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Der Reservist

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  1. Unabhängig davon, wo gemessen wird, es ist einfach nur Mist, wenn ein Vereinsvorstand "um des lieben Friedens Willen" sportliche Tätigkeiten eines Vereins einchränkt, wenn dazu keine (lärmtechnischen) Notwendigkeiten bestehen - unabhängig davon, ob es ein Tennisclub oder ein Schutzenverein oder eine Hundeschule oder.......ist
  2. Vollste Zustimmung! Das Recht gilt für alle - oder wir geben es auf
  3. Hmmm, ich überlege gerade, ob man diesen Seelenklempner nicht dafür gewinnen kann, Fern-Gutachten für den Waffenerwerb unter 25 Jahren zu gewinnen. Lukratives Geschäft für beide Seiten.
  4. Der Weg des geringsten Widerstandes oder militärisch: Feigheit vor dem Feind. Was den Mitgliederverlust angeht: Es kommt darauf an, wieviel -aktive - Mitglieder der Verein hat. Sind es 100, wird man die 20 GK-Schützen verschmerzen können; sind es 30, ist es entweder der Tod des Vereins oder es findet eine Umwandlung in einen Stammtisch-Skat-Verein statt.
  5. Damit ist nur ein weiterer Schienenstrang gelegt, auf den man den Anti-Waffen-Zug leiten kann. Das Beispiel wird Schule machen und dann werden sich viele Vereine vor "Wutbürgern" nicht mehr retten können
  6. Ist doch logisch: "Erfahrungsgemäß läßt das Thema eine sachgerechte Diskussion nicht zu" - so oder so ähnlich ist der Standardsatz bei T-online.
  7. Haben die Angst, daß er vom Torschützen zum Sportschützen mutiert?
  8. Da ist nichts falsch dran, sondern sie ist so spezifisch unspezifisch, daß sie mißinterpretiert werden kann. Wenn ich GK schießen will, werde ich diesen Verein meiden, weil ich ja kein KK schießen will. Und da mag man noch so viel zetern, daß es sinnvoll ist, erst einmal die Technik mit KK zu üben. Es geht um Nachwuchs - auf allen Ebenen. Und wenn GK-Schützen verprellt werden, hat sie eben der andere Verband. Die Verbands-/Vereinsoberen sollten zwischenzeitlich begriffen haben, daß die Mitglieder auch "Kunden" sind, deren "Wünsche" man erfüllen sollte. Wenn ich in einen Laden gehe und Butter kaufen will und der Verkäufer sagt mir, ich solle doch erst einmal mit Margarine anfangen, werde ich sicherlich nicht weiter einkaufen. Wobei ich mir im Nachhinein sage, daß wohl einiges an "redaktionallen Kürzungen" auch zu den "mißvertändlichen Aussagen" beigetragen hat
  9. Das Problem: solche Leute fallen nicht vom Himmel in das Amt, sondern werden gewählt. Und Mangels geeignetem Ersatz wird er bei der nächsten Wahl wiedergewählt werden. Und keiner wird den Mut haben, ihm zu sagen, welche Scheiße er da Abschnittsweise gelabert hat
  10. Nun ist ein verlinkter Wiki-Artikel keine Aussage, die jemand hier macht, sondern ein Hinweis. Und im Prinzip hat DeSüWe sogar recht, weil es unter gewissen Umständen tatsächlich durch Notwehr abgedeckt ist - nur eben nicht immer. Verkürzungen bringen es immer mit sich, daß man Breitseiten öffnet. Ansonsten hat JM schon auf seinen Beitrag dazu hingewiesen. Man - dazu gehört gerade der LWB - sollte immer überlegen, ob alles das, was rechtlich vielleicht in Ordnung ist, auch immer ratsam ist.
  11. und die Ehre - nicht vergessen Wenn man sich das "Recht zusammenschießt" (hat m. E. bislang auch keiner so interpretiert), ist es Selbstjustiz Das ist gelinde gesagt Unsinn. Diese "Bedingung" ist in keinem Absatz des Gesetzes zu finden und ist m. W. noch nicht einmal gängige Rechtsprechung. Das Leben oder die körperliche Unversehrtheit dürfte schon dann gefährdet sein, wenn ein 20jähriger 90 kg Mensch einen herzkranken alten Rentner angreift. Wenn dieser zufällig eine Waffe dabei hat und den Angreifer erschießt, dürfte wohl durchaus ein Fall von Notwehr vorliegen. Es sind eben nicht alle Fälle vergleichbar und schon gar nicht schwarz-weiß Sorry, aber auch diese Aussage konnte ich so in den Beiträgen nicht finden. Es ist nur schwierig, zu klären, wann die "Flucht" beginnt bzw. als Flucht erkannt werden kann. Solange er sich im Haus befindet, kann ich durchaus versuchen, mein Hab und Gut zurückzuerlangen; ob ich den Dieb dabei erschießen muß, steht auf einem anderen Blatt - kann sich aber aus der Situation durchaus ergeben. Hat er das Haus oder gar das Grundstück verlassen, sieht es mit der "Zurückerlangung" allerdings duster aus. Jeder dann noch abgegebene Schuss wird mir den Hals brechen. Rabulistisch bist du nicht schlecht.
