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Der Reservist

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Posts posted by Der Reservist

  1. Es geht vielmehr um die Feststellung, ..............

    Ich habe noch keine Infos darüber, ob schon jemand in der Schweiz versucht hat gegen diese Diskriminierung zu klagen. Die Chancen wären wahrscheinlich gar nicht so schlecht diesen Prozess zu gewinnen :cool:

    Warum sollte es dann nicht möglich sein, gegen die psychologische Untersuchung beim Erwerb von GK-Waffen zu klagen?

    Hier wird auch eine ganze Gruppe (die, die ein bestimmtes Hobby ausüben) diskriminiert.

    Wie groß wäre da erst der zu erwartende Erfolg, da die gleiche Gruppe vom Staat zum Töten von Menschen (mit gleichen oder ähnlichen Waffen) ausgeschickt wird.

  2. Hier einmal einmal einen Auszug aus der AWaffVwV:

    § 14 Absatz 3 Satz 1 billigt Sportschützen als Grundausstattung zur Ausübung des Schießsports drei halbautomatische Langwaffen und zwei mehrschüssige Kurzwaffen zu. Will der Schütze dieses Kontingent überschreiten, muss er dies gegenüber seinem Verband begründen und das gesteigerte schießsportliche Bedürfnis darlegen.

    Um die Anzahl der Waffen von Sportschützen stärker vom Bedürfnis abhängig zu machen, erweitert die Vorschrift die Anforderungen für die Befürwortung eines waffenrechtlichen Bedürfnisses. § 14 Absatz 3 lässt eine Überschreitung des Grundkontingents nur zu, wenn der Schütze seine regelmäßige Wettkampfteilnahme (zumindest auf der untersten Vereinsebene, die auch für einfache Sportschützen zugänglich ist, um sich sportlich mit anderen zu messen) nachweist.

    Wettkampfebene:

    Schießsportwettkämpfe im Sinne des § 14 Absatz 3 sind alle nach den jeweiligen Verbandsregeln ausgeschriebenen schießsportlichen Veranstaltungen mindestens auf Vereinsebene, die einem Leistungsvergleich dienen. Es ist insbesondere nicht erforderlich, dass die Veranstaltung auf überörtlicher oder gar landesweiter Ebene stattfindet. Die Voraussetzungen erfüllt vielmehr auch ein organisierter vereinsinterner Wettkampf oder ein Wettkampf zwischen Vereinen. Ausreichender, verlässlicher Ansatzpunkt für das Erfordernis eines organisierten Wettkampfes ist, dass er nach den jeweiligen Verbandsregeln ausgeschrieben wurde.

    Eine „regelmäßige“ Wettkampfteilnahme im Sinne des § 14 Absatz 3 verlangt daher nur eine gewisse Teilnahmehäufigkeit, die den Schluss zulässt, dass sich der Sportschütze aktiv am Schießsport beteiligt. Die unterschiedlichen Verbandsregeln und Wettkampforganisationsformen lassen es nicht zu, wie bei § 14 Absatz 2 eine konkrete Mindestzahl festzulegen.

    Es möge jeder das herauslesen, was ihm gefällt.

  3. Das BKA stuft mittlerweile ALLE Messer, die einhändig geöffnet werden KÖNNEN als Einhandmesser ein. die Zweckbestimmung spielt keine Rolle mehr.

    Wer sich also mit dem Gedanken trägt, ein Messer zur Verteidigung zu führen sollte IMMER ein feststehendes mit einseitig geschliffener Klinge <12 cm nutzen.

    Nichtwaffenbesitzer sollen führen was sie für richtig halten.

    Ein -fahnder hat gesagt: ein schmales Stecheisen ist als Werkzeug hervorragend geeignet - und scharf genug.

  4. Als erstes würde ich gerne wissen, wie groß das Problem überhaupt ist. Sind es 80% politisch Wissende und 20% Unwissende unter den LWB oder ist das Verhältnis eher umgekehrt. Dafür braucht man eine repräsentative Umfrage unter den LWB mit den Merkmalen der Verbandszugehörigkeit und der Unterscheidung in Luftpumpen, KK und GK.

    Ich werde mal die Verbände anschreiben und schauen, ob sie das genauso sehen.

    Die Unterteilung in Wissende und Unwissende erfaßt schon nicht die ganze Problematik und würde den Arbeitsansatz verfälschen.

    Dazu zählen kannst du gern "Gleichgültige", "Uninteressierte", "Wozu habe ich meinen Vorstand, meinen Verband o. ä.", "so schlimm kann das doch nicht werden", "das können die doch nicht machen", "betrifft mich nicht, da....", "man kann ja doch nichts machen".

