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General

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Posts posted by General

  1. Vielleicht sitzen da einfach nur ein paar denkende Leute, die wissen, das das WaffG in seiner jetzigen Fassung die sache auch schon hergibt. Die Landesinnenminister müssen lediglich ihre nachgeordneten Behörden anweisen, dies zu tun. Warum ein Land dies nicht tun sollte, wüsste ich auch nicht.

    Alles weitere hat nur deklaratorischen Charakter. Ansonsten sehe ich das Ganze sogar etwas positiv. Sie können nun behaupten, sie haben waffenrechtlich was getan ...

    So ist es. Bei uns in Ba-Wü ist eine solche Anfrage bereits im Landesverfassungsschutzgesetz verankert.

  2. Im Prinzip - geben wir es zu - waren diese Veranstaltungen neben der Aufklärung zum Waffenrecht reine FDP-Wahlkampfveranstaltungen (und Mitgliederwerbung für einen Verein, der später gerichtlich… wir wissen es alle).

    Ob ich dieses Jahr vor den Wahlen wieder solche Dinge mache, weiß ich nicht.

    Eher nicht.

    Jedenfalls dann nicht, wenn von der FDP kein klares Bekenntnis kommen wird.

    Da gebe ich Dir schon recht, dass war 2009 ein Programm, was sich zum "Full-Time-Job" entwickelte, aber was ist die Alternative? Nichts tun - und nachher jammern?

    Gruß

  3. Nun, das wird wohl der Unterschied gewesen sein:

    V-Leute sind Vertrauensleute, also Verbrecher, denen die (west)deutschen Behörden vertrauen. Schön doof von den Behörden.

    IM waren Inoffizielle Mitarbeiter, d.h. i.d.R. fast unbescholtene Leute, denen ihr Stasi-Führungsoffizier auf keinen Fall vertraut hat, darum immer Double-check.

    Wie Klaus so schön zusammenfaßt: Beides bezahlte Petzen, dreckiger, aber manchmal nützlicher Abschaum.

    Also man merkt schon, dass viele von der Materie keine wirkliche Ahnung haben. Ein Verfassungsschutz hat keine V-Leute, V-Leute werden bei der Polizei eingesetzt, beim Verfassungsschutz gibt es Quellen, das führen von Quellen in solchen Bereichen ist der Polizei gesetzlich untersagt, weil eben kein Nachrichtendiesnt. Diese führen daher Gewährspersonen, oder etwas darunter die Informanten (eben die V-Leute). Das stimmt natürlich, dass diese quasi aus dem jeweiligen Milieu stammen.

    Eine Verfassungssschutzbehörde führt im Bereich der Geheimen Mitarbeiter entweder CM oder VM (CM = Counter Men Quelle im Bereich Spionageabwehr; VM = Vetrauens Mann Quelle im bereich Extremismus).

    Der Unterschied zu den V-Leuten ist nun der, dass eine "Quelle" eben nicht wie o.a. angesprochen ein "Verbrecher" sein muss (kann aber), sondern dass man Quellen auch an das Objekt heranspielt und dort einsetzen kann. Nicht zulässig ist es aber dafür "Hauptamtliche Mitarbeiter" zu verwenden, dass wäre nämlich dann der VE (Verdeckte Ermittler) im Bereich der Polizeien, eingesetzt meist im Bereich OK.

    Es sei nur mal der Vollständigkeithalber erwähnt.

  4. Auftrag ausgeführt und kommentiert!

    @Marie.W

    Mal ne Frage Marie, was ver*stärk*ten Waf*fen*ge*set*zen? Etwa einen Buch*ein*band aus Stahl*plat*ten oder wie muss ich mir die*sen Unsinn vor*stel*len? Den*ken Sie doch ein*fach mal sach*lich nacxh bevor Sie die*sen Grün-​​Roten Gut*men*schen Mist hier wei*ter ver*brei*ten. Diese Kin*der bekom*men keine Waf*fen, die haben sich diese ein*fach ille*gal ange*eig*net, ein Umstand der bereist straf*recht*lich sank*tio*niert ist, man nennt es auch ille*ga*len Waf*fen*be*sitz. Was wol*len Sie denn eigent*lich “ver*stär*ken” was ohne*hin schon ver*bo*ten ist.

