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General

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Everything posted by General

  1. Lass es mich mal anders formulieren. Die Novelle welche auch die Änderung der zuständigen Verwaltungsverordnung zur Folge hatte, gibt Dir vom Grundsatz natürlich Recht die WBK oder der damalige mit erteilte MES sind grundsätzlich unbefristet gültig (wenn sich an den Voraussetzungen nichts geändert hat). Nur auf dem Dokument steht es nicht und wenn Du damit z.B. Mun erwerben willst, wird der Händler Dir sagen, dass Dein MES abgelaufen ist. Diese Änderung in "Unbefristet" und damit die verwaltungsrechtliche Umsetzung auf dem Dokument erfolgt eben durch den Zusatz "Unbefristet". Die betroffene Karte wurde zu einer Zeit ausgestellt wo das Verwaltungsrecht so war. Das das nun anders ist, ist auf dem nicht abgeänderten Dokument nicht erkennbar. Im übrigen kann es ja durchaus sein, dass Du trotz der Novellierung gar keinen Anspruch mehr auf Mun-Erwerb hättest (z.B. Austritt aus dem Verein, Erb-Waffe, es gibt da mehrere Möglichkeiten). Diese 2/6 Regelung für die "alte Gelbe" ist "eigentlich" nicht in rechtlich wirksam. Da gibt es ja mittlerweile auch Musterklagen. Wenn Deine Erlaubnisbehörde das aber anders sieht, dann bliebe in letzter Konsequenz eben nur der Rechtsweg.
  2. Nun das ist doch auch verständlich die Pädophilen Ökofaschisten müssen rechtzeitig für Nachwuchs an Mitgliedern und Jungwählern sorgen. Was bietet sich dazu besser an, als unbedarfte junge Menschen in Umerziehungslagern...äh Schulen...auf die Linie zu bringen, die dann jeder als Richtig bezeichnet, ohne darüber nachzudenken, ob es das Richtige ist. Denken in und mit Alternativen wurde Ihnen ja nicht beigebracht. Das hat Methode. Merke - Die Partei hat immer recht...
  3. Meinst Du nicht auch, dass das ein bisschen "ein arger Humbug" ist was Du da schreibst? Die Wirkung von TNT bei richtiger Handhabung und entsprechender krimineller Energie ist immens und nicht umsonst in speziellen "Brachen" begehrt. Man muss doch nicht immer alles verharmlosen und Leute die sich permanent im erheblichen Umfange über bestehende Rechtsnormen hinweg setzen, als "harmlose Spinner" oder gar mal wieder mit den üblichen Verschwörungstheorien, als Systemopfer bezeichnen.
  4. Was so nicht ganz richtig ist. Wenn das Dokument so ausgestellt wurde, dann ist es auch so gültig. In der damaligen Zeit, noch gut bis Anfang der Achziger, gab es in der grünen WBK noch nicht die Spalte für den Mun Erwerb (Erlaunis durch Eintrag des kleinen Dienstsigels). Hier wurde dann ein MES auf der Rückseite der WBK eingetragen, gültig 5 Jahre. Nach der nächsten Reform Mitte der 80 hat man diesen Unfug reformiert, also unbefristete Laufzeit der WBK und wenn der Mun-Erwerb mit beantragt wurde, auch dafür unbefristete Erlaubnis, eben mit der nun neuen Spalte auf der Vorderseite der WBK. Wenn der Bürger diese Befristung nicht mittels amtlicher Eintragung hat korrigieren lassen, dann ist das Dokument als solches Gültig. Mit der damaligen Reform konnte man diese Einträge aber sofort und ohne irgendwelche Anträge, etc. durch die zuständige Waffenrechtsbehörde "korrigieren" lassen. Da wurde dann der Zusatz "befristet" mit ungültig und kleinem Dienstsiegel sozusagen ausgetragen. Gruß
