Jump to content

General

Ehrenmitglieder
  • Posts

    925
  • Joined

  • Last visited

  • Days Won

    10

Posts posted by General

  1. Nun habe ich mir diesen Thread mal zu Gemüte geführt, auch auf die Gefahr, dass der oder andere Schlaumeier aus diesem Forum, mal wieder meine Kollegen

    der Unfähigkeit bezichtigt, möchte ich Euch eine juristische Bewertung der Problematik (und keine Politische) meines Kollegen Herrn Regierungsdirektor Braun zu kommen lassen.

    Dessen juristische Fachmeinung deckt sich leider nicht so ganz mit den persönlichen Ansichten des Herrn Inneministers, beleuchtet sie doch relativ sachlich auch die Problematik aus aus Sicht des Waffenbeitzers. Jägermeister sei doch mal so gut und "sichere den Aufsatz" in unserer Grundlagensammlung. Er wird recht gerne in den diversen Innenministerien "zu Rate" gezogen und ist nicht schon politisch-emotional gegen uns gerichtet.

    Vorweg, Mutter hat fast Recht mit seiner Darstellung. Hier einmal ein Zitat:

    ...Der Behörde muss es ermöglicht werden, das Schutzniveau des Behältnisses zu ermitteln. Hierfür muss es auch geöffnet werden. Auch können die auf der WBK eingetragenen Waffen auf Vollzähligkeit kontrolliert werden. Dies gilt auch für die Art der vorhandenen Munition. unerheblich ist jedoch die Anzahl der vorhandenen Munition. ...

    Dann noch einen persönlichen Hinweis vom "windigen Schrankvertreter, der Euch ja nur neue Schränke verkaufen will...:ice:

    Woher kommt die jetzt fast Bundesweit praktizierte Methode, die Waffen auch mit den Nummern abzugleichen? Nun das ist ganz einfach. Es haben sich eine Vielzahl von Fehlern beim NWR eingeschlichen, angefangen von Zahlendrehern bei den Nummern, bis zu einer völlig falschen (eingetragenen) Waffe, die bei manchen Besitzern gespeichert wurden. Man versucht nun, mit diesen Nachschauen auch gleichzeitig die vorhandenen Datenbestände abzugleichen bzw. zu korrigieren...

    Aber das ist natürlich nicht die offizielle "Lehrmeinung"

    So, nun genug der Worte auf zum juristischen Grundsatzreferat:

    http://www.humboldt-forum-recht.de/druckansicht/druckansicht.php?artikelid=238

    Gruß

  2. Da muss ich Dir uneingeschränkt Recht geben, Norbert.

    Wenn ich daran denke, wie ich aufgewachsen bin... in den 70gern. Da waren die Gewehre offen in Gewehrständern gestanden oder an die Wand gehängt, die KW waren in Schubladen einer Kommode und drunter war die Munition im großen Fach. Niemand ha sich dran gestört, wir Kinder wussten, wenn wir die Waffen anlangten ohne das Vater es erlaubte gab es richtig was auf die Mütze... und passiert ist nichts, weder so gen. Amokläufe noch Suizide.

    So, jetzt hätten wir es wieder!!! Da hat einen der Opa oder Vate rmal mitgenommen, mal schießen lassen und schon war einem auch als Kind klar, wie Gefährlich das ist. man kam eigentlich gar nicht auf den gedanken sich das Teil mal anzueignen.

    Dies erst in der heutigen Zeit auftretende Phänomen bestätigt doch eindeutig, was ich schon immer sage, der Fehler liegt in der Erziehung. Die Kinder sind heute auch nicht blöder oder gscheiter wie samals, aber es wird permanent versäumt zunächst Werte zu vermittel und dann auch welche Einzufordern. Das der eine oder andere "Daneben" liegt nun ja, das ist so, auch früher waren die Gefängnisse voll, das wird sich auch nicht vermeiden lassen. Aber das was heute so abgeht ist ja schon ein Massen-Phänomen. Anstatt man versucht die Ursachen zu bekämpfen versucht man da anzusetzen wo man eine Handhabe hat. Tolle Lösung, ist in etwa so, wenn man eine völlig marode Feuerwehr erneuern müsste, aber kein Geld und/oder Personal hat und dann auf den Gedanken käme Feuerzeuge und Streichhölzer ähnlich sanktionieren zu wollen, weil es dann keine Brandstiftung mehr geben wird.