    Gruß

  5. Es gibt hier imho ein Missverständnis zwischen Ech beiden

    Das mein lieber glaube ich nun nicht. Mir gehen solche grundsätzlichen Behauptungen, ohne tatsächlich dabei gewesen zu sein und letztendlich nicht mal im Ansatz davon eine Ahnung zu haben, so langsam aber sicher auf den Geist, insbesondere dann wenn danach sofort wieder die üblichen Verschwöhrungstheorien gegen den Rechtsstaat beginnen.

    Es ist doch völlig mühsig darüber zu lamentieren ob ein Zeitfenster nun 14 Tage oder 9 Monate besteht. Und eine OWi mit einer Maßnahme § 102 StPO zu vergleichen heisst Äpfel mit Bohnen zu vergleichen. Eine Hausdurchsuchung ist eine Maßnahme mit einem sehr tiefen Eingriff in die Freiheitliche-Demokratische Grundordnung (z.B. Unverletztlichkeit der Wohnung, etc.). Eingriffe die jetzt im Moment stattfinden. Verstöße dagegen müssen auch beweißbar sein und das behaupte ich mal ist nach einem halben Jahr unmöglich. Zeugen können sich nur vage erinnern, andere haben es anders in Erinnerung, usw. Behauptungen, dass war rechtswidrig sind möglicherweise nicht mehr belegbar. Bei einer OWi existiert z.B. ein Lichtbild durch die Verkehrsüberwachung, was gibt es denn da noch zu diskutieren, bestenfalls ist der Halter auch der Fahrer gewesen. Wenn der fahrer nicht ermittelbar, dann könnte es halt Auflagen wie Fahrtenbuch, etc. geben.

    Da viele ja wieder was vom Hörensagen kennen und dann meinen, folgender Hinweis:

    Zitat:

    "Rechtswidrig ist es bei einer Hausdurchsuchung im Rahmen eines Strafverfahrens wegen unerlaubtem Waffenbesitz nicht die in Rede stehende Schusswaffe, dafür aber zahlreiche Schriftstücke zu durchsuchen und zu beschlagnahmen..... (KG, Beschluß vom 29.05.85 Az.: RAR 524/82 §5 zu findne in St V 1985, 454 f)."

    Um dann mal endlich weitere Klarheit zu schaffen, was darf und was darf nicht geschehen, mal einfach das kostenfreie Mekblatt der Kanzlei Möllenhoff lesen. Geht zwar im originären nicht um Waffen, aber um die Hausdurchsuchung grundsätzlich.

    http://www.ra-moellenhoff.de/downloads/Leitfaden-Hausdurchsuchung.pdf

    Ich denke damit dürfte nun wirklich reichlich Licht ins Dunkel gebracht worden sein.

    Gruß

  6. Jedenfalls bei uns LWB. Und dann hast du genau 2 Wochen Zeit, um den Antrag zu stellen, die Unrechtmäßigkeit der Durchsuchung über den Rechtsweg feststellen zu lassen. Warum nicht ein halbes Jahr, oder ein Jahr oder noch länger?

    Das ist doch gelinde gesagt "Unfug". Also wenn Du länger wie zwei Wochen brauchst um gegen vermeintliches Unrecht Rechtsmittel einzulegen, dann weiss ich auch nicht, dann werden vermutlich auch fünf Jahre Verjährungsfrist nicht reichen.

    Bei einer Hausdurchsuchung steht es Dir frei von Dir bestimmte Zeugen mit hinzuzuziehen, dass kann ein RA Deiner Wahl sein, aber auch jede andere Person. Das wird im Durchsuchungsprotokoll festgehalten. Nach dem "Akt" kann man sich ja beraten, ob das "gefühlsmäßig" korrekt war, was die Kollegen da veranstaltet haben, wars das nicht, also Entschuldigung...ich brauch dafür keine zwei Wochen.