  5. Lol .... aber effektiv, die ganze Ortschaft mit allen Aufbauten is auch wech.....
  6. Bevor Du Deinen üblichen Unsinn absonderst, solltest Du zumindest die öffentlich zugänglichen Berichte einmal lesen, oder war der der Dir sonst vorliest gerade nicht anwesend? Gut dann nur Bilder schauen. Und was hätte der liebliche Foren-Troll da gesehen? einen "Panzer" ohne Kette, wenn Du auch nur ein bisschen Ahnung von den Materien hättest zu denen Du meinst, Deinen Senf dazugeben zu müssen, dann wüsstest Du, dass der Panzer (wenn er denn dann auch noch einer ist) so niemals fahrbereit wäre. ich war lang genug Zugführer und Panzerkommandant um Dir zu sagen, das Wechseln von Kettenpolster ist schon eine Freunde, noch größer ist die wenn die Kette gewechselt werden muss, alleine das zusammenziehen der Kette und das verschrauben der Verbinder ist schon eine schweißtreibende Prozedur, welche nur mit mehreren Leuten zu erledigen ist, niemals aber von einem über 80 jährigen gar alleine. Dann wäre da noch der Motor, nun ja.. Das war einer der besten Panzer seiner Zeit, heute technisch längst überholt und eben ein Museumsstück. Man sollte mal nix dramatisieren. Was richtig ist, wäre in einer" fahrbereiten Ausführung" die "Zerstörungskraft" durch die Masse, wenn sich das Fahrtzeug bewegt. Den Effekt erreiche ich aber in ähnlicher Form mit jedem größeren Kettenfahrzeug aus der Baubranche, einem fehlgeleiteten 40 Tonner, usw.
  7. Nun sagen wir mal so, mit dem ersten Teil Deines Beitrages hast Du sicherlich Recht, was allerdings den zweiten Teil des Kommentars anbelangt ist das in etwa so als ob ein leidenschaftlicher Bullshit-Bingospieler wie Du ernsthaft den Anspruch erhebt dass den Stuss, den Du als Forentroll hier absonderst, auch nur im Ansatz einer Ernst nimmt. Ich meine das ist ja nicht schlimm wenn man als Troll durch die Welt geistert, nur auch noch zu glauben, dass keiner in der Lage ist dein dümmliches Spielchen zu durchschauen, ist schon nahezu als Dreist zu bezeichnen.
  8. ​Ich finde es irgendwie Bemerkenswert. Bei Grafe wurde der lebende Beweiß erbracht, dass er den von ihm verzapften Unfug tatsächlich selbst glaubt. Wenn ich schon wieder lese Sportschütze Tim K. dann kriege ich mich langsam nicht mehr ein. Tim K. war nie im leben Sportschütze. Unwahrheiten werden auch dadurch nicht wahrer wenn man Sie ständig und permanent behauptet. Selbstverständlich darf man der Meinung sein, Schusswaffen in Privathand gehören verboten, Dann sollte man aber in seiner Argumentationskette auch bei der Wahrheit bzw. den Fakten bleiben. Wenn dieser Pausenclown Grafe aber dies so machen würde, dann würde es m.E. nach weder so ein Papier noch seinen Verein geben. Er ist und bleibt ein "Schwätzer". Immerhin haben dass ja nun auch schon genügend andere bemerkt.
  9. Da sind wir aber wirklich froh so einen Strategen wie Dich an Bord zu haben. Was hattest Du bislang doch gleich nochmal in der Sache bzw. an messbaren Inhalten produziert, außer eben ich zitiere: " groß die Klappe aufzureissen".
  10. Was im übrigen auf einige hier vertretene User mindestens genauso zutreffend ist!
  11. Finde ich nicht Fabian, Es kommt auf die jeweilige Bedrohungslage an. Das Öffnen eines A Schrankes hat eine völlig andere Qualität wie die eines z.B. mit Grad I nach EN 1143-1. Das Bedarf nicht wirklich einer Diskussion, das ist Fakt. Nur ist nicht für jeden in jeder Gegend immer das höchste Niveau erforderlich, da stimme ich Dir zu. Es dürfte aber nahezu unmöglich sein dass gesetzlich zu fundamentieren. Stufe A und B sind Sicherungstechnisch längst überholt, ich verstehe daher nicht diese grundlosen Diskussionen. zumal und das ist das entscheidende für alle NEUKÄUFER, es längst sicherungstechnisch erheblich verbesserte Schränke nach neuer Norm für unwesentlich mehr Geld gibt. Das ist doch das entscheidende, wenn man heute vor der Entscheidung steht, einen Schrank anschaffen zu wollen. Es fordert doch heute auch keiner ernsthaft beim Kauf eines Neuwagens auf dem Sicherheitsstandard oder Ausrüstungsstandard des Wagen zum Zeitpunkt 1985 zu bestehen (kein Airbag, ABS, keine Klimaanlage, usw.) wenn es diese Dinge heute für unwesentlichen Aufschlag quasi als Standard gibt. Gruß
  12. Die Schrankübersicht gibt es schon, sogar kostenfrei. Aber die spannende Frage ist die die Du jetzt stellst. WaffG ist Bundessache, die AWaffV auch, die Auslegung aber Ländersache. Damit wird nun dem jeweiligen Land überlassen, ob es die Belege haben will oder quasi die Meldung zum Datum X, wer welchen Schrank hat. Ich finde nicht das die Boshaftigkeit mit der Forderung nach einem Behältnis beginnt, zumal nach der Logik des Gesetzgebers ja der schnelle (unberechtigte) Zugriff und nicht der Diebstahl im speziellen Falle verhindert werden soll. Und da wird es spannend mit "den Schikanen". Aber wir wollen nun nicht unbedingt noch jemand darauf bringen, gelle....
