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Der Reservist

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  1. Die "Herstellung" interessiert mich auch nicht. Wenn, dann müßte diese "Herstellung ja in der Dienststelle des LKA erfolgt sein. Ansonsten hat er wesentliche Teile einer Kriegswaffe (die ja den Kriegswaffen gleichgestellt sind) transportiert. Und die Gründe für eine Beförderung der Teile sind klar geregelt. Von "Schußfähigmachung" einer Deko-Waffe für einen Fersehbeitrag ist da nichts zu finden. Wenn, dann wäre da ein Ansatz (§ 15.3 und § 3.2.)
  2. Ob sein Auftreten dadurch abgedeckt wird? § 3 Beförderung innerhalb des Bundesgebietes (1) Wer Kriegswaffen im Bundesgebiet außerhalb eines abgeschlossenen Geländes befördern lassen will, bedarf der Genehmigung. (2) Der Genehmigung bedarf ferner, wer Kriegswaffen, die er hergestellt oder über die er die tatsächliche Gewalt erworben hat, im Bundesgebiet außerhalb eines abgeschlossenen Geländes selbst befördern will. (3) Kriegswaffen dürfen nur eingeführt, ausgeführt oder durch das Bundesgebiet durchgeführt werden, wenn die hierzu erforderliche Beförderung im Sinne des Absatzes 1 oder 2 genehmigt ist oder hierzu eine Allgemeine Genehmigung gemäß Absatz 4 erteilt wurde. (4) Unbeschadet der Regelung des § 27 kann eine Allgemeine Genehmigung erteilt werden 1.für die Beförderung von Kriegswaffen zum Zweck der Durchfuhr durch das Bundesgebiet, 2.für die Beförderung von Kriegswaffen zum Zweck der Einfuhr an die Bundeswehr, 3.für die Beförderung von Kriegswaffen zum Zweck der Einfuhr an im Bundesgebiet ansässige Unternehmen, die gemäß § 2a des Außenwirtschaftsgesetzes in Verbindung mit § 21a der Außenwirtschaftsverordnung zertifiziert sind, 4.für die Beförderung von Kriegswaffen zwischen im Bundesgebiet ansässigen Unternehmen, die gemäß § 2a des Außenwirtschaftsgesetzes in Verbindung mit § 21a der Außenwirtschaftsverordnung zertifiziert sind, 5.für die Beförderung von Kriegswaffen innerhalb des Bundesgebietes von Unternehmen, die gemäß § 2a des Außenwirtschaftsgesetzes in Verbindung mit § 21a der Außenwirtschaftsverordnung zertifiziert sind, an die Bundeswehr sowie von der Bundeswehr durch diese Unternehmen an sich sowie 6.für die Beförderung von Kriegswaffen zum Zweck der Verbringung an Unternehmen, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ansässig sind und in diesem Mitgliedstaat gemäß Artikel 9 der Richtlinie 2009/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 zur Vereinfachung der Bedingungen für die innergemeinschaftliche Verbringung von Verteidigungsgütern (ABl. L 146 vom 10.6.2009, S. 1) zertifiziert sind.
  3. Um genau das erkennen zu können, müßte aber der "Geschichtsunterricht" in den Schulen, offener, freier und vor allem ehrlicher sein und müßte wirkliche Meinungsfreiheit existieren. Weil dem nicht so ist, werden wir den gleichen Weg wohl noch einmal gehen.
  4. Ja -seine Aussagen stimmen wohl. für mich aber ärgerlich, daß jeder zwischenzeitlich wohl meint, die "Zustände in Amerika" irgendwie mit einflechten zu müssen ohne zu sagen, welche "Zustände" er denn meint. Mit der früher liberaleren Trageerlaubnis in der Schweiz hatten sie doch die "Zustände wie in Amerika" - zumindest in einigen Teilen.
  5. So leid es mir auch tut, solange sie sich an Recht und Gesetz halten, wird man das "aushalten müssen" und auch aushalten können. Wenn wir selbst anfangen, nach "unliebsamenFarben zu sortieren", weil wir Angst haben, eskönnten Farbspritzer auf unsere "weiße Weste" fallen, können wir die Sichtweise anderer nicht bemängeln. Es gibt Kriterien für den Waffenerwerb, die letztendlich nur für alle gelten können - unabhängig davon, wie beliebt sie sind. Ein Hundehaufen auf dem Bürgersteig ist für mich ein Ärgerniss - - für Schmeissfliegen ein Paradies.