    Es ist nicht Deine Aufgabe als "juristischer Laie" das Verhalten der Beamten zu würdigen, aber es ist Dein persönliches Recht jederzeit Rechtsmittel einzulegen. Das möchte ich mal sehen, wer sich diesen Schuh anzieht "was verschwinden" zu lassen, wenn es beim StA zur Prüfung liegt. Jung-Juristen haben "keine Freunde", die kennen nur lohnende Ziele. Also wenn ich nun (um beim Besipiel zu bleiben) diese besagte Deko-MP vom betroffenen erhalten hätte, dann würde ich mir das ganz genau überlegen, nun einfach da weiter zu schnüffeln.

    Es sei denn es gäne noch weiterführende Aufträge, die müssen aber ebenfalls richterlich angeordnet sein.

    Es ist wie bei einer nicht genehmigten TÜ, die dabei gewonnenen Beweißmittel sind nicht gerichtlich verwertbar.

    Gruß

  7. Was soll man ansonsten auch machen? Wird einem dann nur als Widerstand oder sonstiges ausgelegt. Also buckeln und über sich ergehen lassen, diese Rechtsstaatlichkeit... PDT_Armataz_02_35

    So isses. Und wenn Eigenmächtigkeiten stattfinden die nicht mehr durch den Beschluss gedeckt sind (immer Zeugen hinzuziehen bei einer Durchsuchung) dann gibt es da einiges was auf dem Rechtsweg machbar ist. Also wenn "mein Ziel" gemäß Beschluss erreicht ist, würde ich es mir sehr genau überlegen weiterhin in den persönlichen Gegenständen des Betroffenen und/oder Tatverdächtigen herum zuschnüffeln. Wenn die notwendigen Beweiße gesichert sind kann das aber sehr erheblich und nachhaltig ins Auge gehen.

    Gruß

  8. Hallo

    Lupenreiner Rechtsstaat Deutschland?

    Wenn eine Hausdurchsuchung stattgefunden hat, hat der Geschädigte genau 2 Wochen Zeit, um diese HD anzuprangern und die Unrechtmäßigkeit sich bestätigen zu lassen. Ansonsten wird die Rechtmäßigkeit angenommen. Jemand, dem man gerade die Bude auf Links gedreht hat, sollte man etwas Zeit geben, um sich zu sammeln.

    Steven

    Ja auch Hallo,

    also zum ersten handelt es sich bei der Person nicht um einen Geschädigten, sondern um einen Tatverdächtigen. Zweitens sind zwei Wochen völlig ausreichend um das Mittel der Beschwerde einzulegen. Wenn jemanden "die Bude auf Links gedreht" wurde, war er offensichtlich nicht sehr kooperativ. Gegenwas richtet sich die Beschwerde, gegen das Vorgehen der Beamte, gegen den Beschluss als solches?

    Wenn z.B. der Gegenstand wesswegen eine der Durchsuchung angeordnet wird, überreicht wird (dies umfänglich und glaubhaft ist) ist die Durchsuchung zu Ende. Ein weiteres Durchsuchen wäre nicht zulässig. In solchen Fällen sollte man umgehend eine juristische Beratung konsultieren und handeln. Dafür reichen aber zwei Wochen wirklich. Wenn dann nix kommt, wird es wohl Gründe geben. Gelle...

    Gruß

  9. Was soll man dazu sagen, die Grünen waren das Zünglein an der Waage. Hätten sie nicht soviele zusätzliche Prozente geholt, frage mich immer noch wie die das geschafft haben, :confused: wäre jetzt der Gewinner nicht rot-grün sondern schwarz-gelb.

