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General

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  1. NEIN! Aber dafür durften wir bislang jede Menge an Besserwissern und Neunmalkluge erleben. Die Krönung des ganzen war die Abzockerbande aus einem anderen Forum. Von daher ist es also m.E. logisch, dass die so "Geschädigten" erst einmal etwas Zurückhaltend mit "frischen Ideen" sind. Gruß
  2. Ich weiß gar nicht was Du hast! Neues Forum - neues Glück. Leeres Stroh dreschen auf höchstem Niveau... Wie gut dass endlich jemand da ist der sagt wo es lang geht, waren wir doch bislang nur zu Böde dazu. Auf der anderen Seite - manchmal sieht man den Wald vor läuter Bäumen nicht mehr und frische Ideen schaden bekanntlich auch nicht. Mich stört nur diese Absolution - Bislang wurde nie was bewegt und kam nie was zustande, gut dasses nun uns (mich) gibt. Naja...
  3. Das ist mit Stand heute noch nicht einmal eine Woche, einschließlich des Wochenendes dazwischen. Meinst Du nicht das, ein jetziges "nachhaken" etwas überzogen ist? Gruß
  4. Oh Gott, der letztere reicht schon, um dort gleich mal einen großen Bogen drum herum zumachen.
  5. Einfach nur genial Jungs! Wirklich gut gemacht. Ich bin gerade dabei ein weiteres Memorandum zu verfassen und werde einmal unter Quellenangabe darauf eingehen. Vielen Dank! Gruß
  6. So ist es. Bei uns in Ba-Wü ist eine solche Anfrage bereits im Landesverfassungsschutzgesetz verankert.
  7. Da gebe ich Dir schon recht, dass war 2009 ein Programm, was sich zum "Full-Time-Job" entwickelte, aber was ist die Alternative? Nichts tun - und nachher jammern? Gruß
  8. Oh Danke Meister....ich hatte schon gro0e Sorge und war verzweifelt.... Liebe Grüße in den Norden!
  9. Auch wenn es von Wikipediea ist, macht es das nicht richtiger. Ich bitte vielmals um Vergebung wenn ich ein wenig mit Fakkten verwirren wollte.
  10. Also man merkt schon, dass viele von der Materie keine wirkliche Ahnung haben. Ein Verfassungsschutz hat keine V-Leute, V-Leute werden bei der Polizei eingesetzt, beim Verfassungsschutz gibt es Quellen, das führen von Quellen in solchen Bereichen ist der Polizei gesetzlich untersagt, weil eben kein Nachrichtendiesnt. Diese führen daher Gewährspersonen, oder etwas darunter die Informanten (eben die V-Leute). Das stimmt natürlich, dass diese quasi aus dem jeweiligen Milieu stammen. Eine Verfassungssschutzbehörde führt im Bereich der Geheimen Mitarbeiter entweder CM oder VM (CM = Counter Men Quelle im Bereich Spionageabwehr; VM = Vetrauens Mann Quelle im bereich Extremismus). Der Unterschied zu den V-Leuten ist nun der, dass eine "Quelle" eben nicht wie o.a. angesprochen ein "Verbrecher" sein muss (kann aber), sondern dass man Quellen auch an das Objekt heranspielt und dort einsetzen kann. Nicht zulässig ist es aber dafür "Hauptamtliche Mitarbeiter" zu verwenden, dass wäre nämlich dann der VE (Verdeckte Ermittler) im Bereich der Polizeien, eingesetzt meist im Bereich OK. Es sei nur mal der Vollständigkeithalber erwähnt.
