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sailfan

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About sailfan

  • Birthday 07/15/1961

Persönliche Angaben

  • Sex
    Mann
  • Wohnort
    D-33104
  • Beruf
    Steuerzahler
  • Interessen
    Waffen
  • WSK-Inhaber
    Ja
  • WBK- Inhaber
    Ja
  • Jägerprüfung
    Ja
  • Erlaubnis nach § 7 oder 27 SprengG?
    Ja

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  • Meine Verbandsmitgliedschaften
    Keine Angabe

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  1. Der Entwickler der TargetScan App für I-Gedöns plant eine Android Version. 5000 GBP will er selbst reinstecken, 3000 GBP sollen über Kickstarter finanziert werden. Wayne´s interessiert: ~ 250 GBP fehlen noch. Abgebucht wird nur, wenn diese bis zum 06.08.2015 zusammen kommen. Der Sinn der App: Scheibe knipsen mit Handy, App errechnet Ringzahlen, Streuung u.ä. + archiviert Deinen Trainingsverlauf. Link zur iOS-Version Link zur Kickstarter-Seite Andreas
  2. Guckst Du WaffG § 29 oder gleich WaffVwV zu § 29 ff. und deren Vorbemerkungen. USA ist Drittstaat, Embargobestimmungen nach Außenwirtschaftsrecht dürften nicht in Kraft sein . Zuständig ist Deine Waffenbehörde -> Erwerbsberechtigter bekommt Importerlaubnis -> Zollamt kassiert bei der Abholung Zoll und Einfuhrumsatzsteuer und will das Erlaubnispapier sehen. Falls CIP-Beschuss erforderlich ist, wirst Du den nachholen müssen. Fettich.
  3. Der Schalli, um seine SSW mal zu testen, ohne das die Nachbarn durchdrehen, macht als Produkt für manchen Sinn. Klar könnte man auch auf einen zugelassenen Schießstand mit verständnislos grinsendem Umfeld gehen. Für "Frei ab 18" Waffen besteht keine Seriennummernpflicht. Fürs Entfernen dürfte es allenfalls Ärger geben, wenn Amtes Gnaden einen Eingriff in die mechanische Struktur wesentlicher Teile sieht.
  4. Wobei der vom Bedürfnis umfasste Zweck vom Erlaubnisinhaber ausgeht, nicht von der Waffe. Die alte Diskussion: Wieso darf ein Erbe einem Jäger oder Sportschützen eine Waffe zu dessen bedürfnisumfaßten Zweck ausleihen, nicht jedoch sich selbst, wenn er zugleich Jäger oder Sportschütze ist ? Klar, wenn man den Artikel in Visier 05/2014 zum Urteil des VG Stuttgart über "böses" Transportieren/Schießen mit Sammlerwaffen als Maßstab nimmt und auf einen enggestirnten Beamten trifft, kann das unlustig werden. Andererseits: Selbst wenn man kein Bannerschwenker der Liberalisierung ist, ist die Auffassung in ihrer Restriktivität m.E. nicht von den Absichten des Gesetzgebers gedeckt.
  5. (Anhang wird gelöscht. sobald das von ihm belegte 1/4 des Anhängespeichers gebraucht wird) Beschusspflicht.pdf
  6. Die bundeseinheitliche Gebührenordnung gilt nur noch bis August 2018, wo keine landesrechtliche Regelung getroffen wurde. In irgendeinem südlichen Bundesland ist die Gebührenregelung sogar Landkreissache. Diese Kleinstaaterei ist im Waffenrecht genauso. Die Bundes WaffkostV stirbt ebenso im August 2018 endgültig. Z.B. 8 eingetragene bedürfnisfreie inkl. aller 3 möglichen Kaliber auf grüne WBK: in Hessen ~ 700 € in NRW ~ 170 - 250 €