  6. Was lange gärt, wird endlich Wut Schön zu hören, daß was in der Mache ist.
  7. Die Frage ist, inwieweit der Beamte gedeckt ist/wird. Sind solche Leute nicht gehalten "Wahrheitsgemäß" zu agieren? Vielleicht muß eine Organisation (PL?) hier einmal die Dienststelle bitten, dazu Stellung zu nehmen. Woher kommt der Verschluß/der Lauf und warum hat der Beamte nicht darauf hingewiesen, daß solche Teile nicht auf dem normalen Markt zu erhalten sind. Beteiligt sich das Amt an Des-/Falschinformation? Fördert/unterstützt es diese sogar? Inwieweit hier sogar strafrechtlich relevante Handlungen vorliegen könnten, müßte m. E. ebenfalls einmal geprüft werden. Ist das Amt gar an einer illegalen Waffenherstellung beteiligt? (Kann man ja erst einmal so als Frage in den Raum stellen) Erst, wenn auch die Behörden merken, daß ihre Handlungen/Auftritte Folgen haben könnten, wird der Spuk beendet werden können. Und wir müssen (notariell) gesicherte Beweise für die Schußfähigkeit der sichergestellten Waffen sehen. Es sollte nicht mehr reichen, wenn gesagt wird "könnten....." und dann mit dubiosen Tricks irgendein Kunststück vorgeführt wird. Es fehlt der Tritt vor´s Schienbein:donhuan:
  8. Es wird immer nur gesagt "man könnte....". Warum kann man solche Beiträge nicht nutzen und den Sender (Monitor) auffordern, unter Aufsicht eines Anwalts/Notars eine dieser Deko-Waffen scharf (schießfähig) zu machen und durch das Beschussamt beschießen zu lassen? Sie müssten doch den Beweis für ihre öffentlichen Behauptungen antreten können. Wer hätte die Möglichkeit, dies zu fordern?
  9. hat er doch - auf Alfons http://www.abgeordnetenwatch.de/rode...0.html#q324150
  10. Ich habe sie als langjähriger Waffenbesitzer 1987 zum Spaß mal mitgemacht. Da fing man an, darüber zu reden, sie zur Pflicht zu machen bzw. sollte eingeführt werden. Vorher war es ausreichend Umgang mit Waffen bei der Bw (SaZ, selbst an Waffen ausgebildet), im Verein usw. gehabt zu haben.
  11. Sssccchhhuulldigung - hätte grün einfärben sollen. Alois müßte jetzt mal nachfragen, welches seine Meinung ist, die sich verfestigt hat. Warum lassen wir eigentlich immer solche sprechblasenproduziernden Sesselfurzer so schnell aus der Visierlinie verschwinden? Die, die auf Abgeordnetenwatch angemeldet sind, müßten jetzt zum "Nachbohrer" werden - auf meine alten Tage ist dieser neumodische Kawatsch nix mehr
  12. Zunächst einmal: Du hast den Widerspruch schön aufgezeigt. Was ist uns wichtiger - das Verfassungsrecht, das nicht nur in Bezug auf die LWB zwischenzeitlich mit Füßen getreten wird, oder eine Scheinsicherheit, zugunsten derer noch mehr Verfassungsrechte geopfert werden. Wenn Waffen "unsicher" aufbewahrt wurden, dann in der Zeit vor 72. Und aus den 50er/60er Jahren weiß ich aus "zuverlässsiger Quelle", daß sie in "unberechtigte Hände" gekommen sind. Meine Quelle sagt aber, daß trotzdem nix passiert ist - damals; na ja - es tat manchmal beim Sitzen etwas weh. Und mein Sohn erzählt mir heute fröhlich grinsend, daß er die Kombination für den Tresor, wo ich die Schlüssel für den Tresor, wo...(aber das ist ja nicht das Thema) gekannt hat. Er wäre aber nie auf die Idee gekommen, ohne mein Wissen an die Waffen zu gehen - mußte er auch nicht. Wenn er sie sehen oder in die Hand nehmen wollte, war ich dabei. In vielen anderen Bereichen wird uns erzählt, daß das ein Restrisiko darstellt, mit dem man leben muß. Warum kann man dann nicht auch mit dem Restrisiko nicht ordnungsgemäß aufbewahrter Waffen "leben müssen"? Warum müssen für einzelne Schwachmaten Verfassungsrechte aufgegeben werden?