  11. So ein Unsinn.... Also ich glaube manchmal muss man Leute mit Phobien nicht ausserhalb der LWB's suchen.
  12. Auftrag ausgeführt und kommentiert! @Marie.W Mal ne Frage Marie, was ver*stärk*ten Waf*fen*ge*set*zen? Etwa einen Buch*ein*band aus Stahl*plat*ten oder wie muss ich mir die*sen Unsinn vor*stel*len? Den*ken Sie doch ein*fach mal sach*lich nacxh bevor Sie die*sen Grün-​​Roten Gut*men*schen Mist hier wei*ter ver*brei*ten. Diese Kin*der bekom*men keine Waf*fen, die haben sich diese ein*fach ille*gal ange*eig*net, ein Umstand der bereist straf*recht*lich sank*tio*niert ist, man nennt es auch ille*ga*len Waf*fen*be*sitz. Was wol*len Sie denn eigent*lich “ver*stär*ken” was ohne*hin schon ver*bo*ten ist. Gruß
  13. Das mein lieber glaube ich nun nicht. Mir gehen solche grundsätzlichen Behauptungen, ohne tatsächlich dabei gewesen zu sein und letztendlich nicht mal im Ansatz davon eine Ahnung zu haben, so langsam aber sicher auf den Geist, insbesondere dann wenn danach sofort wieder die üblichen Verschwöhrungstheorien gegen den Rechtsstaat beginnen. Es ist doch völlig mühsig darüber zu lamentieren ob ein Zeitfenster nun 14 Tage oder 9 Monate besteht. Und eine OWi mit einer Maßnahme § 102 StPO zu vergleichen heisst Äpfel mit Bohnen zu vergleichen. Eine Hausdurchsuchung ist eine Maßnahme mit einem sehr tiefen Eingriff in die Freiheitliche-Demokratische Grundordnung (z.B. Unverletztlichkeit der Wohnung, etc.). Eingriffe die jetzt im Moment stattfinden. Verstöße dagegen müssen auch beweißbar sein und das behaupte ich mal ist nach einem halben Jahr unmöglich. Zeugen können sich nur vage erinnern, andere haben es anders in Erinnerung, usw. Behauptungen, dass war rechtswidrig sind möglicherweise nicht mehr belegbar. Bei einer OWi existiert z.B. ein Lichtbild durch die Verkehrsüberwachung, was gibt es denn da noch zu diskutieren, bestenfalls ist der Halter auch der Fahrer gewesen. Wenn der fahrer nicht ermittelbar, dann könnte es halt Auflagen wie Fahrtenbuch, etc. geben. Da viele ja wieder was vom Hörensagen kennen und dann meinen, folgender Hinweis: Zitat: "Rechtswidrig ist es bei einer Hausdurchsuchung im Rahmen eines Strafverfahrens wegen unerlaubtem Waffenbesitz nicht die in Rede stehende Schusswaffe, dafür aber zahlreiche Schriftstücke zu durchsuchen und zu beschlagnahmen..... (KG, Beschluß vom 29.05.85 Az.: RAR 524/82 §5 zu findne in St V 1985, 454 f)." Um dann mal endlich weitere Klarheit zu schaffen, was darf und was darf nicht geschehen, mal einfach das kostenfreie Mekblatt der Kanzlei Möllenhoff lesen. Geht zwar im originären nicht um Waffen, aber um die Hausdurchsuchung grundsätzlich. http://www.ra-moellenhoff.de/downloads/Leitfaden-Hausdurchsuchung.pdf Ich denke damit dürfte nun wirklich reichlich Licht ins Dunkel gebracht worden sein. Gruß
  14. Das ist doch gelinde gesagt "Unfug". Also wenn Du länger wie zwei Wochen brauchst um gegen vermeintliches Unrecht Rechtsmittel einzulegen, dann weiss ich auch nicht, dann werden vermutlich auch fünf Jahre Verjährungsfrist nicht reichen. Bei einer Hausdurchsuchung steht es Dir frei von Dir bestimmte Zeugen mit hinzuzuziehen, dass kann ein RA Deiner Wahl sein, aber auch jede andere Person. Das wird im Durchsuchungsprotokoll festgehalten. Nach dem "Akt" kann man sich ja beraten, ob das "gefühlsmäßig" korrekt war, was die Kollegen da veranstaltet haben, wars das nicht, also Entschuldigung...ich brauch dafür keine zwei Wochen. Es ist nicht Deine Aufgabe als "juristischer Laie" das Verhalten der Beamten zu würdigen, aber es ist Dein persönliches Recht jederzeit Rechtsmittel einzulegen. Das möchte ich mal sehen, wer sich diesen Schuh anzieht "was verschwinden" zu lassen, wenn es beim StA zur Prüfung liegt. Jung-Juristen haben "keine Freunde", die kennen nur lohnende Ziele. Also wenn ich nun (um beim Besipiel zu bleiben) diese besagte Deko-MP vom betroffenen erhalten hätte, dann würde ich mir das ganz genau überlegen, nun einfach da weiter zu schnüffeln. Es sei denn es gäne noch weiterführende Aufträge, die müssen aber ebenfalls richterlich angeordnet sein. Es ist wie bei einer nicht genehmigten TÜ, die dabei gewonnenen Beweißmittel sind nicht gerichtlich verwertbar. Gruß
  15. So isses. Und wenn Eigenmächtigkeiten stattfinden die nicht mehr durch den Beschluss gedeckt sind (immer Zeugen hinzuziehen bei einer Durchsuchung) dann gibt es da einiges was auf dem Rechtsweg machbar ist. Also wenn "mein Ziel" gemäß Beschluss erreicht ist, würde ich es mir sehr genau überlegen weiterhin in den persönlichen Gegenständen des Betroffenen und/oder Tatverdächtigen herum zuschnüffeln. Wenn die notwendigen Beweiße gesichert sind kann das aber sehr erheblich und nachhaltig ins Auge gehen. Gruß
