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Der Reservist

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  1. Ich habe Sachkunde unterrichtet und damit auch diesen Passus
  2. Zu Heide https://www.t-online.de/region/hamburg/id_100148544/13-jaehrige-in-heide-gequaelt-mutter-fordert-harte-strafen-sadisten-.html Die Forderung, die Strafmündigkeit heerabzusetzen, wird nach fast jeder Greueltat erhoben - und? Reagiert die Politik? Naturalemente nicht - es betrifft sie ja nicht selbst; aber wehe wenn, dann steht fast schon wieder die Todesstrafe auf dem Plan.
  3. Das schreibt ein Profi. Wenn "Tragen" Allgemeingut wird, wieviel Profis werden da wohl dabei sein. Und wieviele Honks glauben wohl, daß die Waffe an der Seite allein schon "unangreifbar" macht und man weder ziehen noch schießen üben sollte?
  4. Na ja, das vorhandene Personal ist ja damit beschäftigt, den Altbestand zu überprüfen.
  5. Ich bin gedanklich gerade dabei, das Schreiben zu entwerfen. Ich muß dann nur aufpassen, daß sie mich nicht aus dem Verein werfen.
  6. So sieht so ein Schreiben aus. Nun frage ich mich, wie die Kopie eines Mitgliedsausweises eines anderen Vereins mein Bedürfnis erhalten soll, wenn ich dort genauso wenig Schieße, wie in Hemmingstedt. Also diese Logik kann ich nicht nachvollziehen. Wenn, dann hätte sie die Schießnachweise im anderen Verein anfordern müssen.
  7. Bei der Überschreitung des Grundkontingents gilt allerdings auch die Einschränung, daß die Bedürfniserklärung entfällt, wenn der Erwerb vor 2009 erfolgt ist (Bestandsschutz). Das könnte im unsinnigsten Fall dazu führen, daß du ein Bedürfnis für den "Überbestand" nicht nachweisen mußt, weil vor 2009 erworben, jetzt aber das Bedürfnis für den Grundbestand nachweisen mußt. wenn der dann entfällt, dann lochen sie alle Karten - - Ziel erreicht.
  8. Das ist zumindest meine Absicht - ob das bis zur Juristerei geht, weiß ich noch nicht: Auf jeden Fall werde ich erst einmal Auskunft darüber verlangen, auf welcher rechtlichen Basis der Verein diese Meldung gemacht hat. Hat gerade einer diesen § mit der 10Jahresfrist parat? Ich müßte mich sonst durch die ganzen WaffG nebst Bedienungsanleitungen wühlen; ich weiß, daß es irgendwo in den Bedienungsanleitungen in einem Nebensatz steht.
  9. Mehr hab ich sowieso nicht mehr, da ich schon einiges abgestoßen habe. Für einen eventuellen Überhang ist es eigentlich auch egal, da in einer der vielen "Erklärungen" für die Anwendung des WaRe steht, daß für die Waffen über den Regelbedarf kein Bedürfnisnachweis mehr erforderlich ist, wenn der Waffenbestand vor 2009 eerworben wurde. es wäre jetzt ein Treppenwitz des WaRe, wenn ich für den Überhang kein Bedürfnis nachweisen müßte, dafür aber für den Regelbedarf.. Das wird hier immer bekloppter. Mich würde aber interessieren, auf welcher Grundlage der Verein eventuell eine Nichtteilnahme melden müßte. Wenn dafür keine rechtliche Notwendigkeit besteht, dürfte er ein paar Probleme bekommen und ich habe nichts im WaRe gefunden, das eine Meldung bei ausbleibender Aktivität erforderlich macht. Inwieweit hier evtl. sogar Datenschutzrechtliche Probleme eine Rolle spielen könnten, werde ich mal eruieren.
  10. Wo steht eigentlich im Waffenrecht, daß ein Verein die Nichtteilnahme am Schießen melden muß? Bislang war immer die Rede davon, daß er den Austritt des Mitgliedes melden muß. Ist hier wieder vorauseilender Gehorsam im Spiel oder habe ich einige neuere Änderungen verschlafen? Ich bin - obwohl seit 1964 mehr oder weniger im Schießsport unterwegs - jetzt vom Kreis angeschrieben worden, daß mein Verein gemeldet hat, daß ich seit über 1 Jahr nicht mehr geschossen habe und ich Schießen nachweisen muß, weil ich sonst mein Bedürfnis verliere.
  11. Ich auch nicht - kann aber auch nach hinten losgehen, wenn die Träger erst einmal anfangen, die Waffe "rauszufummeln", weil sie "Verwahrtaschen" für die Waffe haben.
  12. Selbst bei den wildesten Schlägereien - wenn einer am Boden lag (oder die weiße Fahne hißte), war in den meisten Fällen "Ende Gelände"
  13. Wie Danisch schon schrieb - vermutlich Vernebelungstaktik durch viele unterschiedliche Informationen - bewußt gestreut odeer "geduldet".
  14. Wen interessieren Gesetze, wenn man eine Ideologie umsetzen will und vor allem "harmlose Bürger" haben will, die einem keinen Ärger bereiten können.
  15. Ich glaube, daß das nur ein zusätzlicher Faktor ist, der das Sicherheitsgefühl nur noch weiter beeinträchtigt
  16. Es wird gedeckelt. Unsere Zeitung hat einen Leserbrief von mir bislang nicht gebracht. Von Behördenversagen will keiner was wissen.
  17. Ich sprach von Familienbindung und meinte damit auch Familie - - nicht das Konstrukt, das man heut darunter zu verstehen meint.
  18. Und es wird weiterstinken, weil man den "guten Rat" gibt: Wenn es stinkt, müßt ihr halt alle etwas tiefer durchatmen, dann verschwindet der Gestank schneller"
  19. Das ganze rumgedönse mit feministischer, woker und sonstiger Erziehung; vor allem fehlende Familienbindungen durch frühzeitigen KiGa, jeder zerrt an den Kindern rum usw.
  20. Nein, ist er nicht, weil die Gesundheitsämter längst nicht alle Meldungen über psychische Störungen haben - nur dann, wenn der Amtsarzt involviert ist und... .... das halte ich für viel bemerkenswerter - es ist ein Angriff auf die ärztliche Schweigepflicht
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