  12. Hat es schon mal einen Thread gegeben, der konsequent bis zum bitteren Ende beim Thema geblieben ist? Aber ein Vgl. des deutschen und österreichischen Notwehrrechtes ist nicht uninteressant. Und es kommen schließlich auch hier ungeahnte Quellen über das deutsche Notwehrrecht zutage.
  13. Tja, in einer globalen Welt werden eben die nationalen Konflikte auf internationaler Ebene ausgetragen. Und je "humaner" sich ein Staat darstellt um so mehr "Wild-West" können seine Gäste treiben. Wie lange sich die normalen Bürger die "Fremdentoleranz" der hauseigenen Politiker wohl noch ansehen?
  14. Ich stelle mir so langsam die Frage, was wir hier wirklich diskutieren. Wir haben ein ziemlich klares Notwehrrecht mit entsprechenden Urteilen - trotzdem........ Es lohnt sich allerdings, die Urteile einmal genau anzusehen. Dann wird man sehr schnell erkennen, daß sie immer Einzelfallurteile sind und nicht auf allgemeines Handeln übertragen werden können. Es lohnt sich allerdings auch als Betroffener, immer den Instanzenweg zu gehen, weil die erste Instanz oft genug nicht auf Notwehr erkennt und erst in weiteren Instanzen das erstinstanzliche Urteil kassiert wird. Grundsätzlich sollte man aber seinen Anwalt reden lassen. Am "Tatort ist man nach den Schüssen sicher zu aufgebracht und verwirrt, um einen klaren Gedanken zu fassen - man möchte erst einmal seine Ruhe haben". Wer dann meint, am Tatort noch sagen zu müssen, "er hat bekommen, was er verdient", darf sich über entsprechende Urteile nicht wundern. Ansonsten hoffe ich, nie in die Verlegenheit kommen zu müssen, "notwehrrechtlich" tätig werden zu müssen.
  15. Das befüllen sehe ich nicht als Problem; ob jemand seine "Info" in irgendeinem oder mehreren Threads unterbringt oder nur einmal in der "Bibliothek", sollte nicht das Problem sein. Ich sehe das Problem eher in der Pflege - und damit der aufzuwendenden Zeit. Weiterhin dürfte das Problem in der Gliederung und den Kurzbeschreibungen liegen. Wer kann sich z. B. unter dem Stichwort ISEC-Studie etwas vorstellen, wenn er nach einem ganz bestimmten Sachverhalt sucht. Hier müßte jemand ran, der ein Spezialist für Datenbanken ist.
  16. ganz einfach - - weil wir mit "Fakten und Daten" überfüttert werden; diese aber leider nicht konzentriert sind, sondern weit verstreut liegen. Und dann verliert man ganz schnell mal etwas aus dem Blickfeld. Dann kommen immer wieder neue "Fakten, Daten, Erkenntnisse" hinzu. Was fehlt, ist eine "Bibliothek" mit Titel und Kurzinhaltsangaben.
