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Der Reservist

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  1. Die Älteren kennen Radion Eriwan "Im Prinzip ja, aber...." noch bzw. "Papa, Charlie hat gesagt, sein Vater hat gesagt,..." Und wenn ich seine bisherigen Antworten so sehe, dann ist der Versuch, eine Götterspeise an die Wand zu nageln, erfolgreicher.
  2. 1. Nein - noch nicht angekommen 2. Jepp - - es geht nichts über ausreichend Informationen - Man hat mir zwar die Möglichkeit des Schreibens genommen, aber lesen darf ich noch
  3. ha´m wa schon http://www.gunboard.de/gb_vb/showthread.php?t=67510
  4. ??? Du hast bezüglich der SchSpoO 2 schöne Fragen gestellt 1. Wer hat dies so veranlasst und warum? 2. Wurde der Verband vom BVA aufgefordert, die gewünschte Neue Disziplin herauszunehmen? Wenn ja mit welcher Begründung? Sind diese Fragen denn auch auf den "Dienstweg" gebracht worden, damit Antworten darauf kommen?
  5. Ist zwar vom Kopp-Verlag, aber nicht uninterssant COINTELPRO -Techniken zur Verwässerung, Irreführung und Kontrolle eines Internetforums http://info.kopp-verlag.de/hintergruende/geostrategie/redaktion/cointelpro-techniken-zur-verwaesserung-irrefuehrung-und-kontrolle-eines-internetforums.html
  6. Na ja, wenn er Fotos (und das waren dann sicher keine Portrait-Aufnahmen) seiner Patientinnen gemacht hat (haben soll), ist er seine Zulassung los
  7. Das "putzig" wird dann nur anstrengend, wenn immer neue Wortschöpfungen, Definitionen, Erklärungen, Interpretationen und andere lustige Variationen auftauchen und jeder lustig aneinandervorbeiredet. Was wäre eigentlich so katastrophal, wenn sich die Verbände auf einen "Basislehrgang Schießleiter" einigen würden (da hat der DSB einige nicht schlechte Vorstellungen). Und für spezielle Bedürfnisse (IPSC, Fallplatten, Wettkampf usw.) Zusatzmodule der jeweiligen Organisation draufgesattelt werden. Vermutlich ist aber soviel "Gemeinsamkeit" von unseren Verbänden nicht zu erwarten.
  8. Da sind wir sofort beieinander. In der uns zugegangenen Mail steht definitiv etwas anderes - und genau deswegen mein dicker Hals. Wenn die Mail wortwörtlich umgesetzt werden soll, ist unser Schießen gestorben. Ach ja, da wir für unsere Schießvorhaben Schießleiter benötigen, haben wir beantragt, die Schießleiterausbildung selbst durchführen zu "dürfen". Nachdem wir nach Inhalten gefragt wurden, haben wir die Angaben der SchSpO angeführt. Antwort: Na ja, für eine Schießleiterausbildung würde schon etwas mehr erforderlich sein. Es ist schon lustig, hier im Norden; na ja, dafür habt ihr ja auch den Karneval. Ich werde in meinem Alter kein Schießleiter mehr und in diesem Verband schon gar nicht.
  9. Ohne Kommentar: Hallo Kameraden, wir werden im kommenden Jahr Kontrollen durchführen, ob bei allen Schießen im Rahmen von Vvag (auch auf zivilen Anlagen) ein Schießleiter und ein zugelassener Ersthelfer vor Ort ist. Ein Schießleiter muß auf jedem Stand, auf dem geschossen wird anwesend sein und ein Ersthelfer auf der gesamten Anlage.(Das ist nicht auf meinem „Mist“ gewachsen, sondern eine Forderung von „Oben“) Mit kameradschaftlichem Gruß Mißverständlich formuliert oder hab ich da was falsch interpretiert?
