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Der Reservist

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Everything posted by Der Reservist

  1. Polizeibekannt wegen Körperverletzung und hat ´ne Schußwaffe? Vorsicht Ironie: Welches Ordnungsamt hat denn da wieder geschlafen und die Waffe nicht eingezogen? Da t-online Kommentare nicht zugelassen hat, darf man einmal nachdenken,............
  2. Es scheint auf jeden Fall für Journalisten immer wieder für Erstaunen zu sorgen. Und wenn selbst (SPD-)Kandidaten für den BT Notwehr mit Selbstjustiz gleichsetzen, weiß man, daß sich viele mit der Materie nicht auseinandersetzen
  3. Zum Boykott aufrufen könnte einem selbst Probleme bringen - laut darüber nachdenken ist wohl zulässig. ZDF = Öffentlich Rechtlich = sinnlos; da fällt es nicht weiter auf, wenn es "noch ein paar mehr weniger Zuschauer" werden. Eine generelle Meidung von Medienabonnements mit entsprechender Begründung läßt aber auch die anderen Medien nachdenklich werden. Auch, wenn es "Mitbewerber" sind, dürfte eine "sinkende Leserschaft" in größerem Umfang zu gemeinsamen Gesprächen führen und letztendlich wohl auch zum Nachdenken anregen. Die Aussagen, die für den Fleischkonsum gelten ("Macht der Verbraucher") gelten für jedes andere Produkt auch - wenn es denn "den Verbraucher" geben würde. Das Frühstück ohne Lokalzeitung und die "Zigarettenpause auf dem Dixie ohne Bild" ist für die meisten Leute nicht vorstellbar.
  4. Ich würde einmal laut die Überlegung anstellen, was wohl passieren würde, wenn......... ...alle Jäger (LWB) einmal die abonnierten Medien für ein Jahr mit der Begründung einer nicht mehr objektiven Berichterstattung abbestellen (bei Bedarf kann man so was am Kiosk kaufen). Ich weiß, es machen eh nicht alle mit, dazu aufrufen darf man nicht (man kann aber ja mal laut denken) und in Sippenhaft werden ja wir auch genommen. Über Hausverbote würde ich gar nicht erst nachdenken. Wer nach diesem Beitrag noch mit FS-Leuten spricht, hat selber Schuld.
  5. Es wäre sinnvoller, wenn sich die Zeit damit beschäftigen würde http://www.t-online.de/lifestyle/gesundheit/id_67502144/aok-krankenhausreport-zehntausende-behandlungsfehler-in-kliniken.html
  6. Bisher hat es bei mir auch mit Scan/Kopie und Kontaktdaten der Behörde geklappt. Einer wollte unbedingt eine beglaubigte Kopie haben - na ja, hat er halt die bekommen.
  7. Lusumi hat ja schon eine Erklärung geliefert. Die Entwicklung der Gesellschaft ist auch nicht so ganz außer Acht zu lassen. Wir hätten uns als Kinder nicht getraut, die Waffe vom Haken an der Garderobe zu nehmen und als Jugendliche wußten wir, wie gefährlich das Ding ist. Auch meine Kinder, denen ich die Waffen gezeigt und erklärt habe, wenn ihnen danach war, wären nicht auf die Idee gekommen, sich den Schlüssel für den Tresor zu organisieren, der damals in einem billigen Möbeltresor lag, der mit ein bißchen Fingerspitzengefühl zu öffnen war. Was also ist anders geworden in der Gesellschaft? Und vor allem, warum wird dies nicht im Zusammenhang mit so genannten "Amokläufen" diskutiert? Abgesehen davon bin ich nicht vom Waffendiebstahl auf Psychopharmaka gekommen, sondern von deinem Einwand auf zusätzliche - (noch) nicht