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Der Reservist

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Posts posted by Der Reservist

  1. Wenn man hier manche Berufsgruppen aufgrund eines Beitrages in einem Blatt, welches durch hervorragend recherchierte Beiträge bereits aufgefallen ist, dann bin ich hier eindeutig im falschen Forum.

    Wenn ich mir manchmal so die Empfindlichkeiten von Personen bestimmter Berufsgruppen ansehe, dann hat das nichts mit dem Forum zu tun, sondern dann fehlt etwas Humor und die Fähigkeit, Fragen, Kritik und manchmal auch ungerechtfertigt Annahmen zu ertragen.

    Im Übrigen werden die meisten Ladendetektive Stundenweise und nicht nach Erfolg bezahlt.

    Die "meisten" bedeutet nicht alle; also bestünde theoretisch die Möglichkeit, daß..........

  2. Übrigens würde kein Kollege wegen gezupften Kräutern einschreiten, das wäre nach verlassen der Kassenzone nicht mehr beweisbar, da war sicher mehr.

    Warum sollte da mehr gewesen sein? Nur um das "Einschreiten" der Kollegen zu rechtfertigen?

    Sie sind gerufen worden, sind gekommen und haben die Sachlage hoffentlich zur Zufriedenheit aller klären können.

    Und gerade die Rentner meinen sie hätten alle Rechte und vor allem darf man nicht vergessen, dass viele dieser alten , armen Rentner genau diese 68er sind, welche hier die Probleme geschaffen haben.

    Wenn du das Verhalten auf die 68er beziehst, lasse ich das noch mal durchgehen - sonst: :bummskopf:

    Es ist schon richtig, daß es Kunden gibt, die sich sehr viel Rechte herausnehmen; umpacken von abgepacktem Obst, angrapschen und drücken usw. Da sind sicherlich viele "Ältere Kunden" dabei, ist aber auch bei jüngeren Hausfrauen schon zu beobachten. Genauso ärgerlich finde ich es, wenn man Ware im Regal findet, die da nicht hingehört, weil irgendjemand beim Einkauf festgestellt hat "brauch ich eigentlich nicht" oder "oooohh shit, nicht genug Geld dabei" und die Ware nicht zurückbringt sondern irgendwo "ablegt"; incl. Tiefkühlkost. Und das sind oft jüngere Kunden.

    Und da sind wir dann plötzlich nicht mehr bei Jung und Alt sondern bei Moral und Werten und deren Verfall in der Gesellschaft.

    Noch mal nachdenken was die Intention dieses Beitrags überhaupt ist.

    Vielleicht aufzuzeigen, daß manche Dedegtiwe Ihre Fangprämie im Auge haben und jede - möglichst risikoarme - Gelegenheit wahrnehmen, sie aufzubessern.

    Die ältere Dame hätte sicherlich besser daran getan, jemanden vom Verkaufspersonal zu fragen, um welche Pflanze es sich hier handelt. Aber bei der allseits bekannten Höflichkeit und dem hohen Fachwissen so mancher Verkäuferin/Verkäufer und der netten, höflichen und zuvorkommenden Kundenbehandlung in den heutige Supermärkten, dürfte wohl ein halber Tag vergangen sein, bis man jemand findet, den man

    a ) fragen kann und

    b ) der sich zudem noch mit der Materie auskennt

  3. Also nochmal

    Nirgendwo steht was von Herstellung

    Die "Herstellung" interessiert mich auch nicht.

    Wenn, dann müßte diese "Herstellung ja in der Dienststelle des LKA erfolgt sein. Ansonsten hat er wesentliche Teile einer Kriegswaffe (die ja den Kriegswaffen gleichgestellt sind) transportiert.

    Und die Gründe für eine Beförderung der Teile sind klar geregelt. Von "Schußfähigmachung" einer Deko-Waffe für einen Fersehbeitrag ist da nichts zu finden.

    Wenn, dann wäre da ein Ansatz (§ 15.3 und § 3.2.)

  4. Ob sein Auftreten dadurch abgedeckt wird?

    § 3 Beförderung innerhalb des Bundesgebietes

    (1) Wer Kriegswaffen im Bundesgebiet außerhalb eines abgeschlossenen Geländes befördern lassen will, bedarf der Genehmigung.

    (2) Der Genehmigung bedarf ferner, wer Kriegswaffen, die er hergestellt oder über die er die tatsächliche Gewalt erworben hat, im Bundesgebiet außerhalb eines abgeschlossenen Geländes selbst befördern will.

