neu – wird voraussichtlich erst im Laufe des kommenden Jahres bundeseinheitlich eingeführt. Bis dahin sind „gelbe“ Waffenbesitzkarten - alter Art - zu verwenden. Auf ihnen ist in geeigneter Weise zu vermerken:

    „Waffenbesitzkarte nach § 14 Abs. 4 WaffG“. Diese Eintragung ist mit Unterschrift, Ort, Datum und Dienstsiegel zu versehen. Sobald neue Vordrucke vorliegen, sind anstelle dieser „vorläufigen“ Waffenbesitzkarte neue Vordrucke auszufertigen, die bisherigen Eintragungen umzutragen und die bisherige Waffenbesitzkarte einzuziehen. Auf Wunsch der Betroffenen kann auch eine „grüne“ Waffenbesitzkarte ausgestellt werden.

    8. Für die Ausstellung der Waffenbesitzkarte nach § 14 Abs. 4 WaffG ist eine Gebühr entsprechend der Kostenordnung zum Waffengesetz nach Tarifstelle II Nummer 2 zu erheben. Das Umtragen nach Vorliegen neuer Vordrucke (Nummer 6 letzter Satz) ist gebührenfrei vorzunehmen.

    Im Auftrag

    gez. Dr. Steegmann

    Wvl. 30.1.2004

    I.A.

    (Dr. Steegmann)

    Dazu gibts nur eines zu sagen: OFFENER RECHTSBRUCH!!!

    Alle Betroffenen sollten sich mit sämtlichen legalen Mitteln dagegen zur Wehr setzen!

    :evil: :evil: :evil:

    GRUß

  3. Ich will's mal anders formulieren:

    Lieber "Waffenfreund", wir können alles bis einschließlich .50BMG haben! Von der .17 Rem über die .220 Swift, .30-378 Weatherby, 8X68S, .460 Weatherby, .500 A-Square, .577 Tyrannosaur, .700NE, soweit der Schiessstand dafür zugelassen ist und das Girokonto mitspielt!!!

    BIST DU MIT GARNIX MEHR ZUFRIEDEN?!?

    MUß ES DENN UNBEDINGT AUCH NOCH DIE 14,5X114 ODER DIE 20X139 SEIN??? :dr:

    Wie wäre es mit ein klein wenig Augenmaß und Vernunft........?

    GRUß

  4. Leute, ich finde es GAR NICHT NETT, wie hier ein altgedienter Boardveteran zur Sau gemacht wird!!!

    Ein bißchen Spott und Häme ist ja ab und an ganz O.K., aber DAS hier geht eindeutig zu weit!

    DAS IST MOBBING!!!

    So, und jetzt isse Schluss mitm Scheissndreck, sonst fickisch Eusch!!!

    Produziert misch ja net!!! :evil:

    GRUß

  5. Im WO-Forum haben User zum wiederholten Mal behauptet, dass Munition nicht mehr mit der Post versandt werden darf. :shock:

    Offensichtlich habe ich da was verpennt!

    Wo ist das geregelt?

    Irgend eine neue Gefahrgutverordnung, oder reine Schikane der Post?

    Wie soll man dann künftig z.B. ein paar Patronen zur DEVA zur Gasdruckmessung schicken?!?

    GRUß

  6. (...) Daß der Versuch einer vom Angeklagten mittels

    körperlicher Gewalt geübten Trutzwehr, die Androhung des Einsatzes des Messers oder aber der Versuch des Herbeirufens der Polizei in Anwesenheit zweier Angreifer aussichtsreich gewesen wären, liegt nicht nahe, hätte deshalb der näheren Darlegung bedurft. (...)

    O herrliche, facettenreiche deutsche Sprache voller Zauber und Poesie!!!

    Dieses Wort kannte ich noch nicht! :P:P:P

    GRUß

  7. Banshee, für die SPAS 15 gibt's sehr wohl ein Bedürfnis. Solche Waffen werden bein BDS und BdMP geschossen.

    Für die Panzerbüchse allerdings sieht's in Sachen Bedürfnis trübe aus, schon mal wegen der Schiessstände, die in 99,9% der Fälle nicht auf eine kinetische Energie von 35.000 J ausgelegt sind. :mrgreen:

    GRUß

  8. Also mir hat Kassel nicht sonderlich gut gefallen.

    Abgesehen von den Ständen von Oberland Arms, SAR und einigen anderen, war es ein wüstes Durcheinander von zweitklassigen Waffen- Waffenschrott- und Militariahändlern.