gesetzlich geforderte - Sicherungsmaßnahmen. Wenn es ein gezielter Waffendiebstahl gewesen sein sollte - kann ich diesem Artikel so nicht unbedingt entnehmen - dann wäre wirklich die Frage zu klären, wie die Diebe davon Kenntnis bekommen haben. Richtig und deshaalb sind aus meiner Sicht die Aufbewahrungsvorschriften weit überzogen und ich muß dann nicht auch noch mehr machen wollen, als mir der Gesetzgeber vorschreibt. Der Panicroom bezog sich auf dein Sicherheitsbedürfnis und ist von mir hineininterpretiert. Du kannst leider keine "Hausordnung" für solche Fälle festlegen, weil du nicht jede Situation berücksichtigen kannst. Die "Waffe unter dem Kopfkissen" nutzt dir herzlich wenig, wenn einer schon vor deinem Bett steht und du in eine Mündung schaust. Das kommt darauf an, aus welchem Grund geklaut wurde. War es ein gezielter Waffendiebstahl, dann haben die Diebe ihre Abnehmer. War es ein einfacher Bruch, sind die Diebe u. U. von dem Beifang sehr überrascht. So leicht es auch erscheinen mag, sich eine Waffe schwarz zu besorgen, so schwer dürfte es für unbedarfte sein, so etwas loszuwerden. Die Kripo ist dummerweise auch in diesem Umfeld mit verdeckten Ermittlern tätig. Und "plumpes rumfragen", ob nicht einer eine Waffe kaufen möchte, könnte sehr schnell auffallen. Auch "Schwarzwaffenverkauf" will gelernt sein.
  8. Soviel zum Thema illegale Waffenbeschaffungsmöglichkeiten. http://www.t-online.de/sport/fussball/2-bundesliga/id_67412954/dresdner-hooligans-wollten-polizei-entwaffnen.html
  9. Stammtischthemen ??????? Warum müssen das "Bekannte" gewesen sein? Weil sie wußten, wo der Tresor eingemauert war? Da sie den Tresor mitgenommen haben, haben sie sicherlich Zeit genug gehabt, den "richtigen Schlüssel" zu finden. Diesen Leuten dürfte es am "richtigen Werkzeug nicht fehlen. Und weil es so ist, muß in vorauseilendem Gehorsam alles besser, höher, schöner, sicherer gemacht werden? Hast du schon deinen Panikraum gebaut? Wie Reini es schon schrieb, die schwächste Stelle der Sicherung bist du persönlich oder sind die Familienangehörigen. Das, was der Gesetzgeber fordert, ist ausreichend. Und was die "Hausordnung" angeht: Ich erlaube mir, bei Leuten, die nächstens suchenderweise durch meine Wohnung spazieren, ohne von mir dazu eingeladen zu sein, von der Polizei abholen zu lassen oder aber im Extremfall von meinem Recht auf Notwehr gebrauch zu machen.
  10. Und genau da fängt der Irrsinn der Waffenphobie an. Familienmitglieder müssen sich drangsalieren lassen, obwohl adäquate Mittel im Haus wären, dies zu verhindern. Und dies alles, weil es der Gesellschaft nicht mehr gelingt, ihren Kindern (Grund-)Werte beizubringen und sie stattdessen mit Psychpharmaka vollstopft.
  11. Weil es eine versicherungsrechtliche- und eine waffenrechtliche Betrachtungsweise gibt. Und waffenrechtlich ist es abhängig davon, wieviel Plempen ich in den Tresor reinwürgen will. Wenn ich mir 4 Stück 50kg-A-Schränke kaufe und darin 20 Langwaffen verteile, ist das ein (Wohnraum-)Platz- aber kein Schraubproblem Und wie sieht es dann wohl mit Mietern einer Wohnung aus? Die Renovierungskosten für die Entfernung der Schwerlastdübel in Wand und Fußboden dürfte die Mietkaution wohl manchmal übersteigen.