    Wie krank kann man nur werden um so einen Unfung umsetzen zu wollen.

  3. Wenn wir uns dies vor Augen halten, dann wissen wir warum die Vorschriften so sind wie sie sind.

    Dann können wir Argumente finden, diese unsinnigen Vorschriften auf ein vernünftiges Maß zu bringen.

    Richtig genau so ist es. Nur noch eines zur Ergänzung es ist keinesfalls so, dass ein Schrank nach EN 1143-1 (O oder I) 1000 kg haben muss, ich weiß gar net wo der Zungenschlag nun herkommt, sie können es, die meisten haben aber so zwischen 200-250 Kg.

    Aber das Besipiel mit dem Stofftäschchen und dem Schloss ist immer noch das Beste. Mag es juristisch korrekt sein, dass eine verschlossene Tasche erst dann verschlossen ist, wenn eine vorhandene oder anzubringende Schließeinrichtung tatsächlich verschlossen ist, aber was macht das für einen Sinn??? Tasche, ok, Tasche zu auch ok, aber verschliessen mit einem Schloß und quasi schneller mit einem Cuttermesser wieder offen. Naja wer sich sowas einfallen lässt kann einfach nur "Krank" sein.

    Und dann gibt es da noch die anderen "Spinner" die als anerkannte Sachverständige eine Stahlkiste im Kofferraum fordern oder mit Ketten und Schloss gegen Wegnahme gesichert...immer noch eins drauf setzen, wo es nur geht. Sowas kann man ebenfalls nur noch als krank bezeichnen.

  4. Nein, mich wundert nur, das nicht auf die Verankerung von mindestens mit einem Abreißgewicht von 200kg bei einem unter 200kg wiegenden B-Schrank hingewiesen wurde, wenn man bis zu 10 KW einlagern will...

    Sorry wenn das missverständlich rüberkam

    Doch das wurde bei dem Vortrag, deutlich dargestellt, auch diese Unterschiede der jeweiligen Normen warum bei der einen das Abrissgewicht bestandteil der Prüfung ist und bei der andern nicht, usw...

    Was mich persönlich an der Sache ärgert und dass ist natürlich völlig untergegangen. Der VDMA hat seinerzeit mit der ich glaube EN 14494 (habs jetzt auf die schnelle nicht im Kopf) eine deutlich verbesserte Nachfolgenorm auf den Weg gebracht, welche aber keiner "anerkennt". Das lächerliche daran ist, dass es doch Behältnisse gibt bzw. gab, die so kontruktiv gebaut wurden. Das besagte LKA erkennt diese als gleichwertig an (also als VDMA Stufe B), das Landratsamt Esslingen trotz dieser Empfehlung nicht. Ich frage mich wie sich diese Herrschaften erdreisten können eine Behördliche Anerkennung zu widerlegen, die sich auf reproduzierbare Laborergebnisse beruft. Die haben kein Prüflabor im Keller und im Regalfall nicht mal ne Ahnung davon, wie z.B. eine Abrissprüfung durchgeführt wird. Über solche Kleingeister und selbsternannte Provinzkönige könnte ich mich bis zur Weißglut Aufregen.

  5. Wenn ich solche Aufsätze / Vorträge ansehe, fällt mir immer wieder das Thema Schlüsselaufbewahrung auf.

    Auch hier ist das Thema erwähnt.

    Aus gutem Grund. Die klare Empfehlung ist ein Zahlenkombinationsschloss, damit eben die Verwahrung der Gebrauchsschlüssel nicht noch ein Thema wird (was übrigens überhaupt nicht im Sinne des Vortragenden wäre).