  10. Nee, ist auch für andere zugänglich, wird aber meist über den DSB abgeschlossen (aber auch das ist wohl schon direkt beim Agenten möglich)
  11. Was zeigt uns das: Wir sind ein Land, das noch "Entwicklungshilfe" benötigt.
  12. Mein abschließender Kommentar: Wenn ich das richtig sehe, kommt in dem §§ 27 des WaffG, den §§ 10 und 11 der AWaffGV und in § 27 der AWaffGVwV das Thema Aufsicht vor. Es ist mir nicht gelungen, hier den Begriff „Schießleiter“ zu finden – ich könnte da schon Unterstützung gebrauchen. Es ist demnach eine „Erfindung der Verbände“ Nun regen wir uns darüber auf, daß sich die Verbände mit der Bedürfnisbescheinigung ein „Machtinstrument“ geschaffen haben. Mit der „Institution Schießleiter“ wird das nächste „Machtinstrument“ implantiert. Und wenn auf jeder Bahn nur noch Schießleiter das Schießen leiten dürfen, wird es eng. Übersehen wird dabei auch, daß alle Mitglieder ja nicht mehr im Arbeitsleben stehen und daher nichts Besseres zu tun haben, als ihre Zeit zu opfern und auf eigene Kosten durch die Lande zu fahren um an einem Lehrgang teilzunehmen, der Anderen das Schießen ermöglicht und der u. U. dann dazu führt, daß man selbst kaum noch zum Schießen kommt. Nun noch einmal zum Thema Erste Hilfe. Wir werden uns sicherlich sehr schnell darüber einig, daß a ) die E.-H. Lehrgänge sinnvoll sind und daß b ) regelmäßige Wiederholungen ebenfalls Sinn machen. Nicht nachvollziehen kann ich die Vorstellung, daß jemand, der den Wiederholungslehrgang (aus welchen Gründen auch immer) nun nicht nach 2 Jahren, sondern erst nach 2 ½ oder gar 3 Jahren macht, kein „zugelassener Ersthelfer“ mehr sein soll Und damit vielleicht einmal einen theoretischen Fall zur „Praktikabilität“: Schießen auf einer Bw-Anlage (ich nehme da einmal „unsere“): Es passiert auf der letzten (äußeren) 100m-Bahn (was Gott verhüten möge) ein „Ereignis“. Der „zugelassene Ersthelfer“ schießt gerade die 100 m-Disziplin auf der (mittleren) 300m-Bahn. Der E.-H. Kasten befindet sich am Pistolenstand (links außen). Also Info an „zugelassenen Ersthelfer“ ca. 300 m; der zum E.-H.-Kasten – noch einmal 300 m, dann damit zum re außen liegenden 100 m Stand – noch einmal ca. 300 m. Das ganze sollte „ziemlich zügig“ erfolgen. Und dann kann man dem „zugelassenen Ersthelfer“ nur eine gute Kondition wünschen, falls er dann auch noch beatmen muß. Die Anwahl der 112 und das Eintreffen des Notarztes dürfte nicht wesentlich mehr Zeit beanspruchen und der kann dann auch gleich den „zugelassenen Ersthelfer“ mitversorgen. Praktikabler und sinnvoller wäre es, auf jedem Stand ein Kfz-Verbandkasten hinzulegen (Sonderangebote bei ALDI und Co). Oder aber der Verband macht sich einmal ein paar Gedanken (da soll es doch tatsächlich auch Sanis - Doktoren und Rettunssanis und –assis geben), wie ein kleines Notfallpäckchen aussehen könnte; z. B. ein paar Verbandpäckchen, das Brandwundentuch Bw wäre nicht schlecht, eine Art Ambu LifeKey (o. ä.) wäre u. U. hilfreich, zusammen mit ein paar Pflasterchen in eine kleine Kiste gepackt – feddich. Und dazu vielleicht noch ein paar hilfreiche Handlungsanweisungen - fast perfekt. Das sind Dinge, mit denen fast jeder umgehen kann und mit denen sofort E.-H. geleistet werden kann – und darauf kommt es an. Stattdessen werden „Hausmeister-Krause-Posten“ und Hausmeister-Krause-Diplome“ geschaffen, die letztendlich aber nichts bewirken, sondern nur zusätzliche Belastungen bedeuten, für die nur noch wenige bereit sind. Realitätssinn und Praktikabilität fallen immer mehr der Bürokratie zum Opfer. Und die vorauseilende Schaffung von verbandseigenen Strukturen wird den Gesetzgeber freuen und animieren. Hauptsache wir haben wieder ein weiteres Jodeldiplom. Sorry – aber wir lernen es nimmer mehr
