Die Mitgliedschaft endet, wenn nicht ein Sonderkündigungsrecht wahrgenommen wird, mit Ablauf des in der Regel in der Satzung festgelegten Termins. Das ist dann in der Regel Mitternacht.
Es gibt auch Vereine, die nicht nur sechs Monate Kündigungsfrist haben, sondern zwölf Monate. Dann ist man aber immer noch zwölf Monate Mitglied. Und da hat der SB vor dem Ablauf des letzten tages nichts zu forden.