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Der Reservist

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  1. Irgendwie ist mir die Wandsbeker Schützengilde in Erinnerung. Wenn ich mich nicht täusche, ist sie im Film "Ballermänner" aufgetreten und hatte damals schon "Ansichten" die weit über das seinerzeit gültige WaffG hinausgingen. Ich muß mir den Film noch mal ansehen und prüfen ob meine Erinnerung noch stimmt. Dann wäre es nämlich ein sehr selektiver Besuch gewesen und ich würde ihm nicht so viel Bedeutung beimessen.
  2. Nix für ungut - ich bin auch nur "Hobby-Jurist" - deshalb könnte man in die Nähe von Hausfriedensbruch rücken. Mir ging es einfach um sein schon zu Beginn "illegales handeln". Es lohnt sich aber m. E. nicht, sich weiter mit dem Beitrag zu beschäftigen. Trotzdem Danke - Wieder eine Erfahrung in meiner Hobby-Juristerei mehr.
  3. Um Mal von OT wegzukommen - Was interessiert eigentlich der Geltungsbereich? Ich versuche mal zusammenzufassen: Du hast dich widerrechtlich auf einen Privatparkplatz gestellt - könnte man in die Nähe von Hausfriedensbruch rücken. Dafür hat dich der Besitzer zusammengeschissen - unfein aber wohl seine Art. Deeskalation war nicht so dein Ding - also volle Pfund zurück und Beleidigungen an den Kopf geworfen. Dazu hat ein Gericht gemeint, daß das 80 Tagessätze wert ist Und damit ist zunächst einmal die Zuverlässigkeit - lt. in der BRD praktiziertem - Waffengesetz wech. Dagegen hätte man Widerspruch einlegen können und die Hoffnung haben, daß dann ein Urteil von 59 TS rauskommt. Stattdessen versucht man abenteuerliche Klimmzüge bezüglich der Gültigkeit des WaffG zu machen und dessen Gültigkeit anzuzweifeln? Wenn Juristerei dein Hobby ist, solltest du dir ein anderes suchen - deine Kenntnisse darin reichen anscheinend noch nicht einmal aus, dein eigenes Fehlverhalten zu erkennen. Allerdings fällt mir auf, daß dein(e) Beitra(ä)g(e) so ziemlich die gleiche Melodie haben, wie viele andere Testballons.
  4. Glaubst du, daß in der BRD die Gesetze von Andorra gemacht werden? Gesetze sind in der Regel gültig, wenn sie im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Wenn du meinst, daß ein Gesetz für dich nicht gilt, weil in irgendeiner Taschenbuchausgabe der Geltungsbereich nicht autaucht, wünsche ich dir für die Zukunft viel Spaß. Nimm zur Kenntnis, was über den Fall gesagt wurde und probiere dein Rechtsverständnis - mit deinem Anwalt - vor Gericht aus. Berichte uns dann über den Verlauf und das Ergebnis
  5. hätte, sollte, müßte, könnte..... Wir hören hier eine Seite (ohne Wertung) und kennen daher auch nur diese bzw. können nur diese "beurteilen". Er hat auf Grund der 80 TS das Waffenverbot an der Backe, mag das ungerecht empfinden - ändert aber nix. Wenn "m1e" jetzt (PTB)Waffen kauft, weil er meint, daß er dazu das Recht hat, ist es für sein Ego gut, nicht für den Fall. Wenn er Einspruch eingelegt hat, muß man das Ergebnis abwarten, ansonsten ist alles dazu gesagt worden. Man mag das (W)affengesetz nicht mögen - es ist aber geltendes Recht. Und wenn man sich nicht daran hält, erfolgt der nächste Rechtsverstoß, der die weiteren Erwerbsmöglichkeiten in ziemliche Ferne rückt. Dafür - (W)affengesetz - fehlt ein Affe bei den Smileys
  6. Es ist aber schon ein Unterschied, ob ich die Pappen beibringen muß, wenn ich eine Waffe beantrage oder ob ich schon beim Eintritt in einen Verein bis auf die Hühneraugen "durchschaut" werde. Und wenn ich den FSD als Zweitverein (nur zum Schießen) nutzen möchte, möchte ich auch nicht durchleuchtet werden. Aber wir geben die Demokratie ja auch freiwillig auf. Und wenn der Präsi mit seiner vorstellung durchkommt, dann soll der Verfassungsschutz seine Erkenntnisse über Mitgliedschaften in "radikalen Organisationen" den Vereinen mitteilen. Machen wir den Verfassungsschutz doch gleich zum Auskunftsbüro P.S.: hab gerade gelesen, daß es "vereinfachte Verfahren" gibt
  7. Warum beschäftigen wir uns eigentlich immer so viel mit dem, was nicht geht und warum es nicht geht? Wenn von 10 Leuten einer bleibt, mag das eine schlechte Bilanz sein aber immer noch ein Erfolg. Von Mißerfolg würde ich reden, wenn ich nach der Werbeaktion weniger Vereinsmitglieder habe. Und wenn man in einer Region wohnt, die 1000sende Möglichkeiten bietet, mag es ja übersättigte Jugendliche und junge Leute in Massen geben. In einer "Region Tote Hose" sind die Schützenvereine oft die einzigen "Attraktionen" - man muß also immer das "Konkurrenzangebot" mitbetrachten. Und da man mit den meisten Angeboten nicht konkurrieren kann oder (gesetzlich geregelt) nicht darf, muß man versuchen, unseren Sport mit Attributen zu versehen, der ihn von den anderen Angeboten abhebt. Und das ist die schwerste Aufgabe, weil.....m. W. das noch kein Verband/Verein herausgearbeitet hat - es gibt keinen diesbezüglichen Leitfaden. Also sollte man jetzt Modelle sammeln, wie erfolgreich für Schützenverein geworben wurde, daraus eine Essenz zusammenstellen und ihn den Vereinen als "Ideenkatalog" zur Verfügung stellen. Ansonsten :n10:
  8. "Eierschießen" sollte doch jetzt kein Problem sein - wohin sonst mit den ganzen Dioxineiern?
