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schuster

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Posts posted by schuster

  1. Ich bin juristischer Laie.

    Habe ich ein waffenrechtliches Problem muß ich ohnbehin zum Fachanwalt.

    Fachanwälte müssen, um diesem Anspruch gerecht zu werden, die wichtigen Urteile ihres Bereiches kennen.

    Alle Kontakte die ich bisher mit Anwälten hatte, liesen nicht erkennen, daß die auf meine (ohnehin nicht möglichen) Ratschläge setzen wollten.

    Also, was genau soll mir als Laie jetzt der Zugang zu einer Sammlung von Urteilen bringen, von denen ich den überwiegenden Teil aufgrund

    von Juristendeutsch und fehlender, einschlägiger Kenntnisse ohnehin nicht verstehen würde ?

    Die ersten zwei Sätze treffen auch auf mich zu.

    Mein letzter Kontakt, Bau- und Nachbarschaftsrecht, brachte mir die Erfahrung, das der Fachanwalt meine Ausarbeitung zum Thema fast 1:1 übernommen und dem gegnerischem Anwalt geschrieben hat.

    Mir hat dabei Tante Google geholfen und mir für die korintenhafte Ausführung einen leicht genervten Augenaufschlag vom Anwalt eingebracht.

    Irgendwie habe ich den Eindruck, gilt mit Sicherheit nicht für alle aus der Branche, das Anwälte und Notare vielfach das formulieren, was der Mandat sagt.

    Und da ist der Zugriff auf solch eine Sammlung mit Sicherheit nicht schlecht.

    Zudem steht doch die Aussage im Raum, das bisher nur ca. 10% von 3000 Urteilen (wenn ich mich nicht irre) bislang von einem Verlag gesammelt wurde. Somit hat der Fachanwalt keinen Zugriff auf 90% der relevanten Urteile.

  2. der BDK ist doch die falsche Nummer!

    das sieht schon besser aus.:n08:

    Staatsanwalt prüft Özdemirs Posieren mit Hanfpflanze

    Auch Grünen-Chef Cem Özdemir hat sich an der Ice Bucket Challenge beteiligt. Im Video-Clip posiert er auf seinem Balkon - neben ihm: eine Hanfpflanze! Das ruft nun die Staatsanwaltschaft auf den Plan.

    http://www.stern.de/politik/deutschland/ice-bucket-challenge-staatsanwalt-prueft-oezdemirs-posieren-mit-hanfpflanze-2134177.html

  3. Wenn ich das richtig gelesen habe, war er sogar im Vereinsvorstand. Wer dann die Satzung nicht kennt, ist fehl am Platz. Davon einmal ab, ist der Verein ja (erfreulicherweise) nicht das Problem, sondern der Verband.

    Anscheinend nicht im geschäftsführenden Vorstand sondern als Schützenkönig als Beisitzer. http://schuetzen-soennern.de/bruderschaft/der-vorstand

    Der Verein hat das Problem, da er sich nicht an die eigene Satzung gehalten hat.

    http://schuetzen-soennern.de/bruderschaft/satzung § 2 Satz 1.

  4. Super Public Relation- Arbeit... :appl:

    ist die grüne Farbe ausgegangen?

    Wenn dieser Knabe christliche Religion als Abiturfach belegt hatte, weis der ganz genau, welchen Ärger er mit dieser Aktion verursacht.

    Der Verein hat einen gravierenden Fehler gemacht ; der BHDS akzeptiert so ca. 5 christliche Richtungen, der Islam zählt nicht darunter.

  5. ... so, kommen wir auf den Anfang zurück:

    die Aussage von WAPI:

    Dienstag abend kam im Laufe einer Unterhaltung ein Vereinskollege (und Jäger) mit der Behauptung, Jäger dürften auf Combatscheiben schießen.

    Fällt des Beschießen einer Combatscheibe (aus einer statischen Position) unter den §27 Abs. 7 Satz 1??

  6. Aber den entsprechenden Sportschützenparagraphen gibts nicht nochmal extra für Jäger:

    Dafür gibt es ja den §27 Abs. 7

    (7) Das kampfmäßige Schießen auf Schießstätten ist nicht zulässig.

    ... obwohl, worin liegt der Unterschied zwischen "kampfmäßige" Schießen und Verteidigungsschießen?:3???:

  7. Das ist bisher der größte Bull Shit, ...!

    ja klar, das Unverständnis runzelte meine Stirn und auf der Backe hatte ich das Grinsen bis zu den Ohren.

    Die bemängelte Leiter war schon einmal abgenommen worden und ich habe immer noch Zweifel daran, das die Wehrleute die Dachlukenleiter runterziehen.

    Zudem wissen die doch nichts von dem Lager!

    Komisch finde ich es nur, das die Polizeileitstelle Kenntnis davon hat.

  8. ein Argument meiner SBiene zur Ortsbesichtigung war der Brandschutz.

    Eine Anlegleiter zur Speicherluke wurde als Unzulässig erkannt, da der Feuerwehr ein dauerhafter Zugang zur Brandbekämpfung zum Lager zustände, die würden ja das Lager im Brandfalle kühlen müssen. :hysterical:

    (Lösung dazu war ja vorhanden)

    Nach Michel-Art habe ich dann Erwartet, das diese Info (eines Lagers) an die zuständige Adresse weitergeleitet würde.

    Jetzt bin ich aber doch von der deutschen Gründlichkeit enttäuscht worden!

    Auf Nachfrage bei der Feuerwehrleitstelle und einer weiteren Quelle wurde mir Heute Bestätigt, das zu meinem Lager keine Info vorliegt!

    So wirklich Enttäuscht war ich nun doch nicht, als wenn eine Ordnungsbehörde freiwillig Informationen rausgibt. :unschuldig:

    Tja, ich habe die Befürchtung, einen Drachen geweckt zu haben.

    Jetzt will doch tatsächlich mein Ansprechpartner die Daten aller Lagerstätten abrufen.

    Und das Ergebnis werde ich nachfragen!:cool1:

  9. ...die Lagerstätte sowie der Zugang zu dieser an Hand der gesetzlichen Vorgaben des Sprengstoffrechts geprüft."

    Welche gesetzlichen Vorgaben gibt es den zur Lagerstätte und dessen Zugang??

    ... und ich meine jetzt nicht die Vorgaben, die aus dem gewerblichen Bereich abgeleitet werden!!!

    Wenn es diesen Prüfungszwang denn gäbe, warum wird im Kreis Wesel nicht die Örlichkeit begangen?

  10. "etwas Salz in die Suppe werfend": beachte §27 Abs. 3!!

    Dazu könnte man einen Antrag nach §3 Satz 3 WaffG stellen:

    § 3*Umgang mit Waffen oder Munition durch Kinder und Jugendliche ....

    (3) Die zuständige Behörde kann für Kinder und Jugendliche allgemein oder für den Einzelfall Ausnahmen von Alterserfordernissen zulassen, wenn besondere Gründe vorliegen und öffentliche Interessen nicht entgegenstehen.

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