    Ansonsten würde es mich über kurz oder lang nicht wundern, bei der derzeitigen Verbotsfreude, wenn der Gesetzgeber noch ein Schlüsselletztbehältnis (so heissen die Dinger) fordert.

  6. mad:hola amigos,

    da sind aber viele Fehler drin, der Autor und Moderator der Infoveranstaltung SOLLTE SICH MAL SCHLAU MACHEN WAS ALLES NACH DEM WAFFG DOCH ERLAUBT IST,

    Bei allem Respekt, aber mit solchen Äußerungen gegenüber Personen die man nicht kennt sollte man vielleicht mal ein wenig zurückhaltender sein. Kollege Schäffner sitzt mir quasi gegenüber und den kenne ich nun schon Fast 30 jahre. Es ist neben den VdS Gremien auch der Waffenrechts "Papst" im Lande schlecht hin. Die Aussagen sind fundiert und qualifiziert.

    Nun ist ja unschwer zu erkennen, dass dies ein Referat war und keine gedruckte Vorlage sein soll. Da hätte man also dabei gewesen sein müssen um das auch zu hören was die Folie beinhaltet. Natürlich ist es richtig, das ein Bankschließfach nicht ausgenommen ist, ABER:

    eine Verwahrung in einer Bank dürfte auch i.d.R. ein deutlich qualifiziertere Aufbewahrung bedeuten nur ist es so, dass zumindest regional die Banken erhebliche Probleme mit der Verwahrung von Waffen und Munition bereiten. Maßgeblich sind deren AGB. Es entzieht sich m.K., ob diese Bundesweit gelten oder auf Landesebene gestaltet werden. Hier zumindest haben die Banken ein Problem damit. Und genau das war im Vortrag zu hören, wo mögliche Alternativen angesprochen wurden. In soweit muss ich den Kollegen in Schutz nehmen.

    Im übrigen hat der Kollege oft genug gegenüber den Ordnungsämter (von dort wird häufig angefragt) im Regelfall eine positive Stellungnahme für den Antragsteller abgegeben (da wo es möglich war). In sofern ist er weit davon entfernt ein Gegner des Legalbesitzes zu sein.

    Gruß

  7. in der einem Unternehmen bekommt ein Techniker im Schnitt 3400.- €

    Du musst den Job ja nicht machen, wenn er Dir oder das Gehalt nicht gefällt, oder?

    In Etwas entspricht die Stufe der Besoldungsgruppe A8 was der Rang eines Polizeiobermeisters ist. Im übrigen halte ich es wie Califax, ich kenne genügend Menschen mit geringerem Bruttogehalt.

  8. Schwammige Formulierung der WaffVwV:

    Was heißt das jetzt: "Die dort eingetragenen Personen" ?

    Eingetragen in der Vereins-WBK oder eingetragen irgendwo bei der Waffenbehörde ? Muss jetzt die verantwortliche Person in der WBK stehen ? Wenn nicht, darf dann jemand Verantwortlicher sein, der von einer anderen Behörde bearbeitet wird ?

    Waffengesetz § 10 sagt auch nichts dazu aus.

    Ich kann Dir nicht ganz folgen, da ist doch alles geregelt. Wenn nach § 10 WaffG eine WBK für eine juristische Person

    ausgestellt wird, dann auf den Namen der juristischen Person, da werden keine natürlichen Personen eingetragen, diese (z.B. Waffenwart etc. sind aber der ausstellenden Behörde zu benennen). Ich glaube dass verwechseln manche mit dem Waffenschein, da werden dann z.B. bei Firmen die Namen der zur Führung berechtigten eingetragen.

    Nun gibt es aber auch Vereine die nicht rechtsfähig sind (keine e.V.'s) die sind auch keine juristische Person, hier muss dann der Namen des Verantwortlichen (Vorstand, Waffenwart, etc.) als natürliche Person eingetragen werden.