  9. Unsere belgischen Freunde sollten sich von deutschen "Käseblättern" keine Ratschläge erteilen lassen.
  10. Haben Sie, ist aber irgendwann gekappt. Kannst Du aber auch nicht wissen - bist ja noch "zu jung":gulp:
  11. Das halt ich für´n Gerücht. spätestens an der Elbe ist Schluß Das übernehm ich auch ohne Kriegserklärung
  12. Da alle registrierten Waffenbesitzer unter Generalverdacht kommen, habe ich es für legitim gehalten, die 7 "Straftaten" in Relation zu der Gesamtzahl zu setzen.
  13. Kann man deutlich sehen, wenn man Ostholstein als Beispiel nimmt. Dort sind 236 registrierte Waffenbesitzer kontrolliert worden. Das entspricht einem prozentualen Anteil von 3,06 %. 213 waren auffällig (welcher Art war nicht angegeben) - entspricht einem Anteil von 2,76 %. Lediglich bei 7 kontrollierten Personen waren solch gravierende Mängel zu finden, die eine Strafanzeige "erforderlich machte" - entspricht einem Anteil von 0,09 % der registrierten Waffenbesitzer. Diese 0,09 % sind es dann, die den 99,91 % die Probleme bereiten, weil die Medien - und auf deren Druck die Politik - sie für relevant "sicherheitsgefährdend" halten.
  14. Es sollte dabei aber nie außer Acht gelassen werden, daß oftmals diese Leute a ) den Verein aufgebaut haben und b ) mit ihrem Beitrag zum Erhalt des Vereins beitragen Und wenn er meint, durch die Teilnahme am Stammtisch (Bewirtung oft durch den Verein) dem Verein zusätzliches Geld in die Kasse spülen zu müssen, sollte man das auch nicht negativ sehen - zumindest nicht solange er nicht mit 3 Promille noch Schießen oder fahren will.
  15. Der Gegenwind ist leider zu wenig öffentlich erkennbar. Da funktioniert die "Znsur" in Loyal nicht schlecht. Was soll man von einem Verbandspräsidenten halten der den Verfassungsschutz "auffordert" seine Erkenntnisse über "Rechts....." Mitglieder der Verbandsführung zur Verfügung zu stellen? Als wenn der verfassungsschutz ein öffentliches Auskunftsbüro wäre. Zu dn geammelten Erkenntnissen dieser Behörde haben m. W. noch nicht einmal alle Politiker Zugang. Diese Einschätzung kann ich bestätigen. Auch in unserer RK/RAG herrscht ein guter Umgang miteinander. Die meisten Verbände leben deswegen noch, weil an der Basis auf die oberen Ebenen ge... "pfiffen" wird. Langfristig wird aber die zunehmende Regulierungswut von oben dazu führen, daß auch die Basis bröselt und damit den Verbänden das Fundament wegbricht. Überleben wird der Verband, der rechtzeitig erkennt, daß er als "Dienstleister" auftreten muß und seine Dienste wie eine "Ware handeln" muß. Davon sind die meisten Verbände aber meilenweit entfernt. Und wenn ich das Gehabe und Getue gerade der VdRBw-Oberen (Obristen) ansehe, dann habe ich das Gefühl, noch in einem Feudalsystem Mitglied zu sein. Die Führung erwartet Unterstützung von unten, ist aber nicht bereit, auch die notwendige Unterstützung dieser Ebene zukommen zu lassen. Nur nehmen funktioniert auf Dauer nicht.
  16. Wenn man diese Zahlen ergänzt: Der Kreis Segeberg hat 6796 registrierte Waffenbesitzer, Lübeck 2865, Herzogtum Lauenburg 5705, und die "katastrophalen Verhältnisse" sind in Relation zu 7693 registrierten Waffenbesitzern zu setzen.
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