  13. Ei, wer wohnt denn da in der Wilstofer Straße? Und wer hat Quartier am Rehrstieg in Neu Wiedenthal bezogen?
  14. Dazu hat er das Recht, weil er der "Hausherr" ist. Und ich würde da schon ein wenig differenzieren wollen, ob der Hausherr kommt und nachschaut, ob die Sicherheit gewährleistet - also Übung und Stand kompatibel sind - ist oder ob ein irgendjemand (ein eingesetzter Beauftragter ääähhh....schulligung . . . "Verantwortlicher") nachschauen will, ob jemand, der sich Leitung nennt, ein in Deutschland so beliebtes "Diplompapierchen" in Händen hält und ein "zugelassener Ersthelfer" vor Ort ist. Irgendwann wird dieser Verband auf die Idee kommen, daß auch für VVag-Schießen ein SanHelfer alpha vorhanden sein müßte - dann wird es luschtich. In der Zwischenzeit bin ich heilfroh, daß ich diese Pappe nie gemacht habe. Ich kann dann in der Zeit der Kontrollen meinen Kaffee (besser: Pharisäer ) trinken.
  15. Vergessen wir nicht den zweiten Teil meiner Frage: Definition Ersthelfer:Ersthelfer ist dabei eine Person, die auf Grundlage des § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und § 21 Sozialgesetzbuch (SGB) VII einen mindestens acht Doppelstunden umfassenden Erste-Hilfe-Lehrgang erfolgreich absolviert hat. Hierzu ist alle zwei Jahre ein Auffrischungskurs von vier Doppelstunden erforderlich Frage: Darf ich dann, wenn ich den Auffrischungskurs nicht habe, keine Erste Hilfe mehr leisten?
  16. über den Schießleiter müssen wir uns ja auch nicht unbedingt unterhalten - wobei m. E. ein Schießleiter nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, sondern nur eine verantwortliche Aufsichtsperson - aber ich lasse mich gern belehren. Denn wenn es einen gesetzlich geregelten "Schießleiter" geben würde, würde ja nichts gegen eine gegenseitige Anerkennung der Schießleiterlehrgänge sprechen und es würde sicherlich auch einen einheitlich geregelten Fragenkatalog wie für die Sachkunde geben. Dies scheitert m. E. daran, daß man den Schießleitern wohl nicht zutraut, die SchSpoO des anderen Verbandes lesen und umsetzen zu können - also kann es mit den erforderlichen Fähigkeiten der Schießleiter ja nicht so weit her sein. Ich verzichte mal auf das Ironie-Schild. nu sach bloß, du gehörst noch zu den aktiven Soldaten? Ich dachte immer, der VdRBw ist ein privater Verein. Wer führt eigentlich die diesbezügliche "Dienstaufsicht" beim DSB, beim BDMP, beim BDS, bei ......; kommt da auch so ein diensteifriger ....-Verantwortlicher vorbei und kontrolliert, ob alles mit rechten Dingen zugeht? Es stimmt schon, die LWB sind Obrigkeitshörig und die Mitglieder des VdRBw insbesonders.