  12. Warum sollte er verankert sein? Wenn die Gesamtzahl der Waffen den Aufbewahrungsvorschriften entsprochen hat.... Was sind 17.000,- € bei modernen Waffen? 2 Präzisionsgewehre a la Sauer, Steyer, Sako o. ä mit entsprechendem ZF und die Summe ist erreicht Eine Peters-Stahl und ein Korth-Revolver und schon schmunzelt man über die 17.000,- €. Und bei diesen "4 Waffen" muß noch nicht einmal ein 50 kg Schrank angedübelt werden (Es geht nicht darum, ob es sinnvoll ist)
  13. Stimmt, alles andere ist sekundär und teilweise wohl auch von persönlichen Ansichten geleitet. Es gibt m. E. immer noch nicht die ideale Waffe, die zu jeder Situation paßt, wenig Rückschlag, viel Wirkung und eine hohe Kapazität hat. Dummerweise ist in D NIX besser als alles andere.
  14. Die meisten Frauen würden die .44 Mag wohl nach dem ersten Schuß fallen lassen. Selbst Männer gucken äußerst erstaunt und fragend (Was war das denn?) aus der Wäsche, wenn sie den ersten Schuß abgegeben haben.
  15. .22 lfb HV Hohlspitz sollte für die meisten Sittenstrolche ausreichend sein, um ihren ersten Testosteronüberschuß zu reduzieren. Meiner Meinung nach senkt das auch deren Lust, weitere Aktivitäten zu entfalten, zumal ja schnell noch ein weiteres Loch gebohrt werden könnte. Dazu kommt, daß viele dieser "Helden" ihr eigenes Blut nicht sehen können und auch nicht so gern sehen. Ich sehe das Problem eher darin, daß ein Revolver über eine zu geringe Kapazität verfügt, da die "Helden" gern in Rudeln auftreten. Bei drei Leuten wird es schon eng, wenn nicht jeder Schuß sitzt und nachladen dürfte selbst mit Speedloadern zu viel Zeit in Anspruch nehmen.
  16. .....aber .... ......lieber mit kleinem Kaliber getroffen, als mit großem Kaliber vorbeigeschossen
  17. Dieser "Anlass" könnte z. B. vorliegen, wenn man sich weigert, die "erforderlichen Auskünfte" zu erteilen. Und darunter könnte man doch tatsächlich verstehen, die Waffen mit den WBK zu vergleichen. Immer nur die Rosinen rauspicken geht nicht. Aber wie bopper schon schrieb - - - Helden gesucht
  18. Ich würde mich einmal vom § 36 lösen und diesen hier beachten § 39 Auskunfts- und Vorzeigepflicht, Nachschau (1) Wer Waffenherstellung, Waffenhandel oder eine Schießstätte betreibt, eine Schießstätte benutzt oder in ihr die Aufsicht führt, ein Bewachungsunternehmen betreibt, Veranstaltungen zur Ausbildung im Verteidigungsschießen durchführt oder sonst den Besitz über Waffen oder Munition ausübt, hat der zuständigen Behörde auf Verlangen oder, sofern dieses Gesetz einen Zeitpunkt vorschreibt, zu diesem Zeitpunkt die für die Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen Auskünfte zu erteilen; eine entsprechende Pflicht gilt ferner für Personen, gegenüber denen ein Verbot nach § 41 Abs. 1 oder 2 ausgesprochen wurde. Sie können die Auskunft auf solche Fragen verweigern, deren Beantwortung sie selbst oder einen der in § 383 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 der Zivilprozessordnung bezeichneten Angehörigen der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung oder eines Verfahrens nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten aussetzen würde. Darüber hinaus hat der Inhaber der Erlaubnis die Einhaltung von Auflagen nachzuweisen. (3) Aus begründetem Anlass kann die zuständige Behörde anordnen, dass der Besitzer von 1. Waffen oder Munition, deren Erwerb der Erlaubnis bedarf, oder 2. in Anlage 2 Abschnitt 1 bezeichneten verbotenen Waffen ihr diese sowie Erlaubnisscheine oder Ausnahmebescheinigungen binnen angemessener, von ihr zu bestimmender Frist zur Prüfung vorlegt. Wenn jetzt einige Dinge in meinem PC funktionieren würde, würde ich einige Absätze auch fett markieren; wie z. B. "erforderliche Auskünfte zu erteilen" oder "zur Prüfung vorzulegen" Vielleicht hat jemand Lust, sein Geraffel zum OA zu schleppen?