    Naja...das Zünglein an der Waage waren die nun nicht gerade, das war schon eindeutig mit 5,8 % mehr wie bein der letzten Wahl. Insofern wurden die Prognosen von Rot-Grün erreicht. Erfreulich allerdings war die Leistung der FDP. Auch wenn sicherlich genügend (Zweit)Stimmen von der CDU dorthin gewandert sind, ist es mühsig darüber zu sinieren.

    Hätte die CDU 5 % mehr Stimmen behalten und die FDP damit 5 % weniger, wäre im Gesamten betrachtet das Ergebnis das Gleiche. Bringen täte nur ein echter Stimmenzuwachs etwas fürs Gesamtergebnis, unter der Vorraussetzung, dass die CDU ihr bisheriges Ergebnis vereteidigen hätte können.

    Nun ja, wie auch immer m.A. nach hat sich der "Kampf" gelohnt. Eine Sitz mehr reicht zwar zunächst, ist aber kein wirkliches Ruhmesblatt, egal nun für welches Lager. Leider und das ist natürlich nun wirklich genauso ärgerlich, ist die Tatsache, wenn nun Rot-Grün regieren sollte, dass sich die Mehrheiten im Bundesrat verschieben.

    Wir werden uns daran gewöhnen müssen. Bis September ist es noch lange genug Zeit für Schwarz-Gelb, weiteren unsinnigen Bockmist zu bauen und die Machenschaften von Kopeken- Scheich "Peer dem Gierigen" wieder beim Wähler in Vergessenheit geraten zu lassen. Im übrigen ist auch die SPD eine alte Volkspartei und es bleibt abzuwarten ob diese ein radikalens Waffenbervot im Sinne der Grünschimmlinge so mittragen wird.

    Ich kann mich nocht gut an Sebastian Edathy erinnern, der in seiner Rolle beim Innenausschuß ein gutes Bild ablieferte. Dies traf zumindest in der Vergangenheit auch auf einige SPD'ler zu.

    Ich wage aber mal eine (unreine) Prognose, noch ein oder zwei Kapiatlvebrechen nach dem Strickmuster Winnenden und jede Partei wird die LWB's fallen lassen. Immer wichtiger scheint mir daher für unsere Sache zu werben und den Rückhalt in der Bevölerung zu festigen.

    Aber nun genug philosophiert... Nun erst Recht.

    Mit dennoch traurigen Grüßen....

  10. Es müßte nämlich plötzlich wieder eine Erziehung stattfinden, es müßten Werte (pfui Deibel) vermittelt werden, es muß wieder von Rechten und Pflichten gesprochen werden, Leistung muß wieder eine gebräuchliche Vokabel werden, ...

    Oh Weh, selbiges hatte ich in meinem Memorandum nach Winnenden für die Abgeordneten des BT im Schlusswort auch geschrieben. Offensichtlich bin ich mit dieser Ansicht nicht alleine. Auch wenn ich mir nun anhören darf, dass man die Opfer verhönht und was weis ich noch für einen Usinn.

    Ne...ich bleibe ebenfalls bei dieser Ansicht....

    Gruß

  11. Vielleicht sollte man mal dem Innensenator den Artikel http://www.aargauerzeitung.ch/aargau/jeder-dritte-besitzt-eine-waffe-ist-der-aargau-ein-kanton-voller-waffennarren-125879938 bzw. den Abschnitt, zitiere daraus; vor den sprichwörtlichen Latz knallen, öffnet vielleicht die Augen. :verwirrt:

    Nein, dem Nicht. Der ist wie Özdemir, ein Zeitgenosse wo das Wort Beratungsresistent noch harmlos ist.

  12. Hier ist übrigens noch ein Beispiel unserer sauberen rechtstaatlichen Justiz

    http://www.welt.de/regionales/muenchen/article111801885/Gutachter-bescheinigte-Mollath-Normalitaet.html

    Schlechtes Beiuspiel, dass passt inhaltlich ja nun gar nicht zusammen. Und auch da mag ich seitens der Justiz keinen Verfahrensfehler erkennen. Warum ging denn der Betroffene nicht in Revision? Musste er dazu fünf Jahre warten??

