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General

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  1. Richtig genau so ist es. Nur noch eines zur Ergänzung es ist keinesfalls so, dass ein Schrank nach EN 1143-1 (O oder I) 1000 kg haben muss, ich weiß gar net wo der Zungenschlag nun herkommt, sie können es, die meisten haben aber so zwischen 200-250 Kg. Aber das Besipiel mit dem Stofftäschchen und dem Schloss ist immer noch das Beste. Mag es juristisch korrekt sein, dass eine verschlossene Tasche erst dann verschlossen ist, wenn eine vorhandene oder anzubringende Schließeinrichtung tatsächlich verschlossen ist, aber was macht das für einen Sinn??? Tasche, ok, Tasche zu auch ok, aber verschliessen mit einem Schloß und quasi schneller mit einem Cuttermesser wieder offen. Naja wer sich sowas einfallen lässt kann einfach nur "Krank" sein. Und dann gibt es da noch die anderen "Spinner" die als anerkannte Sachverständige eine Stahlkiste im Kofferraum fordern oder mit Ketten und Schloss gegen Wegnahme gesichert...immer noch eins drauf setzen, wo es nur geht. Sowas kann man ebenfalls nur noch als krank bezeichnen.
  2. Doch das wurde bei dem Vortrag, deutlich dargestellt, auch diese Unterschiede der jeweiligen Normen warum bei der einen das Abrissgewicht bestandteil der Prüfung ist und bei der andern nicht, usw... Was mich persönlich an der Sache ärgert und dass ist natürlich völlig untergegangen. Der VDMA hat seinerzeit mit der ich glaube EN 14494 (habs jetzt auf die schnelle nicht im Kopf) eine deutlich verbesserte Nachfolgenorm auf den Weg gebracht, welche aber keiner "anerkennt". Das lächerliche daran ist, dass es doch Behältnisse gibt bzw. gab, die so kontruktiv gebaut wurden. Das besagte LKA erkennt diese als gleichwertig an (also als VDMA Stufe , das Landratsamt Esslingen trotz dieser Empfehlung nicht. Ich frage mich wie sich diese Herrschaften erdreisten können eine Behördliche Anerkennung zu widerlegen, die sich auf reproduzierbare Laborergebnisse beruft. Die haben kein Prüflabor im Keller und im Regalfall nicht mal ne Ahnung davon, wie z.B. eine Abrissprüfung durchgeführt wird. Über solche Kleingeister und selbsternannte Provinzkönige könnte ich mich bis zur Weißglut Aufregen.
  3. Aus gutem Grund. Die klare Empfehlung ist ein Zahlenkombinationsschloss, damit eben die Verwahrung der Gebrauchsschlüssel nicht noch ein Thema wird (was übrigens überhaupt nicht im Sinne des Vortragenden wäre). Ansonsten würde es mich über kurz oder lang nicht wundern, bei der derzeitigen Verbotsfreude, wenn der Gesetzgeber noch ein Schlüsselletztbehältnis (so heissen die Dinger) fordert.
  4. Zwar nicht mehr ganz Druckfrisch, aber dennoch noch lesenswert. Gruß 091109-BROSCHUERE-Sichere_Aufbewahrung_von_Waffen_und_Munition.pdf
  5. [quote=erik_fridjoffson;505843 mir ist die Forderung nach Verankerung des Tresors bei Eigengewicht unter 1000 KG aufgefallen, ferner das bei 10 KW in einem B-Schrank fehlt, das wenn unter 200kg Eigengewicht entsprechende Verankerung vorhanden sein muß.
  6. Bei allem Respekt, aber mit solchen Äußerungen gegenüber Personen die man nicht kennt sollte man vielleicht mal ein wenig zurückhaltender sein. Kollege Schäffner sitzt mir quasi gegenüber und den kenne ich nun schon Fast 30 jahre. Es ist neben den VdS Gremien auch der Waffenrechts "Papst" im Lande schlecht hin. Die Aussagen sind fundiert und qualifiziert. Nun ist ja unschwer zu erkennen, dass dies ein Referat war und keine gedruckte Vorlage sein soll. Da hätte man also dabei gewesen sein müssen um das auch zu hören was die Folie beinhaltet. Natürlich ist es richtig, das ein Bankschließfach nicht ausgenommen ist, ABER: eine Verwahrung in einer Bank dürfte auch i.d.R. ein deutlich qualifiziertere Aufbewahrung bedeuten nur ist es so, dass zumindest regional die Banken erhebliche Probleme mit der Verwahrung von Waffen und Munition bereiten. Maßgeblich sind deren AGB. Es entzieht sich m.K., ob diese Bundesweit gelten oder auf Landesebene gestaltet werden. Hier zumindest haben die Banken ein Problem damit. Und genau das war im Vortrag zu hören, wo mögliche Alternativen angesprochen wurden. In soweit muss ich den Kollegen in Schutz nehmen. Im übrigen hat der Kollege oft genug gegenüber den Ordnungsämter (von dort wird häufig angefragt) im Regelfall eine positive Stellungnahme für den Antragsteller abgegeben (da wo es möglich war). In sofern ist er weit davon entfernt ein Gegner des Legalbesitzes zu sein. Gruß
  7. Du musst den Job ja nicht machen, wenn er Dir oder das Gehalt nicht gefällt, oder? In Etwas entspricht die Stufe der Besoldungsgruppe A8 was der Rang eines Polizeiobermeisters ist. Im übrigen halte ich es wie Califax, ich kenne genügend Menschen mit geringerem Bruttogehalt.