  7. Im Airsoft-Bereich ist Dummy-Anbau beliebt. Irreversibler Umbau geschieht durch Ausgießen mit Kunstharz o.ä. . So ganz sauber geregelt ist das Thema nicht. http://drschmitz.info/bka-im-streit-um-jagdlampe-unterlegen.html und http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=240609U6C21.08.0 https://www.bka.de/nn_196810/SharedDocs/Downloads/DE/ThemenABisZ/Waffen/Feststellungsbescheide/SchussSpielzeugwaffen/050810FbZ63GlockLamenadapter.html?__nnn=true
  8. Eine gewisse Entspanntheit bei den speziellen Präferenzen einer Aufsicht darf man von den Sportkollegen erwarten. Die Uneinheitlichkeit der Gepflogenheiten trägt natürlich auch zur Verunsicherung bei. Die einen meinen, sie müssen die Kurzwaffe so lang leer in Schulterhöhe halten, bis ich das Ablegen abnicke. Das ist bei 5 Schützen auf dem Stand etwas anstrengend. Wem ich das sichere Ablegen nicht zutrauen würde, der hätte eine Einzelbetreuung. Die Kontrolle vor´m Vorgehen reicht doch. Genauso die Marotte, für jede 5 Schuß eine separate Ansage hören zu wollen. Oder: Wenn ich alle 5 Schuß aufhöre, erwarte ich, das das Schießen unterbrochen wird, damit ich vorgehen kann, obwohl Spektive in 10 m Laufweg verfügbar sind. Im Interesse eines flüssigen Ablaufs sage ich den Leuten am Anfang in 3 Sätzen, wie es bei mir läuft. Dazu gehört auch: Keiner packt was auf den Ablagen an, während Sicherheit ist, auch keine Hülsen wegsortieren. Beim deutschen Meister weiß ich zwar, das der dann nix komisches macht, wer aber die ersten Male ohne persönlichen Betreuer auf den Stand geht, soll gar nicht erst die Idee suggeriert kriegen, da rumfummeln zu dürfen.
  9. Schaut mal in die Sportordnung (egal ob DSB, BDS oder BdMP), da ist es als Pflicht (nicht nur des Schützen, sondern auch die Kontrolle durch die Aufsicht) beschrieben. D.h. knallt es = Pflichtverletzung der Aufsicht. Wenn Du zum Spiegel wechseln/Schusspflaster kleben vorgehen mußt, geht das nicht ohne Sicherheit herstellen. Dazu gehört die Kontrolle aller Patronenlager. Aus-/Wegpacken ohne Abstimmung mit der Aufsicht ist auch so ein Thema ............ Wettkämpfe unterliegen doch keinen strengeren Sicherheitsregeln als Training. Im Gegentum, beim Training kenne ich die Anwesenden und deren Verhalten ein Stück besser. Nebenbei: Mache ich Aufsicht, wird nach meinen Regeln gespielt. Wem das nicht paßt, der kann sich beim Vorstand beschweren oder auch gern die Aufsicht übernehmen. "Nett und freundlich, aber bestimmt" hinweisen, gern in leisem Ton im 4 Augen-Gespräch, funktioniert meist. Und bitte nicht den Kerl vorschicken, sondern selber vorsprechen
  10. Huch, ein Sakrileg, steinigt ihn ------------------------------------------- Lusumi, KDV war ursprünglich für jene gedacht, die in ernsthafte Gewissensnöte geraten, wenn sie einen Menschen töten. Da wurde kein Unterschied gemacht zwischen SV und "Ich, der Staat, bin gut. Also ist es auch gut, wenn Du den umlegst, den ich ansage." Die Prüfungsfrage "Sie sind mit ihrer Freundin im Park, haben eine Schusswaffe und 10 schwerbewaffnete Russen wollen ......" ist nicht nur ein Witz aus Songs und Satire. Das Argument "SV als Bedürfnis passt nicht zum Zivi" ist daher nicht so ganz abwegig. Was die Qualität des Zivildienstes betrifft: Ich hab da mehr Sterben gesehen als jeder Wehrdienstleistende. ---------------------------------------------- Noch´n büschen Ontopic: http://www.gunboard.de/threads/94170-Meine-Schreckschusswaffen-Sammlung ginge bei uns auch, aber nur mit roter WBK, Schrank für ~ 1000 € und Sammlungsaufbau mit Verbringungsgenehmigungen, da der Markt für SSW ohne PTB-Nr. verschwindend klein ist. Bei Euch könnte jeder ohne Behörde einfach den Fund von Opas Hausauflösung kriegen und im Kleiderschrank aufbewahren.