  13. Ist es eben gerade nicht! Mit "Krach machen" dauert das je nach "Übung" zwischen 5-10 Minuten bis zur vollständigen Öffnung vom A und/oder B Schränkchen. Das ist eben technisch bedingt. Nicht umsonst hat der VDMA diese Norm vor zig Jahren zurück gezogen. Aber die Diskussion hatten wir letztes Jahr schon einmal mit dem Ergebnis, dass mich einer hier der üblichen Schlaumeier, Oberggogler und Berufsbesserwisser als "windigen Schrankvertreter" bezeichnete. Auch Deine Beiträge waren damals nicht gerade von tiefster Sachkenntnis der Materie geprägt....hehe. Fakt ist man bekommt alles auf, mit mehr oder weniger Aufwand. Das ist jedem der sich mit Sicherungstechnik als Profi beschäftigt durchweg klar und die Möglichkeiten sind auch bekannt. Nur es gibt eben auch vertretbare Alternativen zu der "alten" VDMA Norm. Nach den derzeitigen ersten Arbeitsergebnissen der Arbeitsgruppe im BMI ist es im Grundsatz so, dass vorhandene A und B Schränke nach der damaligen VDMA Norm für den Besitzer solcher Behältnisse am Tage des Inkrafttreten des geänderten Gesetzes Bestandsschutz haben. (DERZEITIGE ABSICHT!!!). D.h. nach heutiger Vorstellung muss der LWB, es sein denn es ändert sich die Anzahl der Waffen, und somit ohnehin ein neuer Schrank fällig wird, dann wird für den neuen Schrank eben die neue Norm anzuwenden sein. Ansonsten soll der Bestandsschutz sozusagen ein Leben lang gelten. Im Verkaufs -oder Erbenfalle (nach Inkrafttreten der Änderung) wird jedoch der alte Schrank für den neuen Waffenbesitzer keinen Bestandsschutz haben. Das soll auch gelten, wenn eine Erst WBK beantragt wird nun nun der Nachweis eines Behältnisses erforderlich wird. Wer nun als WBK Anwärter einen gebrauchten A oder B Schrank kauft wird gleichfalls Pech haben. Der Bestandschutz gilt nur für den Besitzer am Tage des Inkrafttretens. Anforderungen an den Verschluss wie nun schon wieder spekulativ gepostet gibt es derzeit nicht. Es soll weiterhin die Möglichkeiten des Schlüsselschlosses, des Zahlenkombinationsschlosses und je nach Wunsch auch der Biometrie geben. Wobei insbesondere die ausschließliche Verwendung von Biometrie mittlerweile weder vom VdS noch BSI (aus vielerlei Gründen) ohnehin nicht mehr favorisiert wird. Nach derzeitigem Stand ist es nicht so, dass z.B. ausschließlich Behältnisse der DIN EN 1143-1 oder vergleichbar gefordert werden. Derzeit gedacht ist eher an die Norm DIN EN 14450, welche mit den dort normierten Klassen S1 und S2 etwa den bisherigen Stufen A und B entsprechen, lediglich aber in Schließeinrichtung und Riegelwerk deutlich modifiziert sind. Eine Nachrüstung der alten Schränke mit Verschlüssen nach heutiger Norm wird gleichzeitig nicht gefordert. Es gilt auch hier der Bestandsschutz. Insofern ist das derzeitige Zedern und Jammern zunächst eher überflüssig, die die jetzt nach dem WaffG von 2002 ausgerüstet sind, werden damit nur dann konfrontiert, wenn eben das Kontingent erhöht und damit die Zahl der zulässigen Waffen, je nach Schranktyp, überschritten wird. Die nicht mehr zulässigen A und B Schränke (ab Stichtag) dürfen aber zur Verwahrung von Munition weiterverwendet werden. Gruß
  14. Es gibt da gar nichts "auszudenken". Es gibt eindeutige Normen und anerkannte Regeln der Sicherungstechnik, welche je nach Konstallation zur Anwendung kommen können. Was anders geht nicht, weil technisch nicht verfügbar. Was soll man sich also "ausdenken".