    Gruß

  9. Handelt es sich bei den Waffen um Waffen welche auf der Vereins-WBK eingetragen sind, vergibt der auf der Vereins-WBK eingetragene Verantwortliche den Auftrag im Namen des Vereines und §12 Abs.1 Nr.3b kommt zum tragen.

    Das war wieder eine spannende Anwort Eures Rechtsgelehrten. Bei einer Vereins-WBK, wo der Inhaber eine juristische Person ist, muss kein Verantwortlicher (natürliche Person) eingetragen sein. Der Eigentümer steht ja bereits als Inhaber dirn. Bei einem nicht rechtsfähigen Verein kommt diese Regelung natüprlich nicht zum tragen. Bei unserer Vereins WBK ist keine Person, sondern nur der Verein eingetragen. Die Handlungsbevollmächtigten sind der zuständigen Kreispolizeibehörde benannt worden.

  10. Nein, das wurde schon von Hubbard, dem geldgeilen Lügner ("THE ONLY WAY YOU CAN CONTROL PEOPLE IS TO LIE TO THEM.") so angelegt:

    Dem habe ich auch nicht widersprochen, aber erst seit Miscavige wurde diese Thesen weltweit, eigentlich militant, umgesetzt. Miscavige als ehemaliger Angehöriger der SeaOrg hat die SO eigene Kaderschmide nicht nur erfolgreich durchlaufen, sondern sich auch mit ziemlich brutalem Führungsstil an die Spitze befördert. Erst dadurch wurde SO zudem was es heute ist.

  11. Das Problem mir S. ist, das die sich nur die begüterten aussuchen, diese ausnehmen und über deren Einfluß versuchen die Gesellschaft der Mächtigen (das sind nunmal die Reicheren) zu beeinflußen.

    Das stimmt leider so auch nicht. SO nimmt "Jeden", jeder wird solange ausgepresst, bis er am Ende ist. Nicht nur was das Vermögen anbelangt, sondern es wird auch erwartet, dass zum Kauf notwendiger Kurse und Bücher entsprechende Finanzierungen aufgenommen werden. Das Gefährliche daran ist, dass sich mittlerweile hinter einigen "harmlosen" Hilfegruppen, wie Kampf gegen Drogenabhängigkeit, neuderings auch Schülernachhilfe, SO versteckt.

    Seit Miscavige Leiter von SO geworden ist, mutierte diese weltweit zur Geldbeschaffungsmaschine. Die Ideen von Hubbard wurden erfolgreich vermarktet und zwar so, dass nicht unbedingt für einen Unbedarften SO zunächst zu erkennen ist. Anfänglich erscheint vieles auch logisch was die Dianetik so "von sich gibt". Wie funktioniert das System?

    Die höchste Vertretung von SO in einem Land ist die sogenannte Org, in der Bundesrepublik gibt es nur eine, der Rest sind selbständige "Kirchen" oder Missionen. Einziges Ziel ist es "Umsatz" zu produzieren, der ausnahmslos der SO in USA zufließt. Umsatzeinbrüche ziehen interne Untersuchungen und disziplinierungsmaßnahmen der Org-Leitung nach sich.

    Die Ansprachen von zukünftigen Mitgliedern funktionieren in etwa alle Gleich, es wird mit Anzeigen und Infoständen mit allgemein verständlichen und erklärbaren Leitsätzen geworben. Um es abzukürzen, Ziel ist es alle Menschen zu cleanen und auf ein gereinigtes Niveau zu bringen. Mag das anfänglich noch verständlich sein, wird es im Laufe der Zeit immer abstruser. Man merkt ziemlich spät, dass Hubbard ursprünglich Si-Fi-Autor war. Spätestens dann wenn man diese Bücher (der höchsten "Reinheitsstufe") liest und die Lehre von Hubbard davon spricht, dass mit Raumschiffen die Erde verlassen wird (natürlich nur von ausgesuchten und gereinigten Personen) wird es deutlich was das für ein Humbug ist. Nur leider für die Betroffenen zu spät.