  13. In BW gibt es jedoch keine Warnschüsse. Muss wohl am landestypischen "Deeskalations"-Training liegen, wie sich ein Polizist in einer Ausnahmesituation verhält.

    Und diese Anweisung von oben sollte man mal untersuchen.

    Also um das beurteilen zu können sollte man vielleicht mal die entsprechenden Anweisungen zum Einsatztraining kennen bzw. dabei gewesen sein und nicht schon wieder solche, nicht zu belegenden, Behauptungen in die Welt zu setzen. Die Situationen waren vermutlich, vielleicht oder wie auch immer schlichtweg anders, wie die in Berlin.

    Gruß

  14. ?? Was nun??

    Muss man denn als Polizist auf einen betrunkenen Mann schießen, der im Bett liegt, alleine in der Wohnung ist und sicherlich nicht abhauen kann?

    Sorry... das sehe ich anders.

    Ich sehe das auch anders. Wer auf mich eine Schußwaffe richtet und damit deutlich zu verstehen gibt, diese auch benutzen zu wollen, hat erstmals seinen Anspruch auf vollständige Gesundheit verwirkt. Ob Besoffen, ob im eigen Zimmer oder was auch immer, mir völlig wurscht. Selbstverständlich sind die Details nicht bekannt, von daher ist eine treffende "Beurteilung" schlichtweg nicht möglich.

    Und ja... es gab auch schon Beamte, die sagen wir mal freundlich, schon falsch reagiert haben.

    Dennoch bleibt es zunächst beim obigen Grundsatz. Da ist irgend wann mal Schluss mit Lustig!

    Gruß

  15. Das ist das Tolle an Gockelmaps, sowie ich den präzisen Startort eingebe bekomme ich nur drei Routen die über die Schweiz führen. :jaja:

    Neeeee, das machen meine Knie nicht mit. Mit einem humpeln geht ja noch, aber zehn Stunden lang die Kupplung treten dann ist auch das linke dick. :heulkrampf:

    Nun werde doch nicht wieder so weinerlich Füchslein. Ich habe ja volles Verständnis für dein bedauerliches Einzelschicksal, aber nimm auf dem Hinweg die gute Frau Bannenberg als Bio-Navi mit, die findet doch locker den Weg "zu solch menschenverachtenden Schießübungen"...

    Schon hast vermutlich nach 8 Stunden Fahrzeit ein neues Hobby. ...

    :laugh:

    :frechdax:

  16. Er uns dann in sein Auto gesetzt, nach Hause gefahren, den Eltern übergeben, ich meinem alten Herren vorgeheult, das ich vom Polizisten eine gefangen hätte, er sich die Version vom Sheriff angehört, und Zack, hatte ich noch eine sitzen. Vom Alten.

    Ja Fabian, jetzt wird es deutlich. Das erklärt natürlich manches bei Dir.......

    :drinks::laugh:

  17. Ganz schön heftige Geschichte dahinter......

    Aber in dieser Situation Polizisten ohne Waffen rumlaufen lassen......die spinnen die Briten.

    Was aber so nicht stimmt. Die britische Polizie führt die Glock 17 und als MP die deutsche HK MP 5. Es mag zwar so sein, dass manche britische Polizisten nicht bewaffnet sind ode rzumindest so wirken, aber die Streifenwägen sind z.B. alle mit einem Tresor vershene, dort liegen die Waffen. Andere Gegendenbewaffnen Ihre Streifen nur NAchts und den BEamten ist es z.B. frei gestellt diese sichtbar oder verdeckt zu tragen (ode rhalt garnicht) auf jeden Fall sind Sie aber im Fahrzeug. Zu der traurigen geschichte,md er unbewaffnete "Bobby" gab es Ende der Neunziger einen sehr umfassenden Artikel in VISIER, den unser Doc gleich selbst geschrieben hat. Wäre lesenswert.

    Gruß

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