  8. Ich kann Dir nicht ganz folgen, da ist doch alles geregelt. Wenn nach § 10 WaffG eine WBK für eine juristische Person ausgestellt wird, dann auf den Namen der juristischen Person, da werden keine natürlichen Personen eingetragen, diese (z.B. Waffenwart etc. sind aber der ausstellenden Behörde zu benennen). Ich glaube dass verwechseln manche mit dem Waffenschein, da werden dann z.B. bei Firmen die Namen der zur Führung berechtigten eingetragen. Nun gibt es aber auch Vereine die nicht rechtsfähig sind (keine e.V.'s) die sind auch keine juristische Person, hier muss dann der Namen des Verantwortlichen (Vorstand, Waffenwart, etc.) als natürliche Person eingetragen werden. Gruß
  9. Das war wieder eine spannende Anwort Eures Rechtsgelehrten. Bei einer Vereins-WBK, wo der Inhaber eine juristische Person ist, muss kein Verantwortlicher (natürliche Person) eingetragen sein. Der Eigentümer steht ja bereits als Inhaber dirn. Bei einem nicht rechtsfähigen Verein kommt diese Regelung natüprlich nicht zum tragen. Bei unserer Vereins WBK ist keine Person, sondern nur der Verein eingetragen. Die Handlungsbevollmächtigten sind der zuständigen Kreispolizeibehörde benannt worden.
  10. Dem habe ich auch nicht widersprochen, aber erst seit Miscavige wurde diese Thesen weltweit, eigentlich militant, umgesetzt. Miscavige als ehemaliger Angehöriger der SeaOrg hat die SO eigene Kaderschmide nicht nur erfolgreich durchlaufen, sondern sich auch mit ziemlich brutalem Führungsstil an die Spitze befördert. Erst dadurch wurde SO zudem was es heute ist.
  11. Das stimmt leider so auch nicht. SO nimmt "Jeden", jeder wird solange ausgepresst, bis er am Ende ist. Nicht nur was das Vermögen anbelangt, sondern es wird auch erwartet, dass zum Kauf notwendiger Kurse und Bücher entsprechende Finanzierungen aufgenommen werden. Das Gefährliche daran ist, dass sich mittlerweile hinter einigen "harmlosen" Hilfegruppen, wie Kampf gegen Drogenabhängigkeit, neuderings auch Schülernachhilfe, SO versteckt. Seit Miscavige Leiter von SO geworden ist, mutierte diese weltweit zur Geldbeschaffungsmaschine. Die Ideen von Hubbard wurden erfolgreich vermarktet und zwar so, dass nicht unbedingt für einen Unbedarften SO zunächst zu erkennen ist. Anfänglich erscheint vieles auch logisch was die Dianetik so "von sich gibt". Wie funktioniert das System? Die höchste Vertretung von SO in einem Land ist die sogenannte Org, in der Bundesrepublik gibt es nur eine, der Rest sind selbständige "Kirchen" oder Missionen. Einziges Ziel ist es "Umsatz" zu produzieren, der ausnahmslos der SO in USA zufließt. Umsatzeinbrüche ziehen interne Untersuchungen und disziplinierungsmaßnahmen der Org-Leitung nach sich. Die Ansprachen von zukünftigen Mitgliedern funktionieren in etwa alle Gleich, es wird mit Anzeigen und Infoständen mit allgemein verständlichen und erklärbaren Leitsätzen geworben. Um es abzukürzen, Ziel ist es alle Menschen zu cleanen und auf ein gereinigtes Niveau zu bringen. Mag das anfänglich noch verständlich sein, wird es im Laufe der Zeit immer abstruser. Man merkt ziemlich spät, dass Hubbard ursprünglich Si-Fi-Autor war. Spätestens dann wenn man diese Bücher (der höchsten "Reinheitsstufe") liest und die Lehre von Hubbard davon spricht, dass mit Raumschiffen die Erde verlassen wird (natürlich nur von ausgesuchten und gereinigten Personen) wird es deutlich was das für ein Humbug ist. Nur leider für die Betroffenen zu spät. Wenn einer angesprochen wird, oftmals aus sozialen Brennpunkten, beginnt es ganz harmlos, man will helfen, etc. Der Betroffene wird in die Kirche eingeladen, kauft die ersten Bücher, bekommt Unterstützung, usw. Man beginnt sich wohlzufühlen, usw. Im Laufe der Zeit werden die Lehrgänge immer teurer und je nach Ergebnis eines Auditings auch immer öfter zur Reinigung notwendig. Sind die Finazmittel des Betroffenen verbraucht, wird er zur Aufnahme von Krediten genötigt um weitere und unbedingt notwendige Kurse zu belegen. In dieser Phase tritt Zwang und zumindest psychische Gewalt auf. Der Betroffene hat längst mit seinem sozialen Umfeld gebrochen (sofern vorhanden) oder, was seitens SO unabdingbar ist, die Familie, Partner sind ebenfalls bei SO Mitglied geworden. Die völlige Abhängigkeit wurde geschaffen. Mit dem übrigens speziell gegründeten OSA (Office of Special Affair) wurde frühzeitig ein Instrument geschaffen um sowohl Gegner ausserhalb der SO zu bekämpfen, wie auch "aufmümpfige Mitglieder" gefügig zu machen. Die OSA arbeit ausschließlich Nachrichtendienstlich mit entsprechenden Mittel und Methoden. Man könnte noch stundenlang dazu schreiben, das Thema ist zu Komplex um es einfach mit "Spinner" abzutun.
  12. Ja dann soll er es doch sagen und schon weis man was er meint. Das ist ja in vielen seiner Beiträge so, dass es zumindest so scheint, als wären sie aus dem Zusammenhang gerissen. Es gibt hier genügend, die sich damit -sagen wir mal freundlich- schwer tun, dass zu verstehen was er eigentlich sagen will oder meint. Und ob das von Dir gesagte zutrifft, ist also eine reine Interpretation. Aber um auf das Ausgangsthema zurück zukommen, bei uns in BaWü wird diese Thematik seit etlichen Jahren im VS bearbeitet, die Erfolge sind aus vielerlei Gründen recht gering. Und für eine reine Beratung Betroffener gibt das VS-Gesetz keine Grundlage her, hierfür sind entsprechende Beratungsstellen zuständig.
  13. Ich mache Dich nicht blöde an, ich gebe nur das Niveau Deiner Postings wieder, oder meinst Du das dass Geschwalle jemand verstanden hat? Wie so oft im übrigen.
  14. Hmmmmmmm:n10: Stimmt, iregendwie war das nicht auf meinem Schirm. Hatte mir aber auch schon überlegt was die im Bereich des Inneren so verhandeln... Naja...warten wir mal ab..