  11. Zur Geschichte der deutschen Waffen(-rechts)kultur sei der Artikel von Frau Ellerbrock empfohlen: Link Das WaffG von 1928 läßt sich demnach nicht den Nazis in die Schuhe schieben, sondern beruht auf einem Referentenentwurf aus der Kaiserzeit. Auch in der 1938er Fassung wurde der Bedürfnisgrundsatz nicht schärfer formuliert, sondern allenfalls für bestimmte regimezugehörige Gruppierungen abgeschafft. Da die Grünen mit reinzuargumentieren, ist also ein büschn platt. "So wenig Waffen wie möglich im Volk" wirst Du eher in den Gesetzesbegründungen der Nachkriegszeit oder in der WaffVwV finden. Welchen Umkehrschluss oder Abweichen von der aktuellen Rechts- und Verwaltungspraxis willst Du denn durchsetzen, weil dieser politische Wille nicht explizit im Gesetz genannt wird ?
  12. Wenn im erweiterten Auszug aus dem BZR nix drinsteht, wird der SB auch nicht mehr sehen bzw. Anlaß haben, die Akte zu einem 10 J. zurückliegenden Vorgang anzufordern. Sagen würde ich ihm aber nicht, das da "mal was war" .....
  13. Das entspricht nicht dem Wesen einer ------------------------------------------------------------------- Zur Gunology: Inhaltlich gut gemacht und sehr leserlich formuliert. Danke !
  14. Den Widersinn erkennt man daran, das folgende Vorgehensweise §§-konform wäre: Du läßt einen Wechselschlitten eintragen. Dann erklärt Dein Büma Dein Griffstück für defekt und tauscht es aus. Das alte behält er natürlich. Wenn die alte Seriennr. aufs neue Griffstück kommt, hat das Amt noch nicht mal damit zu tun. Das einfachste wäre, bei derartigem Stursinn der Behörde die alte Waffe zu überlassen und eine neue eintragen zu lassen. Billiger und zeitsparender als Anwalt usw. Es gibt sicher auch Fälle, wo das schwieriger ist: Beim Verband abgemeldet, weil man nix neues mehr kaufen will, sondern nur trainieren, Waffe für die der zugehörige Verband keine Bedürfnisbescheinigung mehr ausstellt, weil sich die Sportordnung geändert hat, vereinszugehöriger GK-Stand mittlerweile zu o.ä. Die Behörde kann ja mal definieren, was für sie der Rahmen der Gleichwertigkeit ähnlichen Verscheißzustandes ist und wie sie das per Eingebung prüft. Da würde ich mal ein nettes Gespräch mit dem Referatsleiter oder der fachaufsichtführende Behörde (in NRW meines Wissens das Regierungspräsidium) führen und wenn die sich winden, eine amtliche Auskunft mit konkreten Aussagen zur praktischen Verfahrensweise nachfordern. "Typisch NRW" kann ich aus lokaler Sicht nicht bestätigen. Auskünfte sind klar und praxisnah, im Gespräch wird offen gesagt, bei welchem Punkt der SB oder Vorgesetzte Schmerzen hat und wie bzw. ob dem abzuhelfen ist. Selbst Austausch einer auseinanderfallenden Zinkplempe durch einen schnieken Performance-Center .22er geht ohne Bedürfnis- und nur mit Vernichtungsbescheinigung des Bümas.
  15. Wo draufsteht, ist Link drin und nur einen Klick vom Vollzitat entfernt
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