    Wenn einer angesprochen wird, oftmals aus sozialen Brennpunkten, beginnt es ganz harmlos, man will helfen, etc. Der Betroffene wird in die Kirche eingeladen, kauft die ersten Bücher, bekommt Unterstützung, usw. Man beginnt sich wohlzufühlen, usw. Im Laufe der Zeit werden die Lehrgänge immer teurer und je nach Ergebnis eines Auditings auch immer öfter zur Reinigung notwendig. Sind die Finazmittel des Betroffenen verbraucht, wird er zur Aufnahme von Krediten genötigt um weitere und unbedingt notwendige Kurse zu belegen. In dieser Phase tritt Zwang und zumindest psychische Gewalt auf.

    Der Betroffene hat längst mit seinem sozialen Umfeld gebrochen (sofern vorhanden) oder, was seitens SO unabdingbar ist, die Familie, Partner sind ebenfalls bei SO Mitglied geworden. Die völlige Abhängigkeit wurde geschaffen.

    Mit dem übrigens speziell gegründeten OSA (Office of Special Affair) wurde frühzeitig ein Instrument geschaffen um sowohl Gegner ausserhalb der SO zu bekämpfen, wie auch "aufmümpfige Mitglieder" gefügig zu machen. Die OSA arbeit ausschließlich Nachrichtendienstlich mit entsprechenden Mittel und Methoden.

    Man könnte noch stundenlang dazu schreiben, das Thema ist zu Komplex um es einfach mit "Spinner" abzutun.

  12. @Mon General:

    Damit meint Archer sicher ein paar pseudopolitische Parteien, deren Farbsumme braun ist.

    Ja dann soll er es doch sagen und schon weis man was er meint. Das ist ja in vielen seiner Beiträge so, dass es zumindest so scheint, als wären sie aus dem Zusammenhang gerissen. Es gibt hier genügend, die sich damit -sagen wir mal freundlich- schwer tun, dass zu verstehen was er eigentlich sagen will oder meint.

    Und ob das von Dir gesagte zutrifft, ist also eine reine Interpretation.

    Aber um auf das Ausgangsthema zurück zukommen, bei uns in BaWü wird diese Thematik seit etlichen Jahren im VS bearbeitet, die Erfolge sind aus vielerlei Gründen recht gering. Und für eine reine Beratung Betroffener gibt das VS-Gesetz keine Grundlage her, hierfür sind entsprechende Beratungsstellen zuständig.

  13. Damit sind wir bei unserer unveränderten Ausgangslage.

    Welchen Weg wollen wir gehen?

    Wie und mit wem setzen wir das um?

    Ich fürchte wir haben darauf keine Antwort.

    Um Deine Frage mal wenigstens im Ansatz zu beantworten, bevor wir nun die "Globale Grundsatzentscheidung" diskutieren und vermutlich ohnehin nie erreichen werden, es gebe schon Ansätze mal zumindest zu zeigen, So Nicht!

    Gesprochenes Recht hat oftmals nicht nur was mit Kodifikationen zu tun, sondern auch mit jahrelangen Verhaltensweisen.

    Ähnlich wie bei der BVA Geschichte, müssten z.B. die angeschriebenen Schützen die Ihre Waffen vor 2003 erworben haben, die weitere Bedürfnissprüfungd er Kreispolizeibehörde ablehnen, mit Verweis auf die entsprechenden Regelungen des WaffG bis 2003. Das hat aber auch zur Folge, dass bei Nichtakzeptanz durch die Kreispolizeibehörde der bzw. diejenigen sofort den Gang der Beschwerde ggf. Klage gehen müssten. Wenn sich dieser Zustand erst mal manifestiert hat bei den Verwaltungsbehörden auch Erwerbe vor 2003 der erweiterten bedürfnisüberprüfung zu unterziehen, dürften Klagen dagegen in späteren Jahren fast aussichtslos sein.