  15. Um Deine Frage mal wenigstens im Ansatz zu beantworten, bevor wir nun die "Globale Grundsatzentscheidung" diskutieren und vermutlich ohnehin nie erreichen werden, es gebe schon Ansätze mal zumindest zu zeigen, So Nicht! Gesprochenes Recht hat oftmals nicht nur was mit Kodifikationen zu tun, sondern auch mit jahrelangen Verhaltensweisen. Ähnlich wie bei der BVA Geschichte, müssten z.B. die angeschriebenen Schützen die Ihre Waffen vor 2003 erworben haben, die weitere Bedürfnissprüfungd er Kreispolizeibehörde ablehnen, mit Verweis auf die entsprechenden Regelungen des WaffG bis 2003. Das hat aber auch zur Folge, dass bei Nichtakzeptanz durch die Kreispolizeibehörde der bzw. diejenigen sofort den Gang der Beschwerde ggf. Klage gehen müssten. Wenn sich dieser Zustand erst mal manifestiert hat bei den Verwaltungsbehörden auch Erwerbe vor 2003 der erweiterten bedürfnisüberprüfung zu unterziehen, dürften Klagen dagegen in späteren Jahren fast aussichtslos sein. Das wird dann so ähnlich wie der Bärendienst dieses bejagte Zeitgenossen aus Stuttgart, der gegen die Höhe, anstatt gegen die tasache der Überprüfung selbst klagt. Ich weis nicht was es da wirklich positives zu feiern gibt. Solche Urteile führen bei späteren Klagen dazu, dass die Rechtmäßigkeit gar nicht mehr in frage gestellt wird. Ein toller Kerl, der meinen ganzen Respekt hat! Um auf den Punkt zurück zu kommen, solche Aktionen wären ein erster Schritt Ausuferungen und zusätzliche, gar nicht vorhandene Hindernisse, bei der Bedürfnisüberprüfung vom Tisch zu schaffen. Danach seiht man weiter, eine "Reform" des Bedrüfnisnachweises i.m.E. erst möglich, wennd as WaffG insgesamt entschlackt und tatsächlich der permanent sinkenden Deliktrelevanz angepasst wird. Gruß
  16. Das ist ja auch nicht zu bemängeln, war aber auch nicht das Thema. Es ging nicht um die Bedürfnisprüfung für eine Neubeschaffung, sondern um die seit 2003 gesetzlich vorgeschriebene Prüfung für das Fortbestehen des einstmals bentragten Bedürfnisses. Das ist für Neuausstellungen von Waffenrechtlichen Erlaubnissen, nach deren Ausstellung zweimal (jeweil nach 3 Jahren) beim Erlaubnisinhaber durchzuführen. Erworbene Waffen bis 2003 sind davon ausgenommen, weil diese Regelung zum Erwerbszeitpunkt nicht gesetzlich manifestiert war. Eine solche Foderung lag übrigens damals tatsächlich auf dem Tisch (das gleichnamige Flitenlaufgeschoß war da auch sehr umtriebig), wurde aber letztendlich durch den damaligen BMI Schily abgelehnt. Im übrigen, auch wenn ich persönlich eine solche Bedürfnisregelung für Unsinnig halte, ist das im jetzigen WaffG so festgelegt. Personen die nach diesen Konditionen Waffen erwerben, haben solche eben auch zu erfüllen. Da habe ich dann auch kein Mitleid, wenn man (ohne trifftige Gründe) z.B. ein ganzes Jahr nicht mal zum Training erscheint. Wer dann wohlwissend, dass eine solche Bescheinigung nicht zutreffend ist, eine solche ausstellt befindet sich u.U. relativ schnell im Straftatsbereich. Auch das "Verweigern" einer solchen Bescheinigung, wenn die Vorraussetzungen nicht mal im Ansatz erfüllt sind, ist nicht zu bemängeln.