    Mir ist schon klar, dass eine reine Waffenbörse nicht die Besucherzahlen bringt wie eine mit Militariaausstellung gemischte Veranstaltung.

    Man hätte jedoch sehr wohl diese beiden Bereiche räumlich trennen können. Waffen und Zubehör (auch Sammlerwaffen) in Halle 1-2, Militaria und Nazi-Devotionalien in Halle 3-4. So hätte die jeweiligen Interessengruppen besser unter sich bleiben können.

    Besonders unangenehm ist mir mal wieder der Beitler aufgefallen, der gleich FÜNF seiner berüchtigten 2,15 Meter langen Panzerbüchsen im Kaliber 14,5X114 ausgestellt hatte. Dazu noch eine Micro-UZI, eine ganze Batterie AKSU (Ak74 mit 213mm-Lauf), und andere halbautomatisierte MPi's. Dem ist wirklich nicht mehr zu helfen!!! :evil: :gaga: :gaga: :gaga:

    GRUß

  9. Ich empfehle für Deine Absichten (Ordonnanzwaffen, GK-Waffen allgemein) den BDS.

    Dieser Verband hat wohl das umfangreichste Sportprogramm aller großen Verbände.

    Dort kann man alles schiessen, was das Waffengesetz hergibt, incl. IPSC, "bööööse" Selbstlader, Vorderschaft-Repetierflinten und Magnum-Kurzwaffen.

    GRUß

  10. .............könnten sich unsere bösen Buben ein paar dicke Scheiben abschneiden! :mrgreen: :twisted:

    http://www.poughkeepsiejournal.com/...o112603s1.shtml

    Man admits part in botched robbery

    City resident shot accomplice

    By Larry Fisher-Hertz

    Poughkeepsie Journal

    A City of Poughkeepsie man admitted in court Tuesday he took part in a botched robbery in which he shot and killed one of his fellow would-be robbers.

    Speaking quietly as he addressed Dutchess County Court Judge Thomas J. Dolan, 21-year-old Rasham McClinton entered guilty pleas to first-degree manslaughter and first-degree assault, both felonies punishable by up to 25 years in prison.

    McClinton told the judge he and three other city men were planning to rob a man identified as Stuart Scott. McClinton said he and his accomplices spotted Scott on South Bridge Street at about 2 a.m. May 1, 2001, and chased him toward his house.

    When he saw Scott run up the porch stairs and try to go inside, McClinton said he opened fire with his 9 mm semiautomatic pistol, intending to shoot Scott.

    Bullet hit accomplice

    Under questioning in court Tuesday by Senior Assistant District Attorney Matthew Weishaupt, McClinton acknowledged a bullet from his gun struck one of his accomplices, Dennis Brown, in the head.

    ''I believe I caused the death of Dennis Brown,'' McClinton told Weishaupt.

    Brown died the following day. Scott was wounded, but has since recovered.

    Weishaupt said police believe McClinton and his accomplices decided to rob Scott after they spotted him wearing several pieces of gold jewelry.

    ''There was talk Mr. Scott had a lot of money, and they felt he was an easy mark,'' the prosecutor said.

    During his plea, McClinton identified Brown as one of his accomplices and Shawn Jackson as another. Jackson admitted his part in the crime in proceedings before Dolan in July.

    McClinton did not identify a fourth man prosecutors claim had taken part in the robbery attempt, 22-year-old Omnipotent Drayton. Drayton has been indicted on second-degree murder charges but has pleaded not guilty to the crime.

    Weishaupt has said all four allegedly involved in the robbery were believed to have been members of the Poughkeepsie street gang Mad Drama.

    In exchange for his guilty plea, McClinton was promised a sentence of no more than 15 years in prison. He remains jailed without bail pending sentencing, scheduled for Dec. 16.

    GRUß

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