  15. Nun reiß Dich mal ein bisschen am Riemen mit Deiner dummdreisten Ausdrucksweise!
  16. Wie Gut daher dass es Dich gibt, der dem "normalen Menschen" erklären kann wies wirklich geht... Aber mal im Ernst, es mag durchaus sein, dass der gute Ron bereits in den Endsphären denkt und daher so klingt. Vom Grundgedanken der dahinter steckt hat er allerdings völlig Recht. Was soll denn falsch sein an der Aussage, dass man demnächst "willige Juristen" benötigt um dann die Waffengegner in "Grund und Boden zu Klagen"? Nichts ist daran falsch, das ist der richtige Weg. Taktische und strategische Maßnahmen entwickeln, Finanzen sichern und dann operativ tätig werden. Information verteilen und Menschen davon überzeugen, aber auch juristisch gegen Missstände, Fehler oder auch Absichten vorgehen. Ich weiß nicht was an der Strategie falsch sein soll, nur dieser Weg wird bei dem derzeitigen Gegenwind den Legalbesitz festigen. Ob dafür die GRA das richtige Instument ist vermag ich nicht zu sagen, auch dieser permanente Englisch Kauderwelsch und Anglezismus, nun ja, aber in der Geschäftswelt eben üblich. Es muss aber gelingen zumindest in diesem Punkt eine einheitliche Linie aller Verbände, Organisationen zu bilden, sonst macht es keinen Sinn. Ob das gelingt bleibt abzuwarten, persönliche Diskrepanzen sollten allerdings im Sinne der Sache zurück gestellt werden.
  17. Mir gefällts auf jeden Fall und das ist Gut so. Mag das Vokabular des guten Doktorchen manchmal ein wenig gewöhnungsbedürftig sein, aber die Zeit für deutlichere Worte ist mehr wie überfällig.
  18. Dem Gedankengang kann ich mich durchaus anschließen. Gruß
  19. Ach bleib ganz ruhig Fabian, entweder lebt Nemiad wieder oder er wurde wiedergeboren. Sollte allerdings der Wettbewerb im Forum gerade stattfinden "Forumskasper des Monats" dann dürftest an Hand der vielen "lustigen Beiträge" den Preisträger nunmehr gefunden haben. Gruß
  20. GP dem ist leider nicht ganz so. Ich bin bei Dir, was das übergeordnete, sozusagen das politische anbelangt. Da wäre m.E. nach auf jeden Fall der Verband gefordert. Ich bin mal gespannt was da kommt, ich fürchte aber nicht viel. Ich möchte nun aber auch nicht die Antwort des Verbands dazu öffentlich machen. Da beruft man sich auf waffenrechtlich "kein Problem", usw. Das ist richtig aber nicht hilfreich. Der zweite Punkt und da muss ich Dir widersprechen, ist der, dass nicht der Verband sondern der rechtsfähige und gemeinnützige Verein einen Steuerbescheid bekommt und nur der in der Sache tätig werden kann. Und nur von der Sache sprach ich zunächst, was mach ich als Betroffener in einem solchen Falle. Und da fürchte ich halt dass die vielen kleinen Vereine mit gerade mal 7-8 Leutchen einfach das nicht leisten können oder wollen und die großen, so wie wir, schon am überlegen sind "ob man das denn dann überhaupt braucht, dass sind doch eh nur ein paar wenige, usw. Das wäre die einfachste und kostengünstigste Lösung - dem IPSC abzuschwören. Obwohl ich es nicht mal selbst schieße sträuben sich mir da alle Nackenhaare. Wie es auch immer ausgehen mag, wieder ein geschickter Schachzug den Leuten das Hobby zu vermiesen und das hat Methode. Die geplante Enteignungen sind eben so nicht durchsetzbar gewesen - man hört auch heute nicht mehr viel von den damaligen Forderungen diverser Parteien. Nun macht man es eben so, dauert länger, funktioniert aber problemlos. Aber wir schweifen vom Kern nun deutlich ab - als Vorstand ist mir der "kleinste Bereich" genauso naheliegend wie die anderen Abteilungen und mein Magengefühl rät mir zum rechtlichen machbaren Widerstand. Nur muss eben abgewartet werden bis ein rechtsfähiger Bescheid und keine Ankündigung vorliegt. Die Jahreshauptversammlung 2015 wird spannend, auch bei uns gibt es genügend St. Florians Jünger, wenn Du verstehst was ich meine. Gruß
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