    (3) Kriegswaffen dürfen nur eingeführt, ausgeführt oder durch das Bundesgebiet durchgeführt werden, wenn die hierzu erforderliche Beförderung im Sinne des Absatzes 1 oder 2 genehmigt ist oder hierzu eine Allgemeine Genehmigung gemäß Absatz 4 erteilt wurde.

    (4) Unbeschadet der Regelung des § 27 kann eine Allgemeine Genehmigung erteilt werden

    1.für die Beförderung von Kriegswaffen zum Zweck der Durchfuhr durch das Bundesgebiet,

    2.für die Beförderung von Kriegswaffen zum Zweck der Einfuhr an die Bundeswehr,

    3.für die Beförderung von Kriegswaffen zum Zweck der Einfuhr an im Bundesgebiet ansässige Unternehmen, die gemäß § 2a des Außenwirtschaftsgesetzes in Verbindung mit § 21a der Außenwirtschaftsverordnung zertifiziert sind,

    4.für die Beförderung von Kriegswaffen zwischen im Bundesgebiet ansässigen Unternehmen, die gemäß § 2a des Außenwirtschaftsgesetzes in Verbindung mit § 21a der Außenwirtschaftsverordnung zertifiziert sind,

    5.für die Beförderung von Kriegswaffen innerhalb des Bundesgebietes von Unternehmen, die gemäß § 2a des Außenwirtschaftsgesetzes in Verbindung mit § 21a der Außenwirtschaftsverordnung zertifiziert sind, an die Bundeswehr sowie von der Bundeswehr durch diese Unternehmen an sich sowie

    6.für die Beförderung von Kriegswaffen zum Zweck der Verbringung an Unternehmen, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ansässig sind und in diesem Mitgliedstaat gemäß Artikel 9 der Richtlinie 2009/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 zur Vereinfachung der Bedingungen für die innergemeinschaftliche Verbringung von Verteidigungsgütern (ABl. L 146 vom 10.6.2009, S. 1) zertifiziert sind.

  5. Hallo

    genau davor habe ich, und sollten wir alle, Angst haben. Unsere dunkle und blutige Vergangenheit fing so an.

    Steven

    Um genau das erkennen zu können, müßte aber der "Geschichtsunterricht" in den Schulen, offener, freier und vor allem ehrlicher sein und müßte wirkliche Meinungsfreiheit existieren.

    Weil dem nicht so ist, werden wir den gleichen Weg wohl noch einmal gehen.

  6. Ja -seine Aussagen stimmen wohl.

    für mich aber ärgerlich, daß jeder zwischenzeitlich wohl meint, die "Zustände in Amerika" irgendwie mit einflechten zu müssen ohne zu sagen, welche "Zustände" er denn meint.

    Mit der früher liberaleren Trageerlaubnis in der Schweiz hatten sie doch die "Zustände wie in Amerika" - zumindest in einigen Teilen.

  7. Aber dass die Waffenbehörden ihre Möglichkeiten der Datenvernetzung immer wieder nicht nutzen und scharfe Waffen in Nazihänden lassen, das ist der eigentliche Skandal.

    So leid es mir auch tut, solange sie sich an Recht und Gesetz halten, wird man das "aushalten müssen" und auch aushalten können.

    Wenn wir selbst anfangen, nach "unliebsamenFarben zu sortieren", weil wir Angst haben, eskönnten Farbspritzer auf unsere "weiße Weste" fallen, können wir die Sichtweise anderer nicht bemängeln.

    Es gibt Kriterien für den Waffenerwerb, die letztendlich nur für alle gelten können - unabhängig davon, wie beliebt sie sind.

    Ein Hundehaufen auf dem Bürgersteig ist für mich ein Ärgerniss - - für Schmeissfliegen ein Paradies.

  8. Nach meiner persönlichen Meinung beteiligt sich der WDR mit diesen Falschinformationen an der Kriminalisierung der sogenannten "Rechten Szene" im Zusammenhang mit dem für Dezember geplanten NPD-Verbot.

    Die Frage ist, inwieweit der Beamte gedeckt ist/wird. Sind solche Leute nicht gehalten "Wahrheitsgemäß" zu agieren?

    Vielleicht muß eine Organisation (PL?) hier einmal die Dienststelle bitten, dazu Stellung zu nehmen. Woher kommt der Verschluß/der Lauf und warum hat der Beamte nicht darauf hingewiesen, daß solche Teile nicht auf dem normalen Markt zu erhalten sind. Beteiligt sich das Amt an Des-/Falschinformation? Fördert/unterstützt es diese sogar? Inwieweit hier sogar strafrechtlich relevante Handlungen vorliegen könnten, müßte m. E. ebenfalls einmal geprüft werden. Ist das Amt gar an einer illegalen Waffenherstellung beteiligt? (Kann man ja erst einmal so als Frage in den Raum stellen)

    Erst, wenn auch die Behörden merken, daß ihre Handlungen/Auftritte Folgen haben könnten, wird der Spuk beendet werden können.