    Die fallen mir so ganz spontan ein, wenn ich noch ein paar Minuten nachdenke, läßt sich diese Gruppierung unendlich erweitern.

    Den meisten aus dieser Gruppierung kannst du "Wissen" unterstellen - sie sind "Handlungsunfähig"; dort - in der Analyse der Gründe dieser Handlungsunfähigkeit - sehe ich den (Erst-)Ansatz.

  5. Was genau kann man denen denn vorwerfen? Wenn das Foto nicht grade aufm Marktplatz geschossen wurde ist doch alles in Ordnung!?

    Das Problem sind wohl die "Anscheinswaffen", die wohl so aussahen, als wenn es Waffen waren, aber wohl doch keine Waffen waren, sondern nur den Anschein erweckten, als ob es Waffen waren und die haben dann den Anschein erweckt, daß es hier eine Bande Anscheinskriminelle gibt, die dann wohl leider nicht mit einem Anscheinsurteil bedient werden.

    Anscheinend wird diese Republik immer irrer - aber vielleicht ist dies ja auch nur noch ´ne Anscheinsdemokratie? -wer weiß das schon?

  6. Unabhängig davon, wo gemessen wird, es ist einfach nur Mist, wenn ein Vereinsvorstand "um des lieben Friedens Willen" sportliche Tätigkeiten eines Vereins einchränkt, wenn dazu keine (lärmtechnischen) Notwendigkeiten bestehen - unabhängig davon, ob es ein Tennisclub oder ein Schutzenverein oder eine Hundeschule oder.......ist

  7. Leider werden eben auch Untersuchungsgefangene, also NICHT VERURTEILTE, Opfer solcher Übergriffe. Unser sächsischer Justizminister erzählte mal von solch einem Fall, in dem er als Anwalt involviert war. Der Untersuchungshäftling war von einem Strafgefangenen einfach abgestochen worden.

    Nein, Gewalt im Knast durch Mithäftlinge kann ich nicht gut finden. Sowas ist ein Merkmal von faulenden und krebsdurchwucherten, menschenverachtenden Diktaturen.

    Eher bin ich dafür, Gefangene, die anderen Gefangenen Gewalt anzun, in strengste Isolationshaft zu nehmen.

    Und Wärter, die Gewalt unter Gefangenen dulden, mit der größtmöglichen Härte bestrafen und aus dem Dienst entfernen.

    Nein, ich bin für keinen Kuschelknast. Aber für Gerechtigkeit.

    Vollste Zustimmung! Das Recht gilt für alle - oder wir geben es auf

  8. Nun, vielleicht bin ich da einfach mit der Zeit ein wenig empfindlich geworden, und es ist ja Eine Klage wäre glaube ich aussichtslos gewesen, da der Stand gerade erst vor ein paar Monaten eine Abnahme mit dementsprechenden positiven Messwerten erhalten hat. Der "Frieden" mit der Nachbarschaft ist also wichtiger als die eigenen Mitglieder.

    Der Weg des geringsten Widerstandes oder

    militärisch: Feigheit vor dem Feind.

    Was den Mitgliederverlust angeht: Es kommt darauf an, wieviel -aktive - Mitglieder der Verein hat.

    Sind es 100, wird man die 20 GK-Schützen verschmerzen können; sind es 30, ist es entweder der Tod des Vereins oder es findet eine Umwandlung in einen Stammtisch-Skat-Verein statt.

  9. Nachtrag:

    Was genau ist an der kritisierten Aussage:

    Außerdem fangen die Schützen bei uns erstmal mit Kleinkaliber an.

    jetzt eigentlich so falsch?

    Da ist nichts falsch dran, sondern sie ist so spezifisch unspezifisch, daß sie mißinterpretiert werden kann.

    Wenn ich GK schießen will, werde ich diesen Verein meiden, weil ich ja kein KK schießen will. Und da mag man noch so viel zetern, daß es sinnvoll ist, erst einmal die Technik mit KK zu üben.

    Es geht um Nachwuchs - auf allen Ebenen. Und wenn GK-Schützen verprellt werden, hat sie eben der andere Verband.

    Die Verbands-/Vereinsoberen sollten zwischenzeitlich begriffen haben, daß die Mitglieder auch "Kunden" sind, deren "Wünsche" man erfüllen sollte. Wenn ich in einen Laden gehe und Butter kaufen will und der Verkäufer sagt mir, ich solle doch erst einmal mit Margarine anfangen, werde ich sicherlich nicht weiter einkaufen.

    Wobei ich mir im Nachhinein sage, daß wohl einiges an "redaktionallen Kürzungen" auch zu den "mißvertändlichen Aussagen" beigetragen hat

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