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CarlFriedrichvonBöttcher

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Posts posted by CarlFriedrichvonBöttcher

  1. Je nach Verband gibt es halt unterschiedliche Auffassungen.

    Holster beim BDS in den Standarddisziplinen von der 25 m Linie kommt auch nicht gut. Auspacken nur am Stand mit der Waffenmündung in Richtung Geschossfang.

    Bei der den .22lfB Pistolen akzeptiert beim BDS auf Bezirk / Land diese Gummischutzpuffer für das Patronenlager gegen das Auftreffen des Schlagbolzens auf den Rand des Patronenlagers, aber keine Pufferpatronen, auch nicht mit Fähnchen und buntem Plastikpatronenimitat.

    Vorderlader werden am Ladetisch ausgepackt und der ist im Rücken des Schützen, wenn er am Schützenstand in Zielrichtung steht.

  2. Hallo Klaus,

    Bitte mal das WaffG und die VwV lesen !

    Natürlich kannst Du Mun in jedem Stahlschrank aufbewahren, der der Beschreibung (mit Schwenkriegelriegelschloß (!) entspricht. Wichtig: Der Schließmechanismus muss innen sein, kein Vorhängeschloss o.ä..

    AWaffV

    § 13 Aufbewahrung von Waffen oder Munition

    (3) Munition, deren Erwerb nicht von der Erlaubnispflicht freigestellt ist, darf nur

    in einem Stahlblechbehältnis ohne Klassifizierung mit Schwenkriegelschloss oder einer

    gleichwertigen Verschlussvorrichtung oder in einem gleichwertigen Behältnis aufbewahrt

    werden.

    WaffVV

    36.2.2 Als Mindeststandard für die Aufbewahrung von Munition (unabhängig, ob erlaubnisfrei oder erlaubnispflichtig) ist ebenfalls ein festes ver-schlossenes Behältnis anzusehen (gleichwertiges Behältnis).

    Bei einem gleichwertigen Behätnis steht nicht, das es keine Vorhängeschlösser sein dürfen. Da gibt es Blechkisten mit Überwurffalle und Vorhängeschloss, die erfüllen die Verhindeung des schnellen Zugriffs besser als die IKEA-Stahlblechkiste mit Scwenkriegelschloss, für den der Büchsneöffner reicht.

    Was nach Sprensgtsoffrecht für die Lagerung von SP und NC zulässsig ist, erfüllt sicherlich die Gleichwertigkeit. Und da sind Holzkisten mit Vorhängeschloss in einem angeschlossenn raum bzw. mit der Wand verankertem Schrank ein Beispiel.

  3. Die Stellungnahme von Lars Winkeldorf war sehr gut zu lesen und ist sehr gut begründet.

    Interessant auch die Vorschläge zur Amnestie mit der Legalsierungsmöglichkeit. Das ist überzeugender alle anderen Vorschläge von Seiten der Politik zur Amnestie.

    Frau Mayer hat keine umfassende faktenbasierte Argumentation und Begründung sondern Meinungen und Gefühle. Darf sie haben, können aber keien Grundlage für Gesetzgebung in einem demokratischen Rechtsstaat sein.

  4. In Bildung investieren, aha, darum fehlen dem Land ja auch massiv Berufsschullehrer in den Bereichen Maschinenbau, Elektrotechnik, Informationstechnik, ...technik.

    Physik haben wir ja besser gleich komplett abgeschafft, braucht eh keiner in Deutschland und Mathmatik braucht man in der Berufsschule ja auch nicht mehr.

    Das Ergbenis der Bildungspolitik kann man im Berufsgrundschuljahr, Jungarbeiterklasse, begleitetes Praktikum, Berufsgachschule, Höhere Handelsschule tagaus, tagein bewundern.

    Unsere (Nicht-Bildgungs) Politker sind nicht an der ersten Lüge gestorben.

    Aufwachen und der Realität stellen. Ist sehr unbequem, weil man dann die eigene Inkompetenz der letzten vierzig Jahre Bildungspolitik zugeben muss.

  5. Von den 236 waren 7, bei denen es zur Strafanzeige kam. Das sind bei der Bezugsgröße 236 dann gerundet 2,97 % der per Nachschau überprüften Waffenbesitzer.

    Dabei hat es sich wohl um verdachtsabhängige Kontrolen gehandelt.

    Bei 213 gab es Ordnunsgwidrigkeiten; also können wir davon ausgehen, das es sich in der Regel um Altbesitzer und Erben gehandelt hat, die alle keine aktiven Schützen sind und im Prinzip seit 1976 die Änderungen im Waffenrecht nicht wirklich mitbekommen haben und zum Teil ihre Altbestände längst vergessen haben. Die Behören haben sich auf jeden Fall nicht an die LWB vor 2009 gewendet.

    Ordnungswidrigkeiten begehen die Mehrzahl der Bundesbürger im Stundentakt; besodners im Straßenverkehr und manche Straftaten, die schwerer wiegen als die Ordnunsgwidrikeiten im Waffenrecht. Wollen die Gutmenschen aber nicht wahrhaben.

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