    Und wir müssen (notariell) gesicherte Beweise für die Schußfähigkeit der sichergestellten Waffen sehen. Es sollte nicht mehr reichen, wenn gesagt wird "könnten....." und dann mit dubiosen Tricks irgendein Kunststück vorgeführt wird.

    Es fehlt der Tritt vor´s Schienbein:donhuan:

  9. Es wird immer nur gesagt "man könnte....". Warum kann man solche Beiträge nicht nutzen und den Sender (Monitor) auffordern, unter Aufsicht eines Anwalts/Notars eine dieser Deko-Waffen scharf (schießfähig) zu machen und durch das Beschussamt beschießen zu lassen?

    Sie müssten doch den Beweis für ihre öffentlichen Behauptungen antreten können.

    Wer hätte die Möglichkeit, dies zu fordern?

  10. Ich habe sie als langjähriger Waffenbesitzer 1987 zum Spaß mal mitgemacht. Da fing man an, darüber zu reden, sie zur Pflicht zu machen bzw. sollte eingeführt werden.

    Vorher war es ausreichend Umgang mit Waffen bei der Bw (SaZ, selbst an Waffen ausgebildet), im Verein usw. gehabt zu haben.

  11. Nichst als dummes Geschwätz.

    Konkrete Antworten auf konkrete Fragen beliebt er offensichtlich absichtlich schuldig.

    Sssccchhhuulldigung - hätte grün einfärben sollen.

    Alois müßte jetzt mal nachfragen, welches seine Meinung ist, die sich verfestigt hat.

    Warum lassen wir eigentlich immer solche sprechblasenproduziernden Sesselfurzer so schnell aus der Visierlinie verschwinden?

    Die, die auf Abgeordnetenwatch angemeldet sind, müßten jetzt zum "Nachbohrer" werden - auf meine alten Tage ist dieser neumodische Kawatsch nix mehr

  12. Jeder sieht das, was er sehen will. Von unsicher aufbewahrten Waffen geht ein Gefährdung aus, wenn sie in unberechtigte Hände gelangen. Unangemeldete Wohnungskontrollen sind durchaus ein Mittel, das Sicherheitsbewustsein zu verbessern. Sie verstoßen nur gegen eine elementares Verfassungsrecht.

    Zunächst einmal: Du hast den Widerspruch schön aufgezeigt. Was ist uns wichtiger - das Verfassungsrecht, das nicht nur in Bezug auf die LWB zwischenzeitlich mit Füßen getreten wird, oder eine Scheinsicherheit, zugunsten derer noch mehr Verfassungsrechte geopfert werden.

    Wenn Waffen "unsicher" aufbewahrt wurden, dann in der Zeit vor 72. Und aus den 50er/60er Jahren weiß ich aus "zuverlässsiger Quelle", daß sie in "unberechtigte Hände" gekommen sind. Meine Quelle sagt aber, daß trotzdem nix passiert ist - damals; na ja - es tat manchmal beim Sitzen etwas weh. Und mein Sohn erzählt mir heute fröhlich grinsend, daß er die Kombination für den Tresor, wo ich die Schlüssel für den Tresor, wo...(aber das ist ja nicht das Thema) gekannt hat. Er wäre aber nie auf die Idee gekommen, ohne mein Wissen an die Waffen zu gehen - mußte er auch nicht. Wenn er sie sehen oder in die Hand nehmen wollte, war ich dabei. In vielen anderen Bereichen wird uns erzählt, daß das ein Restrisiko darstellt, mit dem man leben muß. Warum kann man dann nicht auch mit dem Restrisiko nicht ordnungsgemäß aufbewahrter Waffen "leben müssen"? Warum müssen für einzelne Schwachmaten Verfassungsrechte aufgegeben werden?

  13. Aber wenn mich ein Verband aus eigener Machtvollkommenheit dazu zwingen will, kann er mich irgendwann mal kreuzweise.

    Und was will er machen, wenn ich keins führe?

    Möchte mich mein LBeaSchSpo "zu Hause besuchen" und es kontrollieren und meine korrekte Aufbewahrung der Waffen gleich mit?

    Will er unsere Schießen besuchen und am Ende die Eintragungen kontrollieren?

    Eine "dauerhafte Mitführungspflicht" gibt es noch nicht einmal beim Perso.

    Hauptsache man hat sich gegen alle Eventualitäten abgesichert.

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