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Der Reservist

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Posts posted by Der Reservist

  1. Am 21.3.2023 at 23:44 , mühleberg sagte:

    Zu den gequälten Mädchen

    Zu Heide

    https://www.t-online.de/region/hamburg/id_100148544/13-jaehrige-in-heide-gequaelt-mutter-fordert-harte-strafen-sadisten-.html

    Zitat

    Nachdem mehrere Jugendliche in Heide im Kreis Dithmarschen eine 13-Jährige geschlagen und gedemütigt haben, hat die Mutter des Mädchens harte Strafen für die Täter gefordert. "Das Gesetz muss verschärft werden", sagte die 35-Jährige der "Bild". Denn: Einige der mutmaßlichen Täter sind jünger als 14 Jahre – und damit noch nicht strafmündig.

    "Alle wissen, dass denen nichts passiert, weil sie so jung sind. Aber meine Tochter wird es ein Leben lang nicht vergessen", sagte die Frau der Zeitung. Es sei auch nicht der erste Übergriff auf das Mädchen gewesen. Die 13-Jährige wird derzeit in einer Tagesklinik behandelt.

    Die Forderung, die Strafmündigkeit heerabzusetzen, wird nach fast jeder Greueltat erhoben - und?

    Reagiert die Politik? Naturalemente nicht -  es betrifft sie ja nicht selbst; aber wehe wenn, dann steht fast schon wieder die Todesstrafe auf dem Plan.

  2. So sieht so ein Schreiben aus.

    Nun frage ich mich, wie die Kopie eines Mitgliedsausweises eines anderen Vereins mein Bedürfnis erhalten soll, wenn ich dort genauso wenig Schieße, wie in Hemmingstedt. Also diese Logik kann ich nicht nachvollziehen. Wenn, dann hätte sie die Schießnachweise im anderen Verein anfordern müssen.

     

    Bedürfnisnachweis.jpg

    • Sad 1
  3. Am 22.3.2023 at 00:07 , Greenhawker sagte:

    Ausnahme nach dem neuesten Urteil wenn das Grundkontingent überschritten ist und auch dann läuft das meines Wissens über den Verband und nicht den Verein.

    Bei der Überschreitung des Grundkontingents gilt allerdings auch die Einschränung, daß die Bedürfniserklärung entfällt, wenn der Erwerb vor 2009 erfolgt ist (Bestandsschutz).

    Das könnte im unsinnigsten Fall dazu führen, daß du ein Bedürfnis für den "Überbestand" nicht nachweisen mußt, weil vor 2009 erworben, jetzt aber das Bedürfnis für den Grundbestand nachweisen mußt.

    wenn der dann entfällt, dann lochen sie alle Karten - -  Ziel erreicht.

    • Sad 1
  4. Am 21.3.2023 at 23:25 , Califax sagte:

    Wenn das wirklich so stimmt, würde ich denjenigen juristisch grillen, der das verzapft hat.

    Das ist zumindest meine Absicht -  ob das bis zur Juristerei geht, weiß ich noch nicht:

    Auf jeden Fall werde ich erst einmal Auskunft darüber verlangen, auf welcher rechtlichen Basis der Verein diese Meldung gemacht hat.

    Hat gerade einer diesen § mit der 10Jahresfrist parat?

    Ich müßte mich sonst durch die ganzen WaffG nebst Bedienungsanleitungen wühlen; ich weiß, daß es irgendwo  in den Bedienungsanleitungen in einem Nebensatz steht.

    • Like 1
  5. Am 21.3.2023 at 17:36 , Jägermeister sagte:

    Mindestens für das Grundbedürfnis ist das egal, da länger als 10 Jahre WBK-Inhaber.

    Mehr hab ich sowieso nicht mehr, da ich schon einiges abgestoßen habe.

    Für einen eventuellen Überhang ist es eigentlich auch egal, da in einer der vielen "Erklärungen" für die Anwendung des WaRe steht, daß für die Waffen über den Regelbedarf kein Bedürfnisnachweis mehr erforderlich ist, wenn der Waffenbestand vor 2009 eerworben wurde. es wäre jetzt ein Treppenwitz des WaRe, wenn ich für den Überhang kein Bedürfnis nachweisen müßte, dafür aber für den Regelbedarf..

    Das wird hier immer bekloppter.

    Mich würde aber interessieren, auf welcher Grundlage der Verein eventuell eine Nichtteilnahme melden müßte. Wenn dafür keine rechtliche Notwendigkeit besteht, dürfte er ein paar Probleme bekommen und ich habe nichts im WaRe gefunden, das eine Meldung bei ausbleibender Aktivität erforderlich macht.

    Inwieweit hier evtl. sogar Datenschutzrechtliche Probleme eine Rolle spielen könnten, werde ich mal eruieren.

    • Like 1
  6. Wo steht eigentlich im Waffenrecht, daß ein Verein die Nichtteilnahme am Schießen melden muß?

    Bislang war immer die Rede davon, daß er den Austritt des Mitgliedes melden muß.

    Ist hier wieder vorauseilender Gehorsam im Spiel oder habe ich einige neuere Änderungen verschlafen?

    Ich bin - obwohl seit 1964 mehr oder weniger im Schießsport unterwegs - jetzt vom Kreis angeschrieben worden, daß mein Verein gemeldet hat, daß ich seit über 1 Jahr nicht mehr geschossen habe und ich Schießen nachweisen muß, weil ich sonst mein Bedürfnis verliere.

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