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General

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Posts posted by General

  1. Erlaubnisfreie SRS/SSW/PTB usw. sind defacto nach Gesetzeslage nicht untersagbar!

    Die untersagung kann nur zu Waffen deren Erwerb der Erlaubnis bedarf Ausgeprochen werden!

    VG

    Ich frage mich eigentlich die ganze Zeit, ob Euer Merkwürden tatsächlich so merkwürdig ist oder nur so tut. Versuchs doch einfach mal mit Absatz 1 des 41 WaffG, da steht doch ausdrücklich drin für Waffen und Munition für die es keine Erlaubnis bedarf. Was ist daran so schwer zu verstehen!

    Das einzige was Du machen kannst, ist die Frage zu klären ob ein solches Verbot und der damit verbundenen erheblichen Eingriff in Deine Privatsphäre, zwingend geboten und damit unabdingbar ist.

    Da könnte juristisch möglicherweise was zu holen sein.

    Auf der anderen Seite sind 80 Tagessätze auch ganz schön heftig. Das heisst Erssatzweise 80 Tage Haft. Das war mit Sicherheit keine "einfache Beleidigung". Da gabs noch was anderes dazu (Nötigung in Verbindung mit Tateinheit Körperverletzung, etc. etc.). Und im übrigen, wenn ich den ganzen "geistigen Dünnschiss" von Dir dazu lese bzw. das krankhafte Unverständnis einfache Normen zu verstehen, verbunden mit diesen absurden Verschwörungstheorien, würde ich als Kreispolizeibehörde in Deinem Falle, mal unabhängig von der rechtskräftigen Verurteilung, auf jeden Fall in Erwägung ziehen, Absatz 1, Ziff. 2 § 41 WaffG anzuwenden.

    Hier bleibt mir nur noch die Grußformel übrig: "Herr schmeiß Hirn rah, aber ziel genau"!

  2. Ich denke schon, daß die Visionen von Doc Schiller greifbar sein könnten.

    Diese Vision ist greifbar. Mit den richtigen Leuten an der richtigen Stelle kommt ein Fundament zustande, dass tragfähig und in den nächsten Jahren sehr wohl belastbar und bebaubar ist. Es kommt nur darauf an was die "Waffenlobby" gedenkt zu bauen.

    Ein erster richtiger Schritt in diese Richtung war seinerzeit die Gründung der FvLW. Hier kam 2008/2009 richtig Wind auf. Kaum zu glauben, es erinnerte an eine Aufbruchstimmung wie sie bislang noch nicht zu erleben war.

    Schön zu sehen wie man aus einen Wind keinen Sturm sondern gerade mal ein flaues "Stubenfürzchen" machen kann. Miserabler Führungsstiel, gepaart mit Unvermögen und vermutlich noch einige andere (möglicherweise strafrechtlich relevanter) Unfähigkeiten, machten alles in kurzer Zeit zu Nichte. Angst und Druck von der Waffenlobby bei Politik und Medien...nun ja..man begann uns ernst zu nehmen! Und dann - Der völlige Absturz. Wenn heute das Wort Waffenlobby im politischen Gespräch benutzt wird, dann sicherlich nicht mit Respekt. Auch ein Vedienst dieser Zeitgenossen.

    Keine Frage, die Führungsriege der sich nun "neu formierenden" Waffenlobby wird es schwer haben, aber ich denke, es sitzen die richtigen Leute mit den richtigen Verbindungen am Tisch. Nun gilt es sorgsam die Kompetenzen zu bündeln und entsprechende lageabhängige Strategien zu entwickeln. Dafür wünsche ich Euch allen ein glückliches Händchen und soviel Kraft das auch durch zustehen.

    Ich trete nunmehr aus vielerlei Gründen ins zweite Glied zurück. Wenn ich aber gebraucht werde (bin ja schließlich auch seit Anfang an PL Mitglied PDT_Armataz_02_26) werde ich selbstverständlich im Rahmen des möglichen wieder Aktiv.

    Lasst uns zumindest mal Gräben und andere Ansichten überwinden und gemeinsam um der Sache willen zusammen stehen. Dann wird diese Vison nicht nur eine Vision sondern beginnt Realität zu werden.

    In diesem Sinne.

  3. 1. Der Inhaber eines Dienstausweises ist Amtsträger und trifft im Rahmen seiner gesetzlichen Befugnisse eigenverantwortliche Entscheidungen nach pflichtgemäßem Ermessen. Die Weisungsbefugnis des Dienstherrn spielt dabei keine vorrangige Rolle, denn der darf diese Weisungen ja auch nur im Rahmen der gesetzlichen Befugnisse und nach pflichtgemäßem Ermessen erteilen.

    Tja was soll man dazu noch sagen? Genauso ist es. Aber verwirre doch unseren "Euer Ehren" und promovierten Hobbyjuristen nicht mit solchen Fakten.

    Aber ich habe da noch was für unseren rechtskundigen Freund.

    Der Augangspunkt war ja das Waffenverbot für erlaubnisfreie Waffen wo "seine Merkwürden" ja höchste juristische Zweifel hat und die Rechtmäßigkeit (rechtliche Grundlage) des Entscheides der Kreispolizeibehörde in Frage stellt.

    Nun auch auf die Gefahr dass "seine Merkwürden" mit zuviel Fakten verwirrt wird, gibt es dafür eine Rechtsgrundlage...

