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BLUTTAT BEI AUGSBURG - 64-Jähriger erschießt drei Menschen
Der Reservist replied to Jägermeister's topic in Allgemeines
Wird aber die Politik(er) noch weniger interessieren. -
Wieso ist das noch eine Überschrift wert. Seit der letzten Wahl finden aus dem Gebäude mit der Zirkuskuppel fast jeden Tag "Amokläufe" statt
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BLUTTAT BEI AUGSBURG - 64-Jähriger erschießt drei Menschen
Der Reservist replied to Jägermeister's topic in Allgemeines
Damit hat sie ja noch nicht einmal gelogen. VM sind nun mal etwas "durchschlagskräftiger" als reine Bleigeschosse. Eigentlich fehlt nur noch der Hirnfurz, daß es "Kriegsgeschosse" sind, weil VM mal in der Haager Landkriegsordnung verankert wurde, um "grausame Verwundungen" - wie es "DumDum-Geschosse" (Hohlspitz und Co) nun mal verursachen -zu vermeiden. Ich warte tatsächlich schon eine ganze Zeit darauf, daß es die Kombination "Kriegswaffenähnlich aussehhend" und "Verwendung von Kriegsmunition" irgendwo in der Argumentationskette auftaucht -
BLUTTAT BEI AUGSBURG - 64-Jähriger erschießt drei Menschen
Der Reservist replied to Jägermeister's topic in Allgemeines
dieser Peersonenkreis ist sacrosanct Und damit meine ich nicht die Band -
Zahl der Messerangriffe in Niedersachsen gestiegen
Der Reservist replied to Jägermeister's topic in Allgemeines
Wie immer wieder "Geliefert wie bestellt" -
Gewerkschaft: Anscheinswaffen sorgen für Fehlalarme
Der Reservist replied to Jägermeister's topic in Waffenlobby.eu
Einfach mal wieder "Bürger ohne Dauerangst vor alles" kreieren. -
Schüsse in Uetersen: Polizei sucht Zeugen
Der Reservist replied to Jägermeister's topic in Allgemeines
Haben die "Sportschützen" wieder ein nächtliches Training gehabt? -
geliefert wie bestellt
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Unsere Realität hat sich immer wieder mal verändert. Das wir aufpassen müssen, steht außer Frage - die für mich viel wichtigere Frage wäre, wie wir darauf reagieren sollen/müssen/können. Ich bin in der glücklichen Lage, kein Vereinsvorstand zu sein, Habe aber diverse Vereine durch (auch als Stv.); außerdem habe ich einige jahre als SK-Unterrichter und Prüfer hinter mir. Ich habe in all den Jahren kaum jemanden kennengelernt, dem ich grundsätzlich den Umgang mit Waffen nicht zutrauen würde. Da war in all den Jahren nur ein Einziger, wo wir ausbremsen mußten, weil er eindeutig nicht reif genug war, für eine Waffe die Verantwortung zu übernehmen. Ansonsten hat die Behörde genügend Rechte, das Bedürfnis - das in meinen Augen längst vom Tisch sein müßte - zu überprüfen, wenn sie einen Verdacht hat. Wir - bzw. die Vereine - müssen da nicht auch noch die Handlanger oder Zuträger sein. Es ist auch unsere Angst, die uns Dinge machen läßt, die aus meiner Sicht unnötig sind; teils auch aus Unkenntnis der Rechtslage, die ja kaum die Behörde alle kennt. Einmal abgesehen davon können wir als Schützenkollektiv keine Schuld und keine Verantwortung für Untaten eines anderen Menschen übernehmen - hier fehlt es uns ganz einfach an Selbstbewußtsein. Leider haben wir es immer noch gelernt, einen Weg zu finden, der bei entsprechenden Taten und Berichterstattungen unsere Kommentare sachlich in die Öffentlichkeit bringt. Hier sehe ich das größte Manko.