  13. Und was will er machen, wenn ich keins führe? Möchte mich mein LBeaSchSpo "zu Hause besuchen" und es kontrollieren und meine korrekte Aufbewahrung der Waffen gleich mit? Will er unsere Schießen besuchen und am Ende die Eintragungen kontrollieren? Eine "dauerhafte Mitführungspflicht" gibt es noch nicht einmal beim Perso. Hauptsache man hat sich gegen alle Eventualitäten abgesichert.
  14. Das Problem dürften wohl die meisten RAG´n haben - 0 StOSchAnl = 0 RAG Man muß dann nur noch sehen, daß man die RAG-Waffen "überträgt", da sonst auch damit der Verband über die Wupper geht.
  15. Doch wohl hoffentlich erst, nachdem auf der Weihnachtsfeier das "restliche" Geld versoffen und verfressen wurde. Wird aber den Verband nicht die Bohne interessieren. Bei einem jährlichen Mitgliederschwund von ca. 1500 Mitgliedern kommt es auf euch paar Männeken auch nicht mehr an.
  16. Um zu ermitteln, wer veranwortlich ist, stellen wir uns alle mal in einem Kreis auf und zeigen auf den Vordermann.
  17. Auch bei uns?! Was hätte denn einer von euch getan, wenn er einen Mann mit Gewehr in eine Schule gehen sieht? Wäre er hingegangen und hätte gefragt, ob er einen Amoklauf plant? Oder gleich die eigene Artillerie aufgefahren? Ungeschicktes Verhalten, daß sich zum Guten aufgeklärt hat
  18. In den Disziplinen starte ich am Gernsten - garantiert es mir doch einen der vorderen Plätze:freu:
  19. Es wäre zu wünschen, aber..... die FDP hat ihr freiheitlich liberales Profil meines Erachtens der Machterringung bzw. -erhaltung geopfert. Das Liebäugeln mit einer zukünftigen Ampelkoalition wird den Rest des noch in Rudimenten erhaltenen Profils abschleifen und die Partei restlos zerlegen. Der FDP hilft m. E. nur ein einziger mutiger Schritt - zurück zu den Wurzeln. Derzeit sehe ich in der FDP keinen einzigen Politiker, der noch liberale Werte verkörpert. Selbst der nordische Rebell Kubicki fährt lieber die populistische Schiene - dies allerdings sehr gut. Und was das Thema Basis angeht: Warum laufen den politischen Parteien wohl in Massen die Mitglieder davon? Die Parteien haben ihre Basis entweder schon verloren oder verlieren sie in gravierendem Umfang, weil sie die Basis vernachlässigt habe. Lokale Stammtische auf dem der Ortsvorsitzende und ein paar Parteimitglieder sitzen und sich gegenseitig beweihräuchern, bilden keine Meinung; und wenn die Meinung auf Ortsebene hängenbleibt, nutzt sie nichts. Dummerweise hat dieses Prinzip auch bei den LWB Einzug gehalten. Auch hier "entsteht" die "Meinung" durch einige wenige; und bei denen ist die Welt z. T. eben noch in Ordnung. Durch unsere fehlende Vernetzung haben wir kein umfassendes Bild - unsere Gegner sind da besser aufgestellt. In der Zeit, wo wir versuchen, einen Ballon zum Platzen zu bringen, haben unsere Gegner schon zehn neue aufgeblasen:teufel99:
  20. Wieso, sie werden doch nach dem Einsatz mit großkalibrigen Waffen wegen PTBS behandelt und damit ist der Waffenerwerb wohl ausgeschlossen. Soviel grün,um das einzufärben, gibt es gar nicht
  21. Hinfahren ja, aber den "Dedegdiw" fragen, ob er noch alles beisammen hat, muß dann aber auch erlaubt sein
  22. Seit ich die auf meine Anfrage an die FDP-Bundestagsfraktion bezüglich der Beschneidung von S. Tören erhaltene Antwort vorliegen habe, mache ich mir über die "Fähigkeit" dieses FDP-Politikers meine eigenen Gedanken - und die sind nicht positiv. Die in dem ef-Artikel gemachten Aussagen über ihn bestätigen nur meine Ansichten. Wir haben von den politischen Parteien nichts zu erwarten, die Politiker sind nur sich selbst verpflichtet. Man kann Katja nur zustimmen - wir müssen es selbst in die Hand nehmen; die Graswurzelbewegung muß in Fahrt kommen.
  23. Nur dann, wenn der Minister die Staatsanwaltschaft direkt "höflich gebeten" hat. Ansonsten ist es Sache der unabhängigen Staatsanwaltschaft, ob oder ob nicht. Wer etwas grün einfärben möchte, kann es für seine Bedürfnisse gern tun.
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