  17. [quote=DausO;501312 Ich rede hier für MICH und für sonst keinen. gruß DausO
  18. Da muss ich Dir ein wenig widersprechen Lusumi. Man darf hier nicht vom klassischen DSB Verein mit eigener Schießbahn ausgehe, da gebe ich Dir Recht, da gibt es sicherlich wöchentlich mindestens ein bis zwei Möglichkeiten. Auf unserer Schießbahn sind viele Vereine eingemietet. Die meisten haben einen oder max. zwei Termine im Monat. Es sind viele BDMP/BDS Gruppen mit 7-15 Mitglieder, Betriebssportgruppen, usw. Die haben halt nur diesen Termin, dann ist der Monat rum. Wenn Du entsprechend beruflich eingespannt bist, dann vielleicht noch im familiären Umfeld Notwendigkeiten auftreten, dann kann es gut sein, dass Du eben einige Monate im Jahr nicht zum schießen kommst. So selten ist das Beispiel von Eagle Tom also nicht. Ein Verein, der allerdings eine eigene Anlage betreibt, wird seinen Mitgliedern sicherlich auch mehrere Termine im Monat anbieten, das ist aber bei vielen im BDMP/BDS eben gerade nicht der Fall. Gruß
  19. Eben, da braucht es keine Antis mehr. ich bin selbst Vereinsvorsitzender und kann die Zahlen nur bestätigen wieviel definitiv zum Schießen kommen, aber wenn schon von uns selbst diese Fordrungen nach dem Bedürfnis hinterfragt werden, was braucht einer ne Waffe wenn er nicht schießen geht, dann wundert mich einfach nix mehr. Solche Argumente sind einfach Gefährlich, weil es jedem seine Sache ist was er mit seinem Eigentum macht. Ich lasse mir das natürlich eingehen, wenn es um Neuerwerbungen geht, als Sportschütze, dann muss man sich schon fragen warum, wenn denn der Erwerber nie schießt. Aber wenn jemand eine Waffe aus dem Bedürfnisgerechten Grund ...XY.. erworben hat, dann ist es sein Eigentum. Wenn diese Gesetzeskonform verwahrt werden, keine Widerufsgründe, z.B. Unzuverlässigkeit, etc vorliegt, kann es doch jedem wurscht sein, was der Mensch damit macht. Solche Ratschläge das Hobby aufzugeben, zu verkaufen und was sonst auch immer sind wirklich wunderbares Wasser auf Antis-Mühlen...wenn Ihr das doch schon selbst so seht, dann wollen wir Euch doch erhören. Ich erinner an die Gallsche Weisung an Odrnungsämter auf die Vereine einzuwirken, bei einer Austrittserklärung sofort dem Ordnungsamt mitzuteilen, dass... und eben nicht erst zum Ende des Portjahres wo der Austritt rechtswirksam wird. Der fühlst sich doch mit soilchen Überlegen bei dem hier gesagt erst recht bestätigt.