    Das wird dann so ähnlich wie der Bärendienst dieses bejagte Zeitgenossen aus Stuttgart, der gegen die Höhe, anstatt gegen die tasache der Überprüfung selbst klagt. Ich weis nicht was es da wirklich positives zu feiern gibt. Solche Urteile führen bei späteren Klagen dazu, dass die Rechtmäßigkeit gar nicht mehr in frage gestellt wird. Ein toller Kerl, der meinen ganzen Respekt hat!

    Um auf den Punkt zurück zu kommen, solche Aktionen wären ein erster Schritt Ausuferungen und zusätzliche, gar nicht vorhandene Hindernisse, bei der Bedürfnisüberprüfung vom Tisch zu schaffen.

    Danach seiht man weiter, eine "Reform" des Bedrüfnisnachweises i.m.E. erst möglich, wennd as WaffG insgesamt entschlackt und tatsächlich der permanent sinkenden Deliktrelevanz angepasst wird.

    Gruß

  14. Was ich kritisiere ist, dass es manche nicht einmal für nötig halten ein paar mal im Jahr aufzutauchen, sich über Jahre nicht sehen lassen und dann auftauchen und wissen wollen wie man waffe xy bekommt.

    Das ist ja auch nicht zu bemängeln, war aber auch nicht das Thema. Es ging nicht um die Bedürfnisprüfung für eine Neubeschaffung, sondern um die seit 2003 gesetzlich vorgeschriebene Prüfung für das Fortbestehen des einstmals bentragten Bedürfnisses. Das ist für Neuausstellungen von Waffenrechtlichen Erlaubnissen, nach deren Ausstellung zweimal (jeweil nach 3 Jahren) beim Erlaubnisinhaber durchzuführen. Erworbene Waffen bis 2003 sind davon

    ausgenommen, weil diese Regelung zum Erwerbszeitpunkt nicht gesetzlich manifestiert war. Eine solche Foderung lag übrigens damals tatsächlich auf dem Tisch (das gleichnamige Flitenlaufgeschoß war da auch sehr umtriebig), wurde aber letztendlich durch den damaligen BMI Schily abgelehnt.

    Im übrigen, auch wenn ich persönlich eine solche Bedürfnisregelung für Unsinnig halte, ist das im jetzigen WaffG so festgelegt. Personen die nach diesen Konditionen Waffen erwerben, haben solche eben auch zu erfüllen. Da habe ich dann auch kein Mitleid, wenn man (ohne trifftige Gründe) z.B. ein ganzes Jahr nicht mal zum Training erscheint.

    Wer dann wohlwissend, dass eine solche Bescheinigung nicht zutreffend ist, eine solche ausstellt befindet sich u.U. relativ schnell im Straftatsbereich. Auch das "Verweigern" einer solchen Bescheinigung, wenn die Vorraussetzungen nicht mal im Ansatz erfüllt sind, ist nicht zu bemängeln.

  15. EagleTom, Deine Situation ist sicherlich ein Extrembeispiel.

    Diese gibt es, sind bekannt und sicherlich auch begründbar - und von den SBs auch verstanden.

    Um diese Beispiele geht es hier aber nicht.

    Da muss ich Dir ein wenig widersprechen Lusumi. Man darf hier nicht vom klassischen DSB Verein mit eigener Schießbahn ausgehe, da gebe ich Dir Recht, da gibt es sicherlich wöchentlich mindestens ein bis zwei Möglichkeiten. Auf unserer Schießbahn sind viele Vereine eingemietet. Die meisten haben einen oder max. zwei Termine im Monat. Es sind viele BDMP/BDS Gruppen mit 7-15 Mitglieder, Betriebssportgruppen, usw. Die haben halt nur diesen Termin, dann ist der Monat rum. Wenn Du entsprechend beruflich eingespannt bist, dann vielleicht noch im familiären Umfeld Notwendigkeiten auftreten, dann kann es gut sein, dass Du eben einige Monate im Jahr nicht zum

    schießen kommst. So selten ist das Beispiel von Eagle Tom also nicht. Ein Verein, der allerdings eine eigene Anlage betreibt, wird seinen Mitgliedern sicherlich auch mehrere Termine im Monat anbieten, das ist aber bei vielen im BDMP/BDS eben gerade nicht der Fall.