  17. Und wenn er die Wiederholungen nicht hat, dann ist er kein "zugelassener" Ersthelfer und darf keine Erste Hilfe leisten? Hat man Angst, daß er den Verband linksrum statt rechtsrum wickelt oder umgekehrt? In meiner Ausbildung hat man mir eingebläut, daß die schlechteste Erste Hilfe die ist, die nicht geleistet wird. Und das habe ich auch in der Zeit weitervermittelt, als ich noch E.-H. ausbilden durfte
  18. Donnerwetter, sind die nicht infiziert worden? Da kann man mal sehen, welche Vorteile es hat, wenn man auf kleinen Inseln abgeschieden von der übrigen Welt lebt. Trotzdem war es eine Sarkasmus an:"beachtliche Leistung", in so kurzer Zeit so viele Menschen mit einem Messer umzubringen. Sarkasmus aus
  19. Diese Kopie schickte mir heute mein RK-Leiter: Hallo Kameraden, wir werden im kommenden Jahr Kontrollen durchführen, ob bei allen Schießen im Rahmen von Vvag (auch auf zivilen Anlagen) ein Schießleiter und ein zugelassener Ersthelfer vor Ort ist. Ein Schießleiter muß auf jedem Stand, auf dem geschossen wird anwesend sein und ein Ersthelfer auf der gesamten Anlage. (Das ist nicht auf meinem „Mist“ gewachsen, sondern eine Forderung von „Oben“) Mit kameradschaftlichem Gruß Was ist ein "zugelassener Ersthelfer"? Und mit welcher Berechtigung will er den "Schießleiter" des Vereins kontrollieren, bei dem sich eine RK eingemietet hat? Wenn er sonst niggs besseres zu tun hat - - fehlt nur noch, daß die RK/RAG die Kosten für die Kontrolle bezahlen muß. Wir werden den Standbetreiber wohl bitten müssen, mehr auf sein Hausrecht zu achten und unliebsame Gäste zu entfernen
  20. Ich weiß nicht, was du hast - "Das ist nichts Bedrohliches", betont er mehrfach. Es handele sich um schwachkalibrige Waffen, wie sie in den 70ern üblich waren, um Vögel aus den Weinbergen zu verscheuchen" - stimmt doch, was er sagt. Und scheinbar ist seit dem Verschwinden der Waffen nichts auffälliges damit passiert. Also,....... kann ja mal vorkommen, daß eine Waffe, die so wenig gebraucht wird, in Vergessenheit gerät. Wahrscheinlich liegt sie als "Erbstück" irgendwo unterm Bett oder ist längst verkauft. soll ich - oder soll ich nicht...??? Ach ich mach´s:ironie1:
  21. Das Problem der direkt gewählten ist m. E. darin zu sehen, daß diese Leute meist von der Partei aufgestellt und in einen Wahlkreis hineingestellt werden. Und wenn man der Partei etwas gutes tun will, man den "Direktkandidaten" letztendlich "mit"wählt. Es gäbe da noch etliches zu verbessern.
  22. Die Empfehlung, Kontakte mit den(m) JuLi zu knüpfen kann ich nur beipflichten Wir haben uns angewöhnt, uns als Maßstab zu nehmen. Die anderen interessierten Teile der Bevölkerung (das sind nicht wenige, wenn man die Verkaufszahlen der Gaser & Co und den nicht gemeldeten "Altbestand sieht), haben auch wir nicht im Fokus, weil das bedeuten würde, daß man sich ernsthaft mit S.V. beschäftigen müßte. Und diesen Fleck will keiner auf seiner Weste haben.
  23. Wie "effektiv" ein Messer sein kann, zeigt dieser Beitrag aus dem "waffenlosen" England http://nachrichten.t-online.de/sechs-morde-in-einer-viertelstunde-30-jahre-haft/id_60697958/index
  24. Es ist immer eine Verschwendung von Zeit, wenn zwei Fachleute sich gegenseitig damit beschäftigen, wie "ahnungslos" der andere ist bzw. dies zu widerlegen. Wenn wir selbst symbolische Handlungen nicht mehr anerkennen können und immer mehr erwarten, stimmt im Denken einiges nicht mehr. Sicherlich könnten Hilfen immer größer sein. Aber zunächst ist der Verein und speziell hier die Versicherung gefordert. Haus und Waffen werden vermutlich durch die Versicherung ersetzt werden können, die "Erinnerungsstücke" (Schützenscheibe) nicht. Gerade bei alten Vereinen geht damit ein Stück "Geschichte" verloren und das ist durch keine Versicherung abgedeckt. Wenn dies nicht durch ein ausgeprägtes Fotoarchiv dokumentiert worden ist, ist es unwiderbringlich weg. Deshalb ist es alten Vereinen angeraten, alles gut zu dokumentieren.
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