  19. Hier in D hat man ja auch Angst davor, einmal wirklich zu ermitteln, wie die - realen - Meinungen im Volk sind. Und unsere linken Medien würden eine solche Umfrage schon mit den entsprechenden Horrorbilden von Wildwest und dem "blutrünstigen Amerika" begleiten. Ob unsere Polizisten den Mut haben, solche Wahrheiten zu äußern dürfte im Hinblick auf die Karriereschädlichkeit auch fraglich sein. Leserbriefe? - - - an wen? Welche Zeitung würde wohl so etwas abdrucken und welcher Bürger (LWB) hätte wohl den Mut solche Forderungen öffentlich zu vertreten? Dieser Mut fehlt doch sogar den Funktionären - auch oder gerade der Lobbyorganisationen.
  20. Unabhängig davon, wie sich das BVA verhalten könnte, aber für mich wäre der Passus mit der möglichen entshädigungslosen Enteignung einige Überlegungen wert, wie man den Waffenbesitz auf einem soliden Fundament verankert - wichtiger, als die Beschäftigung mit Herrn Grafe. Ist aber nur meine Meinung.
  21. So zwischenzeitlich etwas gefunden: http://dipbt.bundestag.de/doc/btp/06/06195.pdf Dr. Schneider: Ohne Zweifel wäre ein ängstlicher und bürokratischer Kleinmut fehl am Platze. Meine Damen und Herren, das neue Waffenrecht privilegiert niemanden, d. h. Erleichterungen beim Erwerb von Schußwaffen müssen in jedem Fall durch Prüfungs- und Tätigkeitsnachweise begründet werden. Die Bürger und Steuerzahler in unsere Land sollen keinen berechtigten Anlaß haben, über einen perfektionierten, superbürokratischen Vollzug des Waffengesetzes zu klagen. Das Waffengesetz richtet sich nicht gegen den gesetzestreuen und zuverlässigen Bürger. Es wird verschärft gegen die Feinde und Störer der inneren Sicherheit. Dieses Grundsatzes sollten sich alle bewußt sein, die entweder als Verwaltungsbeamte oder als Verwaltungsrichter mit diesem Gesetz zu tun haben werden. Das Gesetz dient der Erhöhung der inneren Sicherheit und darf nicht zu kleinlicher, bürokratischer Handhabung mißbraucht oder auch nur fehlgebraucht werden. Die größte Gefahr für die innere Sicherheit in unserem Lande wäre dann heraufbeschworen, wenn dem zuverlässigen, gesetzestreuen Bürger durch allzu kleinliche Bedürfnisprüfungen der Erwerb einer Schußwaffe unangemessen erschwert würde, der Staat sich aber seinerseits außerstande sähe, den illegalen Waffenbesitz unter Kontrolle zu bringen. Einen solchen Zustand könnte und wollte, wie ich fest überzeugt bin, in diesem Hause niemand verantworten. http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/07/009/0700970.pdf Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode Drucksache 7/970 Die Bundesregierung hält besondere Vorschriften im Bereich Diebstahl von Schußwaffen nicht für erforderlich Intererssant ist die Frage 15 und die Antwort darauf
  22. Ich weiß zwar nicht, wer von den damaligen Politikern die Aussage gemacht hat, aber 1972 wurde aus der Politik heraus der Satz geprägt "Das neue Waffengesetz privilegiert niemanden". Warum lassen wir uns nur immer wieder solchen Müll aufzwingen bzw. verbreiten ihn auch selbst noch. Zur Verfassung ist auf der von bopper angegebenen Seite alles gesagt und ausführlich erklärt.
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