    Gruß

  16. Was du mit deinen Waffen machst, ist allein deine Sache.

    Allein die Tatsache, daß dein Beitrag diese lange Diskussion ausgelöst hat, zeigt, wie "vielschichtig" und teilweise restriktiv selbst LWB "mangelnde Teilnahme" sehen. WEr wundert sich da noch über die "Betrachtungsweisen" der Politiker.

    Eben, da braucht es keine Antis mehr. ich bin selbst Vereinsvorsitzender und kann die Zahlen nur bestätigen wieviel definitiv zum Schießen kommen, aber wenn schon von uns selbst diese Fordrungen nach dem Bedürfnis hinterfragt werden, was braucht einer ne Waffe wenn er nicht schießen geht, dann wundert mich einfach nix mehr. Solche Argumente sind einfach Gefährlich, weil es jedem seine Sache ist was er mit seinem Eigentum macht. Ich lasse mir das natürlich eingehen, wenn es um Neuerwerbungen geht, als Sportschütze, dann muss man sich schon fragen warum, wenn denn der Erwerber nie schießt. Aber wenn jemand eine Waffe aus dem Bedürfnisgerechten Grund ...XY.. erworben hat, dann ist es sein Eigentum. Wenn diese Gesetzeskonform verwahrt werden, keine Widerufsgründe, z.B. Unzuverlässigkeit, etc vorliegt, kann es doch jedem wurscht sein, was der Mensch damit macht.

    Solche Ratschläge das Hobby aufzugeben, zu verkaufen und was sonst auch immer sind wirklich wunderbares Wasser auf Antis-Mühlen...wenn Ihr das doch schon selbst so seht, dann wollen wir Euch doch erhören. Ich erinner an die Gallsche Weisung an Odrnungsämter auf die Vereine einzuwirken, bei einer Austrittserklärung sofort dem Ordnungsamt mitzuteilen, dass... und eben nicht erst zum Ende des Portjahres wo der Austritt rechtswirksam wird. Der fühlst sich doch mit soilchen Überlegen bei dem hier gesagt erst recht bestätigt.

  17. Wozu hat man Waffen wenn man nicht damit schiesst? Wozu ist man Mitglied in einem Schützenverein wenn man kein Interesse am schiessen hat? Wer es nicht wenigstens 1x im Monat auf den Schiesstand schafft hat sich vermutlich das falsche Hobby ausgesucht.

    Na ja, es gibt schon mal nachvollziehbare Gründe warum man es eben eine gewisse Zeit nicht mindestens einmal im Monat auf die Schießbahn schafft. Vorsicht mt solchen Argumenten, wenn wir es selbst schon so sehen braucht es keine Antis mehr.

  18. Das ist so nicht richtig. Es gab bei uns im Bezirk einige, die den Fortbestand des Bedürfnisses nachweisen sollten. (Altbesitzer) Die Personen hatten mehr Waffen als das Grundkontingent.

    Das mag schon sein, dass es sowas gibt! Aber wenn die Waffe vor 2003 erworben wurde, ist die Prüfung für den Fortbestand des Bedürnisses nicht zulässig. Diese Regelung wurde durch den Gesetzgeber erst mit der Novellierung des WaffG 2003 eingeführt. Bis dahin wurde das Bedürfnis nur beim Erwerb der Waffe geprüft wurde.

    Ändert natürlich nichts daran, wenn nachträglich Gründe bekannt werden, dass z.B. gar kein Bedürfnis bestand und/oder Gründe zur Versagung oder Aufhebung der waffenrechtlichen Erlaubnis führen.

    Gruß

×
×
  • Create New...

Important Information

Imprint and Terms of Use (in german)