  20. Na ja, es gibt schon mal nachvollziehbare Gründe warum man es eben eine gewisse Zeit nicht mindestens einmal im Monat auf die Schießbahn schafft. Vorsicht mt solchen Argumenten, wenn wir es selbst schon so sehen braucht es keine Antis mehr.
  21. Das mag schon sein, dass es sowas gibt! Aber wenn die Waffe vor 2003 erworben wurde, ist die Prüfung für den Fortbestand des Bedürnisses nicht zulässig. Diese Regelung wurde durch den Gesetzgeber erst mit der Novellierung des WaffG 2003 eingeführt. Bis dahin wurde das Bedürfnis nur beim Erwerb der Waffe geprüft wurde. Ändert natürlich nichts daran, wenn nachträglich Gründe bekannt werden, dass z.B. gar kein Bedürfnis bestand und/oder Gründe zur Versagung oder Aufhebung der waffenrechtlichen Erlaubnis führen. Gruß
  22. Harry, auch wenn Du es nicht glauben magst, ich muss Mutter in allen Punkten völlig Recht geben. Ich habe zwar in meiner 27 jährigen Dienstzeit bei der Bw das G 36 erst zum Schluss bei der Vorbereitung für den Auslandseinsatz kennen gelernt, ich hatte als STAN Waffe immer P7 und MP, aber Trefferverschiebungen hat es bereits damals gegeben, wurden aber meist mit Bedienungsfehler, Zielfehler, usw. "erklärt". Was an der Sache allerdings besonders ärgerlich ist, war der Umstand, dass die Beschaffungsverträge bereits geschlossen worden sein sollen, bevor der eigentliche Truppenversuch bzw. die zuständige militärische Beschaffungsstelle im BMVg entsprechende Versuche abgeschlossen haben soll. Es wurde offensichtlich die Erprobung und Beschaffung ausschließlich durch das BWB bis zur Vertragsreife durchgeführt. Die eigentliche Untersuchung in der KTS Hammelburg ergab allerdings im Versuch schon früh Zweifel was die Trefferzuverlässigkeit im Laufe des Feuergefechts anbelangte. Aber wie so oft, es wollte keiner hören, zudem waren die Beschaffungsverträge bereits unterzeichnet. Auch wenn ich mit der Übernahme zum Beamten aus dem Dienstverhältnis eines Berufssoldaten entlassen wurde und mich das eigentlich nicht mehr interessieren müsste, muss ich anmerken, dass die Verbindungen nach wie vor Gut sind und vieles was Mutter hier schreibt von entsprechender Stelle belegt wird. Aber wie so oft - es ist eine Frage des Lastenheftes und des daraus resultierenden Pflichtenheftes. Wenn dort soche Bedingungen nicht in dieser Deutlichkeit formuliert wurden, dann werden diese eben auch nicht in dieser Deutlichkeit geprüft. Ich will gar nicht soweit gehen und behaupten, dass dies Absicht war, oder, oder... Aber der Schwerpunkt, welcher zu dieser Beschaffung führte, war ein anderer, Kombatibilität der Handwaffen in der NATO, Kampfwertsteigerung des Infanteristen durch mehr Munition in der Grundausstattung, Waffengewicht, usw, usw. Wie so oft wurde durch das BWB entschieden was der Soldat braucht und nicht durch die "Truppe". Man kann das ganze nicht mit dem Sportschießen vergleichen. Ich habe persönlich auch ein HK SL8 und bin damit sehr zufrieden, ich muss damitaber auch keinenFeuerkampf führen, sondern 30 Schuss Präzision, mit weicher selbstgeladener Munition, schießen. Einzelfeuer wohlgemerkt. Gruß
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