  16. Ja auch Hallo, also zum ersten handelt es sich bei der Person nicht um einen Geschädigten, sondern um einen Tatverdächtigen. Zweitens sind zwei Wochen völlig ausreichend um das Mittel der Beschwerde einzulegen. Wenn jemanden "die Bude auf Links gedreht" wurde, war er offensichtlich nicht sehr kooperativ. Gegenwas richtet sich die Beschwerde, gegen das Vorgehen der Beamte, gegen den Beschluss als solches? Wenn z.B. der Gegenstand wesswegen eine der Durchsuchung angeordnet wird, überreicht wird (dies umfänglich und glaubhaft ist) ist die Durchsuchung zu Ende. Ein weiteres Durchsuchen wäre nicht zulässig. In solchen Fällen sollte man umgehend eine juristische Beratung konsultieren und handeln. Dafür reichen aber zwei Wochen wirklich. Wenn dann nix kommt, wird es wohl Gründe geben. Gelle... Gruß
  17. Naja...das Zünglein an der Waage waren die nun nicht gerade, das war schon eindeutig mit 5,8 % mehr wie bein der letzten Wahl. Insofern wurden die Prognosen von Rot-Grün erreicht. Erfreulich allerdings war die Leistung der FDP. Auch wenn sicherlich genügend (Zweit)Stimmen von der CDU dorthin gewandert sind, ist es mühsig darüber zu sinieren. Hätte die CDU 5 % mehr Stimmen behalten und die FDP damit 5 % weniger, wäre im Gesamten betrachtet das Ergebnis das Gleiche. Bringen täte nur ein echter Stimmenzuwachs etwas fürs Gesamtergebnis, unter der Vorraussetzung, dass die CDU ihr bisheriges Ergebnis vereteidigen hätte können. Nun ja, wie auch immer m.A. nach hat sich der "Kampf" gelohnt. Eine Sitz mehr reicht zwar zunächst, ist aber kein wirkliches Ruhmesblatt, egal nun für welches Lager. Leider und das ist natürlich nun wirklich genauso ärgerlich, ist die Tatsache, wenn nun Rot-Grün regieren sollte, dass sich die Mehrheiten im Bundesrat verschieben. Wir werden uns daran gewöhnen müssen. Bis September ist es noch lange genug Zeit für Schwarz-Gelb, weiteren unsinnigen Bockmist zu bauen und die Machenschaften von Kopeken- Scheich "Peer dem Gierigen" wieder beim Wähler in Vergessenheit geraten zu lassen. Im übrigen ist auch die SPD eine alte Volkspartei und es bleibt abzuwarten ob diese ein radikalens Waffenbervot im Sinne der Grünschimmlinge so mittragen wird. Ich kann mich nocht gut an Sebastian Edathy erinnern, der in seiner Rolle beim Innenausschuß ein gutes Bild ablieferte. Dies traf zumindest in der Vergangenheit auch auf einige SPD'ler zu. Ich wage aber mal eine (unreine) Prognose, noch ein oder zwei Kapiatlvebrechen nach dem Strickmuster Winnenden und jede Partei wird die LWB's fallen lassen. Immer wichtiger scheint mir daher für unsere Sache zu werben und den Rückhalt in der Bevölerung zu festigen. Aber nun genug philosophiert... Nun erst Recht. Mit dennoch traurigen Grüßen....
  18. Oh Weh, selbiges hatte ich in meinem Memorandum nach Winnenden für die Abgeordneten des BT im Schlusswort auch geschrieben. Offensichtlich bin ich mit dieser Ansicht nicht alleine. Auch wenn ich mir nun anhören darf, dass man die Opfer verhönht und was weis ich noch für einen Usinn. Ne...ich bleibe ebenfalls bei dieser Ansicht.... Gruß
  19. Nein, dem Nicht. Der ist wie Özdemir, ein Zeitgenosse wo das Wort Beratungsresistent noch harmlos ist.
  20. Tja irgendwie ein herber Verlust wenn das Komiker-Trio nicht mehr online ist. Aber vermutlich dürfte der Virus "Lok-Führer" zuviel Löschversuche getätigt haben, soviel Zensur verträgt auch die beste Software nicht. Hehe...
  21. Unglaublich! Aber bevor die Boardeigenen Diskussionen über Sinn oder Unsinn von Reaktionen einsetzen, bin ich der Meinung, dass es egal ist wie strafbewehrt der Inhalt der Mail nun ist oder eben auch nicht. Das ist schon richtig so, ein Exempel zu statuieren. Gruß
  22. Schlechtes Beiuspiel, dass passt inhaltlich ja nun gar nicht zusammen. Und auch da mag ich seitens der Justiz keinen Verfahrensfehler erkennen. Warum ging denn der Betroffene nicht in Revision? Musste er dazu fünf Jahre warten??
  23. also eine solche Denkweise halte ich nun nicht unbedingt für angebracht, weil es einfach im Grundsatz so nicht ist.
  24. Also um das beurteilen zu können sollte man vielleicht mal die entsprechenden Anweisungen zum Einsatztraining kennen bzw. dabei gewesen sein und nicht schon wieder solche, nicht zu belegenden, Behauptungen in die Welt zu setzen. Die Situationen waren vermutlich, vielleicht oder wie auch immer schlichtweg anders, wie die in Berlin. Gruß
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