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CarlFriedrichvonBöttcher

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  1. Mit der Schließung per Verordnung haben sich die Verwaltungsbeamte sebst die Hände gebunden. 18/12 kann so nicht gefordert werden. Aber wie so immer, wenn der Beamte stur ist, muss es über den (langen) Rechtsweg den Beamten und der loklane Behörde klar gemacht werden. Für die, die noch nicht sdolnage dabie sind oder neu einsteigen wird das zum Problem. Bei der Sprengpappe habe ich schon den Minderverbrauch von Pulver durch die Absagen von Wettkämpfen in 2020 durch die Verordnungen vorbereitet. Keine BM-, keine LM-, keine BM-Meisterschaften in zwei Verbänden, keine EM-, keine NL-Meisterschaft, ausgefallene anerkannte Pokalschießen CAS beim BDS usw.
  2. Am Donnerstag auf dem Schießstand. Sammler war in Köln und hat neu erworbenses Teil aus Ex-Jugislawien beschießen lassen und wurde von der Kreispolizeibehörde abgestempelt. Mach jetzt jede Kreispolizeibehörde was sie will?
  3. 1. Linke als verfassungsfeindlich verbieten bzw. feststellen, dass sie verfassungsfeindliche Ziele verfolgen 2. Mache rote WBK mit dem richtigen Sammelthema, dann gibte sammelwürdige Waffen zu einem gewissen Teil auch für den schmalen Geldbeutel.
  4. Wobei ein Eintrag in die WBK nix ist, was eine Abfrage beim Verfassungsschutz auslösen dürfte. Die Rede ist von Waffenrechtlicher Erlaubnis und das ist nach meinem Verständis die Erteilung einer WBK oder im Zuge einer wiederkehrenden Prüfung die Überprüfung der Zuverlässigkeit. Wollen die jetzt bei jedem WBK Eintrag den Verfassungsschutz fragen? Dann sollte man veilleicht den Verfasungsschutz gleich zur Waffenbehörde machen.
  5. In NRW werden zur Zeit keine Waffen in jedwede WBK eingetragen oder neue Jagdscheine erteilt oder alte Jagdscheine verlängert. Dienstanweisung oder Erlass des Ministers an die Waffenbehörde. Aussetzung laut Waffenbehörde auf unbestimmte Zeit. Mündliche Begründung, es gibt keine Möglichkeit der Abfrage beim Vefassungsschutz durch die Waffenbehörde. Das Gesetz kommt ja auch ganz überraschend. Eigentlich dokumentiert das ganze Verfahren, auch die inzwischen auf den Weg gebrachte Änderung des Waffenrechtsänderungsgesetzes vor allem die fachliche Inkompetenz der Politik und Ministerialbürokratie. Habe einen netten Plausch mit Herrn RA Jede in Berlin geführt und den Herrn RA Falk vom BDS kontaktiert. Mal sehen, was sich so ergibt.
  6. Habe Dichtungen und Verschlussfedern gegen Kostenbeitrag für Chassepot, falls jemand Bedarf hat.
  7. Es gibt mit Sicherheit Belege (Buchhaltung) von Otto Versand, Neckermann und anderen Versandhändlern, die erlaubnisfreie Waffen verkauft haben, die heute erlaubnispflichtig sind. Müssen irgenwas zwischen 10 und 20 Millionen sein. Dann die versteckten Sicherheitsbestände aus der Zeit nach dem 1. und 2. Weltkrieg. Wäre nicht überrascht, wenn es noch Scheune gibt, wo Waffen aus dem Krieg 70/71 versteckt sind. LOL, wären, wenn noch gut erhalten garantiert sammelwürdig. Aber das würde unsere heutige politische und beamtete Gutmenschenfraktion ja bedenkenlos in den Hochofen schicken.
  8. Nee, CDU = neues Bündnis90/Die Grünen. Kontrollfetischisten, die dem eigenne Volk mißtrauen. Nichts Neues also.
  9. Wie heute morgen aus informierten Kreisen zu hören war, ist die Regelüberprüfung aus dem Gesetz im Abstand von höchstens drei Jahren per Ministererlass auf eine Regelabstand von muss alle sechs Monate erfolgen verkürzt worden. Dies ist wohl mit ein Grund, außer den Problemen mit der Software und der Datenbank des NWR, dass Anträge in NRW teilweise nur mit erheblicher Verzögerung durch die SB bearbeitet werden können.
  10. Und schwupps bist Du tot. Wie vor Jahrzehnten ein maßgeblicher Mitarbeiter der einstigen ZfCh sagte, hatte der Präsident und der stellvertretende Präsident dieser oberen Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundeskanzleramtes das Recht zu verfügen, dass eine Person, die der betreffende Präsident btw. sein Stellvertreter als Bedrohung ansah, hinrichten zu lassen.
  11. Na ja, im Unterricht darf er das sogar heute noch; aber bei dem grün versifften Hohlkörpern an Gymnsien und Gesamtschulen ist das natürlich hundepfui. Aber als grüne Biologielehrerin mit mutierenden Krebszellen und Krnakheitskeimen zu hantieren die waffentauglich sind, ist natürlich ok.
  12. Zuverlässigkeitsprinzip des Waffengesetzes auf die Minister, politischen Staatssekretäre und die Bundestags-, Landtags-, Landrats- und Stadtratsparlamente anwenden. Wer die Zuverlässigkeit im Sinne des Waffengesetzes nicht besitzt, darf auch nicht Parteimitglied sein. Was werden die Minsiterien, Parlamente und Parteien leer werden.
  13. Wieso, warum; bei der Rasanz ist das doch ein ganz tödlich wirkendes Geschoss mit einem Ausschuß wie von der 12 Pfünder Vollkugel. Das muss doch für Schießen auf Sauen zugelassen sein. Grün ist aus.
  14. Ins Register und in die WBK Problem ist die Übernahme in das Register. Lokal kann alles eingegeben und gespeichert werden, aber es wird nichts ins Rgeister übertragen. Soll demnächst in Kürze wieder ein großes Treffen der SB gegeben. Die SB sind angefressen ob des Unfugs aus Köln und was die NWR Experten angerichtet haben.
  15. NWR funmktioniert mal wieder nicht. Man wohl ein update insatlliert und alte Funktionen abgeschaltet. Neuwaffen können lokal zwar eingegeben werden, aber werden von der zentralen Datenbank nicht übernommen. Eintragungen dauern bei Neuwaffen vom Händler jetzt > 6 Wochen.
  16. Dann wären es ja > 34 Millionen illegale Waffen. Wer weiß, was noch von der DDR und den Sowjets dazu gekommen ist.
  17. Toll, und wo sind die 20 Millionen Waffen aus den Quelle, Neckermann, Otto Versand Zeiten? Und warum werden die nicht einfach legalisiert, so wie die Politiker selber diese zu illeglaen Waffen gemacht haben?
  18. Kann man verhängen, wird aber nicht kontrolliert oder durchgesetzt werden. Ist wie da wo ich arbeite und das Ordnungsamt seinen Job nicht machen will. Dafür verlangt die lokale Politik und Verwaltung von uns, dass wir rechtswidrig handeln, indem wir die Aufgabe des Ordnungsamtes wahrnehmen sollen.
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