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xhbkx

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Posts posted by xhbkx

  1. vor 21 Minuten, Hollowpoint sagte:

    Nun ja......der Gouda-Honk hatte ja immerhin geschossen.

    Somit war das Große Kino nicht völlig abwegig.

    Der soll die Einsatzkosten zahlen und gut isses.

     

    GRUẞ

    Die Frage ist halt wo.

    Wenn er das im Zimmer gemacht hat ist das ja ok.

    Blos halt nicht nach draußen bzw auf dem Balkon selbst.

  2. vor 1 Stunde, der_tomte sagte:

    ja und bis auf eine Antwort war es bisher Tollig. Auf meine Frage hab ich leider keine Antwort bekommen.

    Man muss ja nicht jeden Schrott beantworten. Nachdenken hilft auch.

    1. musst du nicht. Aber dann viel Spaß beim Nachweisen der ersten 3 Jahre... und nun der Jahre 4+5 und 9+10.

    Bzw danach die regelmäßige Trainingsteilnahme. Wie bitte willst du das ohne Kladde nachweisen?

    Genauso beim beantragen eines Bedürfnisses. Gibts dann halt nix mehr.

    2. Sicherheit > DSGVO

  3. Am 26.8.2020 at 11:18 , Jägermeister sagte:

    Wird die Frage vor Gericht sein, ob das überhaupt zulässig ist?

    Da die Vereine eine Schießkladde führen müssen ja.

    Am 26.8.2020 at 09:18 , schuster sagte:

    Gestern die Daten schriftlich in der Post und gleichzeitig die Aufforderung die Mitgliedschaft bis zum 30.9.2020 nachzuweisen sowie gemäß §14 Abs. 4 S.2 WaffG (Stand 1.9.2020) einen Nachweis für Kurz- und Langwaffen separat zu erbringen.

    Ich finde das nur nicht Lustig, das er mir den §14 Abs. 4 S. 3 WaffG vorenthält, nachdem ich diesen Nachweis eben nicht vorlegen muss.

    Das Thema wird auf den ersten Richterspruch ankommen.

    "Sind seit der ersten Eintragung einer Schusswaffe in die Waffenbesitzkarte oder der erstmaligen Ausstellung einer Munitionserwerbserlaubnis zehn Jahre vergangen"

    Das lässt Interpretationsraum. Bekommst du eine neue WBK weil die Alte voll ist ist das wieder die erste Eintragung in der WBK.

    Ich gehe davon aus das dies zu unseren Ungunsten ausgelegt wird.

  4. vor 25 Minuten, Whitestar sagte:

    D`accord, aber kann mir jemand den rechtlichen Hintergrund geben. Im Affengesetz habe ich noch nichts gefunden. 

    Weil du unterschiedliche Bedürfnissregelungen dafür hast steht das nicht klar drin.
    Jäger und Brauchtumsschützen dürfen ja auch außerhab von Schießstätten schießen.

    Sportschützen nicht. Daher ist hier der Paragraph für Schießstätten relevant.

  5. vor 7 Stunden, earl66 sagte:

    Ich resümiere  ... in Berlin regiert eine Grün/ Rote Regierung, Menschen die für das Grundgesetz und die Grundrechte und Freiheit demonstrieren kriegen Kloppe ....,

    Deutschland war schon immer gut auf geplante Aktionen zu reagieren.

    Reaktionen auf ungeplante Probleme ist das große Problem.

    Mich würde mal interessieren ob man versucht hat in der Nacht mehr Polizisten zu aktivieren.

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