Och, das war ich. Muss ich das mit dem Lesen ändern? Ich schrieb:
Wenn mehrere User anhand des Zitates des gewünschten Gesetzestextes die Anmeldefreiheit verneinen und der Frager immer noch auf der Suche nach der Lücke im Gesetz ist, darf ich doch meine Zweifel äußern.
Die Nummer mit dem Fachwissen des LKA kommt bei mir auch nicht so gut, mal Gut wegen persönlichem Interesse, mal geschmacksmäßig keine gute Quelle, ja was denn nun?
Die Amnestie von 2009 hat er also auch nicht mitbekommen?
Nächste Ungereimtheit, erst wird die WBK nicht gefunden und dann erinnert man sich, das diese vor kurzem abgegeben wurde.
Nun blitzt doch etwas Verständnis für die rechtliche Situation auf:
Ob dein Wunsch in Erfüllung geht, ich weis es nicht. Mir fallen da auf Anhieb 2 Verstöße ein, die für Ärger sorgen (können?). Die werde ich aber nicht weiter ausbreiten, ich bin nicht die Behörde.
Habe ich nicht nötig, ich habe so etwas ähnliches im Schrank stehen, auf WBK.