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Wenn wir damit anfangen, beschreiten wir einen Weg, der letztendlich in eine Gesinnungsprüfung endet. Wenn jemand tatsächlich so verblödet ist, um auf dem legalen Weg eine Waffe für kriminelle Handlungen zu erwerben, dann besitzt er zumindest so viel Schauspielkunst, um eine ganze Reihe von Leuten über ein Jahr an der Nase herumzuführen. Wenn jemand so "auffällig" ist, daß man ihm seine "Motivation" schon an der Nasenspitze ansieht, dann wird er spätestens an der Sachkunde scheitern, wenn dort nicht unbedingt HONK´s unterrichten und prüfen - oder Gefälligkeitsbescheinigungen ausstellen; ist alles nicht zu verhindern.. Letztendlich kann niemand irgendjemanden hinter die Stirn schauen - oft noch nicht einmal der Psychologe - nicht umsonst, werden oft Straftäter als "geheilt" entlassen und werden wieder kriminell. Die Vereine können nicht auch noch psychologische Selektion betreiben - es genügt schon, wenn sie unberechtigt inaktive Schützen melden und damait gegen das Gesetz verstoßen
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Waffenkontrolle bei der LM LV2
Der Reservist replied to Jägermeister's topic in Bund Deutscher Sportschützen e.V.
Wieso macht ihr euch noch solche Gedanken? - - es dauert nicht mehr lange, dann müßt ihr überlegen, an wen ihr eure Waffen noch verkaufen könnt, bevor sie verschrottet werden müssen. -
NRW: AfD-Mitglieder werden entwaffnet
Der Reservist replied to Jägermeister's topic in Waffenlobby.eu
irgendwie erinnert mich das an die Anfangszeiten irgendeines Teils unserer "ewigen Schuld Reichswaffengesetz: https://de.wikisource.org/wiki/Waffengesetz_(1938) § 15 (1) Waffenerwerbscheine oder Waffenscheine dürfen nur an Personen, gegen deren Zuverlässigkeit keine Bedenken bestehen, und nur bei Nachweis eines Bedürfnisses ausgestellt werden. (2) Die Ausstellung hat insbesondere zu unterbleiben: 1. an Personen unter 18 Jahren; 2. an Entmündigte und geistig Minderwertige; 3. an Zigeuner oder nach Zigeunerart umherziehende Personen; 4. an Personen, gegen die auf Zulässigkeit von Polizeiaufsicht oder auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt worden ist, für die Dauer der Zulässigkeit der Polizeiaufsicht oder des Verlustes der bürgerlichen Ehrenrechte; 5. an Personen, die wegen Landesverrats oder Hochverrats verurteilt sind, oder gegen die Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, daß sie sich staatsfeindlich betätigen; 6. an Personen, die wegen vorsätzlichen Angriffs auf das Leben oder die Gesundheit, wegen Land- oder Hausfriedensbruchs, wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt, wegen eines gemeingefährlichen Verbrechens oder Vergehens, wegen einer strafbaren Handlung gegen das Eigentum, wegen eines Jagdvergehens oder wegen eines Fischereivergehens zu einer Freiheitsstrafe von mehr als zwei Wochen rechtskräftig verurteilt worden sind, wenn seit Verbüßung der Strafe drei Jahre noch nicht verflossen sind. Der Verbüßung der Freiheitsstrafe steht ihre Verjährung, ihr Erlaß oder ihre Umwandlung in eine Geldstrafe gleich; in diesem Falle beginnt die dreijährige Frist mit dem Tage, an dem die Freiheitsstrafe verjährt oder erlassen oder in eine Geldstrafe umgewandelt worden ist. Ist die Strafe nach einer Probezeit ganz oder teilweise erlassen, so wird die Probezeit auf diese Frist angerechnet. (3) Ausnahme von Abs. 2 Nrn. 1 und 6 können auf Antrag bewilligt werden. -
Mindestens 6 Tote nach Schüssen in Hamburg
Der Reservist replied to Jägermeister's topic in Allgemeines
Woher soll das auch kommen? -
Zahl der Verstöße gegen Waffenrecht laut BKA gestiegen
Der Reservist replied to gbadmin's topic in Waffenlobby.eu
Machen sie doch schon laufend. Die Medien drucken doch bei jeder Gelegenheit Reichsbürger -
Zahl der Verstöße gegen Waffenrecht laut BKA gestiegen
Der Reservist replied to gbadmin's topic in Waffenlobby.eu
Das Arsenal hätte ich auch gern Diese "Version" verschwindet wohl nicht mehr aus der Angstkampagne