  17. irgendwo in meinen Unterlagen noch gefunden: Nachfolgende Erläuterungen könnten aus einem Urteil des BGH stammen. Ich habe nur folgenden Vermerk noch gefunden: BGH 1 StR 48/01 – Beschluß v. 21. März 2001 (LG Ellwangen) 3. Der lebensgefährliche Einsatz einer Schußwaffe kann nur das letzte Mittel der Verteidigung sein. Grundsätzlich muß der Verteidiger – wenn eine bloß verbale Androhung von vornherein aussichtslos erscheint – vor dem tödlichen Schuß einen weniger gefährlichen Waffeneinsatz wie etwa einem ungezielten Warnschuß versuchen. Jedoch gilt auch die Verwendung einer Schußwaffe, selbst einer solchen, die vom Angeklagten ohne waffenrechtliche Erlaubnis eingesetzt wird, der allgemeine notwehrrechtliche Grundsatz, daß der Verteidiger berechtigt ist, dasjenige Abwehrmittel zu wählen, das er zur Hand hat und das eine sofortige und endgültige Beseitigung der Gefahr gewährleistet; unter mehreren Abwehrmöglichkeiten ist er auf die für den Angreifer minder einschneidenden nur dann verwiesen, wenn ihm die Zeit zur Auswahl sowie zur Abschätzung der Gefährlichkeit zur Verfügung steht und die für den Angreifer weniger gefährliche Abwehr geeignet ist, die Gefahr zweifelsfrei und sofort endgültig auszuräumen. Ein nicht bloß geringes Risiko, daß das mildere Mittel fehlschlägt und dann keine Gelegenheit für den Einsatz des stärkeren bleibt, braucht der Verteidiger zur Schonung des rechtswidrig angreifenden nicht einzugehen. 4. Ist dem Angreifer die Existenz einer dem Verteidiger zur Verfügung stehenden Waffen unbekannt, muß je nach Lage vom Verteidiger regelmäßig verlangt werden, daß er die Verwendung der Waffe androht, ehe er sie lebensgefährlich einsetzt (vgl. BGHSt 26, 143, 146; 26 256, 258). Dabei kann je nach den Umständen eine konkludente Drohung ausreichend sein. Vielleicht kann ja mal einer der Fachleute eruieren, ob er die Urteilsbegründung insgesamt findet.
  18. Grundsätzlich ist Notwehr zur Verteidigung aller Rechtsgüter möglich - und dazu gehört auch die Ehre. Sicher ist es "wünschenswert", das "mildeste Mittel" zur Gefahrenabwehr zu wählen - wenn ich dazu die Möglichkeit habe. Es wird aber nicht verlangt, daß ich den Angreifer bitte, sich doch noch einen Moment zu gedulden, da ich mir erst einen Knüppel suchen muß, um seinen Angriff abzuwehren - ansonsten müsse ich ihn leider erschießen. Und der geschilderte Fall wäre nach deutschem Recht keine Notwehr, sondern Nothilfe (auch wenn dies gleichartig ist) - zumal dann, wenn eindeutig zu erkennen war, daß das Motorrad gestohlen werden und nicht von einem Bekannten abgeholt werden sollte. Was man aber immer in Notwehrfällen bedenken sollte (vorher), ist die Tatsache, daß ich Sekunden(bruchteile) für meine Entscheidung habe, der Richter Stunden/Tage/Wochen. Bei Sachwerten hätte ich eine relativ hohe Toleranz, weil das ein versicherungsrechtliches Problem ist. Wenn es um meine persönliche - körperliche - Sphäre geht, ist die Toleranzgrenze doch erheblich niedriger. Und wenn mir einer sagt, daß ich ein Ars...loch bin - - da erzählt er mir nichts neues.
  19. Na, die Bedingungen unter der eine unbegrenzte Menge Transportiert werden darf, sollten doch wohl relativ leicht erfüllbar sein - also - Kofferraum voll.
  20. Wer sollte das denn überprüfen? Wo selbst SB´s in größeren Städten kaum das Affengesetz richtig kennen, will er und seine Mannen irgendetwas überprüfen - - ach ja - vielleicht die Einhaltung der Öffnungszeiten.
  21. Ich bewundere diese Leute auch nicht. Aber manche dieser diesbezüglichen Diskussionen könnte m. E. kürzer sein - "z. Ktn. gen." reicht m. E. Wie man hier wieder sehen kann kommt es sehr schnell zur Frontenbildung, die dann in der Sache auch nicht weiterführen. :2cent:
  22. Ich habe ein Rechtschreibproblem mit der Überschrift. gaaaanz früher hieß es einmal tuen, diese "e" ist dann weggefallen und es hieß nur noch tun. Ist nach den neuen Regeln das "e" wieder drin? Kann das notfalls mal korrigiert werden?
  23. Nur mal so als Frage: Warum glauben wir, solche persönlichen Schicksale lang und breit diskutieren zu müssen? Und ob der Polizist nun seine Dienstwaffe oder irgendeinen anderen Prügel benutzt hat, kann für unsere Statistik von Belang sein, ist aber m. E. nicht diskussionswürdig. Gleiches gilt für jeden anderen erweiterten Selbstmord. Hier wären für mich die Gründe weit wichtiger. Einmal abgesehen davon ist es nicht sehr zielführend, wenn die eine Seite meint, den "Schwerpunkt Dienstwaffe" herausstellen zu müssen und die andere Seite (meist Kollegen) meint, hier für irgendetwas "eine Lanze brechen zu müssen". Es sind zwei Menschen gestorben.
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