    § 41 Waffenverbote für den Einzelfall

    (1) Die zuständige Behörde kann jemandem den Besitz von Waffen oder Munition, deren Erwerb nicht der Erlaubnis bedarf, und den Erwerb solcher Waffen oder Munition untersagen,

    1.soweit es zur Verhütung von Gefahren für die Sicherheit oder zur Kontrolle des Umgangs mit diesen Gegenständen geboten ist oder

    2.wenn Tatsachen bekannt werden, die die Annahme rechtfertigen, dass der rechtmäßige Besitzer oder Erwerbswillige abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, psychisch krank oder debil ist oder sonst die erforderliche persönliche Eignung nicht besitzt oder ihm die für den Erwerb oder Besitz solcher Waffen oder Munition erforderliche Zuverlässigkeit fehlt.

    Im Fall des Satzes 1 Nr. 2 ist der Betroffene darauf hinzuweisen, dass er die Annahme mangelnder persönlicher Eignung im Wege der Beibringung eines amts- oder fachärztlichen oder fachpsychologischen Zeugnisses über die geistige oder körperliche Eignung ausräumen kann; § 6 Abs. 2 findet entsprechende Anwendung.

    (2) Die zuständige Behörde kann jemandem den Besitz von Waffen oder Munition, deren Erwerb der Erlaubnis bedarf, untersagen, soweit es zur Verhütung von Gefahren für die Sicherheit oder Kontrolle des Umgangs mit diesen Gegenständen geboten ist.

    (3) Die zuständige Behörde unterrichtet die örtliche Polizeidienststelle über den Erlass eines Waffenbesitzverbotes.

    ...

    Ich hoffe es war nicht zu verwirrend, aber ich denke für einen Hobbyjuristen ein Recht enfacher Fall, wenn es darum geht die zuständige Rechtsnorm zu benennen. Ob Sie zutreffend ist, dass wäre nun der Punkt gewesen dies juristisch prüfen zu lassen. Aber ich denke 80 Tagessätze sprechen doch eine deutliche Sprache, das wären immerhin im "Ersatzfalle" 80 Tage Haft.

  4. Schwieriger Fall. erinnert mich irgendwie an das dunkle Forum!

    schrieb m1e:

    Meinst du Anwälte?

    Aber klar, weil meine Migrantenrechtschreibung so schlecht ist, kann ich die Gesetze uznd Norem nicht lesen oder Verstehen!

    Was soll das jetzt?

    Das gilt auch für SSW, auf meinem Grund und Boden in meinem Geischerten Privaten Umfeld bedarf es keine Erlaubnis zum Führen der SSW, ergo darf ich die auch erwerben und Besitzen!

    Der wird aber zumindest versuchen das "Bestmöglliche" für Dich "herauszuholen, ohne das Recht zu beugen, Wer denn auch sonst?

    Ein anderes wäre der Unterschied zwischen Amtsträgern und Dienstpersonen, Amtsträger haben Amtsausweise und die Befugnis zu entscheidung, Dienstpersonen haben Dienstausweise und sind von den weisungen des Dienstherrn abhängig und damit keine entscheidungsbefugnis! Richter haben Dienstausweise und damit de jure keine entscheidungvollmachten!

    Völliger Humbug! Was ist denn ein Amtsträger und eine Dienstperson? Meinst Du den Status Angestellter und Beamter? Im übrigen sind alle von den Weisungen des Dienstherren abhängig, in vielen Bereichen gibt es aber Entscheidungsspielräume. Auch da kann ein Angestellter ebenfalls mit Weisung des Dienstherren hoheitlich tätig werden.

    Du scheinst es immer noch nicht begriffen zu haben. Als Hobbyjurist hätte ich ein wenig mehr Sachverstand erwartet. Das zuständige Ordnungsamt (z.B. die Kreispolizeibehörde) kann Dir sehr wohl den Besitz und Umgang im Interesse der öffentlichen Sicherheit verbieten (siehe den Beitrag weiter oben im Thread). Dies kann z.B. insbesondere bei Personen erfolgen, die Straftaten begangen habe; was in Deinem Falle durch eine rechtskräftige Verurteilung -und das über 65 Tagessätze hinaus- erfolgt ist. Damit ist Dir behördlicherseits -zur Warung der öffentlichen Sicherheit- jedlicher Besitz mit Waffen untersagt worden. Es spieltd abei keine Rolle ob erlaubnisfrei- oder pflichtig. Das hat nichts damit zu tun, dass Du erlaubnisfreie Waffen kaufen kannst. Das kannst Du zwar wohl (wer soll es kontrollieren), aber der Besitz ist Dir mit Strafandrohung untersagt, ist das so schwierig zu verstehen?

  5. Wenn Juristerei dein Hobby ist, solltest du dir ein anderes suchen - deine Kenntnisse darin reichen anscheinend noch nicht einmal aus, dein eigenes Fehlverhalten zu erkennen.

    Allerdings fällt mir auf, daß dein(e) Beitra(ä)g(e) so ziemlich die gleiche Melodie haben, wie viele andere Testballons. :n01:

    Wohl wahr! Entweder neues Hobby suchen, oder einfach mal sich mit der Materie ausgiebiger beschäftigen, ode rnoch Besser - Rechtzeitig die machen lassen, die sich damit auskennen.

    :nar:

  6. Ach Du meine Güte !!!

    Herr Grafe ist uns schon seit Jahren als seriöser Journalist bekannt, ...

    ... außerdem ist er ein angesehener Experte auf diesem Gebiet, der verlässliche Angaben macht ...

    Ich schmeiß mich weg. :rofl2::yahoo::nar:

    Aber nicht doch El, natürlich ist diese problematische Persönlichkeit ein angesehener Experte. Eine ausgewiesene Kapazität in Sachen "Fachliche Inkompetenz".

    Dessen Einschleusung in die damalige Bundesrepublik war eine der genialsten HVA Operationen getreu des Leitspruches:

    "Hockeckers Rache an der freien westlichen Welt"! :fkr:

    Gruß

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