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schuster

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  1. Bei fünf großen Töchtern werden die mir diese Ausrede für einen dringenden Termin mit Sicherheit nicht abkaufen:cool:.
  2. und was machst du, wenn die "Dame vom Amt" mit dem Dorf"bullen" vor der Türe steht?? Hier vor Ort wird die SBine vom Regionalbeamten begleitet.
  3. Greenhawker will die Vereinswaffen nicht nur lagern, sondern für seine Jugend auch zum Stand schleppen und dort nutzen lassen! Dazu ist dein angegebener Gesetzesabsatz nicht geeignet, da Verwahrung keine Nutzung beinhaltet.
  4. Mit dem Leihschein klappt es auch ohne den Behördengang.:cool:
  5. Leihschein (unbegrenzt) nach §12 Abs. 1 Nr. 3b ausstellen lassen und die Flitschen in Verwahrung nehmen. z.B. http://www.sv-busche.de/SV-BUSCHE/Mat.html
  6. Diese Frage war abgesprochen und wurde entsprechend beantwortet. (Info am Rande der 1. Moerser Veranstaltung) Welchen Gegenwert die Antwort beinhaltete habe ich leider nicht erfahren.
  7. Danke CFvB, auf meinen Verteiler habe ich leider keinen Zugriff mehr. (befindet sich leider im Datennirwana:s84:)
  8. Schöne Beschreibung, jetzt weis ich, wie ich meinen Würfel auch ohne Schlüssel aufbekomme. Ob so etwas hier geschrieben werden sollte, ... ich glaube nicht!
  9. Ich weis ja nicht, was sonst noch in der neuen Richtlinie geändert werden soll, aber wenn "..insbesondere in der Frage der umstrittenen Ausgestaltung der Schießanlagen mit Schützenscheiben im Bereich der Schießbahnen Ausnahmegenehmigungen zu erteilen" das schon wichtig sein soll, verstehe ich das nicht so richtig.
  10. Du und 2009/2013 in Moers? Zum Po putzen, das schafft mein jünster Enkel eigenständig, und das überfordert mich in keinster Weise! Kinder, die Äußerung in Klammern ist reines Bashing, haben so 1-2 eventuell mehr Wahlberechtigte im Hintergrund! @ Medizinmann die Entscheidung kannst du später noch treffen!
  11. Ha, ha, als wenn sich die Befristung eigenständig löschen würde. Die steht da drin und das NWR gibt keine andere Auskunft.:blu:
  12. ... und ich brauche keinen, der als Straftäter in der Vergangenheit zur Zeit die Privilegien dieses Staate ausnutzt!
  13. klasse Sichtweise. ...und warst du dabei? Ich glaube nicht, ich ja. Sorry, die markierte Äußerung ist wirklich das Letzte.
  14. im Artikel wird das Lager schon relativiert. Munition, sofern keine Diabolos, und insbesondere das Pulver dürfte zum Ärger führen. In der Anfangseuphorie Mitte 70er Jahre wurden die WBK´s teilweise befristet ausgestellt.
  15. Komisch, meine Weiber (Frau + Kinder) hatten diesen Drang nicht, wurden aber auch im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben frühzeitig eingewiesen! Erziehung ist alles und das respektieren selbst meine Enkel!
  16. leider gibt es derartige Angaben nicht ! von Null auf 100 (KK) ist Unrealistisch ! Mit sportlicher Vorgeschichte wäre es möglich!
  17. Dann kann ich nur hoffen, das der Verein diese Geschichte richtig handhabt! Als berechtigte Aufsichtsperson und Erziehungsberechtigter kannst du dann deinen "Trampel" selber beaufsichtigen! Bitte darauf achten, wie der Verein die schießsportliche Befähigung feststellt! "der Schüler xy hat von 10 Schuss 8 im Schwarzen gehabt." dieser Spruch kommt bei keiner Behörde gut an. Schießen ohne Genehmigung ist nicht!! Aus diesem Grund hat mein Verein sich vor Zeiten eine Simulationsanlage (Rika) zugelegt. Ohne Altersbeschränkung kann "geschossen" werden, und die erfahrenen Schützen können sich damit noch Fehler aufzeigen lassen.
  18. Komisch, alle hacken auf die SBine rum, dabei ist es doch ihr Vorgesetzter, der rumzickt!:cool:
  19. Leider ja. Ist aber kein Hexenspuk und "hochnotpeinlich" ist die Genehmigung auch nicht. Steht so im Gesetz und der Verein ist keine "Kirmesbude"!
  20. schon klar, bei dir hat so ein kleines Küchlein die Anwesenheit gemeldet, bei mir war´s noch nicht auf den neuen Rechner.
  21. Danke für die Info.:!: Man(n) muss sich dort dafür nur anmelden.
  22. Gestern noch einen Bericht gesehen, wo der Bio-Betrieb eingestellt wurde, weil notwendige Flächen für Brennstoffmais/ Biogas genutzt werden, da dafür höhere Pachtverträge möglichen sind, also für diesen Betrieb nicht rentabel ist! Und das im hohen Norden!
  23. Die stillgelegten Flächen werden für wieder für die Bio-Gasanlagen genutzt. Diese Flächen stehen somit nicht mehr den Bio-Bauern zur Verfügung!:n10:
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